Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Nicod3mus

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Mitte Mai bekomme ich meinen neuen Gebrauchten mit Ausfuhrkennzeichen und wollte jetzt schon mal meinen Zugang bei Ants für die Zulassung in Frankreich vorbereiten.

Die Identifikation wollte ich über FranceConnect über meinen Steuerzugang vornehmen. Allerdings bricht der da mit einer Fehlermeldung ab (Fehlercode 10). Habe es bereits mehrfach und an verschiedenen Tagen probiert, kommt aber immer die gleiche Fehlermeldung An falschen Zugangsdaten kann es nicht liegen. Wenn ich mit meinen Zugangsdaten auf die Seite des Finanzamtes gehe, kann ich mich ohne Probleme einloggen.

Hat jemand eine Ahnung an was das liegt?

Keiner da, der mal das gleiche Problem hatte und es gelöst bekommen hat? Ich habe jetzt zwar mal den Support angeschrieben, aber ich glaube nicht, dass ich da eine vernünftige Antwort erhalte.

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Mitte Mai bekomme ich meinen neuen Gebrauchten mit Ausfuhrkennzeichen und wollte jetzt schon mal meinen Zugang bei Ants für die Zulassung in Frankreich vorbereiten.

Die Identifikation wollte ich über FranceConnect über meinen Steuerzugang vornehmen. Allerdings bricht der da mit einer Fehlermeldung ab (Fehlercode 10). Habe es bereits mehrfach und an verschiedenen Tagen probiert, kommt aber immer die gleiche Fehlermeldung An falschen Zugangsdaten kann es nicht liegen. Wenn ich mit meinen Zugangsdaten auf die Seite des Finanzamtes gehe, kann ich mich ohne Probleme einloggen.

Hat jemand eine Ahnung an was das liegt?

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Versicherungen / Re: Auslandsreiseversicherung
« am: 12. April 2018, 18:43:27 »
Gibt es auch bei jeder Bank in Deutschland im Paket mit einer Kreditkarte. Da spielt dann der Wohnort komischerweise keine Rolle.

Habe meine Kreditkarte bei der Volksbank und sehr gute Erfahrungen gemacht (Absicherung geht da über die R+V). Im Urlaub in der DomRep kurzer Krankenhausaufenthalt meines Sohnes mit einer völlig überzogenen Rechnung in Höhe von 2.000 USD wurde anstandsfrei innerhalb einer Woche erstattet. 

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld
« am: 17. Februar 2018, 10:10:29 »
Wenn ihr in Deutschland einer sozialversichungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, dann habt ihr Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.

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Wohnen / Re: Finanzierung in der Scheidung
« am: 06. Februar 2018, 13:59:18 »
Selbst bei einer Autofinanzierung, obwohl es nur ein kleiner Teilbetrag der Kaufsumme war und der Kaufvertrag alleine auf mich lautete, wollte man die Unterschrift meiner Frau.
Angabegemäß ist das eine gesetzliche Regelung in Frankreich.

Von daher wirst du kaum eine Alternative haben, die Scheidung abzuwarten oder ggf. über eine Bank in Deutschland finanzieren.

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Sonstiges / Re: Notar gesucht
« am: 07. Januar 2018, 18:02:38 »
Maitre Metz in Roeschwoog kann ich nur empfehlen. Da sprechen alle im Notariat ziemlich gut deutsch und sind alle sehr nett.

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Vielleicht akzeptiert der Hersteller bzw. das Autohaus ja einen Nachweis durch Werkstattrechnung oder den Beleg von der letzten controle technique. Damit sollte ja der Nachweis möglich sein.

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« am: 15. Dezember 2017, 15:27:03 »
Also wir hatten damals (2009) einfach auf dem Standesamt (Rastatt) angerufen und einen Termin vereinbart. Das Prozedere war genau das gleiche als hätten wir einen deutschen Wohnsitz. War also überhaupt kein Problem.

Wir haben uns dann gleich internationale (also mehrsprachige) Heiratsurkunden ausstellen lassen, damit wir diese für die Behörden in Frankreich haben.

Noch ein kleiner Hinweis: Trotz dass meine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und dies auch in der Heiratsurkunde vermerkt hat, hat das Finanzamt einfach ihren Namen geändert. Sowas ist anscheinend für die Franzosen undenkbar.
Gibt jetzt natürlich jedesmal Ärger mit der Grenzgängerbescheinigung, da sie beim französischen Finanzamt unter meinem Namen geführt wird und beim deutschen Finanzamt unter ihrem Mädchennamen.
Kann also nur dazu raten, sich auf einen Namen zu verständigen  =D

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Steuern / Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« am: 09. Oktober 2017, 13:55:54 »

Stimmt nicht....erst wenn das deutsche FA die Freistellungsbescheinigung schickt....
[/quote]

Das ist korrekt, aber davon bekommt man ja gar nichts mit, weil das zwischen Arbeitgeber und Finanzamt passiert.

Bei uns im Ort werden alle Einwohner auf der Mairie in einem Buch vermerkt. Gibt es vielleicht auch nicht überall. Da schauen sie dann immer rein, bevor sie einen Wohnsitznachweis ausstellen.
Als ich damals dorthin gezogen bin, da habe ich mich brav auf der Mairie vorgestellt und wurde dann dort eingetragen. Außerdem gibt es bei uns jedes Jahr einen kleinen Empfang auf der Mairie, zu dem alle neuen Bewohner eingeladen werden. Da hat man dann Gelegenheit sich direkt beim Bürgermeister vorzustellen.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoanmeldung
« am: 07. Oktober 2017, 10:28:05 »
Alle amtlichen Stellen verlangen einen Wohnsitznachweis der i.d.R. nicht älter als 3 Monate ist.

Zur Passverlängerung habe ich mir gerade selbst wieder einen Wohnsitznachweis von der Mairie ausstellen lassen. Da habe ich mittlerweile nach 10 Jahren einen ganzen Ordner voll.... Zum Glück sind die bei uns noch kostenlos  :laugh:

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Steuern / Re: Freundin ist in FR dazu gezogen
« am: 07. Oktober 2017, 10:25:43 »
Formular 5011 mit seinen Daten ausfüllen (Seite 1), dann beim Arbeitgeber abgegeben und ausfüllen lassen (Seite 2).
Mit dem ausgefüllten Formular und dem Wohnsitznachweis gehts dann zum Centre Impot, die das dann bestätigen. Anschließend gibt man das komplett ausgefüllte Formular beim Arbeitgeber ab. Ab dann bekommt man den Lohn ohne Steuerabzug.

Das Problem mit dem Wohnsitznachweis habe ich auch, da unser Haus meiner Frau alleine gehört und sie damit überall alleine angemeldet ist.

Ich gehe deshalb immer zur Mairie und lasse mit eine Wohnsitzbestätigung ausstellen (Certificate de Domizil). Das wurde bisher überall akzeptiert (auch beim Konsulat zur Beantragung eines Reisepasses).

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Allianz kann ich bestätigen. Habe zwar trotz nachhaken bis heute keine Info darüber bekommen, wie sich die Höhe der Steuer berechnet. Bezogen auf den Gesamtbeitrag liegt die Steuer allerdings nur bei 2,6 % weshalb nur ein kleiner Teil der Steuer unterliegen kann.

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Steuern / Re: Steuer auf Lebensversicherungen
« am: 24. Juli 2017, 17:37:29 »
Im Rahmen meiner letzten Steuererklärung habe ich genau diese Frage an meinen Steuerberater gestellt. Lt. ihm ist der Ertragsanteil zu versteuern.  Wichtig wird es sein, eine genaue Aufstellung der Versicherung zu bekommen aus der der Ertragsanteil ersichtlich wird (wenn die LV in Deutschland steuerfrei wäre, dann wird das die Versicherung vielleicht nicht automatisch tun).

Wie es dann in der Steuererklärung zu deklarieren ist, kann ich allerdings nicht sagen. Darüber haben wir nicht gesprochen, da es bei mir noch gut 20 Jahre dauern wird...... Ich vermute aber, dass die Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgt.

Grüße

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Ich meine die Grenze liegt bei 6000km und dem Älter des Fahrzeugs ab Erstzulassung von 6Monaten. Dann gilt es als gebrauchter und man zahlt die MwSt im Land des Kaufs. Der quitus fiscale für die Einführung ist ganz einfach beim Finanzamt zu bekommen ( zumindest in haguenau) und die Anmeldung bei der sous prefecture kann problemlos über ein Autohaus gemacht werden. Kostet bei uns im Ort 60 Euro.

Gebrauchtwagenpreise liegen in Deutschland deutlich unter denen in Frankreich, wenn es nicht gerade französische Marken sind. Ausserdem ist die Auswahl in D deutlich höher.

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Ich habe vor kurzem einen gebrauchten in Frankreich zugelassen. Nach meiner anfänglichen Recherche wären bei der Anmeldung Kosten über 750 Euro entstanden, davon 50 Euro Co2-Steuer. Tatsächlich wären es dann nur 450 Euro. Die Co2-Steuer lag bei 0.
Auch im Autohaus, über das ich die Anmeldung vorgenommen habe, könnte man mir die Regeln nicht erklären. Aber so wie es aussieht gilt für die anfallende Steuer (zumindest bei der co2-steuer) die Steuertabelle aus dem Jahr der Erstzulassung. In meinem Fall war das 2015.
Dann würde das mit der Berechnung hinhauen.

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