Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier_CH

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In der Tat will man eigentlich vermeiden, dass Leute in jungen Jahren sich günstig privat versichern und später wenn es teurer wird, wieder zurück in die GKV gehen und die GKV darf in den schlechten Zeiten die Kosten tragen, während sie in den "guten" Zeiten als der Versicherte noch jung und gesund genug für eine PKV war, kein Geld bekommen hat. Aber nun ja, ich bin nicht hier um jemanden moralisch ins Gewissen zu Reden.

Eine Frage dazu:

Zitat
attdessen wird man auch in F. auf rein private Versicherungen hingewiesen.

Gibt es sowas in F? ich dachte in F gibt es nur die staatliche Grundversicherung bei der CPAM plus private  Zusatzversicherungen (mutuelle) aber keine reine private Krankenvollversicherungen, die einen von der gesetzlichen Versicherungspflicht in F befreien? es gab das mal für Grenzgänger in die Schweiz, aber das wurde mittlerweile abgeschafft.

Ja, die KV im Elsass ist besser als im restlichen Frankreich, sie übernimmt 90% der ambulanten Kosten (vereinfacht ausgedrückt) und 100% der stationären Kosten im Mehrbettzimmer (vergleichbar GKV DE ohne Zusatztarif fürs Krankenhaus). Das regime general für das restliche Frankreich bezahlt lediglich 70% der ambulanten und 80% der stationären Kosten, lediglich in bestimmten Situationen werden 100% übernommen.

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Steuern / Re: in F arbeiten, wo wohnen?
« am: 11. Dezember 2015, 19:32:50 »
Hallo,

Wenn es ein französisches "Netto" Gehalt ist, dann ist die Steuer noch nicht abgezogen. Vom Verwaltungsaufwand am einfachsten ist es, wenn du in Frankreich wohnen würdest und auch steuerlich wäre es in vielen Fällen und gerade bei dem Gehalt, meist auch günstiger. Ungünstiger wäre es, wenn du nebenbei noch höhere Kapitaleinkünfte hättest oder ggf. wenn du bewegliches Eigentum (Geld auf Konten, Aktien ... ) erben würdest. Ansonsten kannst Du deinen Wohnort auch nach persönlichen Vorlieben auswählen, je nach dem wie gut du französisch sprichst und wo Du dich wohler fühlst. Straßburg ist natürlich auch eine sehr schöne Stadt zum wohnen und es ist ggf. auch näher zu Deiner Arbeit. Wenn Du lediglich das Arbeitseinkommen hast, kommst Du normalerweise in Frankreich bei dem Gehalt steuerlich besser weg als in Deutschland. Bei dem Gehalt würdest Du in Frankreich ca. 1500-2000 Euro pro Jahr an Einkommensteuern bezahlen (grob geschätzt) zzgl. ca. eine Monatskaltmiete an Wohnsteuer. Wenn du in DE lebst, bezahlst du die Sozialabgaben in Frankreich und könntest dich ohne Zusatzkosten in DE gesetzlich versichern per Formular S1 bzw. E106, du hättest damit eine deutsche GKV-Karte, bezahlen würde die Behandlungskosten aber die französische Kasse und Beiträge bezahlst du bzw. dein AG nur bei der franz. Kasse. Steuern müsstest du in Deutschland bezahlen. Die reine Einkommensteuer wäre bei dem Gehalt tendenziell in Deutschland höher, dafür zahlt man keine Wohnsteuer in Deutschland und im Erbfall ist es ggf. auch günstiger.


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Aktuelles aus Frankreich / Re: Regionalwahl
« am: 08. Dezember 2015, 22:54:40 »
Soweit ich weiß, will der FN keine Deutschen bzw. Europäer aus dem Land haben, es geht hauptsächlich um die Muslime. Aber wer weiss. In der Tat werden die anderen Parteien hoffentlich bzw. sicher wissen, es zu verhindern wissen, dass der FN 2017 den Präsidenten stellt. Aber wer weiß ... etwas mehr Arbeitslose, noch mehr wirtschaftlicher Rückgang und ein paar Anschläge mehr (was wir alles mal nicht hoffen wollen) und der FN könnte noch mehr an Populariät gewinnen. Auch die NSDAP  hatte nicht gleich von Anfang an Anzahl an Stimmen wie 1933, sondern sie fing relativ klein an als Vereinigung eines gescheiterten Anstreichers. In der Tat will sicher eine FN nicht auf Steuereinnahmen von Grenzgängern verzichten, allerdings ist die Frage ob eine FN überhaupt soweit denkt, da diese Partei sehr nationalistisch eingestellt ist und eine Marine LePen noch nicht mal Englisch spricht und so sehr die EU hasst, dass da vielleicht gar nicht so weit gedacht wird, dass man damit auch den französischen Steuereinnahmen in Grenznähe schadet. Man kann nur hoffen, dass die FN in denen Regionen wo sie vielleicht gewinnt, nun das erste mal seit ihrer Geschichte "liefern" müssen. Vielleicht wir diese Partei dann durch die Realität auch entzaubert und verliert an Zustimmung. Die meisten haben den FN nicht aus Überzeugung gewählt, so wie ich in diversen Zeitungen lesen konnte, sondern einfach nur aus Protest. Sowas kann sich wieder legen.


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Wurde sonst was gefragt, wie Größe/Gewicht oder ob man in den letzen 10 Jahren operiert wurde oder ging es um die letzen 5 Jahre? oder wurde kein genauer Zeitraum abgefragt?

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Hallo,

Es hängt stark von der Bank und auch von der Kredithöhe ab. Manche Banken fragen nur, ob man in den letzen 5 Jahren eine Operation hatte und/oder bestimmte Medikamente oder chronische Krankheiten hat, andere wollen alles mögliche wissen. Es hängt auch davon ab, welche Versicherung man genau abschliesst, z.B. ob man nur die obligatorische Versicherung gegen totale Invalidität nimmt oder eine die auch schon bei Teilinvalidität und in anderen Fällen bezahlt.

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Hallo zusammen,

Der Front National möchte bekannterweise im Falle eines Wahlsieges ein Referendum starten, um die Bürger zu befragen ob Frankreich aus der EU austreten soll. Falls es soweit käme, würde für uns Deutsche/Europäer nicht mehr das Freizügigkeitsabkommen automatisch gelten und wir bräuchten wahrscheinlich ein Aufenthaltsrecht. Gleichzeitig möchte der FN die Zuwanderung massiv senken, so wie ich das Programm verstanden habe. Würde das auch für Deutsche/EU Bürger bedeuten, dass wir ggf. Frankreich verlassen müssten, wenn der FN die nächsten Präsidentschaftswahlen gewinnen würde und ihr Programm so durchsetzen würde?

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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 25. Oktober 2015, 21:02:59 »
Kembser hat alles sehr schön zusammen gefasst. Ich bin auch bei der Helsana, da ich ein neuer Grenzgänger bin und somit die freie Wahl hatte und zuvor niemals bei der CPAM eingeschrieben war.
Ein Problem aber bleibt bestehen, nämlich wenn die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU kündigt. Die Sache, dass man im Arbeitsland krankenversicherungspflichtig ist und ein E106 Formular für sein Wohnland bekommt, ist nämlich EU Recht, welches mit den bilateralen Verträgen von der Schweiz übernommen wurde. Wenn diese Verträge aber fallen wegen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, dann könnte es gut sein, dass man sich als Grenzgänger aus Frankreich nicht mehr in der Schweiz versichern kann, zumindest nicht mehr per Formular E106, man wäre dann ggf. in Frankreich auch wieder versicherungspflichtig. Bisher konnte mir auch die KVG darauf keine eindeutige Antwort geben. Die Antwort welche ich bekam lautete in etwa so: Die bilateralen Verträge sind aktuell in Kraft und was danach kommt sei eine Entscheidung der Politik.

D.h. da haben wir weiterhin einen Unsicherheitsfaktor. Es könnte sogar sein, dass die CDTF vor das EU Gericht geht, aber bis die Klage durch ist hat die Schweiz vielleicht längst die bilateralen Verträge gekündigt und man kann sich sowieso gar nicht mehr dort als Grenzgänger versichern.

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2,2% bei der Credit mutuel, mit 25% Eigenkapital, allerdings noch ohne konkretes Objekt, da ich noch auf der Suche bin. Ich habe diese Woche mal bei einer der wenigen deutschen Banken die überhaupt in Frankreich finanzieren nachgefragt wie die Konditionen sind. Dort sagte man mir, dass sie i.d.R. nicht mit den französischen Banken mithalten können und ich es doch bei der CM probieren solle. Man sagte mir, 20 Jahre fix würde dort bei mindestens 30% Eigenkapital 3,5% aufwärts kosten. Generell ist es französisches Verbraucherrecht was besagt, dass man einen Immobilienkredit binnen der Zinsbindungsfrist abbezahlt haben muss. Das würde auch für deutsche Banken gelten die in Frankreich finanzieren. D.h. solche Dinge wie in Deutschland, mit 1% anfänglicher Tilgung, nur 10 Jahre Zinsfestschreibung und nach 10 Jahren muss man schauen wo man bleibt, gibt es in Frankreich nicht.


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Hallo,

auch ich hatte es mit einer großen Erbengemeinschaft zu tun, wovon eine Person unter Betreuung stand. Dauer zwischen Besichtigung und Eintragung in das Grundbuch: ca. 15 Monate. Auch ich habe das vorher nicht geahnt.

Gruß Mathis






Das entspricht meinen Erfahrungen. Darum wie ich sagte, tendenziell eher Finger weg von solchen Objekten, außer der Preis ist extremst attraktiv.

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das ist ein sehr diffizieler Fall. Ich kenne mich diesbezüglich nicht mit dem französischen Recht aus, aber leider aus leidiger eigener Erfahrung von einem Kauf in Deutschland mit dem deutschen Recht. Der Fall damals war ganz ähnlich wie bei Deinem.

Es ging zum Glück noch gut aus, allerdings dauerte es fast ein Jahr nach Notartermin (welcher 1 Monat nach der Besichtigung erfolgte) bis ich als Eigentümer eingetragen wurde.
Aus dieser Erfahrung heraus würde ich gar keine Immobilie, weder in D, CH oder F kaufen wenn:

- verstrittene oder weit verstreute Erbgemeinschaft, wenn ein einziger von denen sich quer stellt, platzt der Verkauf!
- Person die ggf. nicht ganz zurechnungsfähig ist und/oder unter gesetzlicher Betreuung/Vormundschaft steht
- Eigentümer ist eine sehr alte und/oder sehr kranke Person, wo fraglich ist, ob der Verkaufsprozess überlebt wird bzw. der Zustand sich so verschlechtern könnte, das ein Richter die Handlungsfähigkeit überprüfen müsste

Ausnahme davon wäre, dass der Preis extremst attraktiv ist. So attraktiv, dass man selbst den worst-case aus der Portokasse zahlen könnte (ggf. Kreditbereitstellung, Anwälte, Notare, verschwendete Anzahlungen . .. ). Wobei selbst dann würde ich extrem überlegen.
Aktuell würde ich nur noch kaufen, wenn die Eigentumsfrage glas klar ist und es maximal 2 Eigentümer (z.B. Ehepaar) gibt, die noch nicht im Greisenalter und augenscheinlich mental fit sind.

Ich hoffe aber für dich, dass es gut ausgeht. In gar keinem Fall, auch wenn Schlüssel im Vorfeld angeboten werden, mit irgendwelchen Arbeiten anfangen, bevor man nicht selbst Eigentümer ist.
Wird ein Vertrag rückabgewickelt, kann auf Rückbau geklagt werden. Auch solche Fälle gab es in Deutschland leider wegen Betreuungsgerichten.

Da dein Geld beim Notar liegt, sollte es da zumindest sicher sein und du solltest es wenigstens zurück bekommen, falls der Richter zum Schluss käme, dass die Verkäuferin nicht ausreichend handlungsfähig sei.

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 24. Juli 2015, 02:24:07 »
Hallo zusammen,

ich lebe auch in Frankreich und arbeite in der Schweiz. Versichert bei ich ebenfalls bei der Helsana. Soweit so gut.
Hier schrieb weiter vorne jemand, dass man mit dieser Lösung "gut schlafen" kann, weil man keine Angst haben muss, dass die Beiträge zur CPAM steigen und man ggf. noch CSG pflicht wird. Ich bin mir diesbezüglich leider aber nicht ganz sicher. Hintergrund ist der: wenn die Schweiz die Masseneinwanderungsinitiative so umsetzt wie es im Text steht, müssten die bilateralen Verträge mit der EU gekündigt werden. Oder aber die EU würde diese Verträge kündigen. Nun funktioniert aber dieses Krankenversicherungsmodel nur, solang die bilateralen Verträge in Kraft sind. Laut diesen Verträgen reicht es nämlich, wenn man am Arbeitsort gesetzlich versichert ist (KV nach KVG (LAMaL) ist defacto gesetzlich), wird man auch im Wohnland per Formular E106 gesetzlich versichert und hat seine Schuldigkeit in Bezug auf Krankenversicherungspflicht im Wohnland erledigt und man ist nicht beitragspflichtig im Wohnland. Das ist EU Recht und wurde im Bereich der Sozialversicherung von der Schweiz so übernommen durch die bilateralen Verträge 1 bzw. das Personenfreizügigkeitsabkommen. Wenn das nun 2017 gekündigt wird, würde das rein theoretisch bedeuten, dass wir in Frankreich uns bei der CPAM zu den dortigen, dann geltenden, Konditionen versichern müssten. Heißt also, wir wären ggf. ab 2017 sehr wohl von möglichen Erhöhungen betroffen und ggf. vom CSG. Wobei laut meinem Verständnis dürfen ausländische Einkommen nicht mit einem CSG belastet werden, auch nicht wenn man gesetzlich versichert in F ist. In diesem Falle dürfen nur Beiträge erhoben werden, aber eben keine allgemeine "Sozialsteuer", allerdings ist das juristisch sehr komplex und ich bin kein Jurist. Es könnte aber auch sein, dass 2017 die UMP die Wahlen gewinnen und man sich wieder privat in Frankreich als Grenzgänger versichern lassen kann.

Ich hoffe ich habe euch nicht zu sehr verwirrt mit meinen Gedankenspielen :-). Jedenfalls konnte mir bisher noch niemand eine Antwort auf meine Fragen geben. Weder die KVG in der Schweiz, noch die Helsana. Beide antworteten mir per Email in etwa sinngemäß: Das ist Sache der Politik, aktuell sind die bilateralen in Kraft und was in Zukunft ist weiß niemand ...

Es könnte natürlich auch sein, dass die bilateralen Verträge gekündigt werden, aber im Bereich Sozialversicherung/Krankenversicherung das aktuelle Abkommen bestehen bleibt oder ein neues Abkommen das ähnlich ist wie das aktuelle, abgeschlossen wird. Aber auch das weiß niemand.

Grüsse

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