Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - pifolog

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »
76
Behörden / Re: Wohnsitz bei Eltern
« am: 18. Februar 2018, 19:03:07 »
Hallo,
da ihr keine Grenzgänger seid, versteuert ihr Lohn / Gehalt oder Bezüge aus nicht selbständiger
Arbeit im Arbeitsland, also in D. Andere Einkünfte, wie etwa aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) müssen dagegen im Wohnland versteuert werden. Das gilt auch für Beamte.
Bei einem Wohnsitz in D und F wären diese (anderen) Einkünfte dann in beiden Wohnländern zu versteuern. Doch davor schützt das Doppelbesteuerungsabkommen D – F.
Es muss nur festgelegt werden in welchem Land der wichtigere, bedeutendere Wohnsitz liegt, man sagt auch Lebensmittelpunkt oder Ansässigkeit, wie das Steuer-Abkommen das definiert.
Letztendlich ist das dann nur ein Land und nur dort werden diese Einkünfte versteuert.

77
Steuern / Re: Neue Berechnung der taxe d’habitation
« am: 13. Januar 2018, 12:40:15 »
Es zählt das revenu fiscal de référence.
Das ist Brutto minus Sozialabgaben, minus 10% pauschal (oder bei Nachweis auch mehr), minus eventuelle weitere Belastungen.
Dazu wird bei der Berechnung der taxe auch der Familienquotient berücksichtigt.
Bei 3 Kindern darf das Brutto dann schon nahe 100.000€ sein.
Ja, 80% hört sich mächtig an, sagt aber nichts über die Höhe der Senkung aus. Rein theoretisch ist man mit 1€ weniger auch schon bei den 80. Regierungspropaganda eben. Und der Neue kanns besonders gut.

78
Steuern / Neue Berechnung der taxe d’habitation
« am: 12. Januar 2018, 22:58:27 »
Die taxe d’habitation war ja schon immer auch abhängig vom Familienstand und vom Einkommen, wenn es gering war. Nun wird die Höhe des Einkommens stärker berücksichtigt.
Mit folgendem Simulator kann man sich seine zukünftige taxe für die Jahre 2018 - 2020 ausrechnen.

https://www.impots.gouv.fr/portail/node/11605

79
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bussgeld
« am: 05. November 2017, 19:29:54 »
Den geschilderten Sachverhalt beim Bezahlvorgang verstehe ich nicht.
Bei einer Überweisung gibst du den Betrag vor, hier 45€, und nur der wird überwiesen und vom Konto abgebucht. Es sei denn deine Bank hat einen Fehler gemacht und dann solltest du dort reklamieren.

80
Steuern / Re: Steuern überweisen
« am: 03. November 2017, 22:52:48 »
Bankeinzug von einem deutschen Konto habe ich bisher nicht geschafft. Das Online-Formular akzeptiert keine IBAN, die nicht mit FR beginnt.
Doch die zuständige trésorerie hatte mir seinerzeit auf Anfrage auch einen RIB mit den internationalen Kontodaten (IBAN) per email geschickt.

81
Zur Info:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst bei den Grenzgängern. Es kommt einzig und allein auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Eine GmbH, egal ob mit oder ohne ‚g‘ vorne dran ist ein Privatunternehmen. Die AWO als e.V. ebenso. Es spielt keine Rolle, wem die Unternehmen gehören oder wer sie sponsort. Sie werden bei Grenzgängern wie jedes andere Privatunternehmen behandelt.

82
Behörden / Re: Steuerrückerstattung 2017
« am: 24. Oktober 2017, 18:53:47 »
Die einbehaltene Lohnsteuer von Januar bis Juli 2017 vollständig zurück zu bekommen, ist in dem Fall unwahrscheinlich. Doch ein Teil geht schon.
Dazu muss im nächsten Jahr eine Einkommenssteuererklärung für 2017 in Deutschland abgegeben werden. Es zählt dabei nur das Einkommen von Januar bis zum Umzugstermin nach Frankreich.

83
Rund um's Kind / Re: Kindergarten ohne Sprachkenntnisse
« am: 03. Oktober 2017, 00:53:01 »
@judithhung

Ganz einfach,
wenn du nicht willst, dass dein Kind aus eventuellen Disziplinarmaßnahmen „in die Ecke gestellt“ wird, darfst du es nicht in eine französische Einrichtung geben.
Frankreich ist nicht Deutschland. 
Bewegst du dich mit wachen Augen in deiner französischen Umgebung, kannst du für deutsche Augen viele ungewöhnliche Vorgänge feststellen.
Ein Beispiel: Schulkinder, egal ob 3 oder schon 6 Jahre alt, die sich zum Unterrichts an etwas entfernte Orte bewegen müssen, gehen unterwegs deux par deux;  heißt zu zweit, händchenhaltend, ein Paar hinter dem anderen. Da siehst du kein Gerangel, kein Durcheinanderlaufen für die gesamte Strecke.
Ungewöhnlich oder gar erschreckend diszipliniert für Kleinkinder? Nee, anerzogen à la française.
Oder beobachte mal Eltern im Umgang mit ihren Kindern, so einfach an öffentlichen Orten, wie Supermarkt.
Da gehen Ermahnungen und Zurechtweisungen schon rüde ab, nix kindgerechte Erklärung, nix kindliches Verständnis erweckend.
In D würde man dazu schnell sagen, typisch assi  (Und dazu sage ich schnell, typisch D).
Frankreich tickt eben anders.
Das ist zu respektieren.

84
Gesundheitswesen / Re: Versicherungsmedizin
« am: 03. Oktober 2017, 00:29:26 »
Ganz ehrlich judithhung,

deine Frage hatte ich auch nicht verstanden.
Nur, nach deiner Erklärung verstehe ich nicht viel mehr.
Wie lautet deine Frage denn jetzt:
„Gibt es in Frankreich eine Versicherungsmedizin, die sich als Teilgebiet der Sozialmedizin mit der Krankenversicherung befasst?“
Puh, meinst du das so unter rein medizinsozialphilosophischen Aspekten?
Oder willst du einfach wissen, wie es mit der Krankenversicherung für Grenzgänger aussieht?
Dann können viele schnell antworten.

85
Steuern / Re: Arbeiten im Krankenhaus
« am: 19. September 2017, 14:53:07 »
In dem Link steht viel, viel durcheinander, einiges Richtige und viel Quatsch.

Ob die Frau mit deutscher Nationalität als Beschäftigte in einem Krankenhaus eine Grenzgängerin sein kann, hängt einzig und allein von der Rechtsform des Krankenhauses ab. Ist da der Arbeitgeber eine GmbH oder eine AG, egal wem die gehört, dann geht das. Ist das Krankenhaus eine juristische Person des Öffentlichen Rechts (Anstalt, Stiftung), geht Grenzgänger nicht. So einfach ist das.
(Ausnahme: französische Nationalität und keine deutsche)

86
Diesel und mehr als 6.000 km gelaufen?
Dann diese Zulassungskosten:
im Departement Moselle 358,76 €
in den Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin 313,76 € .

Oder zum selbst Nachrechen 2 notwendige Links.
Hier die Ermittlung der Steuer-CV bei importierten Autos:  http://www.lacentrale.fr/fiche-technique-auto.php
und hier der Simulator:  https://www.service-public.fr/simulateur/calcul/cout-certificat-immatriculation

87
Und jetzt wird’s spannend.
Wenn man kein französischen Konto hat, kann man auch keinen RIB schicken. Und für D-Konten gibt es keinen RIB.
Selbst mit komplett angegebener IBAN ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage von deutschen Konten abzubuchen.
Sobald vorne nicht FR steht, geht da nichts.

88
Steuern / Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
« am: 15. Mai 2017, 17:50:35 »
Da hat sich doch nichts geändert, oder ?  Sozialabgabenfrei in Frankreich sind für Grenzgänger lediglich ihre Bezüge als Grenzgänger, also Lohn/Gehalt aus Deutschland.  Andere Einfünfte wie Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne usw. unterliegen den französischen Sozialabgaben, egal ob die Anlagen in einem deutschen oder französischem Bankdepot liegen.

89
Steuern / Re: Suche Steuerberater
« am: 13. April 2017, 17:46:27 »
Hallo Gabrielle,

lass mich noch etwas abklären. Danach bekommst du umgehend eine Antwort.

90
Steuern / Re: Suche Steuerberater
« am: 06. April 2017, 19:44:38 »
@smb
Kaum eine Privatperson in Frankreich hat einen Steuerberater, weil alles sehr einfach und klar ist.
Nun, du willst wissen, wie deine steuerliche Belastung nach dem Umzug aussieht?
Das kannst du jetzt schon leicht selbst ermitteln.
Es gibt viele Steuerrecher,  von umfangreich und „auf den € genau“ bei der französischen Steuerbehörde bis hin zu ganz einfach und „ziemlich genau“ etwa hier bei Boursorama:   
 http://www.boursorama.com/patrimoine/simulateurs/calcul-impot_revenu.phtml

Du musst da nur 2 Eingaben machen.
In der Zeile  'vous avez '0' personnene(s) à charge änderst du die 0 auf 3 (entspricht Anzahl der Kinder)
In der Zeile 'Revenus nets imposables' gibst du dein französisches Netto ein, das du so ermittelst:
- das deutsche Jahres-Brutto minus einbehaltener D-Sozialabgaben oder
- das deutsche Jahres-Netto plus die einbehaltenen deutschen Steuern  (Lohnsteuer, Kirche und Soli).
Beide Ergebnisse sind in etwa gleich.
Nach Drücken auf  'calculer' erscheint im blauen Feld links unten der zu zahlende Steuerbetrag.
Der kann sich nur erhöhen durch weitere Einkünfte (etwa in D erhaltene Zinsen oder Dividenden) jedoch eher vermindern (durch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Gewerkschaftsbeiträge, Beschäftigung einer Haushaltshilfe usw).

Ich denke, das hilft erst mal zur Klärung des finanziellen Aspekts.

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »