Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine145

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Sonstiges / Re: corona virus
« am: 26. April 2020, 18:25:39 »
Ja klar geht das, Punkt 2 ankreuzen:
Déplacements pour effectuer des achats de fournitures nécessaires à l’activité professionnelle et des achats de première nécessité3 dans des établissements dont les activités demeurent autorisées (liste sur gouvernement.fr).

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. April 2020, 13:42:08 »
Baumärkte liefern meines Wissens nach, nie von D nach F.
Wenn es einer tut, bitte um Info welcher das ist :-D

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Ach je, da musste sich einer aber wichtig machen ...

Ja, dass die deutschen Grenzer gelegentlich sehr merkwürdig sind, finde ich auch und ich bin Deutsche..
Von Durchwinken, bis hin zu genauem Ausfragen samt Zeigen sämtlicher Papiere alles dabei und außerdem mag ich gar nicht, dass die mir teilweise ohne Mundschutz halb ins Auto kriechen.

Ich glaube, denen ist furchtbar langweilig, stand sicher nicht in der Jobbeschreibung sich an einer unwichtigen, wenig befahrenen Grenze im französischen Niemandsland (sorry :-D) tagelang die Beine in den Bauch zu stehen.
In Wissembourg sah das Donnerstag Abend eher nach einem geselligen Stelldichein, als nach einer Grenzkontrolle aus :-D

Lösen die Franzosen höflicher und besser

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 18:42:44 »
ich fahre mehrmals die Woche nüber und rüber, alles kein Problem.
Sowohl Deutsche als auch Franzosen professionell freundlich.
Wär aber hilfreich mit den Franzosen wenigstens ein paar Worte französisch zu sprechen.
So Bonjour Madame, Monsieur und die Deutschen freuen sich auch auf einen höflichen guten Tag :-)

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. April 2020, 21:20:35 »
das mit den Ausnahmen des Grenzübertritts interpretiere ich auch so.
War Samstag kein Problem.

Zitat
Und ich muss das nochmal wiederholen:
BW hat rund doppelt so viele Coronafälle als Grand Est.....

glaub ich nicht, in D wird mehr getestet, F ist - noch - nicht dazu in der Lage, dass heißt in F kommen nur die schweren Fälle hoch, in D werden mehr Fälle erkannt, deshalb wohl laut Aussagen Wissenschaftler die niedrigere Todesrate

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 12:46:36 »
unten in meinem Beitrag

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 12:13:13 »
Grundsätzlich ist "Risikogebiet" gestrichen, weil Jeder, der aus dem Ausland kommt und sich längere Zeit dort aufgehalten hat, in Quarantäne muss, wenn er nach D will.
Gilt auch für Deutsche.
Ausnahmen für Berufspendler und Geschäftsreisende und Dringendes - zu begründen.

Freizeitaktivitäten sind nicht gestattet.
Hin zum Arbeitsplatz und zurück.

Gestern an der Grenze nach D bin ich verhältnismäßig "scharf" kontrolliert worden, musste nachweisen, dass ich wirklich beruflich unterwegs bin.
- Aber warum an der Winzgrenze Wissembourg 10 Bundespolizisten rumlungern, wo eigentlich 2 ausreichen würden, ist mir wirklich ein Rätsel. -

(Meine persönliche Meinung:
Wo kein Kläger ist, kein Richter, was das Einkaufen betrifft.
Wäre vielleicht eine gute Idee, das Auto mit F-Kennzeichen nicht in der Haupteinkaufszeit auf den Supermarktparkplatz an der Grenze zu stellen, weil da die Polizei doch eher mal durchfährt und Blockwarte gibt es in D ja zur Genüge.
Und ehrlich, wenn man sieht, wie in den Märkten gedrängelt wird, wird mir ganz anders.)

Verordnung Einreise
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200410_SM_CoronaVO_Einreise.pdf

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 07. April 2020, 19:44:08 »

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 07. April 2020, 13:05:39 »
nun, ich bin mehrmals hüben und drüben kontrolliert worden.
Deutscher Pass, französisches Kennzeichen, kein Problem, habe allerdings Wohnsitznachweis F dabei.
Nachbar wohnhaft in Mannheim, F Geschäft, deutsches Kennzeichen, kein Problem,
habe nur den Passierschein für "private" dabei, Geschäft angekreuzt, da selbständig, kein Problem auf französischer Seite

Deutschland handhabt das ja auch so:
Franzosen mit Wohnsitz D, dürfen nach D reisen

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 31. März 2020, 16:00:39 »
Ich bin heute in D gewesen, an der Grenze raus kontrolliert worden (französisches Kennzeichen, deutscher Pass), habe gearbeitet, in D eingekauft und bin dann dann auf dem dem Heimweg in F kontrolliert worden:
hatte 2 Zettel dabei, angekreuzt mit unterschiedlichen Zeiten und Gründen, vorgezeigt, erklärt was ich gemacht habe, alles gut.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sie im Süd-Elsass / Süd-Baden beidseits der Grenze rigoroser sind aufgrund der Situation in Mulhouse.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. März 2020, 16:16:37 »
Heute an der Grenze Bundespolizist - ungefragt übrigens, nachdem wir beide erst mal französisch losstotterten:
als Deutsche dürfen Sie jederzeit über die Grenze, sich in D frei bewegen und einkaufen, wo Sie wollen.
Dieses nicht "Aussteigen" gilt nur für Ausländer  :anixwissen:.
Bricht da Bundesrecht Landesrecht?
Ich kaufe jedenfalls weiter in D ein und tanke, allerdings max 1 x Woche.
Und je weiter von der Grenze, desto entspannter sind die Leute.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 26. März 2020, 08:01:31 »
Darüber, ob ich zur Post, oder zum Einkaufen gehen darf (wenn ich schon dort bin und nicht extra deshalb) habe ich nichts gefunden?

Ich glaube dem Bundespolizisten, zumal dies ja Bürgerrechte sind.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. März 2020, 21:57:53 »
Hallo,
ich bin Freiberufler und bin die Woche mehrmals täglich in Deutschland gewesen.
Heute in Stuttgart.
Am Sonntag habe ich die Bundespolizei an der Grenze gefragt, wie es mit Deutschen in Deutschland aussieht:
Antwort:
Sie können sich überall in D frei bewegen.
Was mit Pendlern gemeint ist, sind meiner Ansicht nach, Franzosen oder andere Ausländer, die sich mit einem Passierschein in D bewegen, aber halt nur von Wohnort zu Arbeitsort und zurück dürfen (Vermeiden von Hamsterkäufen).
Gilt für uns als deutsche Staatsbürger nicht, siehe auch hier die Unterlage der BP https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html;jsessionid=FF8E4BC97A911F5853EC4B988DC72512.2_cid297.
Mit Nachweis eines Wohnorts in F ist auch die Rückkehr möglich.
In D habe ich immer den Pass dabei, wenn ich einkaufen gehe.
Ich fülle nur das normale Formular aus - ich bin ja mein eigener Chef :-).
Viele Grüße
Sabine

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