Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Welferdinger

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deine Rechnung kommt in etwa hin, aber du kannst es dir noch einfacher machen.

Viele Grüße
Schnäggschje

Vielen Dank für die detailierte Hilfe! Das ist nun aber auch meine erste Steuererklärung in F und mit dem Simulator (ledig, kein Kind angegeben, Einkommen 2017 25.300 netto (alle SV abgezogen), Kilometer (Brunstatt - Freiburg - Brunstatt) 80km*180 Tage (CV 7) und Essenspauschale 4,70 Euro * 180 Tage komme ich auf etwa 735 Euro Steuer für 2017!

Kann das stimmen? Kommt da noch die Wohnsteuer etc hinzu? Kommt mir recht wenig vor. Ich hatte in dem km-Rechner übrigens nur als höchsten CV 7 stehen, in meiner Carte Grise steht unter bei P.6 allerdings 8!

Viele Grüße, Christian
Hallo,
CV7 ist richtig. Ist seit einigen Jahren gedeckelt. In der guten alten Zeit vor den Sozialisten gab es keine Obergrenze.
beste Grüße

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Hallo,

1. Zur Bezahlung des Wohnmobils: a. ) Bei Geschäften zwischen Privatleuten gibt es keine Obergrenze für Bargeld-Zahlungen  in Frankreich. Das gilt nur,wenn eine der Parteien gewerblich handelt. Lediglich die Anmeldepflicht bei der Einreise für Beträge die 10.000 Euro ist zu beachten .

(Les paiements en espèces entre particuliers personnes physiques, qui n'agissent pas dans un cadre professionnel, ne sont soumis à aucun plafond. Toutefois, un écrit prouvant le versement de la somme est vivement recommandé pour éviter tout litige, en particulier lorsque la somme versée dépasse 1500 euros.)  https://droit-finances.commentcamarche.com/faq/7183-paiement-en-especes-et-liquide-plafonds#entre-particuliers

b.) Eine einmal getätigte und auf dem Empfängerkonto Wert gestellte Überweisung kann auch in Frankreich nicht mehr rückgängig gemacht werden.
c) Bestätigter Bankscheck ist eine gute Idee. Ich selbst würde niemals einen ausländischen Bankscheck akzeptieren . Wie viele Bankschecks haben sie selbst schon gesehen ? Die sehen auch alle unterschiedlich aus. Der Scheck wird erstmal mal von der eigenen Bank akzeptiert. Kann aber im Falle einer Fälschung wieder belastet werden. Darüberhinaus dauert es mehrere Tage bis er gut geschrieben ist.
d) Bei grösseren Summen ist die sicherste Methode einen Treuhänder wie  z. B. paycar zu verwenden. Man deponiert das Geld per Überweisung auf einem Treuhandkonto, schaut sich das Fahrzeug an. Ist es o.k. gibt man die Freigabe. Und der Verkäufer bekommt das Geld überwiesen und eine sofortige Bestätigung.

2.) COC Papiere. Sollte das Fahrzeug nicht neu sein würde ich gleich ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO machen lassen. man hat dann auch gleich HU und AU.

3.) Kennzeichen: Früher gab extra Export-Kennzeichen. Diese existieren nicht mehr. Man kann das Fahrzeug mit den normalen französischen Schildern ausführen. Die Kennzeichen-Schilder bleiben in Frankreich beim Verkauf auch beim Fahrzeug. Sollte der Verkäufer aus welchen Grund auch immer die Kennzeichen entfernen, kann man sich mit der Carte grise bei jedem Schilder dienst neue machen lassen. Es gibt frz. Versicherungen, die das Fahrzeug für den Export versichern.
Beste Grüße


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Hallo Fleur,
berücksichtige bei deinen Überlegungen, dass du für ein einzuführendes Fahrzeug eventuell Strafsteuern zahlen mußt.
Siehe hier:
https://www.carte-grise.org/ecotaxe.htm
Link wurde an anderer Stelle von Waylon57 angegeben.
gruß
der Saarbrücker
Hallo,

das sind keine "Strafsteuern", sondern Öko-Abgaben. Diese fallen ab er bei einem Neukauf in Frankreich genauso oder auch nicht. Je nach CO2 -Ausstoss.

19
Hallo,
Thema ist ja allseits bekannt mit der Warteschleife. Aber wo steht konkret, daß es erlaubt ist sich in der EU damit bewegen zu dürfen. Ein offizielles Schreiben, daß man im Bedarfsfall vorweisen kann...Bisher habe ich nur gelesen, daß es "geduldet" ist...das hilft aber im Bedarfsfall nicht weiter...

und wie steht es um den Versicherungsschutz?
Es gibt kein Schreiben, sondern es geht aus dem ministeriellen Erlass hervor, mit dem der Erlass aus dem Jahre 2009 geändert wurde.

Chemin :

Arrêté du 12 décembre 2017 relatif à la prorogation du certificat provisoire d'immatriculation WW et modifiant l'arrêté du 9 février 2009 relatif aux modalités d'immatriculation des véhicules


Article 1
ELI: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2017/12/12/TRES1734915A/jo/article_1

Le II de l'article 8 de l'arrêté du 9 février 2009 susvisé est ainsi modifié :
1° Au deuxième alinéa, les mots : « un mois, sur le territoire national » sont remplacés par les mots : « deux mois » ;
2° Au troisième alinéa, les mots : « auprès du ministre de l'intérieur par voie électronique, sur présentation d'un document justificatif de la demande » sont remplacés par les mots : « par tacite reconduction ».

zu 1 ... die Worte: "Ein Monat auf dem Staatsgebiet" werden ersetzt durch die die Worte" zwei Monate".

Das bedeutet zum einen, daß eine Verlängerung auf 2 Monate erfolgt ist und zum anderen, daß die territoriale Beschränkung weggefallen ist.

Die Frage des Versicherungsschutzes muss individuell mit dem Versicherer geklärt werden.
Hierzu macht der Gesetzgeber keine Angaben.

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Versicherungen / Re: Auslandsreiseversicherung
« am: 11. April 2018, 00:38:15 »
Hallo,

hier zwei Anbieter, die recht gut sind. Hatte beide schon mal abgeschlossen. Allerdings sind Auslandsreiseversicherungen in Frankreich deutlich teurer als in Deutschland.

http://www.routard.com/dossier-pratique-sur-le-voyage/cid135705-assurance-voyage-routard.html

https://www.allianz-voyage.fr/?ectrans=1&gclid=EAIaIQobChMIz9Sdo-Gw2gIVCr7tCh2wwAFOEAAYASAAEgJVBvD_BwE

Beste Grüße
Nicolas

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Hallo Welferdinger,
warum wiederholtst du deinen Beitrag vom 14.02.2018?
Weil es eine Aussage der deutschen Polizei dazu gibt.

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Zu der Anerkennung von WW Kennzeichen in Deutschland: Ich habe mich mit diesem "Problem" an die Rechtsabteilung des ADAC gewandt und erhielt heute folgende Antwort:

"Eine Übersetzung der französischen Gesetzestexte ist uns leider nicht möglich. Soweit wir diese dennoch verstehen und interpretieren können, gehen wir davon aus, dass Fahrzeuge welche mit dem beschriebenen (provisorischen) Kennzeichen ausgestatten sind, in Deutschland nicht anerkannt werden müssten. Nach den Ausführungen im Gesetzestext werden Fahrzeuge dann mit diesen Kennzeichen ausgerüstet, wenn das Zulassungsverfahren noch läuft bzw. noch geprüft wird. Sie sind noch nicht ordnungsgemäß zugelassen. Daher dürfte es an einer Verpflichtung zur Anerkennung in Deutschland fehlen.
 
Bestimmungsgemäß sind die genannten Kennzeichen zudem für den Export des Fahrzeugs und nicht für regelmäßige Fahrten gedacht.
 
Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung an die zuständigen deutschen Behörden und klären Sie ab, ob diese die genannten französischen provisorischen Kennzeichen gegebenenfalls anerkennen würden."

An die "deutschen Behörden" in meinem Fall einfach bei der Polizei habe ich mich gewandt, da bekam ich nur (ehrlicherweise) ein "keine Ahnung" zur Antwort. Es bleibt einfach ein Mysterium  :anixwissen:

Der Adac interpretiert das WW Kennzeichen als Exportkennzeichen was es ja nie war (der Franzose hatte sowas bis dato ja nicht) und jetzt ist es ja auch nur ein Ersatz für die endgültige Immatrikulation.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/verunsicherung-wegen-provisorischer-auto-zulassung_aid-7037111

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Hallo,
Bankschecks sind auf problematisch. Selbst Mitarbeiter der eigenen Bank können nicht sicher die Echtheit bestätigen.
Am besten während der Banköffnungszeiten bei der ausstellenden Bank (Telefonnummer selbst heraussuchen) anrufen und sich die Echtheit telefonisch bestätigen lassen.
Bar ist zwar sicher, wenn man es gemeinsam mit dem Verkäufer bei seiner Hausbank einzahlt. Doch es taucht eventuell ein anderes Problem auf. Bei grösseren Summen kann es sein, dass die Hausbank eine Meldung an das Finanzamt, wegen Verdacht auf Geldwäsche macht. Dies geschieht immer häufiger, da der Fiskus  vermehrt gegen Bankangestellte wegen Verdacht zur Beihilfe zur Geldwäsche vorgeht. Also wird lieber etwas öfter gemeldet an die Tracfin.

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Der frz. Code de la route wurde im Dezember geändert. WW- Kenzeichen sind auch laut Ausage der saarländischen Polizei in Deutschland gültig. Auf Verlangen muss lediglich der Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
(s. Artikel der Saarbrücker Zeitung)
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/verunsicherung-wegen-provisorischer-auto-zulassung_aid-7037111

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 12. Februar 2018, 11:37:13 »
Hallo zusammen,

hier steht alles drin. https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F295

Ein Kind ausländischer Eltern kann die frz. Staatsbürgerschaft erlangen.

Conditions
Les parents étrangers d'un enfant âgé de 13 à 16 ans, qui est né en France et y réside habituellement depuis l'âge de 8 ans, peuvent réclamer, en son nom, la nationalité française par déclaration.

Le consentement de l'enfant est obligatoire, sauf si ses facultés mentales ou physiques ne le permettent pas.

Übersetzung:
Voraussetzung
Die ausländischen Eltern eines in Frankreich geborenen Kindes zwischen 13 und 16 Jahren, das seit dem 8 Lebensjahr gewöhnlich in Frankreich wohnt, können in seinem Namen die frz. Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Zustimmung des Kindes ist verpflichtend ausser, wenn das Kind geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage ist.

Unter dem Link stehen auch die Voraussetzung für die Erlangung zwischen 16 und 18 und ab 18. Wer mehr Infos will, kann sich bei mir melden.

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« am: 11. Februar 2018, 21:02:18 »
Also wir hatten damals (2009) einfach auf dem Standesamt (Rastatt) angerufen und einen Termin vereinbart. Das Prozedere war genau das gleiche als hätten wir einen deutschen Wohnsitz. War also überhaupt kein Problem.

Wir haben uns dann gleich internationale (also mehrsprachige) Heiratsurkunden ausstellen lassen, damit wir diese für die Behörden in Frankreich haben.

Noch ein kleiner Hinweis: Trotz dass meine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und dies auch in der Heiratsurkunde vermerkt hat, hat das Finanzamt einfach ihren Namen geändert. Sowas ist anscheinend für die Franzosen undenkbar.
Gibt jetzt natürlich jedesmal Ärger mit der Grenzgängerbescheinigung, da sie beim französischen Finanzamt unter meinem Namen geführt wird und beim deutschen Finanzamt unter ihrem Mädchennamen.
Kann also nur dazu raten, sich auf einen Namen zu verständigen  =D
Hallo, in der Tat ist es so, dass in F der Mädchenname erhalten bleibt. Der Name des Ehemannes ist sogen. " nom d'usage" und wird im Alltag meist verwendet. Für den frz. Staat bleibt sie immer Madame Y verheiratet mit Herrn X.
 

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Vorstellungen / Bonsoir
« am: 11. Februar 2018, 20:47:15 »
Hallo zusammen,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen.
Gebürtiger Saarländer, lebe seit 20 Jahren in Saargemünd.
Mittlerweile habe ich beide Staatsbürgerschaften und bin zweisprachig.
Seit Jahren beschäftige ich mich mit allem, was die grenzüberschreitende Thematik betrifft.

In einigen Gebieten bin ich recht bewandert ( alles rund um Auto , von Technik bis administrativen Vorgängen in D und F),  droit local ( lokales Recht, das nur im Elsass und Moseldepartement gilt), politisches System, Geschichte.
Seit neuestem beschäftige ich mich mit grenzüberschreitenden Erbrecht (als Laie). Mit Sozialrecht- und Steuerrecht muss ich mich als Betroffener zwangsläufig auseinandersetzen. :-)
Ich es spannend sich auszutauschen und helfe auch gerne wo ich kann.

Beste Grüße
Meilleurs voeux

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Und eine kleine persönliche Anmerkung.
Das Erlernen der Sprache des Landes in dem man lebt kann oft weiterhelfen.

Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht - aber einen Führerschein in französisch würde ich auch nicht machen wollen.
Muss man auch nicht. Habe oben ja bereits geschrieben, daß es möglich das ganze auf deutsch zu machen.

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Steuern / Re: Nachzahlung Autokauf
« am: 11. Februar 2018, 18:34:51 »
Hallo,
so wie Du es beschreibst stimmt in der Tat etwas nicht.

Ist das Fahrzeug jünger als 6 Monate und hat weniger als 6000 km (so ist zumindest die Auslegung der frz. Steuerbehörden), kaufst du das Fahrzeug in D netto ohne MwSt. und zahlst in  Frankreich die komplette MwSt. Die 1% von der die Rede ist ist die Differenz zwischen dem deutschen MwSt-Satz von 19 % und dem frz. von 20 %.
Bei einem Fahrzeug von mehr als 6 Monaten und mehr als 6000 km zahlst du die komplette MwSt in Deutschland. Du musst dann trotzdem in F aufs Finanzamt und die eine Bescheinigung holen (quitus fiscal). Das ist die Bestätigung, dass eine Mehrwertsteuerschuld gegenüber dem frz. Fiskus besteht und Voraussetzung für die Zulassung. Ich vermute, die haben bei der Rechnungsstellung einen Fehler gemacht. Manche Autohäuser behalten auch die deutsche MwSt. als Sicherheitsleistung ein, und zahlen diese erst aus, wenn die Zahlung im Ausland nachgewiesen ist.  Wenn ich sonst weiterhelfen kann, gerne eine persönliche Nachricht an mich senden.

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Führerschein auf deutsch wird auch in Sarreguemines angeboten.

http://www.auto-ecole.org/sarreguemines/easy-drive-RAO119670

http://www.lessentiel.lu/fr/news/grande_region/story/Ils-passent-leur-code-en-allemand-et-en-arabe-25785355

Wünsche viel Glück bei der Prüfung.
Und eine kleine persönliche Anmerkung.
Das Erlernen der Sprache des Landes in dem man lebt kann oft weiterhelfen.


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