Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier_CH

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Viele Versicherer in Frankreich bieten Assistance 0 km an. Da kostet das Abschleppen oder eben kleine Tätigkeiten wie Starthilfe geben etc. nichts. Einfach mal beim Versicherer fragen. Meist gilt die Assistance europaweit, auch bei Pannen in Deutschland. Man ruft dann im Call Center beim französischen Versicherer an und die leiten das dann an einen Pannenhilfepartner weiter. Ruft man auf eigene Faust einen an und will die Rechnung bei der Versicherun einreichen, wird das meist verweigert, weil man im Pannenfall direkt sich an den Versicherer hätte wenden sollen.

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Hallo,

Es kommt darauf an. Es gibt hier in Frankreich Dinge wie "loi Pinel", dabei kann man in bestimmten Zonen mit angespannten Wohnungsmarkt in Neubauwohnungen investieren. Diese darf man nur für eine gewisse Höchstmiete an Mieter mit einem gewissen Höchsteinkommen vermieten. Das Gebäude selbst muss auch einige Kriterien erfüllen. Wenn das alles gegeben ist, kann man bis zu 21% des Kaufpreises binnen 12 Jahre von der Steuer zurück bekommen. Natürlich nur wenn man in Frankreich versteuert, sonst bringt einem der Steuerrabbat nichts. Am Besten mal bei der Hausbank nachfragen, viele bieten sowas an und übernehmen sogar die Verwaltung. Man muss sich das aber durchrechnen und überlegen, manchmal ist es doch rentabler, in Bestandswohnungen zu investieren. Ein Vorteil ist bei Loi Pinel Neubauwohnungen, dass viele Banken das ohne Eigenkapital finanzieren und man nur sehr wenig Kaufnebenkosten bezahlt.

Hier eine Seite mit den verschiedenen Loi Pinel Zonen. Von A1 bis B1. Ich selbst würde nicht in ein Objekt investieren, was zu weit entfernt wäre und wo ich die Lage nicht einschätzen kann. Im Grenzgängerbereich ist z.B. Loi Pinel fähig: Strasbourg und ggf. einige Gemeinden drum herum und verschiedene Gemeinden an der schweizer Grenze vor Basel, eben dort wo Wohnraum stark nachgefragt wird. Auf dem platten Land gibt es normalerweise keine Loi Pinel Möglichkeiten. Anbei die Loi Pinel Seite von Strasbourg und eine Auflistung aller Loi Pinel fähigen Orte im Elsass. Die Loi Pinel Klasse B2 wurde seit diesem Jahr abgeschafft. Es gibt nur noch A bis B1.

https://www.la-loi-pinel.com/villes-pinel/loi-pinel-strasbourg/

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. Januar 2018, 22:36:21 »
Zitat
Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Eine ganz grosse Hürde kann sein, wenn man Grenzgänger ist. Man kann dazu im Internet verschiedenes lesen. Es soll jedenfalls nicht wenige Ausländer in Frankreich leben, die im grenznahen Ausland arbeiten und denen deswegen die Einbürgerung verweigert wurde. Auf einem Blog eines Anwaltes wurde aber gesagt, dass es stark von der jeweiligen Regierung abhängt und vom Einzelfall. Es gäbe keine generelle Regelung, dass Grenzgänger sich nicht einbürgern lassen können. Generell steigert es die Chancen, wenn die Kinder in Frankreich zur Schule gehen und man Eigentümer in Frankreich ist statt Mieter. Das sind lediglich Erfahrungen, die ich im Netz gelesen habe. Persönlich kenne ich einige eingebürgerte Grenzgänger, die wohnen aber schon sehr lange in Frankreich. Weiß da jemand etwas aktuelles?

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Ohne Gewähr, aber so weit ich weiß, soll die CT nur gelten, wenn man sein motorisiertes Zweirad verkaufen will. Heute ist ja die CT vor einem Verkauf eines Autos schon Pflicht, bald nun auch für Zweiräder. Aber eine regelmäßige CT wie bei Autos sei nicht geplant:

http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/55899-motos-et-scooters-controle-technique-obligatoire-en-2017#simili_main

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung Wohnhaft FR Arbeit CH
« am: 18. September 2017, 19:59:26 »
Das ist so. Du kannst zwischen der französischen, gesetzlichen Versicherung und der schweizer Grenzgängerversicherung wählen. Die m.W. nach günstigste schweizer Grenzgängerversicherung kostet 334,50 CHF pro Monat für einen Erwachsenen, unabhängig vom Einkommen. Damit kann man sich in der Schweiz und in Frankreich behandeln lassen. Die gesetzliche französische Versicherung kostet 8% vom zu versteuernden Einkommen abzüglich eines Freibetrages und damit kann man sich normalerweise nur in Frankreich behandeln lassen bzw. nur Notfällen und bei bestimmten Ausnahmen auch in der Schweiz. Das ist aber nur eine ganz kurze Zusammenfassung der Thematik. Die Forensuche kann Dir da weiterhelfen.

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Steuern / Re: Noch kein Steuerbescheid
« am: 13. September 2017, 22:24:43 »
Manche Leute, wie ich z.B., haben noch keinen Onlinezugang (gab da Probleme) und haben die Erklärung noch in Papierform gemacht. Ich bekam auch noch nichts. Mir teilte ein Beamter auf dem Finanzamt mit, dass das aktuell viele Bürger betreffen würde und man sich keine Sorgen machen soll. Bekommt man den Bescheid später, verlängere sich entsprechend die Zahlungsfrist. Ich hoffe mal, dass das stimmt.

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Die Versicherung kostet je nach dem ca. 0,1 bis 2% der Kreditsumme bzw. je nach Vertrag der Restschuld. Wie viel % man zahlt hängt vom Alter und Gesundheitszustand ab. Man kann auch eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft nehmen als von der, wo man den Kredit her hat. Ich persönlich mache keine Werbung für eine Bestimmte. Ich würde aber eine empfehlen, die möglichst wenig Gesundheitsfragen stellt, weil im Schadensfall haben sie weniger "Angriffsfläche" um nicht bezahlen zu müssen. Manche Versicherungen fragen nur, ob man in den letzen 5 Jahren etwas größeres wie eine OP oder langwierige Behandlungen hatte. Andere wollen jeden Schnupfen wissen und wehe man vergisst mal eine Kleinigkeit, versuchen sie später im Schadensfall darau seinen Strick zu drehen. Ansonsten ist so eine Versicherung eine gute Sache. Normalerweise ist Tod des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmer sowie Arbeitsunfähigkeit versichert. In Deutschland braucht man das je nach Bank nicht, aber im Fall der Fälle hat man ein sehr großes Problem.

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Versicherungen / Re: carte vitale
« am: 06. Juli 2017, 20:17:05 »
Ganz grundsätzlich würde ich bei der CPAM immer persönlich und vor Ort nachfragen. Nicht über Telefon oder Email. Für eine Carte Vitale benötigt man normalerweise das Formular E106 und muss noch weitere Formulare ausfüllen, meist bezüglich Vorversicherung, Ex Arbeitgeber, Arbeitgeber etc., dann noch ein Formular wo man angibt, wer in Frankreich der Hausarzt sein soll. Des Weiteren wollte die CPAM bei uns noch Geburtsurkunden. Diese gibt es zweisprachig für wenig Geld bei der deutschen Gemeinde, kann man sogar Online bestellen. Außerdem verlangten sie zwingend einen französischen RIB, also ein französisches Konto. Des weiteren noch ein Formular, was nur schweizer Grenzgänger betrifft sowie den Arbeitsvertrag. Das war es dann auch schon. Allerdings erfuhren wir diese Informationen, weil wir persönlich direkt dort nachgefragt haben. Sonst hätten wir nur das E106 abgegeben. Anschliessend dauerte es ca. 4-6 Wochen, bis von der Stelle welche die Carte Vitale produziert, eine Aufforderung kam, Passbilder zu schicken. Anschliessend dauerte es noch mal 2-3 Wochen und die Karten waren da.

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Ich kann mich den Ausführungen der Vorposter anschließen. Ich würde unbedingt jedes Konto angeben. Eine weitere Frage: Muss man jedes Jahr alle Konten neu angegeben oder reicht es, wenn man diese einmalig angegeben hat?

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Versicherungen / Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« am: 11. April 2017, 19:33:09 »
Dass mit der Sozialversicherungsnummer bei Arbeitslosigkeit kann ich so bestättigen. Das hier:

Zitat
Ich habe glaube ich irgendwo gelesen, daß man in F Sozialabgaben zahlen muss sobald man dort auch Kapitalerträge erzielt. Also Mieteinnahmen, Geldanlage, Hauskauf usw. (das weiß ich aber nicht genau, weil ich mich damit nicht beschäftigt habe; trifft bei mir nicht zu)

Gilt dagegen für den mir bekannten Normalfall des Grenzgängers Deutschland-Frankreich nicht. Wer offiziell anerkannter Grenzgänger ist und in Deutschland arbeitet, bezahlt in DE seine Sozialabgaben und in Frankreich seine Steuern. Daher bezahlt man normalerweise auch keine Sozialabgaben auf Kapitalerträge in Frankreich. In bestimmten Situationen könnte es so sein. Manche Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten und ausschließlich bei der gesetzlichen Krankenkasse in F versichert sind, könnnen davon betroffen sein. Wer in der Schweiz unter einem gesetzlichen Tarif versichert ist (KVG) und per Formular E106 in F bei der CPAM die Carte Vitale bekommen hat, bezahlt im Standardfall normalerweise keine Sozialabgaben in Frankreich. Ausnahmen gibt es natürlich, ggf. wenn man in Frankreich noch zusätzlich berufstätig ist oder dort sonstige, bestimmte Einnahmen (Renten etc.) erhält. Aber da kenne ich mich nicht aus.

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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 06. April 2017, 18:44:41 »
Zitat
Maximallaufzeiten (Volltilgungsdarlehen) von 25 Jahren, das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen. Aufgrund eurer Annuität müsste es sich um die Zinsfestschreibung handeln.

Die mir bekannten Banken in Frankreich finanzieren nur so. Mir sagte auch mal ein deutscher Banker der auch in Frankreich finanziert, dass das in F Gesetz sei. Es gibt zwar noch ein paar andere Spielarten, diese laufen aber im Grunde auf das Selbe hinaus. Als Vermieter kann man z.B. auf 25 Jahre finanzieren und zahlt nur die Zinsen. Die Tilgung läuft aber auf eine Art Sperrkonto, damit damit der Kredit in 25 Jahren (je nach Zinsentwicklung des Sperrkontos) abbezahlt ist. Das ist in erster Linie für Anleger interessant, da man die Zinsen bei Vermietung absetzen kann.

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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 30. März 2017, 21:53:50 »

Gehe ich von einem Zins von 2,5 % aus und einer einer Anfangstilgung von 2 % (bei dem niedrigen Zinsniveau sollte eine möglichst hohe Tilgung abgeschlossen werden um von der hohen Restschuld herunterzukommen und nicht in 25 Jahren einen Schock zu bekommen wegen der noch sehr hohen Restschuld) dürftet ihr eine monatliche Belastung von ca. 1150 € haben ohne diese Versicherung. Das ist schon ein Haufen Batzen Geld wenn ihr wirklich so wenig Tilgung drin

LG

In Frankreich wird normalerweise innerhalb der Zinsbindungsfrist getilgt. Heißt wer bei einem Kredit auf 25 Jahre eben auf 25 Jahre. Ich habe das mal mit einem bekannten Onlinerechner mit 2,5% Zins durchgerechnet und da kommen fast 1500 Euro im Monat heraus. Mit einem sehr guten Zins von 1,9% auf 25 Jahre fix und einer sehr günstigen Versicherung wären es immer noch knapp 1400 Euro im Monat.

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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 27. März 2017, 21:40:11 »
Darf man fragen was ihr an Zinsen bezahlt? Du schreibst ja von "atemberaubend". 305000 auf 25 Jahre ergeben schon etwas über 1000 Euro nur Tilgung, ohne Versicherung, ohne Zins. Das Haus ist dann auch noch nicht beheizt und Rücklagen müssen auch gebildet werden für Reparaturen. Sind die 4800 Brutto oder netto? wenn Brutto und da noch zwei Auto Kredite bezahlt werden müssen, sehe ich das ganze doch als sehr sportlich an. Deutscher oder französischer Wohnsitz hin oder her.

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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 14. März 2017, 22:18:48 »
Heutzutage im Niedrigzinsumfeld verdienen Banken immer weniger an Hauskrediten. Daher versuchen viele Banken sich Kunden die etwas abseits der Standardkundennorm sind, sich vom Leib zu halten. Das sagte mir ein befreundeter Bankberater. Selten sagt der Berater einem die Wahrheit wegen eines Auslandswohnsitzes ins Gesicht, sondern sucht irgendeine Ausrede. Da werden Dokumente verlangt, die man sonst gar nicht braucht und die schwer zu beschaffen sind bzw. die es im jeweiligen Land in der Art gar nicht gibt, bis man mürbe wird und woanders hin geht. Ein französischer Banker müsste bei einem Steuersitz in Deutschland sich mit einer deutschen Steuererklärung auseinander setzen, die ganz anders aufgebaut ist als eine französische und auch noch auf Deutsch abgehalten ist. Er kann nicht einfach die Daten in eine Standard Bank PC Maske eingeben. Das birgt Fehler und wenn es später bei einer Finanzierung Probleme gibt, kann er ggf. von seinem Chef dafür Ärger bekommen. Bei deutschen, wie schweizer, wie französischen Banken. Daher versuchen Banken immer so nah wie möglich am Standard Vergabeprozess zu bleiben und versuchen Abschlüsse mit Kunden die diesem Standard nicht entsprechen, zu vermeiden. In Hochzinsphasen macht eine Bank sowas eher, weil sie ein Geschäft wittert, aber in Niedrigzinsphasen wo kaum an sowas verdient wird, nicht unbedingt. Es wäre wohl einfacher, den tatsächlichen Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen, z.B. zu seinen Eltern, bis das Haus fertig ist.

Allerdings macht es mich stutzig, dass das Angebot der Credit Agricole euren Rahmen total sprengen würde, wenn die zu finanzierende Summe genauso hoch ist wie bei den anderen Banken. Heutzutage finanzieren sehr viele Banken in Frankreich nur auf 20 Jahre. Die, die auf 30 finanzieren, lassen sich das gut bezahlen, da man die Zinsen auf 30 Jahre fixieren muss. Häufig lohnt es sich kaum auf 30 Jahre zu finanzieren, wenn man nicht vermietet (und damit die Zinsen absetzen kann) weil man so viel mehr für Zins und Versicherung bezahlt, womit die Monatsrate kaum geringer ist als bei einer Finanzierung auf 20 Jahre, dafür zahlt man 10 Jahre länger. Aus Interesse würde ich gerne mal die Angebotsdaten erfahren, gerne auch per PM.

Freundliche Grüße,
Frontalier_CH

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Wohnen / Re: Mietausfallversicherung (assurance loyer impayé)
« am: 24. Februar 2017, 19:32:45 »
Ohne das würde ich niemals vermieten, besonders nicht in Frankreich. Eine solche Versicherung kostet im Verhältnis zu der Miete nicht viel und kann normalerweise von der Steuer abgesetzt werden. Daher stark zu empfehlen, besonders wenn das Vermietobjekt mit einem Kredit der bezahlt werden muss, belastet ist.
Eine deutsche Versicherung wird wohl so gut wie nie für ein Objekt in Frankreich eine Versicherung anbieten. Sehr viele Banken, ich mache nun keine Werbung, bieten solche Versicherungen für Vermieter an, als Tipp.

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