Grenzgaenger Forum

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Themen - Nase

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Steuern / Taxe Habitation
« am: 07. Oktober 2018, 16:04:22 »
Hallo Zusammen!

Ich habe mal wieder meine liebe Mühe und Not mit dem Finanzamt  :) Gestern bekam ich den Bescheid über die taxe foncière und habe nicht schlecht gestaunt, dass der Bescheid in meinem deutschen Postfach lag, das ich wegen meines Nachsendeantrags in "D" angemietet habe. Ich hatte Glück im Unglück... Mein Nachsendeantrag lief am 01.10.18 aus. Auf dem Bescheid tatsächlich meine alte, deutsche Adresse.
Habe natürlich schön brav gleich bezahlt und eine Einzugsermächtigung erteilt. Das hat zumindest geklappt ohne einen Onlinezugang bei <impots.gouv.fr> zu haben.
Nun wird aber wohl im November auch der Bescheid für die taxe habitation per Post geschickt werden. Da wird die Post dann, wenn ich nichts ändere, an den Absender zurückgehen...
Jetzt meine Frage an Euch. Kann man ohne Onlinezugang (den kann ich noch nicht einrichten, weil Daten fehlen) denn tatsächlich nichts per Mail an die Steuerbehörde schicken? Muss ich echt wegen sowas zum Finanzamt? (Telefon geht nicht. Ich brauche auf französisch noch Hände und Füße  :-[)

Danke Euch

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Steuern / Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« am: 29. August 2018, 09:26:38 »
Ich muss leider mal was wegen der Einkommensteuer fragen.
Vorab als Info.
Ich bin erst im Oktober 2017 nach "F" gezogen und habe meine Steuererklärung für 2017, da es die erste war, schriftlich gemacht. Wie zu erwarten war muss ich für 2017 in "F" keine Steuern zahlen. Ich bin  Grenzgänger, arbeite also in "D".

Jetzt mein(e) Problem(e)
Es ist ja sicher bekannt, dass ab dem 01.01.2019 das Steuersystem in "F" umgestellt wird. Die Steuer ist dann, wie in "D" auch, direkt vom Arbeitgeber abzuführen. Dementsprechend kamen mit meinem Steuerbescheid jede Menge Infoblätter mit, die die Änderung erklären.
Keine Info bezieht sich aber auf's Arbeiten im Ausland... Ich gehe mal davon aus, dass die Steuer nicht von einem deutschen Arbeitgeber eingefordert wird. Selbst wenn, die Höhe der eingeforderten Steuer bezieht sich auf die Steuer der letzten Steuererklärung und die ist bei mir ja 0.-€.
Jetzt mal die erste Frage. Wie kommt der Französische Fiskus an meine Steuern?
Ich mag es eigentlich aus Deutschland, dass die Steuer monatlich einbehalten wird und suche nach einer Möglichkeit monatliche Steuerzahlungen vorzunehmen, die dann mit dem Jahressteuerbescheid verrechnet werden. Deshalb begrüße ich diese Umstellung eigentlich, aber wie erreiche ich mein Ziel?

In den Infoblättern und in der Erklärung selbst wimmelt es von Hinweisen auf den persönlichen Bereich bei "impots.gouv.fr". Ich dachte nach dem ersten Steuerbescheid kann ich mir dort einen Onlinezugang anlegen. Die Anlage des Kontos scheitert aber auch. Hier wird eine 7-stellige Online-Zugangsnummer vorausgesetzt. Auf meinem Steuerbescheid heißt es dazu, dass diese Nummer auf der ersten Seite meiner Steuererklärung zu finden sei??? Verstehe ich da was falsch? Die Erklärung habe ich auf einem Standardvordruck aus dem Internet gemacht. Da kann doch keine persönliche Zugangsnummer draufstehen...

Hat jemand Rat für mich? Kennt sich da ein wenig aus? Hat evtl. das gleiche Problem und bereits gelöst?

Leider ist mein Französisch immer noch so miserabel. Sonst hätte ich längst einen Termin beim Finanzamt in Wissembourg ausgemacht ;-(

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Sonstiges / Brunnen bohren
« am: 31. Juli 2018, 14:02:16 »
Wir haben auf unserem Grundstück einen Brunnenschacht gefunden, den der Vorbesitzer wohl absichtlich wieder aufgefüllt hat. Unsere Nachbarn können auch nicht sagen warum.
Lange Rede kurzer Sinn... Wir bewässern unseren Garten derzeit mit Leitungswasser. Bei der Dürrephase ist das ein teurer Spaß und deshalb wollen wir den Brunnen reaktivieren.
Hat jemand Infos darüber ob man dafür eine Genehmigung braucht (Raum Lauterbourg) und ob man auch für dieses Wasser Gebühren zahlen muss?
Unser Nachbarn werden auf Nachfragen leider sehr Einsilbig. Einen Brunnen hat nahezu jeder.

Danke schon jetzt!

19
Steuern / Grundsteuer wann fällig?
« am: 19. Juli 2018, 15:44:05 »
Ich kämpfe mich nun seit einiger Zeit durch's Forum auf der Suche danach wann die Grundsteuer (taxe foncière) fällig wird. Kann mir jemand sagen wann der Beschied kommt?
Die taxe d'habitation wird wohl scheinbar im Spätjahr (Okt./Nov.) per Bescheid zugestellt. Ist das bei der taxe foncière auch so?
Wir wohnen erst seit Oktober in "F" und das ist noch ziemliches Neuland für uns. Interessant wäre auch zu wissen wie man diese Steuern dann zahlne kann. Geht das nur noch über einen Onlinezugang (den wir nicht haben, weil wir noch keine Steuernummer/Steuerbescheid) haben.

Danke Euich jetzt schon!

20
Steuern / Abgabetermin Steuererklärung
« am: 06. Juni 2018, 08:10:17 »
Hallo,

wir machen erstmals eine Steuererklärung in F und um ja keine Fehler zu machen, lassen wir die Steuererklärung von einem Steuerberater machen. Ist ein deutscher Steuerberater, der aber im Grenzgebiet sehr viele franz. Steuererklärungen erstellt.
Um ja nicht zu spät dran zu sein, haben wir Anfang April bereits einen Termin bei ihm gemacht und unsere Unterlagen abgegeben. Da es unsere erste Steuererklärung ist muss diese ja schriftlich erfolgen.
Kann mir, bevor ich beim Steuerberater mal nachhake, jemand sagen welches im Raum Lauterbourg (Mothern) der Abgabetermin ist. Ich meine einmal 31.05. gelesen zu haben...
Die schriftliche Steuererklärung müssten wir ja wohl noch unterschreiben und dazu hat uns der Steuerberater bis jetzt nicht aufgefordert.
Uns schwirrt schon das Wort "Strafe" durch den Kopf  :-\

Es müsste doch bei
https://www.impots.gouv.fr
auch eine Seite geben auf denen die Abgabetermine stehen. Finden sie nur leider nicht.


Danke Euch jetzt schon.

21
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Anhänger leihen?
« am: 20. März 2018, 10:54:52 »
Ich wollte mir von einem Bekannten dessen Anhänger ausleihen (muss ein  paar Steine holen). Er sagt mir, dass ich den jederzeit haben kann. Ich soll mir halt ein Kennzeichen mit meiner Nummer machen lassen. Ich habe nicht schlecht gestaunt....
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass in "F" tatsächlich Zugmaschine und Hänger das gleiche Kennzeichen haben müssen (Beitrag von 2012).
Ist das echt wahr?

Danke Euch jetzt schon

22
Gesundheitswesen / CPAM - Hausarzt
« am: 27. Februar 2018, 08:45:03 »
Wir haben so unseren Kampf mit der CPAM.
Nachdem wir der Meinung waren alle Unterlagen beisammen zu haben um endlich die Carte Vital zu beantragen, haben wir die Unterlagen eingeschickt. Zuvor waren wir nochmals in Wissembourg, wo man uns sagte, dass wir den Hausarzt noch nachreichen können.
Nun haben meine Frau und ich unterschiedliche Anschreiben bekommen in denen noch Unterlagen nachgefordert werden.
Beide sollen wir noch eine Geburtsurkunde in denen die Namen der Eltern aufgefürht sind nachreichen. Diese Urkunden haben wir aber eingereicht. Da die Urkunden aber schon alt sind wurde der Text darin handschriftlich eingetragen.
Gut, das werden wir in Wissembourg direkt klären können.
Von mir wird nun aber doch ein Hausarzt vorab verlangt. Das entsprechende Formular wurde mitgeschickt.

Kann mir jemand einen guten Hausarzt im Raum Mothern nennen? gerne auch per PN.

Danke!

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Behörden / Bau eines Zauns
« am: 26. Februar 2018, 09:57:48 »
Ich habe auf meinem Grundstück eine uralte Scheune stehen, deren Sanierung ziemlich teuer wäre und habe mich deshalb entschlossen diese Scheune abzureißen. Von der Mairie habe ich die Info erhalten, dass ich diese Scheune problemlos abreißen kann und dafür keine Formulare/Anträge ausfüllen muss.
So weit so gut…
Nun muss ich, wg. meiner Hunde, das Grundstück zum Nachbargrundstück wieder abgrenzen und möchte deshalb einen Zaun und später auch ein Carport errichten.
Ich habe nicht schlecht gestaunt, als man mir sagte, dass ich für den Zaun eine „Déclaration préalable“ ausfüllen muss, für das Carport brauche ich sogar eine "Permis de Construire", aber das kommt dann erst später. Ich gebe zu, dass ich zum erste Mal überhaupt Hausbesitzer bin und in „D“ schon keine Ahnung über diesen Behördenkram hatte und nun in „F“ schon gar nicht.
Den Antrag ausfüllen ist kein Thema. Darüber wie es dann aber weiter geht habe ich jede Menge Fragezeichen auf der Stirn.
Ich habe gelesen, dass ich ab Einreichung des Antrags bis zum Ende des folgenden Monats warten muss. Habe ich bis dahin keine Nachricht erhalten, kann ich mit den Arbeiten beginnen???
Muss ich denn auch dieses Schild am Grundstück aufstellen (wie bei Permis de Constuire)?
Wo bekomme ich das her (Ich baue den Zaun mit einem Kumpel zusammen nachdem die Scheine abgerissen ist)?
Gibt es eine Vorschrift bis wann ich mit den Arbeiten dann beginnen muss?
Gibt es auch hier Einspruchsrechte der Nachbarn (Mit einem könnte es da Probleme geben)?
Ich weiß…. Fragen über Fragen, aber vielleicht hat jemand in dem Bereich schon Erfahrungen und kann mir diese Fragen beantworten?

Jetzt schon Danke!

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