Grenzgaenger Forum

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Steuern / Grenzgängerstatus mit Arbeitgeber US Amy möglich?
« Letzter Beitrag von Schnaeggschje am 02. März 2024, 20:53:31 »
Hallo zusammen,

Ich hab da mal ein Problem  :idee:

Ich habe ein Jobangebot bekommen um in Ramstein bei der US Army zu arbeiten.

Jetzt stellen sich natürlich einige Fragen:
- Wo werde ich denn dann versteuert? Weiterhin in Frankreich? Habe ich dann überhaupt noch den Grenzgängerstatus?
- Wo werden denn meine Sozialabgaben eingezahlt? Wenn in F stellt sich natürlich die Frage der Höhe?

Ich hab grad gar keine Idee, welches Amt / Institution mir dazu Auskunft geben könnte?  :anixwissen:

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Anmeldung Auto
« Letzter Beitrag von readonly am 01. März 2024, 21:35:36 »
Hallo zusammen,

beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.

Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und  1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?
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Versicherungen / Re: Krankenversicherung als „Privatier“
« Letzter Beitrag von kembser am 27. Februar 2024, 14:13:08 »
Hallo Marion,

Wenn man weder arbeitet noch arbeitslos ist und du nicht mit einem Lebenspartner mitversichert werden kannst, kannst du über die "PUMa" (Protection Universelle maladie) versichert werden. Alles wichtige findest du hier:

https://www.ameli.fr/haut-rhin/assure/droits-demarches/vie-professionnelle-retraite/sans-emploi

Viele Grüsse,
der Kembser
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Versicherungen / Krankenversicherung als „Privatier“
« Letzter Beitrag von Marion am 25. Februar 2024, 09:18:43 »
Hallo!
Weiß jemand von euch, wie man sich in Frankreich krankenversichert, wenn man nicht arbeitet und auch nicht arbeitslos gemeldet ist?

Vielen Dank und Grüße
Marion
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Behörden / Re: Ledigkeitsbescheinigung
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 14. Februar 2024, 19:14:38 »
Ich muss das Thema einmal hoch holen.

Mein Verlobter und ich, beide Deutsche in Frankreich lebend, wollen in Deutschland heiraten.

Das deutsche Standesamt hätte gerne einen Nachweis über unseren aktuellen Familienstand. Wir sind noch nie verheiratet gewesen.
Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt es in Frankreich nicht. Für die Ledigkeitsbescheinigung verweist man uns an das Konsulat bzw. die Botschaft. Die stellen sowas allerdings gar nicht aus und verweisen uns nach Deutschland auf das Standesamt des letzten Wohnortes. Hier bekommen wir zwar eine erweiterte Meldebescheinigung oder auch Ehefähigkeitszeugnis, allerdings betrifft das nur die Zeit bis zum Wegzug aus Deutschland. Bei erneuter Nachfrage beim Konsulat kann man nicht weiterhelfen und bittet abermals mit der Mairie am Wohnort Kontakt aufzunehmen. Diese teilen aber wieder mit, dass sie das ausschließlich für Franzosen ausstellen.

Da hier einige die Prozedur durch haben, brauch ich nun hilfreiche Tipps, wie wir nachweisen können, dass wir noch nie verheiratet waren.

Ich bedanke mich schon mal bei euch

Grüße

Dragon
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Behörden / Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von moni am 05. Februar 2024, 10:39:49 »
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Hat jemand in den letzten Jahren die französische Staatsbürgerschaft beantragt? Ich habe mich schon ausgiebig im Internet umgesehen und viel gefunden, wäre aber ein ein paar praktischen Infos und Erfahrungswerten interessiert.
Ich freue mich auf Rückmeldungen!

Danke, moni
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Hallo,

Ich danke soweit sehr für die Informationen - leider befinde ich mich weiterhin in einer Dauerschleife.

Um meine Frau mit in die Familienversicherung in Deutschland aufzunehmen, benötigt die deutsche Krankenkasse eine Bestätigung der Assurance Maladie in Frankreich. Um meine Frau bei der Assurance Maladie anzumelden, benötigen diese ein S1 Formular meiner Frau. Um für meine Frau ein S1 Formular zu erhalten, muss sie bei der Krankenkasse in Deutschland angemeldet sein. Um sie bei der Krankenkasse in Deutschland anzumelden fehlt die Bestätigung aus Frankreich, das sie mitversichert werden kann -> Endlosschleife

Hat hier jemand Erfahrung oder kann helfen, oder jemanden empfehlen der (ggf. auch kostenpflichtig) helfend zur Hand gehen kann?

Danke und Grüße
Thomas
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Steuern / Re: Freistellungsbescheid abgelaufen
« Letzter Beitrag von Sabine am 10. Januar 2024, 08:05:14 »
Guten Morgen,
bei uns meldet sich immer die Firma, dass der Antrag neu zu stellen ist. Insofern hatte ich zum Glück noch nicht das Problem, dass der Antrag einfach ausgelaufen ist.
Da kommt vorher eine Warnung...
Ob die Firma Deine Steuer zurückzahlen kann, wenn der genehmigte Antrag (rückdatiert) vorliegt, würde ich in der Personalabteilung anfragen, dafür müssen dann ja die Vormonate nachberechnet werden; ansonsten müsstest Du auf den Lohnsteuerjahresausgleich warten.

LG
Sabine
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Steuern / Freistellungsbescheid abgelaufen
« Letzter Beitrag von callohar am 03. Januar 2024, 07:28:37 »
Guten Morgen liebes Forum,
ich bin davon ausgegangen, dass der Freistellungsbescheid des deutschen FA grundsätzlich für 3 Jahre ausgestellt wird. Bei mir wurde er jedoch auf 2 Jahre befristet, was mir dummerweise nicht klar war. Mein Fehler. Bis das bearbeitet ist,  rutsche ich damit jetzt in Steuerklasse 6, was sehr unangenehm ist.
Weiß jemand von Euch, wie ich die STeuern zurückbekomme? Werden die von meinem deutschen Arbeitgeber automatisch ausbezahlt, sobald dieser über meine Befreiung in Kenntnis gesetzt wurde?
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Steuern / Re: Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 19. Dezember 2023, 15:17:38 »
Hey,

Da ist dein Arbeitgeber aber spät dran  :rolleyes:
Meiner hatte diese bereits im Januar verlangt.

Du stellst einfach einen Antrag bei dem für deine Firma zuständigen Finanzamt. Die stellen dann deine Steuernummer aus. Ob es die „Alte“ ist, weiß ich nicht. Hab ich bei mir nicht verglichen. Gibt dafür im übrigen Musterformulare im Netz.
Kannst dann auch direkt an den Arbeitgeber schicken lassen.

Grüße
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