Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Abgestellter öffentlicher Dienst und Kapitalertragssteuer
« Letzter Beitrag von futur_frontalier am 23. März 2024, 18:57:36 »
Gelöst:
in dieser Konstellation bin ich zwar unbeschränkt steuerpflichtig in D muss aber in F die Kapitalertragsteuer zahlen (ist so im DBA Frankreich/Deutschland geregelt).

Es sollte übrigens "Angestellter im öffentlichen Dienst" heißen, aber leider kann ich es nachträglich nicht editieren.
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Steuern / Abgestellter öffentlicher Dienst und Kapitalertragssteuer
« Letzter Beitrag von futur_frontalier am 16. März 2024, 11:50:23 »
Liebe Community,

ich bin Deutscher und Angestellter im öffentlichen Dienst in Deutschland, mit Wohnsitz in Frankreich. Entsprechend zahle ich meine Einkommensteuer in Deutschland.
Weiß jemand wie es sich mit der Kapitalertragssteuer verhält. Ist diese auch in Deutschland oder in Frankreich zu entrichten?

Beste Grüße!
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Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland und muss meinen deutschen EU FS bis Anfang 2026 in einen neuen deutschen umtauschen, der dann nur noch befristet gilt.

Bei Beantragung muss man , Stand heute, den alten Karten FS abgeben und bekommt einen vorläufigen, ohne Passfoto, der laut Angabe der Internetseite der Stadt, NUR in Deutschland gilt..... Der neue wird dann an die deutsche Adresse geschickt.

Meiner alter 3er gilt auch für LKWs bis 7,5 t.

Ich hoffe, dass sich bis 2025 noch was an den Regularieren ändert, sonst muss ich mit der Bescheinigung trotzdem zu uns in die Vendée.
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... abgesehen davon: Auf der Bescheinigung stand nirgends, dass sie nur in F gilt.  :pfeif:
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@sable12

Ich hatte noch die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen bis 7.49 t. Das hab ich bisher nie gebraucht und habe daher darauf verzichtet.

Zum Einschicken des FS: Ich hatte mir vorher eine Kopie gemacht. Wäre ich in D kontrolliert worden, hätte ich denen halt die Kopie und die franz. Bescheinigung gezeigt. Ich habe einfach mal gehofft, dass das dann in Ordnung gewesen wäre...  ;)
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@Kembser: warum hast du auf (welchen?)  den LKW FS verzichtet?
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Wenn man den alten einschicken muss, ist man ja ohne FS. Ich habe gelesen, es gibt eine Bescheinigung, die aber nur in Frankreich gilt? Was ist, wenn ihr in der Zeit, bis der neue kommt, nach Deutschland müsst?
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Guten Morgen,

Hier ist alles beschrieben:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1727

Viele Grüße,
der Kembser
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Hallo beisammen
Finde meine Roten Lappen F nimmer iwo verlorengegangen.
Welche Anlaufstelle muss ich aufsuchen ?
Oder gibt es da schon Online Abhilfe ?
Habe alles durchgelesen finde online aber nichts wen man ihn verloren hat kann da jemand helfen.

Danke für eurer Hilfe !
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Steuern / Re: Grenzgängerstatus mit Arbeitgeber US Amy möglich?
« Letzter Beitrag von Nase am 04. März 2024, 09:14:07 »
Ich war zwar etwas verwundert, aber Ramstein ist wohl noch im Grenzgängergebiet. Hier mal ein Link zur Liste der Gemeinden in Deutschland:

https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/liste-des-communes-allemandes-de-la-zone-frontaliere-nexcedant-pas-30km/land-de-bade-wurtemberg-bw-et-la-rhenanie-palatinat-r-pf/

Weitere Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Grenzgängerstatus findest Du dann hier:

https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/determination-de-votre-statut-fiscal-frontalier-non-frontalier/

Ich würde aber zur Sicherheit auf jeden Fall mal beim zuständigen, deutschen Finanzamt anrufen!

Die Sozialversicherung zahlst Du auf jeden Fall in Deinem Arbeitsland, es sei denn, es gäbe für das amerikanische Militär irgendwelche Sonderregeln, was ich aber nicht glaube und was Du aber ja direkt beim Arbeitgeber erfahren kannst.

Grüße

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