Grenzgaenger Forum

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Behörden / Beantragung Rente - Formulare P2000 und 5000 - kann jemand helfen?
« Letzter Beitrag von moni am Gestern um 14:50:17 »
Hallo liebe Forumsgemeinde,
Wir sind/waren Grenzgänger mit Wohnsitz Frankreich. Mein Mann hatte immer in Deutschland gearbeitet, war dann die letzten 4 Jahre Micro-Entrerpreneur in Frankreich.
Er hat nun die Rente in Deutschland beantragt. Heute kam Post von der Deutschen Rentenversicherung (2-sprachig, das ist schon mal richtig gut ...(. Es fehlen die Formulare P2000 und P5000. Diese beziehen sich auf eine Rente aus Frankreich. Da mein Mann aber nur kurz selbstständig in F war und auch nur wenig verdient hat, hat er die französische Rente abgelehnt und (leichtfertig auf den einen Euro pro Monat verzichtet
Befragt man Google, dann findet man - leider - zig Hinweise, dass Leute seit Jahren auf diese Formulare der CarSat warten und einfach nichts passiert.

Daher meine Frage an die Altersgenossen und noch Älteren im Forum, ob jemand hier Erfahrung hat oder weiterhelfen kann, wie man am besten vorgeht?

Vielen Dank schon mal!
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bestimmungen Wallbox für E-Auto
« Letzter Beitrag von RS2000 am 14. April 2024, 19:28:08 »
Ich greife das Thema wieder auf. Gibts hier schon Neuigkeiten?
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Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« Letzter Beitrag von kembser am 10. April 2024, 10:33:16 »
Also ich bin nach zwei Jahren absolut zufrieden mit meiner 1.60 kW-Anlage. Keinerlei Probleme. Was die Installation kostet, kann ich dir leider nicht sagen.

Viele Grüße,
der Kembser
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Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« Letzter Beitrag von RS2000 am 10. April 2024, 09:08:31 »
Moin zusammen

ich interessiere mich auch für eine Solaranlage auf meinem Dach. Seit ihr zufrieden mit der Anlage von der oben genannten Seite ?

Ich wollte es wenn dann gerne Installieren lassen da steht man soll ein Termin abmachen, wisst ihr zufällig was das so kosten wird die komplette Installation ?

Ich wollte wenn so eine Anlage mit 8 oder 12 Paneelen kaufen

Viele Grüße
RS
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Steuern / Negative Mieterträge aus Deutschland
« Letzter Beitrag von Frontalier am 08. April 2024, 10:19:24 »
Hallo,

folgende Situation:

Ausgangslage: Aktuelle Besteuerung in Deutschland, Wohnsitz, Job und Mietverträge aus Vermietung in Deutschland

Zukünftige Situation: Besteuerung als Grenzgänger in Frankreich, Wohnsitz Frankreich, Job Deutschland, Mietverträge aus Vermietung in Deutschland.

Aktuell werden negative Einkünfte aus der Vermietung erzielt, da Mieteinnahmen abzgl. AFA, Werbungskosten und Schuldzinsen ein negatives Ergebnis verursachen. Das ist weiter nicht tragisch, da sich dadurch das zu versteuernde Einkommen um diese Summe verringert.

Wie verhält es sich nun zukünftig: Können negative Mietverträge aus Deutschland auch das zu versteuernde Einkommen in Frankreich reduzieren? Wie wird das deklariert? Hat jemand mit dieser Situation Erfahrung und würde diese mit mir teilen?  Es wäre schade, wenn die negativen Mieteinkünfte aus Deutschland einfach verfallen würden und nicht zu einer Minderung des zvE führen würde.
Vielen Dank und LG
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Steuern / Re: Abgestellter öffentlicher Dienst und Kapitalertragssteuer
« Letzter Beitrag von futur_frontalier am 23. März 2024, 18:57:36 »
Gelöst:
in dieser Konstellation bin ich zwar unbeschränkt steuerpflichtig in D muss aber in F die Kapitalertragsteuer zahlen (ist so im DBA Frankreich/Deutschland geregelt).

Es sollte übrigens "Angestellter im öffentlichen Dienst" heißen, aber leider kann ich es nachträglich nicht editieren.
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Steuern / Abgestellter öffentlicher Dienst und Kapitalertragssteuer
« Letzter Beitrag von futur_frontalier am 16. März 2024, 11:50:23 »
Liebe Community,

ich bin Deutscher und Angestellter im öffentlichen Dienst in Deutschland, mit Wohnsitz in Frankreich. Entsprechend zahle ich meine Einkommensteuer in Deutschland.
Weiß jemand wie es sich mit der Kapitalertragssteuer verhält. Ist diese auch in Deutschland oder in Frankreich zu entrichten?

Beste Grüße!
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Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland und muss meinen deutschen EU FS bis Anfang 2026 in einen neuen deutschen umtauschen, der dann nur noch befristet gilt.

Bei Beantragung muss man , Stand heute, den alten Karten FS abgeben und bekommt einen vorläufigen, ohne Passfoto, der laut Angabe der Internetseite der Stadt, NUR in Deutschland gilt..... Der neue wird dann an die deutsche Adresse geschickt.

Meiner alter 3er gilt auch für LKWs bis 7,5 t.

Ich hoffe, dass sich bis 2025 noch was an den Regularieren ändert, sonst muss ich mit der Bescheinigung trotzdem zu uns in die Vendée.
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... abgesehen davon: Auf der Bescheinigung stand nirgends, dass sie nur in F gilt.  :pfeif:
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@sable12

Ich hatte noch die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen bis 7.49 t. Das hab ich bisher nie gebraucht und habe daher darauf verzichtet.

Zum Einschicken des FS: Ich hatte mir vorher eine Kopie gemacht. Wäre ich in D kontrolliert worden, hätte ich denen halt die Kopie und die franz. Bescheinigung gezeigt. Ich habe einfach mal gehofft, dass das dann in Ordnung gewesen wäre...  ;)
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