Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Schnaeggschje

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. März 2020, 08:45:34 »
Hallo Waylon57,

zum Einkaufen in F darfst du ja. Hier geht es darum, daß viele, die in D arbeiten und nach der Arbeit in D noch was einkaufen und das dann mit über die Grenze bringen.

Das soll dann in F mit Bußgeld bestraft werden und das halte ich für völligen Irrsinn.

Das werde ich auch so nicht hinnehmen und ich erkläre auch gerne warum.

Ich arbeite in einem KH, stehe derzeit 1,5 Std. früher auf weil ich ansonsten im Stau an der Grenze stehe. Ich fahre einen Umweg weil die grünen Grenzen dicht sind. Dann arbeite ich derzeit bis 10 Std. am Tag unter maximaler Volllast. Mal ganz abgesehen von dem Risiko mich auch anzustecken. Dann gehe ich in D 1 x die Woche (Supermarkt liegt 2 min. von meiner Arbeit entfernt) zum einkaufen und fahre direkt nach Hause. Dort unterziehe ich mich dann seit 3 Wochen der völligen Ausgangsperre und halte mich an alle Regeln.

Wenn ich jetzt noch ein Bußgeld in FRANKREICH??? zahlen soll, dafür daß wir die Krankenhäuser am laufen halten, in denen wir derzeit auch Franzosen betreuen, weil ich auf deutscher Seite eingekauft habe (was für neimanden einen Nachteil bedeutet oder ein höhrers Infektionsrisiko oder sonstiges), wohl aber für mich WIEDER einen Umweg bedeutet, dann hört für mich der Spaß auf.

Wenn der frz. Beamte dann seinen Amtsschimmel walten lassen will, dann soll er das tun. Von dem Zeitpunkt an werde ich
dagegen vorgehen.

So langsam habe ich nämlich die Schnauze voll von diesen Diskriminierungen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. März 2020, 16:53:03 »
@Bingo: Das ist doch nicht dein Ernst?

Gibt es dazu irgendeine offizielle Quelle, daß ich in D nichts kaufen darf nach der Arbeit?
Was hat es den frz. Beamten zu interessieren wo ich einkaufe.

Also wenn es soweit kommt, dann mach ich einen Krankenschein. Mir reicht´s so langsam.

Ich arbeite in einem KH und mal agesehen von den derzeitigen Überstunden, dem längeren Fahrtweg, dem Stau an der Grenze und die absolute Ausgangssperre bin ich irgendwann NICHT mehr bereit das auch noch auf mich zu nehmen.

 :mad: :mad: :mad:



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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. März 2020, 15:30:28 »
Hallo Nase,

wenn deine Erkrankung nichts mit "Corona" zu tun, dann müssen dich deutsche Ärzte weiter behandeln.

Hier ein Beitrag des SR und die Klarstellung der KV Saarland:

https://sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=85456

@Saarbrücker: So langsam wird es sehr hässlich.
Hier mal ein Auszug aus Facebook:


Christophe Vostal
5 Std. ·

Fassungslos und Enttäuscht !!

Ich habe bis jetzt mit dem Gedanken gespielt nichts zu veröffentlichen....aber ich wage den Schritt und poste es !!!

Als ich heute morgen um 07:00 Uhr wie einige Grenzgänger üblich die Grenzkontrolle von Frauenberg ( F ) zu Habkirchen überquerte war der Ablauf der übliche wie bisher... Den Geschäftstermin um 07:30 Uhr konnte bis zu diesem Zeitpunkt nichts mehr im Wege stehen. So fuhr ich weiter in Richtung Gersheim als in der 50er Zone an der Hauptstraße mir von weitem mehrere Personen am linken und am rechten Seitenrand auffielen ( Alter geschätzt zum späteren Zeitpunkt ca 50- 60 Jahre alt ). Durch die Wahrnehmung der Personengruppe auf beide Seite bremste ich aus Rücksicht logischerweise auf 40 KM/H runter als kurz vor der Personengruppe zwei Männer mit Stixi-Form vor mein Auto sprangen ( mein Auto hat ein französisches Kennzeichen ). Die Folge war selbstverständlich eine Vollbremsung. Erst dann nahm diese Geschichte Ihren Lauf... Erst wurde ich von den anderen Personen als "Scheiß Franzose" betitelt bevor Sie mein Auto mit Eiern beworfen haben und lauthals und total aggressiv schrien,
" Du scheiß Franzose, geh zurück in dein scheiß Corona- Land".

Ich bin 26 Jahre alt , wohne seit 24 Jahren in Frankreich !!! und habe solch ein Verhalten auf dieser Art noch nie persönlich zu spüren bekommen.

Dieser "Scheiß Franzose" - hätte dieser Arzt sein können, der das Leben eurer Frau retten wird !

Diese "Scheiß Franzose" hätte diese Krankenschwester sein können , die dein Enkel auf der Intensivstation medizinisch betreut.

Dieser "Scheiß Franzose" hätte derjenige sein können , der eurem Bruder das Essen nach Hause liefert, da dieser sich in Quarantäne befindet....

oder vielleicht ist dieser " Scheiß Franzose- der in sein scheiß Corona-Land" zurück gehen soll einfach nur dieser Grenzgänger, der trotz Ausnahmezustand seine eigene Gesundheit riskiert um eure Grundversorung aufrecht zu erhalten !!!!

PS: ICH BIN DEUTSCHER !!!!!

Diese Krise geht uns alle was an, egal welche Herkunft, Glaube oder welche Religion wir haben !!!!

Erst DENKEN und dann HANDELN !!

#CORONA2020
#MENSCHENOHNEVERSTAND

Viele Grüße
Schnäggschje

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. März 2020, 13:01:55 »
Das kann durchaus möglich sein, daß du immer nach D einreisen darfst, aber dann stellt sich die Frage ob du in F wieder rein darfst.

Ich kann dir nur sagen, daß es momentan völlig "chaotisch" an den Grenzen abläuft und wehe man hat ein Formular nicht dabei oder korrekt ausgefüllt. Bei allem Verständnis für die Situation, aber klare Ansagen sind ein Segen für die Truppe.
Nur die haben wir leider momentan nicht.

In diesem Sinne ..bleibt gesund.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. März 2020, 11:16:01 »
Hallo Fredo,

soweit ich aus Erfahrungsberichten weiß ist Einkaufen kein Grund um über die Grenze zu kommen.
Da wirst du definitiv Probleme bekommen.

Mittlerweile untersagt man es den Grenzpendlern ( Frankreich - Rheinland Pfalz), die in D arbeiten und nach der Arbeit noch in D einkaufen wollen weil es gerade auf dem Weg liegt. Strafe 25000 €

https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/landesregierung-beschliesst-weitere-weitreichende-massnahmen-zur-corona-bekaempfung/?fbclid=IwAR33Zwg_XO_kqd5XNQYBmR08SyKHF_3xZgoEWtA4FgKlNNdw-wzPMV-85HA

Arztbesuche:
Momentan werden wir aus Grand Est als Aussätzige behandelt.
Wenn du keine Erkrankung im Zusammenhang mit Corona hast dann sind die deutschen Ärzte verpflichtet dich weiterhin zu behandeln.
Für "Corona Fälle" müssen wir in F bleiben.

ABER: Momentan händelt das jede Praxis anders und wir werden nur allzu gerne abgewiesen.

Viele Grüße
Schnäggschje



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Arbeiten / Re: Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 11. März 2020, 19:00:10 »
Hallo Aleksandar,

heute wurde auch bei uns diskutiert ob man "uns" nach Hause schickt.
Ich gehe davon aus, daß es uns in den nächsten Tagen auch treffen wird.

Zu deiner Frage:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der frz. Staat bzgl. des Home-Office aus solchen Gründen irgendwelche Schwierigkeiten machen wird. ( nur meine Meinung)

Allerdings frage ich mich ob wirklich jemand danach fragen würde, wenn man nicht gerade schon beim Finanzamt auf der "roten Liste" steht.

Also bei mir hat noch nie jemand nach meiner Steuererklärung gefragt ob die Angaben korrekt sind oder nicht.

Zur Info:
Im Trailer zum heutigen Aktuellen Bericht will man aber genau über die Grenzpendler diskutieren. Vielleicht ist da ja was dabei.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Steuern / Re: Fragen über Fragen
« am: 01. März 2020, 11:50:44 »
Hallo Andreas,

bei deutschen Versicherungen wurde mir folgendes gekündigt:
- Reiseversicherung beim ADAC ( Witzigerweise die ADAC Mitgliedschaft NOCH nicht)
- Rechtschutzversicherung
- ein Rentenvertrag via Entgeltumwandlung

Die Zahnzusatzversicherung wurde mir zwar nicht gekündigt, aber die erheben die Steuern nun nach französischem Recht.

Von daher würde ich an deiner Stelle jegliche Art von Verträgen mit dem jeweiligen Vertragspartner abklären lassen.


Krankenkasse:
Solltest du mal arbeitslos werden benötigst du in F eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer wird mit der Beantragung der Carte vitale vergeben. Bei mir dauerte das Procedere ca. 1 Jahr, aber das nur am Rande.
Fraglich ist was ist mit den Kindern? In D sind diese ja normalerweise bei einem Elternteil kostenfrei mitversichert.
Wie das in F ist weiß ich nicht. Also hier auch mal informieren.

Viele Grüße
Schnäggschje





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Steuern / Re: Fragen über Fragen
« am: 28. Februar 2020, 10:10:58 »
Hallo Andreas,

bei diesem Vorhaben kann ich mich "Nase" nur anschliessen und erst recht wenn ihr kaufen/bauen wollt.

Es gibt doch einiges zu beachten:
- Bekommst du überhaupt den Grenzgängerstatus, wenn deine Firma den Sitz in FRA hat? (Da geht´s schon los)
- Baufinanzierungen in F sind anders als in D
- Erbrecht ist ebenfalls anders geregelt
- Deutsche Versicherungen machen auch regelmäßig "Stress" wegen ausländischem Wohnsitz
- Über die KV sollte man sich auch unbedingt informieren
- zu Kindergarten und Schule kann ich nichts sagen, aber da gibt´s sicher auch das ein oder andere zu beachten
- Auto ummelden kann je nach Typ evtl. auch teuer werden
- Taxe d´habitation nicht zu vergessen ( soll aber glaube ich 2023 ganz abgeschafft werden)
- Taxe fonciere

Das kann sich durchaus alles finanziell rechnen, aber dafür solltet ihr euch tatsächlich professinell beraten lassen.

Viele Grüße
Schnäggschje


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Hallo Gabrielle,

danke dir fürs Korrekturlesen.
Macht immer Sinn wenn noch eine neutrale Person drüber schaut. Und ich bin alles andere als neutral.

Die Kernbohrung und der Internetanschluss sind insofern relevant, da er den Rückbau von beidem auf seiner "Sanierungsrechnung" angegeben hat.

Und die Geschichte zum Internetanschluss toppt alles. Beim Einzug gab es eine Steckerleiste mit den relevanten "Anschlüssen" für Telefon und Internet. Nach zig Versuchen Telefon und Internet zum laufen zu bringen hat mal jemand die Steckerleiste abgeschraubt und festgestellt, daß sich dahinter nur Lehrrohre und noch nicht ein einziges Kabel befindet.  =D =D Das muss man sich mal überlegen...

Nach der Zustimmung des Vermieters wurde dann die Telefongesellschaft beauftragt in die Wohnung Internet zu legen... und jetzt kommt der Hammer.... Diese haben ein Kabel übers Dach an der Aussenfassade runter und dann ein Loch in die Aussenwand gebohrt und das Kabel durchgezogen.

Wir hatten uns damals noch köstlich darüber amüsiert, wie man denn so ein "Mist" zusammenbauen kann. *lach*

Aber vielen lieben Dank für deine Hilfe :-)

Viele Grüße
Schnäggschje


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Hallo Gabrielle,

vielen Dank für die Info.
Ich kannte das bisher so nicht, daß ich aufgefordert werde eine freie Stellungnahme abzugeben.

Ein Übergabeprotokoll existiert leider natürlich nicht. Hier hat man einander vertraut. Und wie man nun sieht... :mad:

Ich habe mal was runtergeschrieben. Sollte ich diese persönliche Anmerkung und die "Gespräche" weglassen?

"Mein Name ist XXXXXX und ich bin eine Freundin der Familie XXXXX.
Selbstverständlich war ich sowohl vor und zum Einzug als auch zum Auszug der Familie in und aus dem Anwesen (Adresse) anwesend.
Weiterhin war ich regelmäßig ca. 1 mal die Woche im Hause XXXXX zu Besuch.

Beim Betreten der Wohnung ist mir nach und nach folgendes aufgefallen:

-   Sockelleisten im Eingangsbereich waren ab Tag 1 nicht vorhanden und wurden auch bis zum Auszugstag nie gesehen
-   Rolladen im WZ (Tür) defekt
-   Die beiden Terassentüren liessen sich nicht öffnen.
-   Diverse Fliesenschäden im Bereich des Waschbeckens im Gäste WC
-   Unsaubere handwerkliche Arbeiten im Bereich der Dusche im Gäste WC
-   Lüfter im Gäste WC defekt
-   Defekte Rolladenabdeckung im Schlafzimmer
-   Gelbe Flecken über den Türrahmen im Bereich der Schlafzimmer /Bad
-   Massive Hinterlassenschaften der Handwerker in der gesamten Wohnung ( Maler- und Klebereste an Wänden, Türen und Böden, Dreck, Staub)
-   Kein vorhandener Türöffner an der Haustür
-   Im späteren Verlauf kam noch eine defekte Klingel hinzu
-   Schlechter Zustand von Garten und Teich
-   Kein vorhandener Telefon / Internetanschluss
-   Geruchsbelästigung im Hausflur durch Abwasserrohre

Die Wohnung wurde beim Einzug in einem völlig unprofessionell „renovierten“ Zustand vom Vermieter an den Mieter übergeben.
Diverse Arbeiten  wie die defekten Rolladenabdeckungen, die beiden Terassentüren und eine massive Grundreinigung wurden von den Mietern und deren Helfer (hier war ich auch anwesend) wieder repariert bzw. gesäubert, sofern dies überhaupt möglich war. Am Auszugstag habe ich die leergeräumte Wohnung in einem besenreinen Zustand inkl. der noch vorhandenen Mängel (siehe obige Liste), sofern sie nicht vom Mieter selbst beseitigt wurden,  verlassen. Der Vermieter hat bis zum Auszugstag die Mängel nicht behoben.

Gespräche zwischen den Mietern und mir:
Die Mieter erzählten mir in dieser Zeit regelmäßig, daß sie Herrn XXXXX immer wieder mündlich, persönlich, telefonisch dazu aufgefordert haben die vorhanden Mängel zu beheben. Bei einem Telefonat war ich zugegen und kann dies bestätigen.

Ebenso wurde mir erzählt, daß mündlich von Hr. XXXX zugesagt wurde, daß sowohl die Kernbohrung in der Küche als auch der Internetanschluss mit seiner Zustimmung installiert werden dürfen. Den Internetzugang lehnte er zunächst ab, hat aber zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung dafür gegeben.

Persönliche Anmerkung:
Ich bin überrascht, daß Herr XXXX beim AUSZUG die Wohnung sehr detailiert begutachtet und dokumentiert hat. Hier stellt sich die Frage warum er beim EINZUG dieser Sorgfalt NICHT nachgekommen ist. "

Was meinst du dazu?

Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Schnäggschje







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Hallo liebes Forum :-)

ich habe da ein kleines Problem.

Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Freundin und Ihr Lebensgefährte sind vor kurzem aus Ihrer Wohnung in F ausgezogen.
Jetzt verlangt der ehemalige Vermieter eine Unsumme an Geld (ca. 8000 Euro) für die Renovierung der Wohnung.

Die Vorwürfe die da im Raum stehen sind völliger Humbug und der Vermieter will sich lediglich an ihnen bereichern.

Lange Rede kurzer Sinn, das Ganze liegt jetzt natürlich beim Anwalt. Dieser möchte nun, daß ich und auch noch andere Bekannte eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Meine Freundin ist völlig durch den Wind und konnte mir gar nicht genau sagen zu was ich denn da Stellung nehmen soll?
Soll ich auf die Vorwürfe eingehen, die dort gemacht werden oder soll ich bezeugen, daß der Vermieter (sorry) ein Ar.... ist?

Ist sowas in F normal, daß man keinen Vordruck bekommt den man ausfüllen soll oder was hat es mit dieser Stellungnahme auf sich?

Im Netz habe ich nur folgendes gefunden: "Die schriftliche Zeugenaussage ist im deutschen Zivil- und Arbeitsgerichtsprozeß — anders als im Nachbarland Frankreich — die seltene Ausnahme (§ 377 III, IV ZPO)

Hat jemand eine Idee oder evtl. schon selbst eigene Erfahrungen damit gemacht?

Vielen lieben Dank vorab und viele Grüße
Schnäggschje





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Hallo Matthias :-)

zuerst einmal Danke für deine Antwort.

1) Sollte ich mich dazu entscheiden das Geld bis zum 67. Lebensjahr stehen zu lassen werde ich mir eine der beiden Varianten sicherlich gut überlegen.

2) Wenn Sie Bruttogehalt umwandeln, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Auf die spätere Betriebsrente müssen Sie vergleichsweise hohe Abgaben zahlen: als gesetzlich krankenversicherter Rentner einmal den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (im Jahr 2019 durchschnittlich 15,5 Prozent). Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, das macht weitere 2,55 Prozent.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an, wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind und Ihre Betriebsrente (zusammen mit weiteren Versorgungsbezügen, etwa einer Hinterbliebenenrente) höher ausfällt als 155,75 Euro im Monat (Stand: 2019).

Sie erhalten weniger gesetzliche Rente als ohne die Entgeltumwandlung. Denn Sie haben jahrelang etwas geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Maßgeblich für die Rentenansprüche ist Ihr Bruttoeinkommen, das nach Abzug Ihrer Beiträge zur bAV übrig war.

Bei schlechter Verzinsung und ohne Zuschuss des Arbeitgebers (was bei mir der Fall ist) müsste ich deutlich älter als 78 Jahre werden, um meine tatsächlich eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen.
 
Für mich ist das eine "0-Rechnung", da ich in dem Alter vermutlich schon langsam in Richtung "Seniorenresidenz" abwandern werde. Und wer hat dann noch was von meiner Rente?

3) Danke für den Hinweis. Die Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt in F zu versteuern, könnte das Ganze wieder etwas lukrativer gestalten.

In diesem Sinne noch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)

Schnäggschje




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Hallo liebes Forum,

ich miste gerade mal wieder aus und stolpere über eine betriebliche Altersvorsorge (bav) in Form einer Entgeltumwandlung.

Lange Rede kurzer Sinn: das Ding ist absoluter Mist, aber man lässt sich in jungen Jahren halt gerne mal was "andrehen". :-[
Jetzt ist es zumindest mal stillgelegt.

Jetzt hätte ich folgende Möglichkeiten:

- Warten bis zur Rente und dann könnte ich mir die eingezahlten Beträge entweder in einer Summe auszahlen lassen oder ich nehme diese Rente in Anspruch. Beides würde voll versteuert werden. Bei dieser Variante hätte ich mir das alles sparen können, da soviel an Steuern und KV abgehen, daß es eine 0 Rechnung ergibt.

- Sofortige Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals über den Lohnzettel.

Hierzu die Frage:
Wenn mein AG mir das auszahlt über den Lohnzettel zahle ich dann trotzdem in D Steuern, obwohl ich Grenzgänger bin?
Sollte ich auf dieses Kapital in D keine Steuern zahlen, müsste ich das dann in F versteuern?
Hat jemand Erfahrung damit und weiss ob das dann in einer Summe zurückgezahlt wird oder quasi eine Rückrechnung für jeden Monat stattfindet und wie erklärt man das dem Finanzamt in F?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Schnäggschje


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Steuern / Re: Taxe d'habitation
« am: 19. November 2019, 19:01:21 »
Hallo,

die Taxe habitation ist unter anderem Einkommensabhängig.
Bei einer Einzelperson mit einem zu versteuernden Brutto bis 28000 € gibt es diese Reduktion. Alle die darüber liegen
kommen leider nicht in den Genuss dieser Reform.

Hier der Simulator: https://www.impots.gouv.fr/portail/simulateur-de-la-reforme-de-la-taxe-dhabitation-pour-2019

Viele Grüße
Schnäggschje

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 05. September 2019, 16:59:57 »
Hallo ihr Lieben :-)

ich wollte mal kurz Rückmeldung geben, da ich heute auf der Bank war.
Also mir wurde alles genau so bestätigt wie Pifolog es geschrieben hat.

Ganz vielen lieben Dank insbesondere an Pifolog ;-)

Viele Grüße
Schnäggschje

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