Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Eliott

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 »
451
Technik / Re: PRIMAGAZ ÄÄRRGGERR :-(
« am: 17. April 2013, 20:51:55 »
Was ist das hoch dran?
Du hast von August 2012 bis April 2013 190m3.
Interessant wäre noch zu wissen, ob du damit heizen (Quadratmeter) tust und auch Warmwasser dabei ist.
Ich habe für unser 100m2 Haus Heizung und Warmwasser 650-700m3 für das ganze Jahr.

Wie die den Verbrauch ablesen versteh ich auch nicht, ehrlich gesagt.
Kümmert mich aber nicht, wenn der Jahresverbrauch i.O. ist.

452
Suchfunktion benutzen, das Thema hatten wir schon.

453
Steuern / Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« am: 13. April 2013, 05:59:42 »
In der Steuererklärung für 2012 in D gibst du nur die Monate 01-08.2012 an.
Dann bekommst du die schon gezahlten Steuern von 09.2012 bis 12.2012 zurück.
In F machst du eine Steuererklärung von 09.2012 bis 12.2012.

Grüße

454
Steuern / Re: Steuer
« am: 12. April 2013, 08:01:35 »
Wenn wir dir helfen sollen, musst du uns schon mit Informationen füttern, sonst geht das net.

Deine Steuersituation erklären.
Wie, was, wo ,warum?

455
Steuern / Re: Abzüge Steuererklärung 2012
« am: 10. April 2013, 14:49:38 »
Ja genau nur für Neubauten.

456
Steuern / Re: Abzüge Steuererklärung 2012
« am: 10. April 2013, 08:06:14 »
Wohnsteuer?? Grundsteuer?
Weiß das jemand.

457
Steuern / Abzüge Steuererklärung 2012
« am: 10. April 2013, 07:32:23 »
Hi Leute,
könnte mal jemand bitte eine kleine Liste machen, was man bei der Lohnsteuererklärung 2012 angeben kann wenn man ein Haus mit Schulden hat.

Was ich schon weiß:
- Kontogebühren
- IG-Metall Beiträge
- Zinsen Kredit
- Kilometer Auto

Grüße

458
Daaanke besonders für die Links zu den Dokumenten

459
Hallo Leute,
habe zu diesem Thema leider in den bisherigen Beiträgen nichts gefunden.

Ich habe meiner Lebensgefährtin das Auto (schon in F zugelassen) abgekauft.
Nun will ich es auf mich zulassen, wir haben beide die gleiche Adresse.
Versicherung kündigen und neue abschließen ist klar.


Was benötige ich aber für Dokumente auf der Prefecture?
Ich habe schon ein Auto auf mich zugelassen.
Brauche ich Wohnsitznachweis?
Kaufvertrag?
Die alte carte gris?
Was noch?

Konstellation ist meiner Ansicht nach wie ein Autoverkauf an einen Fremden oder?

Grüße

460
Behörden / Heiraten in Südfrankreich
« am: 26. März 2013, 07:53:03 »
Hi,
auf dem Rathaus im Elsass wurde uns gesagt man kann in Frankreich nur in dem Ort heiraten in dem man wohnst.
Kennt ihr das auch so?
Wir hätten eigentlich lieber bei Freunden in der Provence geheiratet.

Grüße

461
Hi Jan-Saarbruecken,

ich wäre nicht ins Elsass gezogen, wenn meine Lebensgefährtin nicht von hier wäre
und kann nur jedem emfpehlen es bleiben zu lassen, außer man kann selbst fr. oder hat einen Elässer/in als Lebenspartner.


"ohne Sprachkenntnisse... "
Sich bescheißen lassen.

Grüße

462
Hi,
also keine Ahnung wie du das gemacht hast, vielleicht haben sich ja auch die Gesetze geändert.
Viel leicht hast du auch nur Glück gehabt.

Ich hatte die Masche auch versucht, habe dann ein Schreiben mit folgendem Text erhalten:
"Die hiermit angeforderten Angaben bzw. Belege werden aufgrund der §§ 90,93,97 und 149 ff. Abgabenordung erbeten."
Darin wird ausdrücklich erklärt dass du alles offenlegen musst.

Grüße

464
Das Einkommensteuerrecht kennt den Begriff "Progressionsvorbehalt". Was ist damit eigentlich gemeint?
In Kürze: Steuerfreie Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer des jeweiligen Landes unterliegen, werden für die Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, diesen Einkünften zunächst zugeschlagen. Im Ergebnis unterliegen die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte also einem höheren Steuersatz als ohne steuerfreie Einkünfte.

Nochmal ganz ausführlich, am Beispiel von Törtchen:
Ein Jahr = 12 Monate davon 8 Monate in Deutschland und 4 Monate in Frankreich.
Deutsche Steuer für die 8 Monate
= Jahresgehalt (12 Monate) hieraus Errechnung des Steuersatzes -> höherer Steuersatz wir auf das Gehalt der 8 Monate angewandt = Ersparnis "NULL"

Frankreich Steuer für 4 Monate
Für die Berechnung des Steuersatzes wir NUR das Einkommen der 4 Monate zu Grunde gelegt.
Würde man das auf das Jahr umlegen, so hätte man wahrscheinlich ein Einkommen von nicht einmal einer Putzfrau =  fast bis keine oder NULL Steuer in diesem Jahr.
Genauso funzt das übrigens auch bei Heirat.

Ich weiß das Thema ist nicht ganz einfach, aber so vielleicht verstanden??
 

465
Nachtrag.

Ich rate dir, jemanden zu suchen der dir bei der ersten oder auch zweiten Steuererklärung hilft.
Wenn du nämlich was verkehrt machst, und wenn es nur eine Kleinigkeit ist, bezahlst du 10% auf die Steuer Strafe!
Das hat sich ruckzuck.

Grüße

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 »