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Rund um's Kind / Re: deutschsprachiger Anwalt
« am: 14. April 2011, 17:15:44 »
Hallo,
also mal vorausgesetzt,daß ihr Deutsche seid ,müßt ihr zum Jugendamt der Stadt,in dem das Kind geboren wird.Bei uns war das zum Beispiel Saarbrücken .
Dort muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und die Mutter dem zustimmen .
Hier noch ein link
http://www.vaterschaftsanerkennung.com/
also mal vorausgesetzt,daß ihr Deutsche seid ,müßt ihr zum Jugendamt der Stadt,in dem das Kind geboren wird.Bei uns war das zum Beispiel Saarbrücken .
Dort muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und die Mutter dem zustimmen .
Hier noch ein link
http://www.vaterschaftsanerkennung.com/
722
Technik / Re: Nochmal SFR neufbox
« am: 06. April 2011, 07:12:47 »
Hallo Beolight,
schau mal hier
http://assistance.sfr.fr/accueil/tarifs/libelle-offre/fc-3221-71243
Da sind zwei Möglichkeiten angegeben .
Eric
schau mal hier
http://assistance.sfr.fr/accueil/tarifs/libelle-offre/fc-3221-71243
Da sind zwei Möglichkeiten angegeben .
Eric
723
Rund um's Kind / Re: Hebamme Geburtsvorbereitung und -nachsorge
« am: 31. März 2011, 18:38:08 »
Hallo,
meine Schwester ist Hebamme in Saarbrücken und wohnt in Grenznähe .
Sie arbeitet in der Caritasklinik. Bei Bedarf kann ich den Kontakt herstellen .
Gruß
Eric
meine Schwester ist Hebamme in Saarbrücken und wohnt in Grenznähe .
Sie arbeitet in der Caritasklinik. Bei Bedarf kann ich den Kontakt herstellen .
Gruß
Eric
724
Sonstiges / Re: Sperrmüll
« am: 21. März 2011, 18:35:47 »
Hallo ,
am besten auf der Mairie erfragen .
Bei uns wird der Spermüll jeden ersten Donnerstag abgeholt ,ist aber wie schon vermutet örtlich unterschiedlich .
Gruß
Eric
am besten auf der Mairie erfragen .
Bei uns wird der Spermüll jeden ersten Donnerstag abgeholt ,ist aber wie schon vermutet örtlich unterschiedlich .
Gruß
Eric
725
Technik / Re: gewechselt zu SFR und Orange kassiert munter weiter
« am: 20. März 2011, 08:48:58 »
Hallo,
ich hatte auch das Problem .
Geh zur Bank und lass die Einzugsermächtigung sperren .
Schreib gleich an den Service Consommateurs .
Im SFR-Shop wollen sie nur verkaufen .
Gruß
Eric
ich hatte auch das Problem .
Geh zur Bank und lass die Einzugsermächtigung sperren .
Schreib gleich an den Service Consommateurs .
Im SFR-Shop wollen sie nur verkaufen .
Gruß
Eric
726
Technik / Re: Orange-Vertrag kündigen
« am: 15. März 2011, 15:41:37 »
Hallo,
eigentlich reicht ein Brief.Diesen per Einschreiben mit Rückschein schicken und falls nichts passiert bei der Bank die Einzugsermächtigung stoppen lassen( kostet aber was) .
Was schreiben sie dir denn zurück ?
Hier mal ein Muster
Madame, Monsieur,
Par la présente, veuillez accuser réception de la résiliation de mon abonnement à votre service d'accès Internet.
Actuellement abonné à votre offre d'accès à Internet, je déménage dans un nouveau logement dans lequel vos services sont indisponibles. Par conséquent, j'ai le regret de vous annoncer ma résiliation et vous demande de mettre fin au contrat qui nous lie.
Comme prévu par l'article 2004 du Code Civil, je vous informe également de la révocation de l'autorisation de prélèvement automatique. Après réception de votre facture, je vous réglerai les éventuels montants dus avec le moyen de paiement de mon choix.
Je souhaite également recevoir une facture de clôture de compte et une confirmation écrite m'indiquant la date effective de résiliation.
Veuillez accepter, Madame, Monsieur, l'expression de mes salutations distinguées
Guß
Eric
eigentlich reicht ein Brief.Diesen per Einschreiben mit Rückschein schicken und falls nichts passiert bei der Bank die Einzugsermächtigung stoppen lassen( kostet aber was) .
Was schreiben sie dir denn zurück ?
Hier mal ein Muster
Madame, Monsieur,
Par la présente, veuillez accuser réception de la résiliation de mon abonnement à votre service d'accès Internet.
Actuellement abonné à votre offre d'accès à Internet, je déménage dans un nouveau logement dans lequel vos services sont indisponibles. Par conséquent, j'ai le regret de vous annoncer ma résiliation et vous demande de mettre fin au contrat qui nous lie.
Comme prévu par l'article 2004 du Code Civil, je vous informe également de la révocation de l'autorisation de prélèvement automatique. Après réception de votre facture, je vous réglerai les éventuels montants dus avec le moyen de paiement de mon choix.
Je souhaite également recevoir une facture de clôture de compte et une confirmation écrite m'indiquant la date effective de résiliation.
Veuillez accepter, Madame, Monsieur, l'expression de mes salutations distinguées
Guß
Eric
727
Versicherungen / Re: UNFALL
« am: 07. März 2011, 14:57:35 »
Hallo,
der Unfallbogen muss normalerweise am Unfallort von beiden Beteiligten ausgefüllt werden(jeder seine Seite) .
Dann unterschreiben beide und einer behält das Original der andere die Kopie .
Damit soll verhindert werden,daß der Unfall nachträglich anders dargestellt wird oder Schäden hinzugefügt werden.
Schaut auch mal hier
http://www.unfallskizze.de/ressourcen/Unfall_in_Frankreich.pdf
Gruß
Eric
der Unfallbogen muss normalerweise am Unfallort von beiden Beteiligten ausgefüllt werden(jeder seine Seite) .
Dann unterschreiben beide und einer behält das Original der andere die Kopie .
Damit soll verhindert werden,daß der Unfall nachträglich anders dargestellt wird oder Schäden hinzugefügt werden.
Schaut auch mal hier
http://www.unfallskizze.de/ressourcen/Unfall_in_Frankreich.pdf
Gruß
Eric
728
Technik / Re: Orange-Vertrag kündigen
« am: 22. Februar 2011, 16:23:42 »
Hallo,
Orange Service Clients Internet
Division 60
TSA 90008
59878 Lille Cedex 9
Gruß
Eric
P.S per lettre recommandee kündigen
Orange Service Clients Internet
Division 60
TSA 90008
59878 Lille Cedex 9
Gruß
Eric
P.S per lettre recommandee kündigen
729
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 13. Februar 2011, 15:01:02 »
Hallo Kingkarl,
hab dir hier mal was kopiert
Soziale Sicherheit und Versicherungen
Arbeitslosenversicherung
VORAUSSETZUNGEN ZUR ERLANGUNG VON LEISTUNGEN AUS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Unfreiwillig Arbeitslose können Leistungen aus dem Sicherungssystem gegen Arbeitslosigkeit erlangen, wenn sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Jeder Arbeitssuchende kann sich bei einer Stelle der Agentur für Arbeit (Pôle emploi) auf Vorlage eines Ausweisdokuments oder, falls der Antragsteller nicht französischer Staatsangehöriger ist, einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, arbeitslos melden.
Außerdem muss der Antragsteller, falls er Beihilfe zur Rückkehr ins Arbeitsleben (aide au retour à l’emploi, ARE) in Anspruch nehmen will, folgende Dokumente vorlegen:
einen oder mehrere Beschäftigungsnachweise,
eine Kopie seines Sozialversicherungsnachweises,
eine Bescheinigung seiner Bankverbindung.
Nachdem der Antragsteller erfasst ist, händigt ihm Pôle emploi einen Arbeitslosenausweis aus.
Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, muss der Antragsteller:
während der letzten 28 Monate (oder über 50-Jährige 36 Monate) mindestens vier Monate gearbeitet haben;
bei Pôle emploi als Arbeitssuchender registriert sein;
unfreiwillig arbeitslos sein, außer seine Kündigung erfolgte aus einem berechtigtem Grund;
jünger als 60 Jahre und sechs Monate (ab 2010 jünger als 61 Jahre) alt sein. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitslose die für für den Bezug einer vollen Altersrente erforderlichen 160 Quartale Erwerbstätigkeit nicht nachweisen kann. In diesem Falle erhält er solange Leistungen, bis diese Zahl errreicht oder er 65 Jahre alt wird;
arbeitsfähig sein;
tatsächlich und ständig Arbeit suchen (der Antragsteller wird einmal im Monat von Pôle emploi einbestellt, um zu prüfen, ob er sich aktiv um eine Stelle bemüht).
LEISTUNGSDAUER
Die Leistungsdauer entspricht der Mitgliedschaftsdauer in der Arbeitslosenversicherung und folgt der Regel: „Ein Tag Mitgliedschaft begründet Anspruch auf einen Tag Leistungsbezug“. Die Dauer ist jedoch auf 24 Monate und für über 50-jährige Beschäftigte auf 36 Monate begrenzt.
Die Höhe der Beihilfe zur Rückkehr ins Arbeitsleben (Aide au retour à l’emploi, ARE) hängt von dem im Bezugszeitraum bezogenen Einkommen des Antragstellers ab.
Der Bruttobetrag der Leistung bei Arbeitslosigkeit entspricht dem höheren Betrag der beiden folgenden Beträge: 57,4 % von dem im Bezugszeitraum bezogenen Tageseinkommen oder 40,4 % des Tageseinkommens + 11,04 EUR pro Tag.
Für über 50-Jährige, Saisonarbeiter und Kunst- und Kulturschaffende ohne durchgehende Beschäftigung (intermittents du spectacle) gelten besondere Bestimmungen.
DAS SYSTEM DES SOLIDARISCHEN SCHUTZES
Über das System des solidarischen Schutzes werden drei Gruppen von Arbeitslosen unterstützt:
Langzeitarbeitslose, die kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld haben;
Arbeitssuchende, die noch nicht gearbeitet haben und deren Eingliederung ins
Arbeitsleben besonders schwierig ist;
Arbeitslose, die 160 Quartale in der Altersrentenversicherung nachweisen können.
Die Sondersolidaritätsbeihilfe (allocation de solidarité spécifique, ASS) wird Antragstellern gewährt, deren Einkünfte bestimmte Höchstbeträge, nämlich 598,40 EUR (Alleinstehende) und 1 196,80 EUR (Ehepaare) nicht übersteigen. Die Höhe des jeweiligen Pauschalbetrags hängt von den Einkünften der Betroffenen ab.
hab dir hier mal was kopiert
Soziale Sicherheit und Versicherungen
Arbeitslosenversicherung
VORAUSSETZUNGEN ZUR ERLANGUNG VON LEISTUNGEN AUS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Unfreiwillig Arbeitslose können Leistungen aus dem Sicherungssystem gegen Arbeitslosigkeit erlangen, wenn sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Jeder Arbeitssuchende kann sich bei einer Stelle der Agentur für Arbeit (Pôle emploi) auf Vorlage eines Ausweisdokuments oder, falls der Antragsteller nicht französischer Staatsangehöriger ist, einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, arbeitslos melden.
Außerdem muss der Antragsteller, falls er Beihilfe zur Rückkehr ins Arbeitsleben (aide au retour à l’emploi, ARE) in Anspruch nehmen will, folgende Dokumente vorlegen:
einen oder mehrere Beschäftigungsnachweise,
eine Kopie seines Sozialversicherungsnachweises,
eine Bescheinigung seiner Bankverbindung.
Nachdem der Antragsteller erfasst ist, händigt ihm Pôle emploi einen Arbeitslosenausweis aus.
Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, muss der Antragsteller:
während der letzten 28 Monate (oder über 50-Jährige 36 Monate) mindestens vier Monate gearbeitet haben;
bei Pôle emploi als Arbeitssuchender registriert sein;
unfreiwillig arbeitslos sein, außer seine Kündigung erfolgte aus einem berechtigtem Grund;
jünger als 60 Jahre und sechs Monate (ab 2010 jünger als 61 Jahre) alt sein. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitslose die für für den Bezug einer vollen Altersrente erforderlichen 160 Quartale Erwerbstätigkeit nicht nachweisen kann. In diesem Falle erhält er solange Leistungen, bis diese Zahl errreicht oder er 65 Jahre alt wird;
arbeitsfähig sein;
tatsächlich und ständig Arbeit suchen (der Antragsteller wird einmal im Monat von Pôle emploi einbestellt, um zu prüfen, ob er sich aktiv um eine Stelle bemüht).
LEISTUNGSDAUER
Die Leistungsdauer entspricht der Mitgliedschaftsdauer in der Arbeitslosenversicherung und folgt der Regel: „Ein Tag Mitgliedschaft begründet Anspruch auf einen Tag Leistungsbezug“. Die Dauer ist jedoch auf 24 Monate und für über 50-jährige Beschäftigte auf 36 Monate begrenzt.
Die Höhe der Beihilfe zur Rückkehr ins Arbeitsleben (Aide au retour à l’emploi, ARE) hängt von dem im Bezugszeitraum bezogenen Einkommen des Antragstellers ab.
Der Bruttobetrag der Leistung bei Arbeitslosigkeit entspricht dem höheren Betrag der beiden folgenden Beträge: 57,4 % von dem im Bezugszeitraum bezogenen Tageseinkommen oder 40,4 % des Tageseinkommens + 11,04 EUR pro Tag.
Für über 50-Jährige, Saisonarbeiter und Kunst- und Kulturschaffende ohne durchgehende Beschäftigung (intermittents du spectacle) gelten besondere Bestimmungen.
DAS SYSTEM DES SOLIDARISCHEN SCHUTZES
Über das System des solidarischen Schutzes werden drei Gruppen von Arbeitslosen unterstützt:
Langzeitarbeitslose, die kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld haben;
Arbeitssuchende, die noch nicht gearbeitet haben und deren Eingliederung ins
Arbeitsleben besonders schwierig ist;
Arbeitslose, die 160 Quartale in der Altersrentenversicherung nachweisen können.
Die Sondersolidaritätsbeihilfe (allocation de solidarité spécifique, ASS) wird Antragstellern gewährt, deren Einkünfte bestimmte Höchstbeträge, nämlich 598,40 EUR (Alleinstehende) und 1 196,80 EUR (Ehepaare) nicht übersteigen. Die Höhe des jeweiligen Pauschalbetrags hängt von den Einkünften der Betroffenen ab.
730
Arbeiten / Re: Wohnhaft und arbeitslos in France, Selbständig in Deutschland
« am: 13. Februar 2011, 12:16:46 »
Hallo,
es gibt in vielen Arbeitsämtern einen Euresberater.Diese sind normalerweise zweisprachig.Ich würde mal mit denen einen Termin machen.
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=27&acro=eures&lang=de
Gruß
Eric
es gibt in vielen Arbeitsämtern einen Euresberater.Diese sind normalerweise zweisprachig.Ich würde mal mit denen einen Termin machen.
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=27&acro=eures&lang=de
Gruß
Eric
731
Versicherungen / Re: Autoversicherung!!!
« am: 09. Februar 2011, 07:47:06 »
Hallo Zaren,
falls du im ADAC bist, ruf dort an.Die verbinden dich mit der jeweiligen Versicherung mit Hilfe des Kennzeichens
Du kannst den CONSTAT auch ohne die Nummer zu deiner Versicherung schicken.
Gruß
Eric
falls du im ADAC bist, ruf dort an.Die verbinden dich mit der jeweiligen Versicherung mit Hilfe des Kennzeichens
Du kannst den CONSTAT auch ohne die Nummer zu deiner Versicherung schicken.
Gruß
Eric
732
Sonstiges / Re: Vorzeitige Kündigung des Telefonvertrags wg Umzug nach Deutschland
« am: 19. Januar 2011, 17:29:29 »
Hallo Zareh,
schau mal hier
http://www.dslvalley.com/dossiers/resiliation/.
Dort wählst du deinen Anbieter aus und schreibst den Text ab .
Als Grund kannst du das hier angeben
déménagement de la résidence principale à l'extérieur d'une zone de couverture
Gruß
Eric
schau mal hier
http://www.dslvalley.com/dossiers/resiliation/.
Dort wählst du deinen Anbieter aus und schreibst den Text ab .
Als Grund kannst du das hier angeben
déménagement de la résidence principale à l'extérieur d'une zone de couverture
Gruß
Eric
733
Rund um's Kind / Re: Kiga und schule besser in D oder in F???
« am: 18. Januar 2011, 14:16:30 »
Hallo,
ich kann mich meinen Vorrednern auch nur anschließen.Ich habe 2 Kinder,die beide in Frankreich zur Schule gehen.Meine Tochter(12) geht jetzt ins College und mein Sohn (10) ist im letzten Jahr der Grundschule ( Ecole primaire).
Das Schulsystem ist am Anfang für Deutsche ungewohnt ,aber da die Kinder da auch reinwachsen für sie kein Problem.
Es ist kein Kindergarten,sonder eine Vorschule mit Bewertungen (Ecole maternelle)
Ein weiterer Vorteil des Schulbesuchs vor Ort ist natürlich auch ,daß die Kinder Freunde in der Nähe haben .
Gruß
Eric
ich kann mich meinen Vorrednern auch nur anschließen.Ich habe 2 Kinder,die beide in Frankreich zur Schule gehen.Meine Tochter(12) geht jetzt ins College und mein Sohn (10) ist im letzten Jahr der Grundschule ( Ecole primaire).
Das Schulsystem ist am Anfang für Deutsche ungewohnt ,aber da die Kinder da auch reinwachsen für sie kein Problem.
Es ist kein Kindergarten,sonder eine Vorschule mit Bewertungen (Ecole maternelle)
Ein weiterer Vorteil des Schulbesuchs vor Ort ist natürlich auch ,daß die Kinder Freunde in der Nähe haben .
Gruß
Eric
734
Technik / Re: IP Interessenskonflikt
« am: 16. Januar 2011, 18:03:58 »
Danke Dieter ,
hat geklappt und war auch für mich zu schaffen
Eric
hat geklappt und war auch für mich zu schaffen
Eric
735
Technik / Re: IP Interessenskonflikt
« am: 16. Januar 2011, 13:31:48 »
Aber es ging ja bis vor kurzem immer .