Grenzgaenger Forum

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Themen - Gauloise

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Hallo zusammen,

wir sind Grenzgänger, wohnen in Frankreich und arbeiten in Deutschland, sind also in Frankreich steuerpflichtig, die Sozialversicherungsbeiträge entrichten wir in Deutschland.

Bisher hatte ich nie Probleme mit der Steuererklärung, aber nun haben sich die Formulare geändert und ich blick' nicht mehr durch!
Also früher hatte ich in dem Feld "1AJ" immer die Summe aller Einkünfte 'reingeschrieben", dort sollen aber nun nur noch die Einkünfte eingetragen werden, die man in Frankreich erhält.
Erfolgen die Einkünfte aus Deutschland, so muss man diese in Feld 1AG oder 1AF eintragen!
Ich blicke aber nicht durch, in welches ich nun unsere Einkommen eintragen muss!

Im Formular steht bei 1AG und 1AF Folgendes:
  • 1AF: ..et salaires de source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français
  • 1AG:Autres salaires imposables de source étrangère

Vom Finanzamt erhielt ich folgende Aussage:
Zitat
Les revenus de source française sont à indiquer sur la ligne 1AJ (salaires-indemnités journalières de maladie-indemnité pour perte de salaire).

S'ils sont de source étrangère, et non soumis à l'impôt en Allemagne, il convient de les indiquer sur la ligne 1AG.
Sur la ligne 1AF s'ils sont soumis à l'impôt en Allemagne (à indiquer dans ce cas sur l'imprimé n° 2047 rubrique 6).

Da ich ja in Frankreich steuerpflichtig bin, müsste ich unser Gehalt also in 1AG eintragen, richtig?
Oder meinen die mit "non soumis" die Sozialversicherungspflicht? Oder was meinen die überhaupt mit dem Feld 1AF???

Könnt' Ihr mir bitte weiterhelfen?


Viele liebe Grüsse,
Gauloise


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Hallo zusammen,

wir wohnen seit 20 Jahren in Frankreich und unsere Tochter ging hier von der maternelle bis jetzt zur Schule. Im Sommer macht sie das Bac und möchte dann auch in Frankreich studieren.
Da wir alle die deutsche Nationalität haben und auch in Deutschland arbeiten, haben wir wahrscheinlich keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Frankreich.
Aber wie sieht es mit finanzieller Hilfe aus Deutschland aus?
Haben wir da Bafög-Anspruch?

Anfangs wird unsere Tochter noch bei uns wohnen, aber wir beabsichtigen, wieder nach Deutschland zurückzukehren und dann wird sie sich eine eigene Wohnung in Frankreich nehmen müssen.
Ändert sich dann etwas in Bezug auf finanzielle Unterstützung?
Sie wird dann wahrscheinlich Wohngeld in Frankreich beantragen können, aber gibt es auch sonstige finanzielle Unterstützung?

Kennt sich jemand von Euch hier aus?

Viele liebe Grüsse,
Gauloise

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