Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Eliott

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Ich würde mir da keinen so großen Kopf drüber machen.
Inserieren, verscherbeln und fertig.
Kann mir nicht, dass sich die Elsässer an so was halten.
Wir deutschen sind da manchmal einfach zu gewissenhaft.

Grüße


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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 31. März 2018, 07:46:39 »
Würde ich an deiner Stelle auch machen.
Du hast von deinem Arbeitgeber sicherlich was schriftlich, mit dem würde ich bei Gelegenheit mal zum Finanzamt gehen.
Es ist zwar noch etwas früh, aber sicher ist sicher.

Halte uns bitte auf dem Laufenden, den einen oder anderen hier wird es bestimmt auch treffen.

Danke

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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 31. März 2018, 06:09:17 »
Ja, da habt ihr recht.
Da diese Finanzspritze aber in sehr weiter Zukunft liege kann habe ich diese nicht betrachtet.

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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 30. März 2018, 17:57:42 »
Wo siehst du da aktuell die Finanzspritze???
Öffne mir mal bitte die Augen.


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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 28. März 2018, 15:32:55 »
Ein Problem bekommst du dann, wenn du unter dem Jahr länger als 6 Wochen krank wirst und du erheblich weniger Lohn hast, oder arbeitslos zum Beispiel.
Dann wirst du wohl mit irgend einer Bescheinigung dies dem Finanzamt unterjährig klar machen müssen.
Das Finanzamt wird dir dafür aber dankbar sein, denn die Franzosen hassen es wenn Sie nachträglich Geld zurückzahlen müssen.  :o
Deshalb machen Sie ja auch heute schon keine Prognose sondern nehmen immer den alten Wert so müssen 99% der Leute an das Finanzamt nachzahlen.

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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 28. März 2018, 15:14:53 »
Ich könnte mir folgendes vorstellen:
Du wirst die monatl. Lohnsteuer vom letzten Jahr einfach weiter abgezogen bekommen, vielleicht mit einer kleinen Aktualisierung/neusten Prognose oder wie man es nennen möchte.
Wenn das Jahr rum ist machst du wie in Deutschland einen Lohnsteuerjahresausgleich, im April wie gehabt.

Für den der bisher auch schon monatlich bezahlt hat ändert sich somit nichts.
Wobei noch die Frage steht ob du wie weiterhin auf 10 oder auf 12 Monate abgezogen bekommst.
Ich schätze mal auf 12 Monate.

Somit würde sich im Großen und Ganzen nichts ändern.
Du gehst in Vorleistung aufgrund irgendeiner Prognose/Aktualisierung und machst dann den Jahresausgleich hinterher.

Oder spricht was dagegen?

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Arbeiten / Re: Arbeiten im Ausland
« am: 23. März 2018, 06:18:14 »
Demnach müsstest du in Österreich auf den dort anfallenden Lohn versteuern.
Und so wie ich das verstehe, bist du dann den Rest des Jahres wieder Grenzgänger.
Aber bring das mal den fr. Steuerbehörden bei, nehm dir einen Steuerberater.

"
Verlust der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der 45-Tage-Grenze

Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bzw. der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone insgesamt 45 Tage bzw. bei nicht ganzjähriger Grenzgängertätigkeit die 20-%-Grenze der gesamten Arbeitstage pro Kalenderjahr, steht das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu. Dies gilt allerdings nur für den auf die Inlandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn.

"

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Steuern / Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« am: 04. März 2018, 15:18:24 »
Entschuldigung ihr habt recht.
Es hatte mich halt gerade so aufgeregt.
Gelobe Besserung.

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Steuern / Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« am: 04. März 2018, 06:16:40 »
Such bitte im Netz mal nach 183 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen.
Das wird dir schon einmal viele Fragen beantworten.

Grüße

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Steuern / Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« am: 03. März 2018, 19:34:37 »
He du,
stell dich erst einmal vor.
Wo wohnst du?
Warum bist du nach Frankreich gezogen?
usw.

Wir sind hier kein Auskunftsbüro sondern ein Forum, dass aus geben und nehmen besteht.
Manche Leute scheinen das Benehmen mit der Gabel gegessen zu haben.

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Du hast nichts verstanden.

Quitus Fiscal = Bescheinigung des französischen Finanzamtes über die MWST Befreiung.
(Im Netz innerhalb 2 Minuten gefunden :-) )

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Wenn ich mir deinen Text so durchlese, solltest du dir überlegen wieder nach Deutschland zu gehen.
Frankreich ist halt nicht nur etwas Steuern zu sparen.
Es ist ein anderes Land mit anderen Gesetzen, Mentalitäten usw..
Man muss Toleranz, Offenheit und Geduld mitbringen und die deutschen Gewohnheiten ablegen sonst wird man hier nicht glücklich.

Von der EU erwarte ich schon längst nichts mehr.
Das ist nur ein Haufen alter Politiker die nichts auf die Reihe bringen bei dem Sie keinen direkten Profit haben.

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Gesundheitswesen / Re: CPAM - Hausarzt
« am: 28. Februar 2018, 18:57:02 »
Der Eibel nimmt schon lange niemanden mehr auf.

Hier im Raum Seltz sind die elsässisch Sprechenden Hausärzte am Aussterben,
und somit Mangelware.

Grüße

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Steuern / Re: Wer hat Erfahrung mit PACS?
« am: 26. Februar 2018, 19:21:16 »
Würde mich auch interessieren.

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Behörden / Re: Bau eines Zauns
« am: 26. Februar 2018, 19:19:32 »
Schild muss man nur für eine Baugenehmigung (Permis de Constuire) aufstellen,
für die Declaration brauchst du dieses nicht.
Das Schild ist im Prinzip wie der Rote Punkt in Deutschland.
Kaufen kannst du das Schild in jedem Baumarkt, kostet so um 10 Euro.
Beginnen kannst du sobald du die Genehmigung erhalten hast.

Gibt es auch hier Einspruchsrechte der Nachbarn (Mit einem könnte es da Probleme geben)?
Ich würde auf jeden Fall mit dem Nachbarn vorher sprechen bzw. schauen ob er klar damit kommt.

In welchem Ort lebst du?
Normalerweise wird man vom Rathaus sehr gut beraten, gerade wenn es um die Declaration geht, die wird nämlich nur vom Bürgermeister unterschrieben.