Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Matthias#28

301
Vorstellungen / Re: Hallo zusammen
« am: 04. Juni 2016, 12:58:30 »
Herzlich Willkommen  :wel:

Wir haben bei uns im Betrieb weit ueber 300 "echte" Elsaesser.
Den einen oder andern Tipp kann ich sicherlich geben.

302
Ich habe das beim ADAC gefunden:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/%C3%9Cbersetzungen-EU-FS-%C3%84quivalenzen_36380.pdf
Das habe ich auch immer im Auto liegen, weil ich noch den antiken Grauen habe.
Sie schreiben aber auch:
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/internationaler-fuehrerschein/Praxisprobleme/default.aspx

Mir wurde mal erklaert, keine Garantie ob es stimmt (wer weiss es definitiv), dass die Plastikkarte 1:1 umgewandelt
werden kann. Ich habe mal versucht meinen Grauen in Frankreich umwandeln zu lassen, und ich habe fast alles drauf,
aber die Franzosen wolten mir NUR den A und B uebertragen - zum Glueck habe ich noch nie ein Ticket in Fr. bekommen.

Ich habe es leider verpennt meinen Grauen in die Plastikkarte umzuwandeln.
Zitat
Mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3

    bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, S, M und L erteilt.
    dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
    erhalten Sie die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag und auch nur, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die LKW-Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

Und gerade die BE oder C1E die nutze ich ab und zu. Das sind > 3,5 to + Anhaenger
(max. die 7,5to Zugfahrzeug + Anhänger bis max. 12 to)

303
So ich war nun auf der Zulassungsstelle in Khe. Der ADAC-Mann hatte irgendwie unrecht - mmhhh
Die Bearbeiterin war sehr nett, hat viele Unterlagen und Gesetze gewaeltzt.
Also auf dem TUEV Gutachten noch auf der Bescheinigung und auf den Unterlagen der Ausstellung der 100km/h
Plakette steht nirgendswo eine Autonummer, sondern immer nur eine Fahrgestellnummer. (alles deutsche Papiere)
Laut ihrer Aussage ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist fuer Auslaender irrelevant.
Sie kam etwas ins straucheln, da ich sicherlich nicht zum naechsten Tuev-HU (Mai-18) koennen werde.
Sie hat dann noch etwas rumtelefoniert, aber keiner war sich sicher, ob die 100er Plakette nach Ablauf des
Tuev-Termin nicht automatisch ihre Gueltigkeit verliert. Auf der anderen Seite ist das Tuev-Gutachten
zeitlich unbefristet.
Am Schluss haben wir dann beide geseufzt: Europa ist noch weit

305
Fuer euch zur Info.
Ich habe eine Frage an die Rechtsabteilung von ADAC gestellt:
Zitat
Ich wohne im grenznahen Elsass. Ich habe mir in Karlsruhe einen Anhaenger gekauft mit einer 100km/h Zulassung.
Auf dem Anhaenger klebt das 100km/h Schild mit dem Siegel von der Zulassungsstelle Karlsruhe.
Nun hat der Anhaenger ein franzoesisches Nummernschild..
Jetzt meine Frage: Darf ich mit dem Anhaenger in Deutschland 100km/h fahren?
Daraufhin die Antwort von dem ADAC-Juristen:
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus unserer Sicht gilt die 100-km/h-Zulassung nach der Ummeldung in Frankreich nicht fort.
Vielmehr müsste sie von der deutschen Zulassungsbehörde unseres Erachtens für Ihr französisches Kennzeichen neu bescheinigt werden.
Dies ist jedoch generell auch für im Ausland zugelassene Anhänger möglich.
Streng genommen müssten Sie den mit Dienstsiegel versehenen 100-km/h-Aufkleber bis zur erneuten Bescheinigung wohl sogar entfernen.
Bezüglich der konkreten verwaltungstechnischen Handhabung der einzelnen Zulassungstellen liegen uns leider keine Informationen vor.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur weiteren Klärung direkt an eine deutsche Zulassungsstelle in Grenznähe zu wenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jaklin
Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

Na dann, dann fahre ich mal rueber und frage auf der Zulassungsstelle.

306
Steuern / Re: Abfindung Kündigung Sozial Plan
« am: 25. Mai 2016, 13:17:46 »
Hier der Link zum allgewaltigen Steuerwerk:
http://www2.impots.gouv.fr/documentation/2016/brochure_ir/index.html#76/z (siehe Seite 76ff)

Das habe ich noch gefunden, wenn man auf impots.gouv.fr nach  "indemnité plan social"   OnLine sucht:

Zitat
L’imposition des primes ou indemnités de préretraite est différente selon qu’il y ait ou non rupture du contrat de travail.

En cas départ en préretraite avec rupture du contrat de travail :

Les indemnités versées sont imposables en totalité dans la catégorie Traitements et salaires.

Toutefois, les sommes perçues au titre de la préretraite totale FNE sont exonérées dans les mêmes conditions que l’indemnité de licenciement, c'est-à-dire dans la limite du montant prévue par la loi ou la convention collective ou, si le montant est supérieur, dans la limite de 50 % de l'indemnité totale ou dans la limite du double de la rémunération annuelle brute civile précédente, sans dépasser 228 240 € en 2015.

En cas de plan social, les indemnités de départ volontaire en préretraite sont exonérées en totalité.

S’il n’y a pas rupture du contrat de travail (préretraite progressive…) : l’indemnité de départ est imposable en totalité.

Vous pouvez demander à ce que la fraction imposable de ces indemnités soit imposée selon le système du quotient ou selon le système de l'étalement (Consultez le document " Quotient ou étalement, choisissez le mode d'imposition le plus avantageux ", lien dans la rubrique En savoir plus, en bas de page).


Aber wie gesagt geh aufs hotel des impots und die sollen sich dein Vertrag anschauen!!

307
Steuern / Re: Abfindung Kündigung Sozial Plan
« am: 25. Mai 2016, 13:06:47 »
Ich habe eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abschluss eines Sozial Plans in D erhalten. Wie muss diese bei der Steuererklärung in F angegeben werden?
Nun das kommt drauf an. Am besten gehst du mit den Abfindungspapieren zum Hotel des impots.
Die pruefen den Antrag (Antraege von verschiedenen Firmen, wie Siemens, Benz, usw. haben i.d.R. die
richtige Formulierung)
Es gibt ne Seite bei impots.gouv.fr, da steht was wie bei der Steuer anzugeben ist, oder auch !!!NICHT!!!
(Nicht=keine Steuer). Habe leider den Link nicht zur Hand, kann ihn aber gern raussuchen.
In der Regel haengt es an einer Formulierung: "wie Aufhebung aufgrund eines Sozial Planes"
Bei dieser Formulierung waere die Abfindung steuerfrei und somit auch nicht in der Steuererklaeung anzugeben



308
Anhängerschilder können angeschraubt werden und müssen m.W. nicht genietet werden.
Ich habe sowohl beim Schildermacher als auch bei der CT nachgefragt.
Auskunft: die Schilder muessen genietet werden! Sind sie geschraubt oder gesteckt und sie werden geklaut,
und man bekommt nachgewiesen, dass sie NICHT genietet waren, bekaeme man Stress.

Allerdings grinsten beide ueber das ganze Gesicht und meinten noch dazu, die meisten nieten es nicht.

309
Ich habe mir heute das Teil angeschaut - Sehr gut - Neuer deutsche TUEV ohne jede Beanstandung,
niegelnagelneue Reifen - Top Quali zu einen guten Preis.
Fragen:
- er meldet ihn in .de ab (der Fahrzeugschein Teil1 wird vernichtet, Teil2 gibt es bei Anhaengern nicht)
- ich niete das .fr-Nummernschild mit der AutoNummer dran
- Ich bekomme die Papiere zu dem Anhaenger
- und das wars?

Ich kann es immer noch nicht fassen, das es so einfach sein soll. :rolleyes: <freu>

310
ist zwar die 500 kg Regel  :pfeif:....
Stimmt habe ich nur gemacht, damit ich sehe ob es jemand genau liesst  :nixwieweg:
Spass beiseite:
Ich brauch vom Verkauefer nur die Papier zum Anhaneger - mehr nicht ?
Wenn das so ist, es geht ja mal einfach in der EU

311
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Nochmal Anhänger
« am: 13. Mai 2016, 10:17:19 »
Ich will mir einen gebrauchten Hundetransportanhaenger kaufen.
Nun habe ich einen in Deutschland gefunden der bezahlbar ist.
Leergewicht: 190 kg  /  Zulaessiges Gesamtgewicht: 300kg
Kann ich den einfach ein Nummernschild (das von dem Auto - 450kg Regel) verpassen, und gut is?
Oder muss den irgendwie abnehmen oder zulassen in FR.

312
Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 08. Mai 2016, 20:58:36 »
Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Hast doch geholfen. Das werde ich machen - Steuerhilfeverrein in Deutschland - ist doch ne gute Idee. Danke

313
Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 08. Mai 2016, 08:03:02 »
Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen

<seufz> wenn ich euch nicht haette  :doppeld: - schonmal Danke.

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 06. Mai 2016, 08:21:37 »
Jetzt wollte ich mich trauen, und wollte es Online machen, nun leses ich:
Zitat
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne. Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier. Cette option prendra effet l'année prochaine.
Heisst das, dass wenn ich die Option einschalte, gilt es es fuer die Steuer 2016?

315
Versteuert werden muss nur der Kapitalertrag und nicht der Auszahlungsbetrag. Die Versicherungsgesellschaft wird Dir eine entsprechende Steuerbescheinigung nach Auszahlung schicken.
und was ist mir den Vertraegen abgeschlossen vor 2004 - da waren, zumindestens nach deutschen Recht,
beides steuerfrei (jedenfall bis jetzt noch so gueltig).