Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Blue1904

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So, habe jetzt endlich meine Übergangsschilder :)
Damit mein Wissen auch Anderen weiterhelfen kann... ;):
Die Schilder nennen sich WW (ausgesprochen: dubliwe-dubliwe), sind 1 Monat gültig und kosten 46 EUR!
Notwendige Unterlagen für die Beauftragung auf der Sous-Prefecture:
- Abmeldebescheinigung des erworbenen Autos
- Fahrzeugbrief- und schein
- Meldebescheinigung- nachweis: z.B. EDF-Rechnung
- Personalausweis und
- Kaufvertrag
Von allen Unterlagen natürlich auch Kopien mitbringen!
COC-Dokument und durchgeführte CT sind hierbei noch nicht notwendig (erst für die richtige Anmeldung).
Hoffe, dass ich mit diesen Infos dem ein oder anderen weiterhelfen kann!
Gruß Blue1904

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Super! Vielen Dank für die Info :D!
LG
Blue1904

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 05. Juni 2011, 00:14:19 »
Bist du dir sicher...? Ich lese nämlich überall, dass es nur entweder 7 oder 22 Monate lang AG gibt. Und die 22 Monate lang nur, wenn man 14 Monate lang gearbeitet hat. S. hier:

http://www.justlanded.com/deutsch/Frankreich/Landesfuehrer/Jobs/Arbeitslosenversicherung

Zitat:
Das Arbeitslosengeld wird 7 Monate lang gezahlt, wenn Sie innerhalb der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate gearbeitet haben, oder 22 Monate lang, falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 14 Monate lang gearbeitet haben.

Versteht mich nicht falsch: natürlich möchte ich schnellstmöglich wieder arbeiten gehen...zumindest Teilzeit. Aber falls es nicht klappt, habe ich die Befürchtung, dass die Franzosen uns im Ernstfall schon nach 7 Monaten den Geldhahn zudrehen...

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Lass dich doch einfach mal von deiner französischen Bank beraten.
Wir haben über die CIC sämtliche Versicherungen laufen, die wir in Frankreich brauchen: Autoversicherung, Hausrat, Rechtschutz...
Dort kannst du dich auch genau informieren, was im Ernstfall gezahlt werden würde. Unsere kostet nur wenige Euro im Monat.
Normalerweise gibt es in so ziemlich jeder Bank im Grenzbereich einen deutschsprechenden Berater...
LG
Blue1904

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Arbeiten / Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 04. Juni 2011, 19:03:22 »
Hallo ihr Lieben!
Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht, wie es sich mit dem Arbeitslosengeld in F verhält, wenn die 12 Monate Elterngeld enden...?!
Wir bekommen im August Nachwuchs und ich habe bei meiner Firma 3 Jahre Elternzeit angegeben. In Deutschland ist es so, dass man nach einem Jahr Elterngeldbezug auch Arbeitslosengeld beziehen kann, obwohl man nicht offiziell arbeitslos sondern lediglich Beschäftigungslos ist. Beispiel:
Ich beziehe ein Jahr Elterngeld, möchte danach wieder arbeiten, jedoch nicht Vollzeit sondern nur z.B. 30 Stunden. Meine Firma kann mir jedoch solch einen Arbeitsplatz nicht anbieten und demnach erhalte ich in Deutschland aufgrund von Beschäftigungslosigkeit Arbeitslosengeld. Ist das in Frankreich auch so?

2. Frage:
Falls ja: wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld in Frankreich? Habe mal gelesen, dass man für einen 2jährigen Bezug von Arbeitslosengeld mind. 14 Monate in den vergangenen 2 Jahre gearbeitet haben muss. Allerdings wäre ich ja durch den 12monatigen Bezug von Elterngeld auch nur die 12 Monate vorher beschäftigt gewesen. Habe ich dann nur Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld...?! Und wenn ja: Wäre es nicht sinnvoller, nur für 10 Monate Eltergeld zu beantragen, damit ich im Notfall die vollen 2 Jahre beziehen kann (wobei ich natürlich hoffe, dass ich nach dem ersten Jahr schnellstmöglich wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen kann...)?!?

Ich weiß, dass mein Anliegen sehr spezifisch ist. Vielleicht habe ich das Glück, dass jemand von euch schon mal unter den selben Voraussetzungen Erfahrungen gemacht hat... :)

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Also hab mal bei der CT nachgefragt. Die meinten, dass man bei der Sous-Prefecture Kurzzeitkennzeichen bekommt. Frage Montag mal nach.

@Ralph:
zuerst in Deutschland anmelden wäre ein Riesen-Akt und auch noch teuer dazu. Die wollen ja Versicherungsschutz sehen und über den TÜV muss man vorher auch (wofür man auch wieder Kennzeichen braucht, um vorfahren zu können)...
Irgendwie wäre es doch total sinnfrei, wenn die Sous-Prefecture einen Bericht der CT sehen möchte...schließlich müssen die einem doch irgendwie mit Kurzzeitkennzeichen die Möglichkeit geben, ein Auto nach dem Kauf zumindest mal nach Hause zu schaffen...oder?
Also ich denke, ich versuche mein Glück mal bei der Sous-Prefecture. Drückt mir die Daumen, dass das alles klappt ;)

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Hallo ihr Lieben :)
Habe mir ein aus Italien importiertes Fahrzeug gekauft. Leider sind die Überführungskennzeichen mittlerweile abgelaufen (musste mich um das COC-Dokument kümmern) und ich brauche Neue um bei der Technique Control vorfahren zu können.
Könnt ihr mir sagen, auf welcher Stelle ich genau hier in Frankreich die Schilder besorgen kann? Und benötige ich dazu bestimmte Unterlagen?
Leider habe ich das COC-Dokument bisher nur als Kopie per E-Mail von der Peugeot Italia erhalten. Reicht das für die Anmeldung bei der Sous-Prefecture aus oder wollen die unbedingt das Original sehen (das dauert per Post nämlich sicher noch 1-2 Wochen...)
Schon im Voraus vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Blue1904

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Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 19. März 2011, 22:35:18 »
Vielen Dank, Bingo! Also ist es ganz gut, wenn man noch etwas Überbrückungsgeld auf der Seite hat...Frag mich nur, wie Mütter das hinbekommen, die eben dies nicht haben...
Mir fällt sicherlich noch die ein oder andere Frage ein. Echt toll, dass man hier so schnell weitergeholfen bekommt. Danke, Leute!
GLG
Blue1904

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Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 17. März 2011, 16:04:02 »
OK, aber trotzdem schon mal VIELEN DANK :-)!!!
Hat sonst jemand Ahnung wg. dem Eltern- und Mutterschafts geld?
GLG
Blue1904

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Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 16. März 2011, 22:54:29 »
Vielen Dank, damit hast du mir schon etwas gehofen :-)! Weißt du zufällig auch, wie das mit dem Elterngeld abläuft?
Viele liebe Grüße

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Behörden / Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 16. März 2011, 16:35:39 »
Liebste Grenzgänger!
Ich gestehe, ich bin trotz Durchlesens des Forums leicht überfordert *g*
Mein Freund und ich sind Grenzgänger u. wohnen in Forbach. Wir erwarten Ende August unser erstes Kind :D!

Wie gehe ich nun am besten vor, damit alles reibungslos abläuft u. ich nicht Monate lang auf die Gelder warten muss?

- Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mir generell zuerst von der CAF bescheinigen lassen, dass ich von
  dort aus weder Kinder- noch Elterngeld bekommen, richtig? (wenn ja, wann beginne ich damit am besten?)
- Brauche ich für das Mutterschaftsgeld auch eine Bescheinigung von der CAF? Wahrscheinlich nicht, weil das ja über
  die Krankenkasse + Arbeitgeber läuft, oder...?!
- Weiß zufällig jemand, ob es in Forbach eine CAF gibt, bei der ich persönlich vorsprechen kann?
- Wann sollte ich mit den Formularbeantragungen am besten beginnen?
- Wenn ich den Nachweis von der CAF habe: wo genau beantrage ich Eltern- und Kindergeld? In Offenbach..?!

Ich würde mich sehr über reichlich Antworten freuen! Ich danke euch bereits jetzt ganz herzlich!

Liebe Grüße

Blue1904

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Steuern / Nebenkostenabrechnung - Was darf der Vermieter berechnen?
« am: 11. Oktober 2010, 21:55:16 »
Hallo Leute!
Wir hoffen sehr, dass ihr uns weiterhelfen könnt, da wir mit unserem Latein am Ende sind.
Wir haben gerade von unseren Vermieter eine Nachberechnung in Höhe von knappen 700 EUR in unserem Briefkasten gefunden u. wundern uns doch schon sehr über die Höhe der Summe.
Wir zahlen zur Zeit bei 95 qm2 100 EUR Nebenkosten + Strom.
Könnt ihr vielleicht mal die Bezeichnungen überfliegen u. uns sagen, ob diese Berechnungen rechtens sind????
- Charges communes generales
- Charges chauffage
- Consommation par tete
- Charges ascenseur
- Repartiteur chauffage
- Charge chauffage individuelle
- Charges communes generales
- Charges communes generales
Wir sollen alleine  für den Aufzug (chauffage) 709 EUR Gebühren für letztes Jahr zahlen. Kann das wirklich stimmen...?! Diese Rechnung stammt von der Sermaco gestion, die an unseren Vermieter adressiert war u. wurde zu 100% uns belastet....
Über schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen!!!!
Im Voraus tausend Dank!!!!

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Danke für eure Hilfe!
Habe mittlerweile einen Termin mit Fr. Reichertz gemacht :-)
Kostenpunkt: ca. 200-250 Uhr

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Steuern / Steuerberater im Raum Saarbrücken/Forbach gesucht!
« am: 12. Februar 2010, 17:20:16 »
Hallo liebe Grenzgänger :-)
Da ich letztes Jahr eine Abfindung von meinem alten Arbeitgebers erhalten habe, möchte ich dieses Jahr gerne meine Lohnsteuererklärung über einen Steuerberater machen lassen.
Habt ihr da zufällig schon Erfahrungen gemacht u. habt ihr evtl. Namen und Telefonnummern für mich? Sollte jedoch deutschsprachig sein :-)))
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!
LG
Blue1904

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also laut meiner info muß man strafzettel unter 70 euro nicht bezahlen, da deutschland und frankreich alles was unter 70 euro ist kein abkommen haben. ich parke grundsetzlich immer ohne parkscheibe, habe nicht mal ein. bekomme immer einen strafzettel an die scheibe, aber nie was nach hause und das schon seit fast zwei jahren.
in frankreich mache ich das natürlich nicht.
gruß alex

[/quote]

Hallo!!!!
Meinst du damit einen einzelnen Strafzettel unter 70 EUR oder auch mehrere summiert...?
Ich arbeite in der City u. fahre normalerweise immer mit der Bahn in der Stadt. Letzte Woche hat es sich allerdings ergeben, dass ich täglich mit dem Auto fahren musste. Ergebnis war, dass ich leider mehrere Strafzettel im Wert von insg. 70 EUR kassiert habe. Die wurden mir tatsächlich schon nach 1 Woche postalisch zugestellt (in einem Briefumschlag!).
Meint ihr, ich MUSS zahlen...?
LG

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