Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Eliott

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Wohnen / Re: Schimmelproblem wer kennt sich aus ???
« am: 26. Oktober 2014, 19:04:24 »
Ein guter Tip.
Vergiss es, mit irgendwelchem gemurkse an den Wänden, seitens Vermieter.
Dir hilft nur so schnell wie möglich ausziehen.

Was sind 2 Monatsmiete für deine Gesundheit.

P.S.: Ich wäre da erst gar nicht eingezogen.

Grüße

317
Hi,
also ich habe schon zweimal ein Auto neu gekauft und jedes Mal in Frankreich.
Habe auf beiden Seiten verhandelt und verglichen, wenn ich in D gekauft hätte, wären nicht einmal die Überführungskosten raus gesprungen.
Waren beides Peugeots.

Grüße

318
Steuern / Re: Was kann ich in Frankreich alles 'absetzen'
« am: 15. Oktober 2014, 20:15:01 »
Jo, genau, in Frankreich kannst du kaum was absetzen.
Von was auch?
Die Steuern haben zwar angezogen, sind aber gegenüber D trotzdem noch um einiges weniger.

319
Wohnen / Re: Neuer Wasseranbieter
« am: 10. Oktober 2014, 12:54:25 »
Wie heißt die Gemeinde?

320
Ich versteh nur Bahnhof.  :anixwissen:

321
Ich versteh auch nur Bahnhof. :anixwissen:

322
Nachtrag.

Auto hat nun natürlich fr. Zulassung.

323
Hallo zusammen,

da meine Winterreifen nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit meines Autos haben, habe ich wie in D einen Aufkleber am Armaturenbrett.
So wie das in D vorgeschrieben ist.

Wie ist das in Frankreich?
Gibt es hier eine ähnliche Bestimmung?

Grüße

324
Steuern / Zusätzliche Steuer ab 2015
« am: 13. September 2014, 13:23:17 »
Hallo zusammen,
ein Franzose hat mir gerade erzählt, dass ab 2015 eine zusätzliche Steuer auf die Lohnsteuer neben der Lohnsteuer erhoben wird.
Die Steuer richtet sich scheinbar nach dem Lohnsteuerbetrag.
Die Franzosen bezahlen diese Steuer scheinbar schon immer, die Grenzgänger waren bisher befreit.
Kennt jemand von euch das Thema?
Um welche Steuer dreht es sich?
Wie hoch ist der Steuersatz?

Grüße

325
Steuern / Steuererklärung Fehler gemacht
« am: 24. August 2014, 21:09:10 »
Hallo zusammen,
habe leider in der Steuererklärung die Frais reel in der falschen Spalte eingetragen, so wurden diese als Einkommen bewertet.
Für mich ist Wissembourg zuständig.
Kann ich da morgen einfach mal hingehen und das erklären oder brauche ich einen Termin?
Grüße

326
Wohnen / Re: Hauskauf und Finanzierung
« am: 11. Juli 2014, 05:08:58 »
Meines Wissens geht seit der Finanzkrise ohne Eigenkapital nix mehr.
Da interessiert auch die 1/3 Regelung nicht.

@Spilly,
halte uns auf dem Laufenden, was daraus geworden ist.

Grüße

327
Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 23. Juni 2014, 05:19:12 »
Hi,

wenn man alles zusammen rechnet gibt es keine Steuervorteile mehr, vergiss es.

Für alle anderen Fragen, einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Grüße

328
Wohnen / Re: Hauskauf und Finanzierung
« am: 19. Juni 2014, 06:26:54 »
Hi,

Zitat
Was haltet ihr von Vollfinanzierungen? Unsere Eltern haben beide Immobilien, die wir aber nicht belasten möchten.... SInd auch beide nicht so viel wert....
   Eigenkapital haben wir kaum... Nun ist halt die Überlegung was zahle ich an Miete wenn ich in den nächsten 3 oder 5 Jahren Eigenkapital sparen möchte,  im Verhältnis zu dem, wenn ich einen  Kredit voll finanziere.

Ich glaube nicht, dass du ohne einen vernünftigen Anteil Eigenkapital noch von irgend einer Bank einen Kredit bekommst. Die Banken sind sehr streng geworden.

Zitat
In F benötigt man sowieso Eigenkapital... Wäre es rechnerisch lohnenswert in D z. b. 20.000 € aufzunehmen bei einem Kaufpreis von 200.000 € um mit "Eigenkapital" starten zu können?

Funzt glaube ich nicht weil, du über weitere Schulden an die fr. Bank auskunftspflichtig bist.
Außerdem solltest du schon 30% Eigenkapital haben.


Zitat
Wer hat von euch in F und wer in D finanziert? Habt ihr Tips ?

D kannst du vergessen. Die D Banken wollen für eine Auslandsfinanzierung einen nicht unerheblichen Zinszuschlag.

Zitat
Finanziert außer der KSK sonst noch eine deutsche Bank französische Immobilien?

Wer ist KSK?

Zitat
Reichen 10 % des Kaufpreises für die restlichen Kosten (Notar etc.)

Kommt drauf an was du noch unter etc. verstehst.

Zitat
Wie funktioniert das, wenn man noch nicht verheiratet ist? Sind das Extrakosten wie in D bei der Eintragung? Wenn ja, macht das viel aus?

Nein, wenn dann nur wenige Extrakosten.

Zitat
Lohnt es sich eine Art "Gesamtpaket" zu machen? Also beispielsweise die laufende Autofinanzierung mit in den Kredit einzufügen?

Oje, die alte Masche der Banken, ohne Eigenkapital wärst du dann schon überschuldet.


Mit dem was ich so aus deinem Beitrag herauslesen kann gebe ich auch folgenden Rat:

Ihr werdet nur ein Haus für 200.000 Euro finden welches nicht unerheblich zu renovieren ist. Woher nehmt ihr dann noch das Geld dazu?
Ich rate euch die nächsten 10 Jahre zu sparen, um eine vernünftige Eigenkapitalquote von 30-40% zu schaffen.
Andernfalls kann eurer Häuschen schnell wieder weg sein.
Du solltest dich in die Themen Hausfinanzierung, Gebrauchtimmobilien und Elsass für Deutsche einlesen, es gibt sehr gute Bücher darüber.
Es scheint mir, dass du noch relativ unbelesen bist.
Ist ein gutgemeinter Rat von mir, mach was du willst draus. :-)

Grüße

329
Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist.
Nein, nur wenn du einen deutschen Führerschein hast, wenn du einen fr. hast darfst du in Frankreich weiter fahren (Erfahrung Bekannter).
Die deutschen können dir dann nur in Deutschland ein Fahrverbot aussprechen.
Wäre interessant zu wissen, wenn z.B. in D Fahrverbot droht du den deutschen Führerschein noch schnell umschreibst, dann den fr. Führerschein für Frankreich behalten darfst.

Zitat
EInmal bin ich auch minimal mehr als 10 km/h  zu schnell gefahren. AUch dort wollte man nach einer Lasermessung sofort eine Bargeldzahlung, wegen deutschem Führerschein.
Lustig mir ist genau mit den Beinheimer Flicks das Gegenteil passiert. D. Führerschein fr. Auto, die wollten mein Bargeld absolut nicht haben.

Zitat
Bzgl. Des deutschen Fahrverbots von einem Monat gehe ich davon aus, dass dies auch in Frankreich wirksam ist. DIes wegen den offensichtlich bestehenden französischen Regelungen,  dass jedes Fahrverbot in einem EU-Land auch auf automatisch Frankreich übertragen wird und damit auch dort gültig ist. DAs die franz. BEhörden dies nicht direkt im Datenaustausch mitgeteilt bekommen mag sein, nur sobald ein Unfall mit Ermittlungen folgt, ist es schon wahrscheinlich, dass man in Frankreich Kenntnis erlangt von dem Fahrverbot. Wenn ich richtig liege mit der Annahme, dass dies dann auch in Frankreich gilt, liegt eine Straftat vor, erlangt die Versicherung Kenntnis davon, besteht vermutlich auch kein Versicherungsschutz mehr...   
Wie gesagt, kommt drauf an ob du noch den deutschen oder den fr. Führerschein hast.
Die Deutschen können dir den fr. Führerschein nicht nehmen und andersrum auch nicht.
Hier ist es Glück, dass Europa noch nicht ganz zusammengewachsen ist.

Grüße

330
Zitat
einmal in Frankreich eingezogen werden, wenn man über eine rote Ampel fährt.

In Frankreich wird dir für eine rote Ampel nicht der Führerschein entzogen, ich spreche aus Erfahrung.

Grüße

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