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Nachrichten - moni

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121
Danke, Ralph  :doppeld:
Von unseren 13 Fahrzeugen ist nur noch eins in D zugelassen  :smily:
Ich hab Dir noch ne Mail mit einer Frage geschickt
LG
moni

122
Bonjour!

Leider wurden wir auf der französischen Autobahn mit in F zugelassenem Fahrzeug geblitzt (nach Abrechnung der Messfehler 101 kmh statt 90 kmh an einer Stelle, wo man kürzlich noch 110 kmh fahren durfte  :rolleyes:). Mit Schnellzahlerrabatt (das es sowas gibt  :lach:) kostet es 48 EUR, das ist ja noch verschmerzbar.
Aber es kommt leider noch ein Punkt dazu bzw. in F werden die Punkte ja abgezogen. Ich habe im Forum und im Internet recherchiert und finde widersprüchliche Aussagen:
Muss man bei einem Punkt den deutschen auf einen französischen Führerschein umtragen lassen? So steht es im Internet an mehreren mehr oder weniger offiziellen Stellen (code de la route).
Oder passiert bei einem Punkt erstmal nix?
Ich habe einen neuen EU-Führerschein (Plastikkarte), falls das irgendeinen Unterschied macht.

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen!
Danke
moni

123
Prima Liste!
Ich kalkulier in Frage kommende Autos immer hier https://www.service-public.fr/simulateur/calcul/cout-certificat-immatriculation
Denn auch das Department spielt eine Rolle.

Es ist echt der Hammer, wie die Diesel in D verteufelt werden und in F belohnt werden. Wir wollten uns einen gebrauchten Benziner kaufen (importieren), bei dem hätte die Zulassung in F etwa 7000 EUR gekostet, das Pendant als Diesel nur 440 EUR.

grüße
moni

124
Die 4-5 Wochen gelten nur für Importfahrzeuge.
Meines Wissens sind die Agenturen nicht schneller als die online-Anträge, wenn beim online-Antrag halt alles stimmt.
Für Oldtimer-Freunde: da ist es ein Unterschied von ein paar Monaten, wenn es über eine Agence läuft. Wenn die Agence mit der FFVE zusammenarbeitet, dauert es ca 2 Monate, ohne Agence derzeit 6 Monate.
Grüße
moni

125
Ob es online geht, weiß ich nicht, zumindest hatte ich keine Agentur gefunden, die Kopien/Scans bei Fahrzeugimport akzeptiert. Ich bin mittlerweile fast Stammkunde beim Carte-Grise-Café in Haguenau. Das kostet schon ein paar Euro, aber es klappt immer alles gut.
Sie machen sogar die FFVE Zulassung von Oldtimern.
Grüße
moni

126
Hallo Ralph,

Hilfreiche Anleitung, super!  :doppeld:

Noch 2 Ergänzungen, die vielleicht dem ein oder anderen ewiges Recherchieren ersparen:
- inzwischen bekommt man einen France Connect Zugang nur noch, wenn man eine französische Sozialversicherungsnummer hat (das verbirgt sich bei der France Connect Anmeldung hinter "erreur 12")
- ich bin jetzt nicht ganz auf dem aktuellen Stand, aber vor ein paar Monaten war es beim Finanzamt Haguenau noch nicht möglich, die Unterlagen für den Quitus fiscale per Mail einzureichen. Man musste die Originalunterlagen in einem Umschlag, auf dem man seine Telefonnummer notiert hat, in einem unbewachten Raum hinterlegen und wurde dann angerufen, wenn der QF fertig ist. Das soll ca 3 Tage dauern.

Was die WW Kennzeichen angeht: wir habe gerade mal wieder eine Agentur beauftragt. Hat man den QF bereits, dann braucht die Agentur 1 Tag für die WW-Zulassung, mit Glück geht es am selben Tag. Macht man den QF über die Agentur, dann sind es üblicherweise 3 Arbeitstage bis man die WW-Kennzeichen hat.

Einen schönen Tag noch!
moni

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Hallo Ringel,

Gute Info, die Du da beigesteuert hast!  :doppeld:
Weißt Du, ob das auch für Gewinnausschüttungen gilt, dass diese nicht mehr mit CSG bedacht werden? Oder sind es nur Kapitalerträge etc.?
Grüße
moni

128
Ich schon wieder: hab jetzt die richtigen Stichwörter und damit auch selbst die Antwort gefunden:
"Prix carte grise 2019 : pas d’impact de la norme WLTP sur le malus cette année"

Also sollten alle, die in absehbarer Zeit eine "Dreckschleuder" in F zulassen wollen, das dieses Jahr noch tun. Nächstes Jahr wird es deutlich teurer, da der "neue" CO2-Wert (WLTP) herangezogen wird.

grüße
moni

129
Hi Saarbrücker,

Danke für die Links, aber die kenne ich. Bei der Kalkulation muss man den CO2 Wert angeben. Im anderen Link ist unser Fahrzeug nicht vertreten.
ABER: das nützt ohnehin nichts, da man inzwischen den Wert aus dem COC eintragen muss und für jede Ausstattungsvariante gibt es einen unterschiedlichen CO2 Wert. Der kann für ein und dasselbe Modell 20g/km Unterschied haben. Verrückt ...
Im COC stehen aber 2 Werte, eben der NEFZ und der WLTP. Und es ist mir nicht klar, welcher Wert derzeit bei der Immatriculation herangezogen wird.
Meine Hoffnung war/ist, dass jemand kürzlich ein Fahrzeug zugelassen hat und mal vergleichen kann, welcher Wert aus dem COC unter V7 in der Carte grise eingetragen ist.

Grüße
moni

130
Hallo allerseits!

Wir planen, ein Fahrzeug gebraucht in Deutschland zu kaufen (Bj 8/2018) und in Frankreich zuzulassen. Nun gibt es ja mindestens zwei unterschiedliche CO2-Werte: NEFZ und WLTP, wobei WLTP wohl das neuere Messverfahren ist, die Werte daher schlechter ... bei manchem Hersteller.
Mir hat jetzt gerade ein deutsches Autohaus gesagt, dass für die Zulassung im Ausland oft noch der NEFZ herangezogen wird und erst ab nächstem Jahr der WLTP Wert gilt.
Weiß jemand, welcher Wert derzeit für den Malus herangezogen wird? Im COC stehen beide drin ...

Vielen Dank schonmal!
moni

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Wohnen / Re: Kosten Ehevertrag
« am: 19. Juli 2019, 08:13:50 »
Das glaube ich nicht, denn in Frankreich spielt das Vermögen keine Rolle beim Ehevertrag. Wir hatten damals unser Haus schon gekauft ...

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Wohnen / Re: Kosten Ehevertrag
« am: 17. Juli 2019, 16:48:42 »
Wir haben auch einen Ehevertrag auf Anraten eines Notars gemacht. Das war 2011 und es hat 305 EUR gekostet (aber den Notar gibt es nicht mehr).

Eigentlich wollten wir beim Notar ein Testament anfertigen lassen (eben aus genau dem Grund, den Ralph beschreibt, dass ein Berliner Testament in F nicht gültig ist). Der Notar hat uns dann zum Ehevertrag geraten, weil in diesem - auch wie Ralph beschreibt - geregelt ist, dass der Ehepartner alles erbt. Der Notar meinte aber auch, wenn man ein Berliner Testament "auf deutschem Boden" schreibt, gilt es. Prinzipiell würde es reichen, wenn man bei der Unterschrift dann halt z.B. "Karlsruhe, den xx.xx.xxxx" ins Testament schreibt, dann würde auch das Berliner Testament gelten. Besser wäre, man würde noch einen deutschen Zeugen unterschreiben lassen und am allerbesten wäre, man unterschreibt es vor einem Notar, der das dann bestätigt.
Sicherheitshalber haben wir dann doch den Ehevertrag gewählt. Im französischen Erbrecht ist es ja nicht nur so, dass die Kinder automatisch erben, sondern durchaus auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder. Die eigenen Kinder gehen zwar vor, aber wir haben keine Kinder und damit wäre z.B. ein Neffe in der nahen Erbfolge. Das kann durch den Ehevertrag wohl verhindert werden ... laut Notar.

Grüße
moni

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Wohnen / Re: Haus in Frankreich kaufen?
« am: 06. Juni 2019, 09:13:57 »
Hey Jay,

Mal ganz pauschal gesagt: es ist alles ein bisschen anders in Frankreich als in Deutschland (und sicher auch als in der Schweiz), aber es gibt keinen Kostenfaktor in F, der so viel höher ist als in D, als dass es einem Angst machen müsste. Für das Haus gibt es Taxe d'Habitation und Taxe Fonciere, aber solche Abgaben hat man ja auch in D. Und pauschal sagen lässt sich da nix, da es auf Haus- und Grundstücksgröße und den Ort ankommt.
Nach meiner Erfahrung im Nordelsass ist es so: Strom ist generell günstiger, Wasser - keine Ahnung, aber gut bezahlbar, Müll je nach Region gleich oder teurer, Telefon teurer, KFZ-Versicherung bei langjährigem Schadensfreiheitsrabatt in F eher teurer (es gibt maximal 50% Bonus), TÜV hängt vom Fahrzeug und der TÜV-Station ab, aber bezahlbar.

Noch ein paar Tipps:
- TÜV ist in F ganz unbarmherzig, was Terminüberziehen angeht. Auf dem TÜV-Bäpperle steht ein Datum und das ist der letzte Tag an dem der TÜV gemacht werden darf (danach könnte es Strafe kosten, wenn die Gendarmerie das mitbekommt)
- wenn Du ein Fahrzeug von D oder CH nach F rübernimmst, mach es am besten über eine Carte grise Agentur.
- such Dir eine Bank, bei der Du einen deutschen Ansprechpartner bekommen kannst. Praktisch alle Banken bieten Versicherungen an. Je mehr Versicherungen Du bei einem Anbieter hast, desto günstiger. Die Credit Mutuel hat eine deutsche Website und in Grenznähe fast immer deutsche Ansprechpartner. Ein Konto in F brauchst Du eh. Mein Rat wäre, zunächst mal Konto und Versicherungen zusammen bei der Bank Deiner Wahl abzuschließen. Wenn Du dann mehr F-Erfahrung hast und was nicht passt, kannst Du immer noch wechseln.
- Frag mal Deinen Makler, ob er bei Strom/Wasser/Müll/Telefon Anmeldung helfen kann. Unser Makler hatte eine Mitarbeiterin, die das alles für uns erledigt hat. Das hat anfangs sehr geholfen.

Viel Glück!
moni

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Guten Morgen,

Wir haben kürzlich ein deutsches Fahrzeug über eine Agentur zugelassen. Ebenfalls erst mit WW-Kennzeichen, dann "richtig". Ralph schreibt, dass man die Originalpapiere behalten kann. Das war bei uns nicht so.

Selbst zulassen setzt voraus, dass man ein France Connect Konto hat. Das geht, wenn man das Conncet-Konto entweder über Zugangsdaten für die Steuererklärung (das geht bei mir nicht, weil das der Steuerberater nutzt) oder über die Sozialversicherungsnummer (Ameli; geht bei mir nicht, da privat versichert und bislang keine Chance, eine franzöische Sozialversicherungsnummer zu ergattern) laufen hat. Für mich geht ausschließlich über Agentur, auch wenn das online-Verfahren einfach und natürlich viel billiger ist (es gab Zeiten, da konnte ich auf France Connect zugreifen).
Grüße,
moni
 

135
Guten Morgen,

Ist schon ne Weile her, aber bei mir war mal was Ähnliches, allerdings Parken im Parkverbot (aber auch ordentlich teuer; angeblich in Toulouse), nicht geblitzt. Unsere Nachbarin hatte bei der Stelle angerufen und gefragt, was zu tun ist. Wir mussten einen Brief schreiben, da kam dann "Ce n'etait pas mon vehicule" vor. Dazu mussten wir ein Foto unseres Fahrzeugs, worauf das Kennzeichen lesbar war, beifügen und haben den Brief dann per Einschreiben an die Stelle geschickt.

Normalerweise soll man den Betrag erst bezahlen und dann bekommt man ihn erstattet. Darauf haben wir uns aber nicht eingelassen, sondern im Prinzip um Einstellung des Verfahrens gebeten. Wir haben leider nie eine Bestätigung oder irgendetwas erhalten, aber der Fall war wohl erledigt.

Ich würde Dir eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen, einen Nachbarn wirst Du doch auch haben, der helfen kann.

Ich denke nicht, dass Du im ersten Schritt Nachweise brauchst, dass Du während der Zeit bei der Arbeit warst. Denn es muss ja ein anderes Fahrzeug gewesen sein.

Viel Erfolg!
moni

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