Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Matthias#28

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was ich noch nicht ganz verstehe
du hast dein 1. haus verkauft und trotzdem noch drin gewohnt 
wegen der Renovierung im Haus 2 ?
Tschuldigung, bloed ausgedrueckt.
Ich habe es zum Verkauf angeboten, Inserate, Makler usw.
Ich hatte immerhin fast 60!! Besichtigungstermine innerhalb von 4 Monaten. Bankklaerung vom Kaeufer + Vorvertrag + Notartermin hat nochmal 3 Monate gedauert.
Ich habe bis zum endgueltigen Notartermin incl. Schluesseluebergabe im Haus 1 gewohnt. Wir haben in der Woche vor dem Notartermin mit dem Umzug begonnen.

Wenn man nur einen Wohnsitz hat, und dort auch wohnt, dann ist der Verkauf Gewinnsteuerfrei, egal wie lange man darin gewohnt hat.
Wenn man es nun zum Verkauf anbietet, dort auszieht, dann muss das Haus binnen 6 Monate verkauft sein - abschliessender Notoartermin.
So wie Ralph gepostet hat, kann sich der Verkauf hinziehen, und schwups sind die 6 Monate rum (wie auch bei mir) und Gewinnsteuer ist faellig.

Ich habe in der "alten" Huette 11 Jahre gewohnt und muss keine Gewinnsteuer zahlen.

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Wohnen / Re: Dies und Das
« am: 10. April 2011, 22:58:34 »
danke.der termin ist ostermontag.also du denkst das sie da kommen
(uiii hoffentlich hatte ich das richtig in Erinnerung - falls es nicht mehr so ist bitte um Korrektur)
Jetzt nagle mich nicht fest, aber sowohl an Pfingstmontag als auch am Ostermontag gab es noch eine weitere Ungerechtigkeit.
Gewerbliche muessen arbeiten, Angestellt und Beamten haben frei. Bei uns im Dorf hat die Muellabfuhr = i.d.R. Gewerbliche, an Pfingstmontag immer extrem frueh und extrem Lautstark die Tonnen geleert oder haben sie nach Lust und Laune einfach stehen lassen oder einfach nur umgestossen.

993
....auf folgende Fragen zur Gewinnsteuer konnten wir bis jetzt leider nix im Forum und Web goggle etc. finden
 welche Gewinnsteuer fällt an wenn wir es im Jahre 2016 wieder verkaufen
Also mir wurde das so erklaert (so habe ich das gemacht und ich habe keine Gewinnsteur bezahlt):

1. ich wohne im Haus 1 - einziger Wohnsitz
2. ich kaufe Haus 2 - interessiert niemanden - ich wohne immernoch in Haus 1
3. ich verkaufe Haus 1 - wohne immernoch dort!!! Ich muss ja Haus 2 erst noch renovieren und so.
4. Notartermin - Verkaufstermin - nicht der Vorvertragstermin!! - an diesem Tag ziehe ich aus und um.
Keine Gewinnsteuer faellig

oder
1. ich wohne in Haus 1 und ziehe ins Haus 2
2. ich kann Haus 1 erst nach 6 Monaten verkaufen
3. Ich brauche jeden Beleg den ich das Haus 1 investiert habe. Daraus ergibt sich Kaufpreis+Invest=Preisbasis zur Gewinnsteuer

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Wohnen / Re: Dies und Das
« am: 10. April 2011, 19:02:52 »
hallo ich habe mal ne frage.ich wohen auch in france 57150 creutzwald.ich wollte fragen wie ist das mit dem spermüll wenn der termin an einem  feiertag ist.wann wird der sperrmüll dann abgeholt.würde mich um eine antwort feuen vielen dank schon mal
Nun das kommt drauf an. Am 14. Juli oder 11. November kommen die garantiert nicht.
Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und andere christliche Feiertage wurden in Frankreich IMHO zur Steigerung des BSP abgeschaft, bzw. sie werden an den nachfolgenden Sonntagen gefeiert. Da koennte es dann schon sein das sie an den vermeindlichen "Feiertagen" kommen.

995
Behörden / Re: Umzug innerhalb Frankreichs
« am: 06. April 2011, 08:06:19 »
Reicht dann der Mietvertrag oder die Meldebescheinigung?
Sollte auch reichen

Wird die Post nachgesendet, falls man irgendwo vergessen hat
NEIN, die werfen das unverdrossen in den Briefkasten, egal welcher Name dann dransteht

oder muss man einen Nachsendeantrag stellen?
wollte ich stellen, sollte richtig teuer sein (weiss es nicht mehr genau ca. 30 Euro fuer ein paar Wochen).
Meine Nachbarn meinten, lohnt sich nicht, funktioniert nicht wirklich. Habe es dann sein lassen.

996
Wohnen / Re: Notar in Frankreich wg. Hauskauf
« am: 06. April 2011, 08:01:04 »
Hallo Josefa,

die Groesenordnung stimmt schon, allerdings ist das eine Mischung aus dem was der Notar behaelt und was er an die Gemeinde/Staat abgibt.
Der Notar behaelt alles ein und fuehrt es dann ab.

Ich habe gerade gekauft und ich kann dir fuer das Dep 67 folgende Aufstellung geben:
1,0 % Notar selbst
3,6 % Taxe Departmentale 
0,2 % Taxe d'etat
1,2 % Taxe Communale
2,5 % Frais de Recouvrement (Etat)
---------------------------------
8,5 % Summe

plus ca. 600 Euro Schreibkram, Kopien, Katasterauszuege usw.

Die meisten geben als ganz grobe Kalkulation diese ominoesen 10% an.

Ein Teil der Abgaben beziehen sich auf den reinen Immobilienwert, d.h. man sollte mit dem Verkaeufer sich einigen welche Dinge im Haus
"mobil" sind, z.B. Einbaukueche, SAT-Anlage, Gartenhaeuser usw. Dinge die nicht unwiederruflich fest mit dem Haus verbunden sind.

Wenn man eine detailierte Aufstellung beibringt, z.B.
10.000 Euro Einbaukueche
 1.000 Euro Badezimmermoebel
 1.500 Euro Full-HD SAT Anlage
usw.

so kann man bis ca. 6-7,5% von Gesamtkaufpreis als mobilen Anteil ausweisen. Fuer diesen Teil sind keine der o.a Steuern faellig.
Allerdings auf dem Boden bleiben. Dem Notar steht es frei das zu glauben und anzunehmen. Besser keine Phantasiepreise.

997
Behörden / Re: Umzug innerhalb Frankreichs
« am: 05. April 2011, 22:14:44 »
Wie sieht es mit dem hotel des impots aus?
nun die finden dich, aber sie freuen sich auch wenn du es ihnen meldest.
Einfach ein Kopie des Deckblattes der alten Steuererklaerung und eine Kopie der neuen aktuellen Strom+Telefonrechnung

Was ist mit dem Auto?
Nun zur Sous-Pref und eine neue Karte Gris beantragen. Haste noch ein Nummernschild mit der Endekennung Department, gibts neue Nummernschilder.
Antrag gibt es hier: https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_13750_02.do?force=true

Sous-Pref / Karte Gris 2,50 Euro
Nummernschilder: ca. 34 Euro
Umweltplakette Deutschland: 6 Euro

Der Rest wurde ja bereits erklaert.

998
Technik / Re: SFR neufbox VOIP
« am: 29. März 2011, 07:15:15 »
Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht so ganz.

Es gibt zwei Arten von DSL:
1. ueber eine ISDN-Leitung (franzoesisch: numeris) - in Frankreich eher unueblich da auch sehr teuer.
2. ueber eine Analoge-Leitung (POTS) - Anmerkung: viele echte Elsasser bezeichnen das als "analoges DSL",
    ggf. als Fehlinterpretation des A (steht fuer asyncron) vor dem ADSL

In Endeffekt ist das egal welche Leitung, beide landen in einem dafuer passenden Modem. Dieses Modem stellt die Internetverbindung her, also eine
IP-Verbindung.
VoIP, steht fuer Voice over IP, damit ist klar, dass man fuer diesen Service eine IP-Verbindung, also einen Zugang zum Internet braucht.

An die franzoesischen Modems kann ein analoges Telefon angeschlossen werden.
Das nutzt tatsaechlich den analogen Teil des Uebertragungsweges, plus zusaetzlich ein VoIP-Telefon, das wie gesagt den digitalen Teil der Uebertragung nutzt.

(Anmerkung: in Deutschland erledigt man das ueber den sogennaten Splitter vor dem Modem - sinnigerweise hat das AVM mit einem Y-Kabel das gesplittete Signal wieder zusammen gefuehrt, um in der Fritzbox auch eine Telefonanlage abbilden zu koennen).

Erkennen kann man das an den Telefonnummern:
Im Elsass beginnen die "analogen" Telefonnummern mit 03 und die VoIP-Telefonnummern mit 09

Ich hoffe ich habe mit meiner Antwort deine Frage getroffen.

999
Nun da gibt es mehrere Moeglichkeiten.
Du musst an Chrysler Franz schreiben und die COC anfordern. Kostet eine kleinigkeit.
Je nach Antwort ist dann folgendes moeglich:
1. Chrysler schreibt dir - geht nicht - damit keine Zulassung in .fr
2. Chrysler schreibt dir du bekommst eine COC-Partielle. Mit der gehst du in deinem Department zum TUEV (nicht Controll Technic) Im Nord-Elsass ist dieser in Geipolsheim. Dort wird das Auto geprueft ob es in Frankreich zulassungsfaehig ist. Im WortsCase ein Nein und damit keine Zulassung in Frankreich. Im BestCase eine Bestaetigigung mit der der kann man dann auf die Prefectur oder Sous-Prefektur
3. Chrysler schreibt dir du bekommst eine COC. Mit der kannst du dann auf die Prefectur / Sous-Prefectur

 - allerdings bei diesem Klimakiller solltest du Herztropfen mitnehmen, denn der wir in einer hohen CV-Klasse einsortiert + den Umweltzuschlag, da kann die Zulassung incl. der Lebens-KFZ-Steuer schon ein paar viel hundert Euro hoch sein.

Falls du keine Zulassung in Frankreich erwirken kannst - dann hilft nur noch die Oma/Opa in .de auf dessen Namen die Karre dann zugelassen wird.

1000
Umflashen von Annex A auf Annex B ist nicht (umgekehrt auch nicht). Das ist ein Hardwareproblem!!!

1001
Die Sipgate Lösung hat mir übrigens 400 € Nachforderung eingebracht. Nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Flatrate.
?????Erzaehl mal was da vorgefallen war :-\

1002
Jetzt melde ich michdoch mal zu Wort.
Ich komme beruflich aus der Sicherheitsbranche, und eines ist definitiv: franzoesiche Boxen sind securtiy-maessig untererste Schublade hinten links.
Egal ob Neuf, T-Orange-Offline, Free-Box und weiss der Geier, ich habe ein halbes dutzend getestet - ein absolutes No Go. Allein der nicht zustimmungspflichtige Zugriff des Providers - geht's noch, und andere Kurisotaeten.

Fuer mich kommen nur folgende Loesung in Frage:
1. Drecks-egal-welche-Franz-Box + Fritz-Box (Sicherheit in Abhaengigkeit des Passwortes) incl telefonieren
2. Fritz-Box + SIP-Gate (ein paar Euro zusaetzlich) Mache ich seit Jahren.

Hier sind wieder meine Mottos gueltig:
100% Sicherheit = 0% Kommunikation
Sicherheit = 1/ Bequemlichkeit


1003
Behörden / Re: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. März 2011, 10:01:40 »
Ergaenzung:
Dieses Jahr mussten wir zum ersten Mal in Weissenburg die Gehaltsabrechung vom Dezember in Kopie beilegen. Auf dieser stehen i.d.R. auch die aufgelaufenen Summen des Bruttolohnes und der Abgaben fuer RV, KV drauf.

1004
Das ist von Hersteller zu Hersteller verschieden:
Bei mir nahmen sie damals (jeweils franzoesicher Zentral-Niederlassung der jeweiligen Marke):
Nissan = 100 Euro / Honda-Motorrad= 150 Euro / Renault = 120 Euro
Das beste ueberhaupt war der Renault Clio. Nix Franz-Karre - Spezial-Karre die nur fuer den deutschen Markt gebaut wurde!!!!! Dieser Typ wurde nie in Frankreich zugelassen.
Musste extra zu Tuev nach Geipolsheim = 60 km - nochmal 100 Euro, habe ihn aber durchbekommen.

Nein Nachbarn traf es noch haerter: Sein Nissan war ein solches Spezialmodel, der hat das Teil nicht zugelassen bekommen.
Das alles ist allerdings 10 Jahre her, und ich hoffe, dass dieses Horrorzenario nicht mehr vorkommt.

Allerdings eines ist sicher: In Haguenau nehmen die NUR franzoesiche COC.

1005
Wohnen / Re: Förderung von Photovoltaikanlagen
« am: 13. März 2011, 09:25:17 »
das mit den 3 kWp und die Paneele ins Dach integrieren um die max. Förderung und Steuerfreiheit zu bekommen finde ich auch etwas schwachsinnig und u.a. deshalb habe ich diesen Gedanken für mich auch wieder verworfen.Wie Matthias aber schon angemerk hat ist es nicht verboten mehr zu installieren. Die Vergütung bleibt die gleiche, es entfällt lediglich die Steuerfreiheit der Einnahmen.
Nun so hat man es mir nicht erklaert. Ich habe gelernt:
58 Cents ->  Anlage < 3kW / Indach
46 Cents ->  Anlage < 3kw / Aufdach
42 Cents ->  Anlage 3-9kW
36 Cents ->  Anlage 10-35kW
29 Cents ->  Anlage 36-100kW
12 Cents ->  Anlage > 100kW