Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - jauno

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 31. Dezember 2016, 17:27:13 »
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde.

Wieso neue Regelung? Die Regelung für Universitäten war doch schon immer so. Wundert mich, dass das in Karlsruhe nicht so gehandhabt wurde. Für dich persönlich sicherlich ein ziemlicher Schlag zum Jahresende.

Zur Info für alle Betroffenen:
In unserem Krankenhausverbund (GmbH in öffentlicher Trägerschaft des Kreises bzw. der Stadt) haben mehrere Beschäftigte jetzt Ihre Freistellung wieder für 3 Jahre erhalten. Falls das in anderen rechtlich gleichartigen Institutionen nicht der Fall sein sollte, böte das einen Ansatzpunkt zur Klage.

Guten Rutsch allen hier. :winkerwinker:

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Die Ausländermaut ist endlich durch.

Geltend auch für uns Nicht-Ausländer im Grenzgebiet.
Kosten: zw. 0 und 130 Euro / Jahr je nach Schadstoffaustoß pro Auto.
Allerdings sei angemerkt, all dies kommt wenn es überhaupt kommt wohl frühestens nach der BuTa-Wahl 9/2017.

Nicht übertragbar übrigens. 
Das heißt:
Hat man nun mehrere Autos die regelmäßig aber nicht gleichzeitig deutsche mautpflichtige Strassen benutzen und will man diese flexibel täglich für einen transfrontalieren Einsatz vorhalten, muss man trotzdem für alle Fahrzeuge zahlen, auch wenn sie gar nicht gleichzeitig deutsche Strassen benutzen. Das kann ins Geld gehen. Besonders für Gewerbetreibende mit Fuhrparks, die flexibel auch im Grenzgebiet deutsche Kunden bedienen. Das widerspricht dem Verursacherprinzip. Ebenso die Tatsache, dass man unabhängig von der Nutzung zahlt. Km 1- unendlich. Immer der gleiche Beitrag.

Deutschland hat sich mit der Kommission geeinigt und Zugeständnisse in der Preisstaffellung für Ausländer gemacht.
Dafür wurde im Gegenzug (auch genannt Deal) die Klage beim EUGH wegen Diskriminierung von Ausländern (besser im Ausland zugelassenen KFZ) fallen gelassen.
Zwar hat die Eu-Kommission die Klage wegen Diskriminierung zurückgezogen, der Tatbestand besteht jedoch trotzdem weiterhin. Denn Fakt ist immer noch: Nur Ausländer bezahlen. Deutsche werden nicht belastet.
Und daher werden auch andere Betroffene beim EUGH Klage einreichen. Mit guten Chancen denke ich. Ich denke, die Maut wird nicht kommen.

Ein weiterer Aspekt wird auch völlig ausgeklammert:
Diese Infrastrukturabgabe, also übersetzt Straßenbenutzungsgebühr, wird aber abhängig vom Schadstoffaustoß des Fahrzeugs berechnet. Damit ist die Ausländermaut auch zudem eine Ökosteuer und keine reine Strassenbenutzungsgebühr.
Wir französischen Grenzgänger haben aber unsere ecotaxe also die finanzielle Abgeltung für den Schadstofaustoß des Fahrzeugs bereits bei der Zulassung entrichtet. Dies wird uns bei der Nutzung deutscher Straßen jedoch nicht angerechnet. Ein weiterer Tatbestand der Diskriminierung.
Schauen wir mal, wie die Sache ausgehen wird.

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 04. November 2016, 21:13:20 »
Was die Nicht-Rentner betrifft, so hat der EuGh 2015 schon entschieden, dass doppelte Sozialabgaben nicht zulässig sind und es gekippt. Kann mir nicht vorstellen, dass F das so kurz danach schon wieder versuchen will.

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 04. November 2016, 21:09:33 »
Die deutschen bzw. ehemaligen Grenzgänger, die als Rentner in F imposables sind werden es nach dem neuen Grenzgängerabkommen zahlen müssen. 7% weniger Rente für sie.

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PKW Maut kommt jetzt doch

Im Streit mit der EU über die Pkw-Maut zeichnet sich nun doch eine Einigung ab - eine gute Nachricht für Verkehrsminister Alexander Dobrindt pünktlich zum CSU-Parteitag, der heute in München beginnt. Eine Kommissionssprecherin sagte, es gebe weitreichende Fortschritte in den Verhandlungen und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Man sei zuversichtlich, letzte Fragen noch im November klären zu können. Auch Dobrindt bestätigte dies. Der Nachrichtenagentur Reuters sagte er, "wir bewegen uns aufeinander zu, und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Einigung mit der EU-Kommission im November steht".

Kernpunkte zur geplanten Pkw-Maut

- Die Pkw-Maut soll für inlandische Autobestzer auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, für Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen.
- Die Kosten richten sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos - im Schnitt sollen sie bei 74 Euro im Jahr liegen. Für Ausländer soll es zudem eine Kurzzeitmaut geben.
- Belastet werden unter dem Strich nur Ausländer. Inländer bekommen ihr Geld durch eine Senkung der Kfz-Steuer zurück.
- Kontrolliert werden soll durch einen elektronischen Abgleich mit dem Autokennzeichen, eine Klebevignette wie etwa in Österreich gibt es also nicht.

Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen – Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel. Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.
Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Berechnet werden 16 Euro für je 200 angefangene Kilo Gesamtgewicht, maximal ebenfalls 130 Euro. Motorräder, Elektroautos, Wagen von behinderten Menschen sowie Krankenwagen sind mautfrei. Nur für einige Monate zugelassene Autos wie Cabrios sollen entsprechend anteilig Maut zahlen.
Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
Ob Fahrer aus dem Ausland notorisch auf kostenlose Straßen ausweichen, soll beobachtet werden. Dann kann gegengesteuert werden, indem zusätzliche Strecken mautpflichtig gemacht werden. Inländer können nichts sparen, da sie ohnehin Jahresmaut zahlen.

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MOTORRÄDER UND MOFAS: IN FRANKREICH IST ES AB 20 NOVEMBER 2016 PFLICHT HANDSCHUHE WÄHREND DER FAHRT ZU TRAGEN
Um schlimme Verletzungen an Händen und Unterarmen im Falle eines Sturzes möglichst zu verhüten, sind Motorad- und Mofafahrer ab 20. November 2016 verpflichtet Handschuhe während der Fahrt zu tragen. Dies betrifft sowohl die Fahrer als auch die Mitfahrer. Die Handschuhe müssen zertifiziert (CE) sein.
Bei Nichtbeachtung kann sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer ein Bußgeld in Höhe von 68 € verhängt werden (dieses wird bei Bezahlung innerhalb von 15 Tagen auf 45 € reduziert). Außerdem wird dem Fahrer ein Punkt abgezogen.

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 26. Oktober 2016, 21:17:40 »
Bisher nichts Neues aus Rhl-Pf betreffend Krankenhäuser und Grenzgängersituation, zumindest bei uns.
Werde im November meine neue Grenzgängerbescheinigung ab 1.1.2017 beantragen.
Finanzamt: Landau/Pfalz,
Arbeitgeber: Klinikum LD-SÜW
Rechtsform: GmbH
Mal sehen, was da rauskommt. Ablehnung/Bewilligung (und wenn für wie lange).
Ich werde berichten.

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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 23. August 2016, 18:00:16 »
Zitat
ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

Ergo - ich hab jetzt die Wahl - entweder Französisch pauken oder 4 Jahre warten...  :pfeif:

Oder 4 Jahre Französisch pauken und ohne Sprachtest einbürgern lassen.  =D :laugh: :doppeld:

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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 23. August 2016, 08:10:53 »
Als Spachnachweis ist ein Niveau von mind B2 erforderlich. C1 ist also mehr als ausreichend.
Bei naturalisation eines Ehepartners gelten andere (erleichterte) Voraussetzungen. Jedoch ist ein mind. 4 jähriges Zusammenleben erforderlich. Auch ist der Sprachnachweis erforderlich. Näheres liest man auf der Webseite der Behörde.

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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 22. August 2016, 22:27:05 »
Achso: ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 21. August 2016, 18:22:13 »
Salü bisamme,

....

A bientot,
Edgard

Hallo Edgar.
Ich bin momentan mittendrin in der naturalisation.
Mittlerweile kann ich berichten, dass Personenstandsurkunden nach den Richtlinien von Wien (mehrsprachige Urkunden) anerkannt werden. Diese müssen nicht nochmals übersetzt werden. Dies geht aus dem Pflichtenheft für die naturalisation nämlich nicht hervor.
Die Sprache ist meiner Meinung nach die größte Naturalisationshürde. Mit Recht, meine ich. Denn wer französischer Staatsbürger werden will, sollte sich auch mit seinen Landsleuten verständigen können. Ohne geht es nicht!
Für uns einbürgerungswillige Grenzgänger stellt gerade dies ein Problem dar, da wir nicht in F arbeiten und somit nicht gezwungen sind, die Sprache täglich zu benutzen. Auch haben wir den Mittelpunkt unserer sozialen Kontakte oftmals im nahegelegenen Deutschland, sodaß Spracherfahrung im sozialen Umfeld weitgehend ausgeklammert bleibt.
Ich habe nun beide Einbürgerungsgespräche (TCF-ANF + entretien) hinter mir und kann sagen, dass reines Schulfranzösisch oder kurserworbenes Sprachwissen nicht zum Erfolg führen wird. Gefordert wird sowohl in der offiziellen Sprachprüfung als auch im Motivationsgespräch mit dem Sachbearbeiter ein gutes umgangssprachliches Hörverständnis und flüssige Sprachproduktion. Beides ist imho nur zu erreichen, wenn man täglich mit Franzosen französisch spricht bzw. TV/Radio hört. Aber am wichtigsten ist die Anwendung der Sprache.
Mein Tip: weniger franz. pauken, lieber französische Freunde suchen und mit denen sprechen.
Grüße
Norbert
... auf dem Wege zur naturalisation

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 10. August 2016, 15:32:02 »
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden.
Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt.
Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als relevant für die Beurteilung der Steurpficht, nicht jedoch der Einsatzort an einer entfernteren Niederlassung.
LG Norbert

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 01. Juli 2016, 10:07:07 »
franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci

Allerdings steht in Art. 14 des Zusatzabkommens folgendes:

In Abweichung von Art. 14. (1) Satz 1 enthält Art. 14. (1) Satz 2 eine Ausnahme dieses Kassenstaatsprinzips. Hat der Empfänger des Gehalts die Staatsangehörigkeit seines Wohnstaates, ohne auch die des Kassenstaates zu haben, so findet das Kassenstaatsprinzip keine Anwendung und das Gehalt wird im Wohnsitzland versteuert.

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 01. Juli 2016, 09:53:37 »
Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci
Warum schlechter gestellt?

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Wohnen / Re: Wohnungsauszug, was sind meine Pflichten.
« am: 04. Juni 2016, 22:41:49 »
Hallo,

wir ziehen bald aus unserer französischen Wohnung aus und zurück in die Heimat.

Meine Frage ist: Wie muss ich die Wohnung hinterlassen?

Vielen Dank.

In Frankreich gibt es den sog. état des lieux.
Das ist ein seit 2007 gesetzlich vorgeschriebenes standardisiertes Protokoll, das auch bei deinem Einzug (wenn nach 2007) ausgefüllt wurde, entweder vom Makler oder vom Vermieter mit dir zusammen und von beiden Parteien unterzeichnet.
Nur die darin enthaltenen Punkte werden beim Auszug abgeglichen.
Du musst nur deine Kopie des état des lieux vom Einzug hervorholen, dann siehst du alles.
Von pauschalen Renovierungen bei Auszug ist mir nichts bekannt. Wurde bei meinen Mietwohnungen in Frankreich nie gefordert.

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