Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gauloise

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46
Da habe ich es ein getragen - bin aber gespannt auf die Kommentare. Habe einen Termin bei der AFAL - mal sehen was die dazu sagen.

Und den Rosa Bogen CERFA 2047 nicht vergessen

Na das ist doch 'mal 'ne klare Antwort - DANKE!!!

Und wo hast Du das in dem CERFA 2047 eingetragen?

Viele liebe Grüsse

47
Hallo zusammen,

mein Mann kann krankheitsbedingt nicht mehr in Vollzeit arbeiten und erhält deswegen eine
"Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung".

Er arbeitet noch ein paar Stunden/Woche, das Gehalt (plus eventl. Krankengeld) trage ich ganz normal in das Feld 1AG ein.

Aber bei der Rente bin ich mir unsicher:
Trage ich es ein bei:
 - 1 AM (autre pensions imosables de source étrangère)

oder wo sonst?


Danke im voraus und
viele liebe Grüsse

48
Hallo,

wenn man sich trennt und zurück nach Deutschland zieht: welche Steuerklasse muss man dann in Deutschland wählen, wenn der Noch-Ehegatte in Frankreich wohnen bleibt?
Mein Einkommen abzügl. der Sozialversicherung beträgt momentan (also noch in Frankreich wohnend) ca. 970€.

Kann mir da jemand Auskunft geben?

Danke im voraus und
viele liebe Grüsse


49
Versicherungen / Zusatzversicherung für Studenten in Frankreich
« am: 20. April 2018, 15:06:16 »
Hallo zusammen,

wir (mein Mann, unsere Tochter und ich) wohnen in F und haben auch eine complémentaire, also eine Zusatzversicherung.

Letztes Jahr hat unsere Tochter mit dem Studium angefangen und hat nun diese Studentenversicherung MGEL, hat also erstens keine Zusatzversicherung und ist ausserdem nur régime général versichert (also ca. 70%), während wir Ollen ja régime local sind, also 80-90% von der caisse maladie (CPAM) ersetzt bekommen.
Seltsamerweise ist sie aber auf dem Ausweis der Zusatzversicherung immer noch bei uns namentlich gelistet, also doch eigentlich ebenfalls mitversichert? Ich kapier's nicht! :bahnhof:

Viele liebe Grüsse zusammen

Die Frau von der caisse maladie hat nun aber gesagt, dass für Studenten im ersten Jahr die Differenz zwischen régime local und régime générale kostenlos sei. Aber wer bezahlt die??? Die caisse maladie (CPAM)?

****
Und wie sieht es aus mit der Zusatzversicherung aus? Ich dachte, die wäre im ersten Jahr (also 18 Jahre) auch noch kostenlos.
Ich blick' da nicht mehr durch.
Kann mir jemand weiterhelfen und mich aufklären?

Viele liebe Grüsse,
Margit

50
Sonstiges / Suche Französischkurs in Wissembourg
« am: 24. Januar 2018, 17:40:55 »
Hallo zusammen,

da wir nun beschlossen haben, endgültig in Frankreich zu bleiben, wollen wir so richtig fliessend Französisch lernen.
Momentan schätze ich unser Niveau auf B2.

Mein jetziges Niveau habe ich mit GRETA erreicht, habe mit denen auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Aber die bieten derzeit nichts in Wissembourg an. Die Gruppe war klein und die Lehrerin recht streng  :respekt:

Die VHS/Palina-Kurse haben keinen so guten Ruf, wenn man über small talk hinaus will.

Mit matelem haben wir (damals in Italienisch) die besten Erfahrungen gemacht, weil der Lehrer ins Haus kommt und dann speziell auf die Bedürfnisse des Schülers eingehen kann. Das hat natürlich seinen Preis. (Allerdings bekommt man 50% später wieder vom Staat zurückerstattet).

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Welche Schulen könnt Ihr empfehlen?

Viele liebe Grüsse,
Gauloise

51
Hallo,

und wo muss ich denn nun überall das Krankengeld und das Übergangsgeld eintragen?
Im blauen Formular zum Gehalt vom Arbeitgeber (Feld 1AG) dazuaddieren?
Und dann noch irgendwo anders?
So wie ich es bisher verstanden habe, monan:
- das Feld 8TK bleibt in diesem Fall leer, richtig?
- und im roten Formular auch zum Gehalt dazuaddieren?
- sonst noch irgendwo im roten Formular?

Viele liebe Grüsse

52
Hallo Monan,

viiiielen Dank für die Info!

Und um es zu VERSTEHEN:
Der Unterschied besteht also in dem Feld 1AF:
"...salaires de source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français", was anscheinend grob und sinngemäss übersetzt heisst, dass man berechtigt ist, Steuerermässigungen zu erhalten???
Und dazu berechtigt ist man nur, wenn man in Deutschland (oder eben Ausland) steuerpflichtig ist? Aber woher soll man das als Otto Nprmalverbraucher wissen?

und in dem Feld 1AG:
"imposable de source étrangère", was lediglich heisst: "in Frankreich steuerpflichtige Einnahmen aus dem Ausland", oder?

Also ich finde das ganz schön kompliziert! Bist Du irgendwie vom Fach, monan??

Viele liebe Grüsse,
Gauloise





Jetzt habe ich aber noch eine Frage:
UNd zwar ist mein Mann krank und hat 2016 sowohl Gehalt, als auch Krankengeld, als auch Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich alle diese drei Einnahmen in das Feld 1AG eintragen, richtig?

Aber muss ich diese Einnahmen auch noch in das Feld 8TK eintragen?
Dort steht nämlich auch etwas von "ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français"


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Hallo zusammen,

wir sind Grenzgänger, wohnen in Frankreich und arbeiten in Deutschland, sind also in Frankreich steuerpflichtig, die Sozialversicherungsbeiträge entrichten wir in Deutschland.

Bisher hatte ich nie Probleme mit der Steuererklärung, aber nun haben sich die Formulare geändert und ich blick' nicht mehr durch!
Also früher hatte ich in dem Feld "1AJ" immer die Summe aller Einkünfte 'reingeschrieben", dort sollen aber nun nur noch die Einkünfte eingetragen werden, die man in Frankreich erhält.
Erfolgen die Einkünfte aus Deutschland, so muss man diese in Feld 1AG oder 1AF eintragen!
Ich blicke aber nicht durch, in welches ich nun unsere Einkommen eintragen muss!

Im Formular steht bei 1AG und 1AF Folgendes:
  • 1AF: ..et salaires de source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français
  • 1AG:Autres salaires imposables de source étrangère

Vom Finanzamt erhielt ich folgende Aussage:
Zitat
Les revenus de source française sont à indiquer sur la ligne 1AJ (salaires-indemnités journalières de maladie-indemnité pour perte de salaire).

S'ils sont de source étrangère, et non soumis à l'impôt en Allemagne, il convient de les indiquer sur la ligne 1AG.
Sur la ligne 1AF s'ils sont soumis à l'impôt en Allemagne (à indiquer dans ce cas sur l'imprimé n° 2047 rubrique 6).

Da ich ja in Frankreich steuerpflichtig bin, müsste ich unser Gehalt also in 1AG eintragen, richtig?
Oder meinen die mit "non soumis" die Sozialversicherungspflicht? Oder was meinen die überhaupt mit dem Feld 1AF???

Könnt' Ihr mir bitte weiterhelfen?


Viele liebe Grüsse,
Gauloise


54
Hallo zusammen,

wir wohnen seit 20 Jahren in Frankreich und unsere Tochter ging hier von der maternelle bis jetzt zur Schule. Im Sommer macht sie das Bac und möchte dann auch in Frankreich studieren.
Da wir alle die deutsche Nationalität haben und auch in Deutschland arbeiten, haben wir wahrscheinlich keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Frankreich.
Aber wie sieht es mit finanzieller Hilfe aus Deutschland aus?
Haben wir da Bafög-Anspruch?

Anfangs wird unsere Tochter noch bei uns wohnen, aber wir beabsichtigen, wieder nach Deutschland zurückzukehren und dann wird sie sich eine eigene Wohnung in Frankreich nehmen müssen.
Ändert sich dann etwas in Bezug auf finanzielle Unterstützung?
Sie wird dann wahrscheinlich Wohngeld in Frankreich beantragen können, aber gibt es auch sonstige finanzielle Unterstützung?

Kennt sich jemand von Euch hier aus?

Viele liebe Grüsse,
Gauloise

55
Steuern / Re: Grenzgänger und HomeOffice
« am: 11. Mai 2016, 10:30:57 »
Hallo zusammen,

jetzt bin ich völlig verwirrt:
ich arbeite zu 100% im Homeoffice hier in F.
Mein Arbeitgeber sitzt in Bayern, also ausserhalb des Grenzgänger-Bereiches.
Da mein Arbeitsplatz aber in F ist, gelte ich dennoch als Grenzgänger und bezahle meine Steuern deshlab ganz normal in Frankreich, und die Sozialabgaben in Deutschland.

LG,
Gauloise

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