Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - onjaanja

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106
Steuern / Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 23. November 2007, 08:17:38 »
Hallo zusammen,

Ich habe hierfür  mal ein neues Thema aufgemacht, da ich in dem anderen doch zu viele Fragen hatte, ist dieser
Punkt wahrscheinlich etwas untergegangen...

Mein Mann und ich (verheiratet) haben gemeinsam 1 Kind =2,5 Punkte in F

Desweiteren ist mein Mann noch ggü. seinen 3 Kindern aus 1. Ehe unterhaltsverpflichtet, davon 1 Kind Schüler (minderjährig)
1 Kind volljährig in Ausbildung und 1 Kind vollj. Studium...

Dürfen wir die Kinder für die mein Mann ja unterhaltspflichtig ist ebenfalls bei der Stererklärung in F mit angeben bzw. bekommen wir
dadurch ebenfalls noch "Punkte"....?

Vielen Dank.

LG
ANJA

107
Steuern / Re: Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 20. November 2007, 16:47:57 »
Hallo Gembser,

vielen lieben Dank für den LINK, das hilft mir in dieser Sache schon mal viel weiter......

Das sieht für mich aber verdammt schlecht aus, normalerweise wäre für 2007 mein "Nettoeinkommen" für Frankreich unter
10.000 Euro das wären dann 5,5%... dann kommt aber das Gehalt meines Mannes der in D steuerpflichtig ist drauf und ich
gebe mit meinen lausigen 10.000 Euro mit 30% versteurt... das ist ja echt der Hammer....  :'(

108
Steuern / Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 19. November 2007, 09:25:47 »
Hallo,

momentan habe ich mal wieder einiges an Fragen an Euch....

1.
Gibt es in Frankreich eine Einkommensgrenze (pro Jahr) was man verdienen darf (brutto oder netto)
ohne daß man Steuern zahlen muß....

2.
Ist irgendwo im Internet die Progressionstabelle abgelegt wo ich sehen kann mit welchem Prozentsatz
ich mit meinem Einkommen versteuert werde

3.
Wie genau verhält sich die Versteuerung für mich in F,  wenn mein Mann in D steuerpflichtig ist....
Bsp. er verdient 50.000 Euro ich 10.000 Euro... werde ich dann für meine Steuer in der Progressionstabelle so eingestuft,
als ob ich 60.000 Euro verdiene, und dieser Prozentsatz wird dann mit meinen 10.000 Euro versteuert...., dann bleibt ja
kaum noch was übrig....  :'(

4.
Wir haben 2,5 Punkte (verheiratet, 1 Kind)
oder dürfen die Kinder aus der 1. Ehe meines Mannes für die er noch unterhaltspflichtig ist (minderjährig) oder die volljährig sind
und sich in Ausbildung bzw. Studium befinden ebenfalls mit "angesetzt" werden.....?




In diesem Jahr habe ich - nach Erziehungsurlaub - erst wieder angefangen zu arbeiten, so daß wir dieses Jahr noch nicht das
Problem mit der Einkommensgrenze 12.272 Euro haben werden, Im nächsten Jahr werde ich darüber kommen so daß mein Mann
in D  wieder in Stkl. 1 kommt....
Momentan sind wir am überlegen wie wir das "Problem" evtl. lösen könnten, daß ich unter dieser Grenze bleibe, so daß mein Mann
in Stkl. 3 bleiben darf....
- bei noch weniger Arbeitsstunden spielt mein Arbeitgeber leider nicht mit

Falls jemand hier einen Tipp für mich haben sollte, wäre absolut spitze!!!

LG
Anja








109
Steuern / Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 17. November 2007, 12:34:38 »
Hallo Dieter,

wieso "voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn"...?
Wenn mein Mann (bspw.) im März 2008 die Steuererklärung für's dt. Finanzamt für 2007 macht, wollen die doch keine
Schätzung meines Einkommens, sondern ich muß mit der Gehaltsbescheinigung die mein Arbeitgeber allen Grenzgängern
immer am Jahresende mit der Gesamtangabe des Gesamtbruttoarbeitslohn des abgelaufenen Jahres ausstellt (da steht
Gesamtbrutto ohne und mit Abzug der soz. Abgaben drin) , zum franz. Finanzamt, dort wird dann in das Formular für das
dt. Finanzamt mein Bruttoeinkommen eingetragen und die zeichnen das ab....

Jetzt weiß ich nur nicht welcher Betrag ich da eintragen darf, der Betrag einschl. den soz. Abgaben oder den Betrag abzgl.
der soz. Abgaben......


Ich glaube das Formular das DU gemeint hast, ist evtl. das, wo das dt. FA wissen will, ob meine Einkünfte voraussichtlich über
12.272 Euro liegen so daß die wissen in welche Stkl. mein Mann einzustufen ist....

Mein Problem ist aber wie oben bereits beschrieben, ob mein Bruttoeinkommen noch um die soz. Abgaben bereinigt werden
darf.....

Vielen Dank.

LG
onjaanja


110
Steuern / Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 16. November 2007, 17:02:16 »
Hallo,

ich bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, wie das genau mit der Einkommensgrenze von 12.272 Euro fürs deutsche Finanzamt läuft...

Darf ich von meinem Bruttoeinkommen, noch meine sozialen Abgaben (ca. 21%) die ich ja in Deutschland zahle, abziehen wenn ich
mein Einkommen auf dem Formular fürs dt. FA eintragen oder muß ich mein komplettes Bruttoeinkommen eintragen ohne jegliche
Abzüge....?

Liebe Grüße
onjaanja

111
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 18:14:04 »
Schade!
Klär mich mal auf, welche Möglichkeit Michael Schumacher gewählt hat,
ich steht wahrscheinlich auf der Leitung....

LG

112
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 17:44:51 »
Hallo Dieter,

vielen Dank!

Der Gedanke mit dem weniger arbeiten ist mir auch schon gekommen, aber das spielt mein Chef leider nicht
mit, bin wirklich froh, daß es mir nach meiner 3 jährigen Elternzeit überhaupt ermöglicht wurde in Teilzeit arbeiten
zu gehen, da ich ja eigentlich nur Anspruch auf den Arbeitsplatz wie ich ihn vor meinem Mutterschutz verlassen
habe und das war Vollzeit....

Ein zweiter Gedanke den wir mal kurz hatten war, daß mein Mann evtl. versucht zusätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft
zu bekommen und dann als Französischer Staatsbürger versucht ob es möglich wäre sich als Beamter in D arbeitend (mit franz. Staatsbürgerschaft)
in F - wo auch sein Wohnsitz ist - zu versteuern...

Haben wir damit evtl. eine Chance.....

Liebe grüße
onjaanja


113
Steuern / Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 13:08:35 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und somit in D steuerpflichtig, ich Angestellte (Teilzeit) und in F steuerpflichtig...

Da ich im nächsten Jahr mehr als 12.272 Euro verdienen werde, wird mein Bruttoeinkommen ja auf das Gehalt meines
Mannes draufgeschlagen, dadurch kommt er von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1, jetzt haben wir uns mal vom Finanzamt ausrechnen
lassen was das bei der Lohnsteuer für meinen Mann ausmachen wird..., monatlich ca. 350 Euro die er mehr zahlen muß....das sind im Jahr
4.200 Euro mehr an Lohnsteuer.... , desweiteren wird ja für die Versteuerung in F (für mich) sein Gehalt auf mein Gehalt draufgerechnet und für
mein Gehalt dann der Steuersatz angesetzt der für die Summe unserer beider Gehälter in der Tabelle steht....

Ich bin der Meinung, daß wir dadurch doch irgendwo doppelt besteuert werden, oder sehe ich das falsch.....??

Hat jemand einen Tipp wie man dieses Steuerproblem, das bei uns doch ziemlich starke negative Auswirkungen hat, positiv für uns wenden könnte....

Vielen Dank.

LG
onjaanja



114
Hallo,

wir haben leider kein französisches Fernsehprogramm und sind so leider nicht immer auf dem aktuellsten Stand....

Mir hat eine Mutter (école maternelle) erzählt, daß ab 2008 (wahrsch. neues Schuljahr) der Samstagsunterricht in
Frankreich für alle Schüler wegfallen soll, kann mir das hier jemand bestätigen oder einen Link schicken wo ich das
nachlesen kann.... Falls das tatsächlich stimmen sollte, wie ist das denn dann mit dem Mittwoch geplant, bleibt der
ebenfalls frei, oder sollen die Schüler dann halbtags zur Schule gehen....

Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen....

Vielen Dank....

Liebe grüße
onjaanja

115
Sonstiges / Re: Französisch Kurs in Forbach oder Umgebung ???
« am: 25. August 2007, 18:15:42 »
Hallo Grenzgängerin,

das ist ja wirklich eine spitzen Info und der Preis, wahnsinn....

Hast DU evtl. einen LINK für mich, daß ich mal genau lesen kann wann und wo das ist.....

Vielen lieben Dank!

LG
onjaanja

116
Hallo Dieter,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort....

Das Problem ist, daß ich gerade erst wieder anfange in Teilzeit zu arbeiten und jetzt könnte ich noch versuchen meine
Arbeitszeit so zu lenken, daß es mit den Zeiten der ecole maternelle passt, so daß ich keine zusätzliche Betreuungsperson
für bspw. das Abholen unserer Tochter "einspannen" müßte...
Ich dachte wirklich man bekäme ein Schreiben oder es würde ein Elternabend etc. stattfinden, aber das gibt es leider nicht...

Das "Problem" ist, daß wir bei uns in Schoeneck zwei ecole maternelle haben, und die (wenigen) Leute mit Kindern die wir kennen
gehen (leider) in die andere maternelle...
Aber die Idee mit dem Schaukasten ist gut, werde nachher mal direkt nachsehen gehen, ob dort irgendwas ausgehängt ist....

Auf der Mairie habe ich auch schon gefragt, aber da wußte leider auch keiner die genauen Zeiten.....


Dankeschön!

Liebe Grüße
onjaanja



117
Vielen Dank für diese Info's....
Dann wissen wir wenigstens frühzeitig wie wir unseren Urlaub am besten planen....

118
Hallo nochmal,

ab September geht unsere Kleine in die maternelle nach Schoeneck (es gibt ja zwei in Schoeneck, Rue Balzac) bei der Anmeldung Ende Mai ging es relativ
hektisch zu, so daß es keine allgemeinen Informationen dazu gab.
Wir dachten eigentlich es gäbe mal noch eine Infoveranstaltung für die Eltern wo man ein wenig "aufgeklärt" wird, aber da gibt es leider auch nichts....

Jetzt wissen wir eigentlich so gut wie gar nix, lediglich daß es am Dienstag 04. September losgeht....

Weiß jemand wie die genauen Zeiten von der maternelle Schoeneck (rue Balzac) sind
(von 8h oder 8:30h bis 11:30h oder 12h) und wie das ansonsten so vor sich geht, ob es evtl. - wie manchmal auch in D üblich - ein gemeinsames Frühstück gibt, ob man den Kindern was zu essen/trinken mitgibt....

Für Info's jeder Art über die ecole maternelle Schoeneck (rue Balzac) wäre ich sehr dankbar.....

Vielleicht gibt es ja auch eine Homepage über die maternelle Schoeneck wo man Info's nachlesen kann, konnte allerdings nichts finden....

Vielen Dank für Eure Hilfe....

Ganz liebe Grüße
onjaanja

 

119
Hallo Grenzgängerin,

danke, daß DU Dir so viel Mühe mit mir machst....

Ich habe gesehen, daß Ostern im nächsten Jahr (Ostersonntag) am 23. März ist die die Ferien in Frankreich allerdings
erst am 12. April beginnen, also weder vor noch über Ostern sondern wirklich deutlich nach Ostern, die Ferien im Saarland
bspw. sind von 17. März 2008 bis 29. März 2008....

Liebe Grüße
onjaanja

120
Hallo Marco und Grenzgängerin,

vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

... Kann es tatsächlich sein, daß es in Frankreich keine Osterferien gibt, obwohl Ostern doch auch in Frankreich
ein Feiertag ist.... ?

Weiß jemand ob die Ferien der ecole maternelle immer parallel zu den Schulferien in Frankreich sind, in Deutschland
bspw. haben die meisten Kindergärten ja während den 6 Wochen Schulferien im Sommer nur ca. 3 Wochen Ferien.....

Vielen Dank nochmal

Liebe Grüße
onjaanja


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