Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - moni

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Steuern / Re: Grenzgänger und HomeOffice
« am: 28. April 2016, 07:40:07 »
Mojn!
Mein Mann hat praktisch die gleiche Situation: Homeoffice in F und Arbeitgeber in München, immer wieder Dienstreisen irgendwo in D. Wie hier schon öfters im Forum erwähnt, macht er 2 Steuererklärungen, eine in D (Finanzamt München), eine in F. Dazu gibt er eine vom Arbeitgeber bestätigte Excelliste ab, die zeigt, wann er in welchem Land gearbeitet hat.
Da das Finanzamt München sich nicht wirklich mit grenzüberschreitendem Arbeiten und Frankreich auskennt, versteuert er zunächst voll in D und kriegt dann halt einen großen Batzen im Folgejahr nach der Steuererklärung zurück.
In F ist das gar kein Problem, da zum Zeitpunkt der Steuererklärung ja schon bekannt ist, wie viele Tage er im Vorjahr in D bzw. F gearbeitet hat.
Eigentlich wäre es gar nicht zu komplex, um die Steuererklärung in beiden Ländern selbst zu machen, wir lassen es aber vom hier im Forum überall bekannten Steuerbüro in Karlsruhe/Kandel/Scheibenhardt machen und das klappt reibungslos.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
LG
moni

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Sofern Du als Geschäftsführer angestellt und Grenzgänger bist (also im Grenzgebiet F wohnst und im Grenzgebiet D arbeitest und die üblichen Dinge wie 45-Tageregelung passen), zahlst Du in Frankreich die Steuern.
Du musst in Deiner GmbH angestellt sein.
Grüße
moni

258
Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 31. März 2016, 08:55:45 »
Genau, Ralph, nichts anderes wollte ich damit sagen. Nutellalein hat gefragt, wo es steht, dass man täglich über die Grenze muss. Nur dazu hatte ich mich geäußert (unsere Diskussion über die Sozialversicherung hatten wir ja schon öfters ...). Denn es ist wichtig zu wissen, dass man mit Homeoffice in F (sofern man über die 45 Tage kommt) seinen Grenzgängerstatus verliert.

Hab mich allerdings unglücklich unten ausgedrückt, denn es klang so, als wäre die STEUERpflicht das Schlechte ... das sicher nicht, sondern - wie von Dir gesagt - die Konsequenzen mit dem gesamten Anmelden in F etc.

Bei "uns" ist das schon so, dass ich im Grenzgebiet arbeite (Bruchsal), aber nicht zu oft von zuhause arbeiten kann, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.

259
Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 30. März 2016, 21:01:58 »
Hab Dir mal das DBA-Paper von 2006 angehängt. Da gibt es zwar neuere Versionen, aber die spezielle Fragestellung hat sich nicht geändert.
Und hier findest Du auch noch Infos ("EU-Regelung" und Homeoffice Beispiel) https://www.expat-news.com/17724/recht-steuern-im-ausland/grenzgaenger-die-wichtigsten-steuer-und-sozialversicherungsrechtlichen-fakten/

LG
moni

260
Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 30. März 2016, 14:56:08 »
Das Grenzgänger-Dasein ist so definiert, dass man täglich die Grenze überqueren muss, was Du ja an den Tagen, die Du von zuhause arbeitest, nicht machst. Ansonsten wäre ja reines Homeoffice in F bei Arbeitgeber in D auch Grenzgängerstatus, ist aber nicht der Fall.
Was auch möglich ist: für die Tage, die man in D arbeitet, in D Steuern zahlen und für die Tage in F in F Steuern zahlen. Da reicht eine vom Arbeitgeber unterschriebene Tabelle als Beleg. Allerdings wäre das für Dich natürlich ungünstiger als eine volle Besteuerung in F.

Falls Du noch keine 10 PNs zum Steuerberater in Karlsruhe hast, sag Bescheid, dann schick ich Dir eine mit den Daten des allseits bekannten Steuerberaters  :zwinkern:

Grüße
moni

261
Naja, Jauno, aber es soll ja vermieden werden, dass in einem Jahr die Steuerlast verdoppelt wird (retrospektiv und parallel). Also "fehlt" das Jahr 2017 erst einmal. Da wird auch das Ausrechnen 2019 nichts helfen, denn die, die durch das Netz geschlüpft sind, werden nicht die Gesamtsteuern der Bevölkerung ausgleichen. Und wenn man durch Steuererhöhung ausgleichen will, dann ginge es ja eigentlich nur durch Verdopplung in einem Jahr oder massive Erhöhungen über ein paar Jahre.
Das ist das, was ich nicht verstehe: wann und wie werden die für 2017 nicht bezahlten Steuern eingefordert?

Gruß
moni

262
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Plaque Moto
« am: 29. März 2016, 18:39:54 »
Salut Jo,
Finde ich merkwürdig, dass Dich die Rennleitung da rausgezogen hat. Es gibt mehrere Hinweise im Netz, dass bei Zulassung (Datum Carte grise) vor dem 1.7.2015 das alte Schild weiter verwendet werden kann. Oder hast Du da so einen "Eigenbau" in ganz besonders klein?
Ein schwarzes Schild wird bestensfalls noch bei "Collection" akzeptiert (bzw. wenn schon immer eins dran war) und die beginnt erst mit 30 Jahren Fahrzeugalter, da musst Du noch 6 Jahre warten.
Aber noch eine gute Nachricht: es gibt sehr wohl online-Anbieter, die kleine Schilder für "alte" Nummern anfertigen, siehe z.B. hier: https://www.plaque-immatriculation-auto.com/catalog/plaques-moto/plaques-luxe-en-plexiglass-ancien-n

Grüße
moni

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Steuern / Einkommensteuer - Année blanche - wer hat's verstanden?
« am: 29. März 2016, 14:55:26 »
Bonjour!

Hat jemand verstanden wie das genau mit dem Wechsel der Einkommensteuerzahlung im Jahr 2018?  :anixwissen:

Was ich glaube, verstanden zu haben:
- in 2017 zahlt man - wie üblich - die Steuern für 2016 
- in 2018 zahlt man - neu - die Steuern für 2018, sie werden direkt vom Lohn einbehalten (außer halt bei uns Grenzgängern, die ihren Lohn aus Deutschland beziehen)

Meine Fragen:
- irgendwie geht es ja nicht auf: wann zahlt man die Steuern für 2017? Mehr oder weniger im Jahr nach der Pensionierung? Aber das würde doch bei den Franzosen nicht funktionieren, dass dann die Steuer direkt "passend zum Lohn" einbehalten wird??  :-\
- falls die Steuer für das Jahr 2017 dann am Ende bezahlt wird - auf welcher Basis? Des letzten Gehalts im Jahr 2030? Oder auf Basis der Daten 2017, die bis dahin verjährt sind? Bei den meisten gehen die Gehälter ja eher nach oben als nach unten, dann wäre das ja schlecht. Außerdem klingt es völlig verrückt.  :xc:

Würde mich über erhellende Informationen freuen!  :doppeld:

Danke  :winkerwinker:
moni


264
Salut Matthias,
Es handelt sich um den Hinweis, dass man seine Steuererklärung bitte per Internet und nicht mehr auf Papier machen soll. Hat man keinen Internet-Anschluss oder kriegt man es aus anderen Gründen nicht hin, dann kann man weiter Papier abgeben. Ab 2019 soll es dann nur noch per Internet möglich sein.

Und ab Januar 2016 soll man seine Steuern per monatlichem Lastschriftverfahren oder bei Fälligkeit bezahlen, oder online oder per Smartphone über die genannte App zahlen.


Grüße
moni

265
Danke, Ralph  :)

Wir sind zum vollen Programm eingeladen und die beiden sind in unserem Alter. Online gibt es da keinen "Geschenketisch". Wenn wir sie fragen, sagen sie mit Sicherheit, dass sie keine Geschenke wollen. Daher wollten wir mal wissen, was hier zu üblich ist ...

LG
moni

266
Technik / Re: Livebox
« am: 17. März 2016, 09:12:20 »
Guten Morgen Gabrielle,
Möglicherweise hängt es vom Livebox Modell ab, was dabei sein sollte. Aber folgendes gehört z.B. bei der Livebox Play zum Lieferumfang:
1 Câble Ethernet RJ45 (also das LAN-Kabel mit dem etwas breiteren Stecker)
1 câble RJ11 (das Telefonkabel, so ein kleinerer transparenter Stecker)
1 filtre XDSL (das hässliche creme-farbene Teil, das in die Telefondose gesteckt wird; steht aber auch ADSL drauf)
1 adaptateur RJ11 M/TF (das ist auch so ein cremefarbenes Adapterteil mit einem Kabel dran und dem RJ11 Stecker)
1 ADAPTATEUR secteur 220 V (das Netzteil, also das was mit einem Ende in der Steckdose stecken sollte  =D)

Schau notfalls einfach mal nach Livebox in ebay France. Dort werden viele verkauft und man sieht das Zubehör auf den Fotos.
Viele Erfolg!
moni

267
Technik / Re: Livebox
« am: 16. März 2016, 13:39:50 »
Salut Gabrielle,

Ist es ein Austausch oder Umtausch der Livebox? Wenn ja, dann kann ich - gerade wenn man kein Technikfreak ist - nur empfehlen, den unangenehmen Weg zum nächsten Orange-Laden in Angriff zu nehmen, denn dort würde die neue Livebox gleich korrekt auf Deine Daten konfektioniert werden (Log-in Daten nicht vergessen) und dann ist es zuhause wirklich nur Plug&Play.
Deine eigentliche Frage bzgl. Rückversand kann ich nicht beantworten, aber ich habe mal im Orange-Laden eine Livebox zurückgegeben (und da war eine lange Schlange vor mir, die alle eine Box zurückbrachten), da spielte das Zubehör überhaupt keine Rolle. Viele hatten nur die Box dabei und gut wars.
Was aber bei Deiner Auflistung noch fehlt, ist das Netzteil ...

Grüße
moni

268
Hallo Ihr Lieben,

Bestimmt waren schon viele von Euch zu einer Hochzeit im Elsass eingeladen - wir noch nicht. Nun sind wir bei Freunden und Nachbarn, beides Elsässer, eingeladen. Nur bei der Mairie, nix mit Kirche. :xc:
Über den Ablauf wurden wir bereits informiert, aber wir wüssten gerne wie das bzgl. Geschenken ist. So wie in Deutschland, also jeder schenkt was "nicht Unerhebliches"? Oder läuft das ohne Geschenke? Oder unterschiedlich? Wir können in der Nachbarschaft nicht fragen, weil vorerst keiner was davon wissen soll ...  =D

Danke für Eure "Erfahrungsberichte"  :winkerwinker:

moni

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto anmelden
« am: 26. Februar 2016, 08:27:35 »
In Haguenau hat es ohne jegliche Vollmacht funktioniert. Hatte den Ausweis meines Mannes dabei und eine Kopie, die - soweit ich mich erinnern kann - dort blieb.
Grüße
moni

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Sonstiges / Guten Übersetzer in Grenznähe gefunden D-F, F-D, E-F
« am: 21. Februar 2016, 10:37:38 »
Falls Ihr einmal einen guten Übersetzer braucht, egal ob Französisch-Deutsch oder Deutsch-Französisch oder Englisch-Französisch, kann ich Euch Jean-Philippe Devise empfehlen.  :smily:

Einige werden ihn kennen, da er auch (exzellente) Französisch-Kurse hält und Schriftsteller ist.
Aber er übersetzt eben auch und wenn gewünscht, dann auch mit Zertifikat. :doppeld:

Einfach den Namen googlen, dann findet Ihr alle Kontaktdaten.

Noch einen schönen Sonntag :winkerwinker:
moni

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