Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 26. Februar 2017, 22:38:28 »
@soso 
Naja,  Belegenheit hin Belegenheit her.  Am grundsätzlichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzlandes rüttelt auch der Artikel 5 nicht.
Dagegen stellt der Artikel 11 (1) c ausdrücklich klar:
Hatte der Erwerber im Zeitpunkt des Todes des Erblassers oder im Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in Frankreich, so kann Frankreich ungeachtet des Artikels 9 den gesamten Erwerb dieser Person besteuern;

Davon macht F Gebrauch mit der 6 von 10 Regel. Wer in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall mindestens 6 Jahre in F gewohnt hat, zahlt die französische Erbschaftssteuer auch auf erworbene Auslandsimmobilien, in D gezahlte Steuer wird davon abgezogen.
Und wird in D nichts gezahlt, wird auch nichts abgezogen, es bleibt allein die F-Steuer.

Die  Aussage „Bei einem Haus in D fallen ausschließlich die deutsche Erbschaftssteuer an“ stimmt deshalb nicht. Sie ist gefährlich, wenn sie dann andere in eine trügerische Sicherheit wiegt.
 
Auf ihrer Heimatseite erklären die Notaires de France die Steuern auf so eine Erbschaft ganz gut.
https://www.notaires.fr/fr/la-fiscalit%C3%A9-des-successions-internationales

@ Suzette
Dein Arbeitskollege schmeisst da was durcheinander.
Und wenn es so wäre wie soso behauptet, dass bei eurem gemeinsamen Haus im Erbfall bei dir nur deutsche Steuern anfallen, könntest du ja gelassen ein halbes Haus bis zum Wert von 400.000 erben, auch ganz ohne Notarbesuch. Doch dass ich davon abrate, ist ja klar.

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 24. Februar 2017, 22:40:22 »
@ soso

Deine Ausführungen finde ich richtig bis auf diese fette Ausssage:
"Bei einem Haus in D fallen ausschließlich die deutsche Erbschaftssteuer an."
Seit wann ist das denn so?

Da gibt es doch ein Abkommen zwischen D und F zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften vom 12.10.2006. Darin findet man eine Bestimmung, die dem Wohnsitzland des Erben auch die Versteuerung einer im Ausland gelegenen Immobilie erlaubt. Konkret der Artikel 11, (1) c.
Gilt der nicht mehr, wird der nicht mehr angewandt ? Wäre mir neu.
 
Eine Diskussion darüber - jessas das ist schon fast 4 Jahre her-  sogar mit Quellenangaben gab es schon mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/haus-erben/

Suzette ging es um die saftigen F-Erbschaftssteuern. Will man die mildern, kann man als Privatmensch nur den Wert der Immobilie senken duch vorherige Teilschenkungen, Belastungen durch Wohnrecht oder Hypotheken.

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 23. Februar 2017, 19:11:37 »

Bisher wurde hier nur vom Erbrecht geredet, also wer erbt, in welcher Rehenfolge und zu welchem Anteil. wieviel.
Du fragst jetzt nach Steuern. Das sind 2 unterschiedliche Dinge. Vielleicht deshalb die Verwirrung.

In deinem geschilderten Fall will D Steuern auf das Haus, weil es in D liegt und F auch, weil du in F wohnst. Jedes Land rechnet da nach seinen Sätzen. Damit du nicht doppelt zahlst, erhältst du in F einen Nachlass in Höhe der in D angefallenen Steuern. Letztlich fallen dann Erbschaftssteuern nach französischem Tarif an, weil der bei einem Kind schon ab einem Wert von 100.000€ greift,  der deutsche erst ab 400.000.

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 12. Februar 2017, 01:44:13 »
Oh ha, atd,
es sieht so aus, als ob du momentan ganz schön durch den Wind bist.
Wenn du hier Rat willst, musst du dich schon auf Antworten einlassen.
 
Deine gesetzliche deutsche Rente von 2012 – 2015 ist nur in Deutschland zu versteuern. Punkt.
Das haben dir hier bereits 3 Mitglieder des Forums bestätigt.
Dazu musst du eine Steuerklärung dem Finanzamt Neubrandenburg gegenüber abgeben. Nochmal Punkt.
Es ändert und bringt nichts darüber zu lamentieren.

Wenn deine D-Rente tatsächlich in F versteuert wurde, hast du vermutlich deine Erklärung irrtümlich falsch abgegeben.
(Etwa kein zusätzlicher Eintrag im Feld 8TK ?)

Madame B. vom centre des impôts, so wie du sie zitierst, ist doch sehr entgegenkommend, sie antwortet dir sogar auf deutsch-platt. Sie wird dir bestimmt behilflich sein beim Verfahren zur Rückerstattung von Steuern, die aufgrund offensichtlich falscher Deklaration erhoben wurden. Damit wäre dein Problem schon zur Hälfte beseitigt.

Nur, an Neubrandenburg kommst du nicht vorbei.
Erklärst du nichts, setzen sie die Steuern amtlich fest und zahlst du die nicht, pfänden sie dir deine deutsche Rente. Doch so weit muss es nicht kommen. Wenn du bereit bist Ratschläge aus dem Forum zu akzeptieren, könnte die andere Hälfte auch gelöst werden.
Überleg mal und frag dann wieder hier nach dem ‚wie‘.

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 30. Januar 2017, 23:50:48 »
Danke Gabrielle. Weiß dein Steuerberater Genaueres?
Ich habe trotz Bemühen noch nichts herausgefunden. Renten, Pensionen wurden bisher wie Löhne und Gehälter nicht nach F gemeldet. Ist da eine Änderung im Busch?

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 29. Januar 2017, 23:51:52 »
Die deutsche Rente ist bis einschließlich 2015 nur in D zu versteuern. In F versteuerst du nichts, wenn du in dieser Zeit keine weiteren Einkünfte hattest und deine Erklärung richtig gemacht hast.
"Unbegrenzt steuerpflichtig" zu beantragen nützt dir tatsächlich. Das versteht man sofort, wenn man "unbegrenzt" auf die Möglichkeiten zum Absetzen bezieht. Bei begrenzt dagegen kannst kaum etwas absetzen, nicht einmal den Grundfreibetrag von gut 8.000€.
Es sind die Rentenkassen selbst, die dich beim Finanzamt 'verpetzen' und mit Wohnsitz Frankreich gehen die Infos dann nach Neubrandenburg. Ob ab 2016 Meldungen auch nach Frankreich erfolgen (ähnlich wie Zinsen aus D) wäre mal spannend zu erfahren.

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Technik / Re: ZDF Mediathek
« am: 27. Dezember 2016, 03:14:36 »
Geogeblockte Sendungen von ARD oder ZDF (wie z.B.  Gotthard) kann ich mit meiner französischen IP weder im Livestream noch in der Mediathek sehen.
Auch MediathekView, egal ob von Sourceforge, Chip oder Heise hat mir bisher nicht weiter geholfen. Mache ich da was falsch? Denn bisher kannte ich nur den Weg über ein VPN, wenn es um den heimischen PC geht.

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Vorstellungen / Re: Moin
« am: 24. November 2016, 15:42:19 »
- ich habe 2 Lastschrifteinzüge von D auf meinem französischen Konto jeden Monat.....(Privat)

Das glaube ich sofort. Auch der ADAC bietet an vom F-Konto abzubuchen.
Und das ist eigentlich auch richtig so, denn es ist geltendes EU-Recht, Kompatibilität hin oder her. Und alle Zahlungsempfänger müssten Sepanummern akzeptieren, egal aus welchem Euroland.
Eigentlich.

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Vorstellungen / Re: Moin
« am: 23. November 2016, 21:25:51 »
Ja klar, Sepa B2B funktioniert, aber nur zwischen Firmen.

Im Privatbereich, um den es hier geht, sieht es anders aus.
Da hat die EU zwar Sepa B2C erschaffen, ein spezielles Einzugsverfahren, das jedoch weder mit dem deutschen noch dem französischen kompatibel ist und daher zusätzlich implementiert werden muss. Dazu mit eigenen Regelungen und z.B. speziellen Nachteilen für die nationalen Zahlungsempfänger. Abweichend vom bisher Üblichen müsste der deutsche dann seine Sepa-Kunden vor jeder Abbuchung extra informieren (wie in F üblich) und der französische sich auf eine 8-wöchige nachträgliche Widerspruchsfrist einstellen (was er nicht kennt).
Auch Banken müssten umstellen und mit 2 unterschiedlichen Verfahren arbeiten.

Es sieht so aus, als wollten die Hauptprotagonisten sich das nicht antun. Da bleibt jeder so lange es geht bei seinem alten System.

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Vorstellungen / Re: Moin
« am: 22. November 2016, 19:08:13 »
Banktechnisch gibt es einen Riesen-Unterschied zwischen Überweisung und Abbuchung.
Überweisung geht mittels IBAN einfach von einem EU-Land ins andere.
Aber bei Abbuchungen sind die nationalen Systeme nicht unbedingt kompatibel.
Das in D weit  verbreitete und übliche Lastschriftverfahren, Belastung und 6 Wochen lang Widerspruchsrecht, kennen die F- Banken überhaupt nicht. Da muss man vor der Abbuchung widersprechen, nachher geht nicht. So was gibt es zwar auch in D, ist aber eher selten.
Das ist die Erklärung warum Lastschriften von D nach F und umgekehrt generell (noch) nicht funktionieren.

Auf die ursprüngliche Frage von sysdef  „wie ein Konto in F bekommen ohne Wohnsitz in F?“  empfehle ich, Crédit Mutuel zu kontaktieren. Per Mail oder Telefon, egal, in Grenznähe findet sich immer jemand, der deutsch spricht. Und man kann mit ihm reden, mit dem einen mehr mit  dem anderen weniger. Da probiert man aus.
So geht nach meinen Erfahrungen Frankreich. Und am Ende hat man sein Konto.

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Ich wurde durch Nachbarn auf CESU aufmerksam und habe es für eine Haushaltshilfe dann genau so wie sie gemacht:

Cesu "déclaratif" ausgewählt, da ist Barzahlung möglich, der Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben  wird vom Konto abgebucht, alle relevanten Aktionen online.
Bei der erstmaligen Erklärung benötigt man die Sozialversicherungsnummer des/der Beschäftigten.
Arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert, Bezahlung mindestens SMIC +10% (damit entfällt Anspruch auf  bezahlten Urlaub).
Meldungen über geleistete Arbeit und Bezahlung macht man monatlich, oder vierteljährlich oder wie man will.
Um den Rest kümmert sich Cesu.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus bei gemeinnützige Arbeitgeber
« am: 28. September 2016, 18:13:16 »
Das kleine g habe ich ignoriert, weil es hier irrelevant ist.

Eine GmbH, auch mit vorangehendem Klein-g, bleibt eine GmbH, ist also eine juristische Person des Privatrechts.
Deren Lohn- und Gehaltszahlungen werden beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich genau so behandelt wie Zahlungen von einer AG, KG oder Einzelunternehmen. Der Aspekt gewinnorientiert-gemeinnützig spielt da keine Rolle.

Anders jedoch bei Unternehmen der öffentlichen Hand.
Konkret wird das im Artikel 14 DBA abgehandelt und betrifft dort nur juristische Personen des öffentlichen Rechtes, also Anstalten, Körperschaften, Stiftungen.

Das war bis zur Änderung des Artikel 14 auch anerkannte gängige Praxis.
Nun scheint Verwirrung aufzukommen.
Konnte man bisher noch streiten ob öffentlich-rechtlich organisierte Kliniken und Kindergärten auch gewinnorientiert arbeiten können, ist das nun eindeutig bestimmt worden. Nein, können sie nicht. Deshalb sind diese Bezüge jetzt nach dem Kassenstaatsprinzip generell im Arbeitsland zu versteuern.

Mehr hat sich in puncto Gemeinnützigkeit nicht geändert.
Es betrifft nach wie vor nur öffentlich-rechtliche Unternehmen, private jedoch nicht.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus bei gemeinnützige Arbeitgeber
« am: 27. September 2016, 22:53:57 »

Ich weiß, dass wenn man für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber arbeitet (Bsp. Uni Saarbrücken) man die Steuer in Deutschland entrichten muss.

Ja, so hört man es immer wieder. Doch diese Aussage stimmt so nicht, führt ständig zu Irritationen und stiftet nur Verwirrung.
Tatsächlich kommt es ausschließlich auf die Rechtsform an, in der dein Arbeitgeber sich organisiert hat.
Ist der eine AG oder GmbH, gilt er als privatrechtlich, selbst wenn die Eigentümer oder Gesellschafter öffentlich-rechtlich sind. Du kannst dann Grenzgänger sein mit Besteuerung deiner Bezüge in Frankreich.

Anders, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wie etwa die Uni Saarbrücken, der Saarländische Rundfunk, das Uniklinikum Saarbrücken. Diese sind Anstalten des öffentlichen Rechts und können niemals AG's oder GmbH's sein, denn das schließt sich aus.

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Gesundheitswesen / Re: Zusatzversicherung
« am: 30. August 2016, 20:37:09 »
@MarcoL
Was soll die Zusatzversicherung denn bezahlen?
Kosten in Frankreich? Kein Problem, da gibt es zig F-Versicherungen.
Kosten in Deutschland? Das wird schwieriger.
Ich kenne da keine deutsche jedoch 2 französische Versicherungen, speziell für Grenzgänger. Einmal die Versicherung der crédit mutuel und dann die Harmonie mutuelle. Beide leisten bei Behandlung in F und in D und orientieren sich an den Regeln der französischen assurance complémentaire. Voraussetzung, so publizieren sie, ist eine Mitgliedschaft bei den „frontaliers“ (CDTFM).

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Vorstellungen / Re: Hallo und Salut, und gleich die ersten Fragen
« am: 06. August 2016, 18:54:57 »
Enchenberg liegt im Departement Moselle (PLZ beginnt mit 57), Spiesen liegt im Saarland. Beides gehört zu Grenzgängerregion, egal wie viele Kilometer man dann fährt. Also, mit diesen geographischen Daten bist du Grenzgänger.

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