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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Zulassung von Fahrzeugen (auch Import) schnell - einfach - günstig
« am: 20. Oktober 2017, 17:40:25 »
Salut! Ausnahmsweise möchte ich mal von etwas sehr Positivem berichten, der Tipp kam von Grenzgänger89
Ich schiebe es in einen neuen Beitrag, da man es so leichter findet.
Mit cartegrise.com geht die Fahrzeugzulassung wirklich schnell und einfach. Und wenn man den ganzen Behördenärger (für die in 67 vorgeschriebene online-Zulassung muss man erst eine Identnummer bei LaPoste, Ameli oder über den Steuerzugang beantragen) betrachtet, dann verlangen die wirklich nicht viel.
Vorgestern habe ich online bei cartegrise.com alles beantragt und bezahlt und die Originaldokumente (per Einschreiben) hingeschickt. Heute habe ich bereits das provisorische Certificate d'Immatriculation erhalten. Schneller gehts echt nicht. Kosten für den Service waren 28 EUR.
Man kann gleich Schilder und Nieten mitbestellen und kriegt dann alles zugeschickt.
Ausprobiert habe ich es noch nicht, aber man kann beim Antrag auch "Import" anklicken, falls man ein Auto importieren möchte.
Den Service kann ich auf jeden Fall empfehlen!
Schönes Wochenend!
moni
Ich schiebe es in einen neuen Beitrag, da man es so leichter findet.
Mit cartegrise.com geht die Fahrzeugzulassung wirklich schnell und einfach. Und wenn man den ganzen Behördenärger (für die in 67 vorgeschriebene online-Zulassung muss man erst eine Identnummer bei LaPoste, Ameli oder über den Steuerzugang beantragen) betrachtet, dann verlangen die wirklich nicht viel.
Vorgestern habe ich online bei cartegrise.com alles beantragt und bezahlt und die Originaldokumente (per Einschreiben) hingeschickt. Heute habe ich bereits das provisorische Certificate d'Immatriculation erhalten. Schneller gehts echt nicht. Kosten für den Service waren 28 EUR.
Man kann gleich Schilder und Nieten mitbestellen und kriegt dann alles zugeschickt.
Ausprobiert habe ich es noch nicht, aber man kann beim Antrag auch "Import" anklicken, falls man ein Auto importieren möchte.
Den Service kann ich auf jeden Fall empfehlen!
Schönes Wochenend!
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Problem bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs (altes Kennzeichen)
« am: 17. Oktober 2017, 15:26:19 »
Danke, das klingt gut ... allein schon bei der Zeit, die ich in die bisherige Recherche investiert hab
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Problem bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs (altes Kennzeichen)
« am: 16. Oktober 2017, 17:07:17 »
Salut allerseits,
Hat jemand schon Erfahrung mit der Zulassung eines Fahrzeugs mit "alter Carte grise", also 123-XX-67 Format, gemacht, seit man das nur noch online machen kann?
Ich habe versucht, mich zu informieren. Würde mich freuen, wenn jemand wüsste, ob ich das richtig verstanden habe:
- zunächst muss der Verkäufer für das Fahrzeug ein neues Certificate d'Immatriculation beantragen (also die neue Kennzeichenversion xx-123-yy), bevor er es verkauft
- wenn der Verkäufer das Fahrzeug dann abmeldet (mit dem neuen Kennzeichen), dann erhält er einen Code, den er dem Käufer geben muss
- der Käufer sollte dann (sofern er mit dem Fahrzeug fahren will) innerhalb von 4 Wochen das neue Certificate d'Immatriculation beantragen
Mein Problem: ich, die ich mich damit nicht gut auskenne, habe ein Motorrad von einer Deutschen, die im Elsass wohnt, und noch weniger Ahnung hat, gekauft. Es hat zwar deren Banker (Versicherer) geholfen, aber wir haben einfach nur das Formulaire de Cession ausgefüllt und die wollten es ihrer Zulassungsstelle schicken. ABER: das war halt noch ein altes Kennzeichen, also eine alte Carte grise und da sie es nicht online gemacht hat, sondern einfach hingeschickt hat, gibt es auch keinen Code. In den online-Formularen ist es unmöglich, ein altes Kennzeichen einzugeben.
Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann? Eigentlich wollte ich so einen professionellen Zulassungsdienst aus Kostengründen vermeiden, aber selbst wenn ich es darüber mache, müsste ja zunächst die Vorbesitzerin aktiv werden und das wird sie gar nicht gerne tun. Was tun??
Ich freue mich über jegliche Hilfe und Tipps!
moni
PS: und wer Probleme hat, eine Identité Numerique zu bekommen, die man z.B. für die online Zulassung braucht, dem kann ich dann helfen. Habe es gerade mit LaPoste durchexerziert (und offensichtlich hat es bei den Briefträgern dazu noch keine Schulung gegeben ...)
Hat jemand schon Erfahrung mit der Zulassung eines Fahrzeugs mit "alter Carte grise", also 123-XX-67 Format, gemacht, seit man das nur noch online machen kann?
Ich habe versucht, mich zu informieren. Würde mich freuen, wenn jemand wüsste, ob ich das richtig verstanden habe:
- zunächst muss der Verkäufer für das Fahrzeug ein neues Certificate d'Immatriculation beantragen (also die neue Kennzeichenversion xx-123-yy), bevor er es verkauft
- wenn der Verkäufer das Fahrzeug dann abmeldet (mit dem neuen Kennzeichen), dann erhält er einen Code, den er dem Käufer geben muss
- der Käufer sollte dann (sofern er mit dem Fahrzeug fahren will) innerhalb von 4 Wochen das neue Certificate d'Immatriculation beantragen
Mein Problem: ich, die ich mich damit nicht gut auskenne, habe ein Motorrad von einer Deutschen, die im Elsass wohnt, und noch weniger Ahnung hat, gekauft. Es hat zwar deren Banker (Versicherer) geholfen, aber wir haben einfach nur das Formulaire de Cession ausgefüllt und die wollten es ihrer Zulassungsstelle schicken. ABER: das war halt noch ein altes Kennzeichen, also eine alte Carte grise und da sie es nicht online gemacht hat, sondern einfach hingeschickt hat, gibt es auch keinen Code. In den online-Formularen ist es unmöglich, ein altes Kennzeichen einzugeben.
Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann? Eigentlich wollte ich so einen professionellen Zulassungsdienst aus Kostengründen vermeiden, aber selbst wenn ich es darüber mache, müsste ja zunächst die Vorbesitzerin aktiv werden und das wird sie gar nicht gerne tun. Was tun??
Ich freue mich über jegliche Hilfe und Tipps!
moni
PS: und wer Probleme hat, eine Identité Numerique zu bekommen, die man z.B. für die online Zulassung braucht, dem kann ich dann helfen. Habe es gerade mit LaPoste durchexerziert (und offensichtlich hat es bei den Briefträgern dazu noch keine Schulung gegeben ...)
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Steuern / Re: Grenzgängerformular ausdrucken
« am: 27. September 2017, 08:46:28 »
Na, das ist ja mal eine einfach zu beantwortende Frage: wenn Du bei Google "Formular 5011" eingibst, kriegst Du ganz viele Antworten. Aber ich habs Dir mal angehängt.
Grüße
moni
Grüße
moni
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Technik / Re: livebox Verbindung bricht immer wieder zusammen
« am: 01. September 2017, 11:33:56 »
Salut,
Das gleiche Problem haben wir seit Längerem. Bei uns helfen eine regelmäßige Stromunterbrechung und Resets leider nichts. Ganz abgesehen davon ist unser Internet teilweise unendlich lahm und dann wieder flott (und das hat nix mit unserer Nutzung zu tun).
Ich könnte mir vorstellen, dass es was mit der Umstellung auf Glasfaserleitungen zu tun hat, die in der Gegend beginnen.
Hab auch schon überlegt, die Livebox (ist eine gemietete) nach Haguenau zum Orange Shop zu tragen und zu reklamieren, aber alleine die Vorstellung, mich dort stundenlang anzustellen, hält mich davon ab ...
Grüße
moni
Das gleiche Problem haben wir seit Längerem. Bei uns helfen eine regelmäßige Stromunterbrechung und Resets leider nichts. Ganz abgesehen davon ist unser Internet teilweise unendlich lahm und dann wieder flott (und das hat nix mit unserer Nutzung zu tun).
Ich könnte mir vorstellen, dass es was mit der Umstellung auf Glasfaserleitungen zu tun hat, die in der Gegend beginnen.
Hab auch schon überlegt, die Livebox (ist eine gemietete) nach Haguenau zum Orange Shop zu tragen und zu reklamieren, aber alleine die Vorstellung, mich dort stundenlang anzustellen, hält mich davon ab ...
Grüße
moni
231
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Älteres Motorrad einführen/anmelden
« am: 23. Juli 2017, 12:50:12 »
Salut Tim,
Es wird keinerlei CT/TÜV Nachweis verlangt. Zumindest war das vor kurzem noch so. Mehr Gedanken musst Du Dir um das COC machen, wenn es ein älteres Fahrzeug ist. Das Certificate ist verpflichtend ...
Viel Erfolg bei der Zulassung!
moni
Es wird keinerlei CT/TÜV Nachweis verlangt. Zumindest war das vor kurzem noch so. Mehr Gedanken musst Du Dir um das COC machen, wenn es ein älteres Fahrzeug ist. Das Certificate ist verpflichtend ...
Viel Erfolg bei der Zulassung!
moni
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Technik / Re: Welchen wlan Repeater ?
« am: 23. Juli 2017, 09:31:12 »
Guten Morgen,
Ich hatte den Tipp von Matthias mit dem Abschalten der Livebox (wir haben allerdings auch eine relativ neue Zen-Box) ausprobiert, bei uns hilft es leider nichts. Wir haben jeden Morgen extrem lahmes Internet, dann wird es im Tagesverlauf besser. Man kann auf der Karte von "Plan France Tres haute debit" https://observatoire.francethd.fr/ sehen, wie viel MBIT/s man theoretisch hat, das wechselt ja schon innerhalb eines Ortes. Wir sind z.B. das letzte Haus, das immerhin noch 3-8 MBIT/s hat, beim Nachbarn sind es nur noch unter 3 MBIT/s.
Und als letztes Haus ... da braucht ja nur einer seine Datensicherung morgens zu machen ...
Hoffen wir mal, dass sie gut vorankommen mit den Glasfaserkabeln!
Grüße und einen schönen Sonntag!
moni
Ich hatte den Tipp von Matthias mit dem Abschalten der Livebox (wir haben allerdings auch eine relativ neue Zen-Box) ausprobiert, bei uns hilft es leider nichts. Wir haben jeden Morgen extrem lahmes Internet, dann wird es im Tagesverlauf besser. Man kann auf der Karte von "Plan France Tres haute debit" https://observatoire.francethd.fr/ sehen, wie viel MBIT/s man theoretisch hat, das wechselt ja schon innerhalb eines Ortes. Wir sind z.B. das letzte Haus, das immerhin noch 3-8 MBIT/s hat, beim Nachbarn sind es nur noch unter 3 MBIT/s.
Und als letztes Haus ... da braucht ja nur einer seine Datensicherung morgens zu machen ...
Hoffen wir mal, dass sie gut vorankommen mit den Glasfaserkabeln!
Grüße und einen schönen Sonntag!
moni
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Gesundheitswesen / Re: Wohnen in F, Arbeiten in D und F, kein Grenzgänger - Krankenversicherung??
« am: 25. Juni 2017, 17:33:37 »
... nochmal nach oben gerutscht, da keine Antworten kamen. Das weiß doch sicher jemand ? Danke der-/demjenigen für eine Antwort!
Guten Tag allerseits!
Da wohnt man schon Jahre im Elsass und dann kommen solche Fragen
Würde mich sehr über Hilfe freuen, denn im Forum und bei Freund Google habe ich nichts zu dieser Situation gefunden.
Ausgangssituation: Grenzgänger gewesen, Carte vitale beantragt und erhalten, über Jahre alles bestens. ABER ... die Situation hatte sich geändert, nicht mehr Grenzgänger und nun Post von der CPAM erhalten, in der sinngemäß steht, dass die Rechte als Grenzgänger in Bezug auf KV nun nicht mehr gegeben sind und die Versicherung als Grenzgänger damit beendet ist. Nun soll man einen französischen Gehaltsschein oder einen Nachweis bzgl. Arbeitslosigkeit schicken.
Die Situation ist aber so:
- angestellt in Deutschland außerhalb der Grenzgängerregion
- (einziger) Wohnsitz in Frankreich
- Tätigkeit in Deutschland bzw. im Homeoffice F
- Versteuerung teils/teils (Tage in D in D, Tage im Homeoffice in F)
Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Gesetzliche KV in D ist klar. Aber gilt die Carte vitale in F dann nicht mehr? Was muss man tun, wenn man in Frankreich zum Arzt muss? Muss man sich das dann vorab von der deutschen Versicherung genehmigen lassen?
Würde mich freuen, wenn Ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet, auch wenn es eigentlich keine Grenzgängerfrage ist, da das Grenzgängertum ja leider nicht mehr gegeben ist.
Danke und noch weiterhin viel Erfolg bei der Ostereiersuche!
moni
Guten Tag allerseits!
Da wohnt man schon Jahre im Elsass und dann kommen solche Fragen
Würde mich sehr über Hilfe freuen, denn im Forum und bei Freund Google habe ich nichts zu dieser Situation gefunden.
Ausgangssituation: Grenzgänger gewesen, Carte vitale beantragt und erhalten, über Jahre alles bestens. ABER ... die Situation hatte sich geändert, nicht mehr Grenzgänger und nun Post von der CPAM erhalten, in der sinngemäß steht, dass die Rechte als Grenzgänger in Bezug auf KV nun nicht mehr gegeben sind und die Versicherung als Grenzgänger damit beendet ist. Nun soll man einen französischen Gehaltsschein oder einen Nachweis bzgl. Arbeitslosigkeit schicken.
Die Situation ist aber so:
- angestellt in Deutschland außerhalb der Grenzgängerregion
- (einziger) Wohnsitz in Frankreich
- Tätigkeit in Deutschland bzw. im Homeoffice F
- Versteuerung teils/teils (Tage in D in D, Tage im Homeoffice in F)
Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Gesetzliche KV in D ist klar. Aber gilt die Carte vitale in F dann nicht mehr? Was muss man tun, wenn man in Frankreich zum Arzt muss? Muss man sich das dann vorab von der deutschen Versicherung genehmigen lassen?
Würde mich freuen, wenn Ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet, auch wenn es eigentlich keine Grenzgängerfrage ist, da das Grenzgängertum ja leider nicht mehr gegeben ist.
Danke und noch weiterhin viel Erfolg bei der Ostereiersuche!
moni
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Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 02. Mai 2017, 11:56:24 »
Wir waren in Deutschland bei der ARAG versichert und es war kein Problem, diese Versicherung zu behalten als wir nach Frankreich gezogen sind. Allerdings sind ein paar Sachen nicht versicherbar, dazu gehört z.B. Rechtsschutz bei beruflichen Dingen in Frankreich (aber das betrifft deutsche Grenzgänger ja eher nicht) und französische Immobilien.
Prüfe aber erst mal Deine französischen Versicherungen, denn oft ist der Rechtsschutz schon inklusive, so z.B. bei unserer KFZ-Versicherung (ohne dass wir das besonders gewünscht hatten) und bei der Immobilienversicherung.
Grüße
moni
Prüfe aber erst mal Deine französischen Versicherungen, denn oft ist der Rechtsschutz schon inklusive, so z.B. bei unserer KFZ-Versicherung (ohne dass wir das besonders gewünscht hatten) und bei der Immobilienversicherung.
Grüße
moni
235
Steuern / Re: Formulare
« am: 21. April 2017, 17:47:55 »
Nur ein kleiner Trost: wir haben nur blau, aber kein rosa bekommen
236
Steuern / Re: Formulare
« am: 16. April 2017, 18:41:06 »
Unsere Formulare kamen letzten Montag ...
Grüße
moni
Grüße
moni
237
Gesundheitswesen / Wohnen in F, Arbeiten in D und F, kein Grenzgänger - Krankenversicherung??
« am: 16. April 2017, 17:20:40 »
... nochmal nach oben gerutscht, da keine Antworten kamen. Das weiß doch sicher jemand ? Danke der-/demjenigen für eine Antwort!
Guten Tag allerseits!
Da wohnt man schon Jahre im Elsass und dann kommen solche Fragen
Würde mich sehr über Hilfe freuen, denn im Forum und bei Freund Google habe ich nichts zu dieser Situation gefunden.
Ausgangssituation: Grenzgänger gewesen, Carte vitale beantragt und erhalten, über Jahre alles bestens. ABER ... die Situation hatte sich geändert, nicht mehr Grenzgänger und nun Post von der CPAM erhalten, in der sinngemäß steht, dass die Rechte als Grenzgänger in Bezug auf KV nun nicht mehr gegeben sind und die Versicherung als Grenzgänger damit beendet ist. Nun soll man einen französischen Gehaltsschein oder einen Nachweis bzgl. Arbeitslosigkeit schicken.
Die Situation ist aber so:
- angestellt in Deutschland außerhalb der Grenzgängerregion
- (einziger) Wohnsitz in Frankreich
- Tätigkeit in Deutschland bzw. im Homeoffice F
- Versteuerung teils/teils (Tage in D in D, Tage im Homeoffice in F)
Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Gesetzliche KV in D ist klar. Aber gilt die Carte vitale in F dann nicht mehr? Was muss man tun, wenn man in Frankreich zum Arzt muss? Muss man sich das dann vorab von der deutschen Versicherung genehmigen lassen?
Würde mich freuen, wenn Ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet, auch wenn es eigentlich keine Grenzgängerfrage ist, da das Grenzgängertum ja leider nicht mehr gegeben ist.
Danke und noch weiterhin viel Erfolg bei der Ostereiersuche!
moni
Guten Tag allerseits!
Da wohnt man schon Jahre im Elsass und dann kommen solche Fragen
Würde mich sehr über Hilfe freuen, denn im Forum und bei Freund Google habe ich nichts zu dieser Situation gefunden.
Ausgangssituation: Grenzgänger gewesen, Carte vitale beantragt und erhalten, über Jahre alles bestens. ABER ... die Situation hatte sich geändert, nicht mehr Grenzgänger und nun Post von der CPAM erhalten, in der sinngemäß steht, dass die Rechte als Grenzgänger in Bezug auf KV nun nicht mehr gegeben sind und die Versicherung als Grenzgänger damit beendet ist. Nun soll man einen französischen Gehaltsschein oder einen Nachweis bzgl. Arbeitslosigkeit schicken.
Die Situation ist aber so:
- angestellt in Deutschland außerhalb der Grenzgängerregion
- (einziger) Wohnsitz in Frankreich
- Tätigkeit in Deutschland bzw. im Homeoffice F
- Versteuerung teils/teils (Tage in D in D, Tage im Homeoffice in F)
Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Gesetzliche KV in D ist klar. Aber gilt die Carte vitale in F dann nicht mehr? Was muss man tun, wenn man in Frankreich zum Arzt muss? Muss man sich das dann vorab von der deutschen Versicherung genehmigen lassen?
Würde mich freuen, wenn Ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet, auch wenn es eigentlich keine Grenzgängerfrage ist, da das Grenzgängertum ja leider nicht mehr gegeben ist.
Danke und noch weiterhin viel Erfolg bei der Ostereiersuche!
moni
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Technik / Re: Schnelles Internet
« am: 10. April 2017, 09:36:23 »
Salut Matthias, na das klingt doch gut! Da werde ich ja sofort neidisch, denn bei uns wird das Internet von Tag zu Tag langsamer
Übrigens kann man hier schauen, wann wo die Glasfaserkabel gelegt werden sollen.
https://observatoire.francethd.fr/
Grüße
moni
Übrigens kann man hier schauen, wann wo die Glasfaserkabel gelegt werden sollen.
https://observatoire.francethd.fr/
Grüße
moni
239
Sonstiges / Re: Mit dem Zug nach Paris
« am: 21. März 2017, 08:38:16 »
Guten Morgen!
Es gibt eine deutschsprachige Seite, die sehr informativ ist und über die man die SNCF-Tickets buchen kann.
https://de.voyages-sncf.com/de/zug-fahrkarte
Dort findest Du auch - ähnlich wie bei der DB - die Sonderpreise und weitere Möglichkeiten. Der TGV von Strasbourg nach Paris ist schon ein tolles Erlebnis, beachte, dass es nur Tickets mit Sitzplatzreservierung gibt (was ja aber bei einer Reise mit Kind sicher eh geplant ist). Außerdem gibt es Zeiten, in denen der Zug schnell ausgebucht ist, das sind meist eh die teureren Tickets. Und noch eine wichtige Information (aus leidiger eigener Erfahrung): der Bahnsteig wird 2 Minuten vor Abfahrt gesperrt, man kann also nicht "in letzter Minute" in den Zug, da sind sie gnadenlos.
Gute Reise
moni
Es gibt eine deutschsprachige Seite, die sehr informativ ist und über die man die SNCF-Tickets buchen kann.
https://de.voyages-sncf.com/de/zug-fahrkarte
Dort findest Du auch - ähnlich wie bei der DB - die Sonderpreise und weitere Möglichkeiten. Der TGV von Strasbourg nach Paris ist schon ein tolles Erlebnis, beachte, dass es nur Tickets mit Sitzplatzreservierung gibt (was ja aber bei einer Reise mit Kind sicher eh geplant ist). Außerdem gibt es Zeiten, in denen der Zug schnell ausgebucht ist, das sind meist eh die teureren Tickets. Und noch eine wichtige Information (aus leidiger eigener Erfahrung): der Bahnsteig wird 2 Minuten vor Abfahrt gesperrt, man kann also nicht "in letzter Minute" in den Zug, da sind sie gnadenlos.
Gute Reise
moni
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Gesundheitswesen / Re: Frage zu Erstattung Arztkosten - wie geht das?
« am: 08. Februar 2017, 13:35:11 »
Hey Dragonvamp,
Vielen Dank für Deine prompte Hilfe!
Noch eine Frage: diese französische Din A 4 Krankmeldung besteht aus einem Original und 2 Durchschlägen. Einer davon für den Arbeitgeber. Und Du meinst, die beiden anderen müssen nicht verschickt werden (ggf an die deutsche Krankenversicherung, aber nicht unbedingt)? Da steht, sie müssten an den Service médicale geschickt werden. Wer oder was ist das?
Merci!
moni
Vielen Dank für Deine prompte Hilfe!
Noch eine Frage: diese französische Din A 4 Krankmeldung besteht aus einem Original und 2 Durchschlägen. Einer davon für den Arbeitgeber. Und Du meinst, die beiden anderen müssen nicht verschickt werden (ggf an die deutsche Krankenversicherung, aber nicht unbedingt)? Da steht, sie müssten an den Service médicale geschickt werden. Wer oder was ist das?
Merci!
moni