Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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hallo Anja,

bizzare, das Ganze;
allerdings, mich hast du von deiner Ernsthaftigkeit und Seriosität überzeugt.
 Ich drücke alle Daumen.

Gruß

617
Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 19. März 2008, 21:02:30 »
hallo,
hast du ein Glück, dass du hier im Forum bist. ;)
Guck mal in WIKI unter Steuern in Frankreich, da kannst du dir leicht deine Ersparnis ausrechnen.

Gruß

618
hallo Anja,

erzähl doch mal, was denn jetzt aus deinem Problem mit dem Führerschein geworden ist.

Gruß

619
Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 19. März 2008, 20:40:40 »
Hallo,

 wenn du dann in F versteuerst, wird die Rechnung neu gemacht.
Der Zuschuss, den der Chef evtl. gibt, bleibt unverändert.
Der Vorteil bei der deutschen Steuer und den Sozialabgaben jedoch nicht.
Du zahlst nach wie vor 97€. Die 50€ waren ja nur rein rechnerisch unter Berücksichtigung von verminderten deutschen Steuern und Sozialabgaben.
Die französische Steuer honoriert dir deine Altersvorsorge in D nicht.
Aber,..... 
auf die  „popelige“ Ersparnis von 47€  kannst du gerne verzichten, wenn du dagegen hunderte an Steuern in F sparst.

Gruß

620
Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 19. März 2008, 20:31:11 »
Hallo Zyxxan,

schöne Fragen. Vielleicht wird’s spannend.
Doch bevor wild spekuliert werden müsste, sag noch, du bist angestellt, also nicht selbständig? Der Arbeitgeber ist keine französische  Firma?
Über dein  „home-office“ stolpere ich noch, machst du da zu Hause Arbeiten für deinen Arbeitgeber?
Du sagst dein Büro, hat dein Arbeitgeber dir das eingerichtet?

Gruß

621
Hallo Anja,

ja, im Prinzip brauchst du die Präfektur in Forbach nur für das Formular. Aber ich denke, sie können dir dort auch wirklich kompetent Auskunft geben. Deshalb die Öffnungszeiten hier: auf Forbach klicken
http://www.moselle.pref.gouv.fr/frameset.htm?services_etat/services_etat_sspref.htm


Ein Formular zum Runterladen gibt es hier:
http://www2.equipement.gouv.fr/formulaires/formfiche.asp?IdFormulaire=91&NumFormulaire=11247
Kommst du denn damit klar?

Ob in deinem konkreten Fall eine Übersetzung unbedingt nötig ist, weiß ich auch nicht genau.
Ich hab mal eine Blitzumfrage bei Bekannten gemacht. Ergebnis:  3:1 gegen Übersetzung. Aber wie verlässlich ist das?
Deshalb, nach meinen Erfahrungen, fragen und zwar da, wo entschieden wird. Also die Sous-Préfecture oder gleich in Metz.
Die Frist von 14 Tagen für den Umtausch kann ich nach wie vor kaum glauben. Denn das ist schon rein technisch schwer realisierbar. Aber auch da kann die Präfektur klärend Auskunft geben.
Sorry, dass ich nicht alle Fragen beantworten kann.

Schönen Gruß

622
hallo Anja,

den Antrag gibt es auf der Sous-Préfecture in Forbach, die Übersetzung auf der Mairie in Forbach und geschickt wird das Ganze an die Préfecture in Metz.
Die Frist scheint sich wohl eher auf die Bezahlung des Bußgeldes zu beziehen. Guck mal im WIKI unter "Bussgelder". Da steht was von schriftlicher Aufforderung.
So hättest du noch Zeit und kannst beruhigt in Urlaub fahren.
Vielleicht gibt es auch eine schnellere Lösung, kenne ich aber nicht.

Gruß

623
Hallo,

auf der Präfektur holst du dir an der Rezeption ein Formular zum Umschreiben.
Wenn die Dame nett ist, notiert sie dir auf der Rückseite die benötigten Unterlagen.
Da steht dann 2 Fotos, der alte Führerschein und eine offizielle Übersetzung des deutschen Führerscheins. Und wenn du sie fragst, sagt sie dir auch wie du schnell eine Übersetzung bekommst.
Antrag, alten Führerschein und Übersetzung kopierst du. Die Originale mit den Fotos werden an die Präfektur nach Metz geschickt. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Den neuen Führerschein bekommst du nach ca. 10 Tagen per Post.
Für die 10 Tage ohne Führerschein reichen dir als Nachweis die Kopien und die Quittung des Einschreibens.
Das gilt für F. Wenn du in D fährst, kann es ein spannendes Abenteuer werden, muss aber nicht.

Vorteile, Nachteile bei Führerschein D oder F?  Für Strafen ist das piepegal.
Es geht eher um das Einbehalten des Führerscheins. Und da kann F keinen deutschen und D keinen französischen Führerschein kassieren. So zwingen dich die cleveren Franzosen zu einem französischen Führerschein, den sie dir dann bei weiteren Vergehen mit Punkteabzug legal abnehmen können.

Gruß

624
Steuern / Re: Steuerrechner für Frankreich in Deutsch?
« am: 03. März 2008, 21:54:06 »
Hallo,

guck mal im WIKI unter -Steuern in Frankreich- nach. Da gibt es eine Anleitung in deutsch. Allerdings musst du selbst rechnen. Doch wenn du in der Schule im Mathe-Unterricht aufgepasst hast ;)  geht das dann ganz leicht.

Grüße

625
Wohnen / Re: Ölpreis in Frankreich
« am: 26. Februar 2008, 17:06:22 »
hallo,
gib mal in französischem Format ein.
für heute z.B.: 26/02/2008  (mit Schrägstrichen)
Dann klappts.

626
hallo,

zum Anmelden in Frankreich braucht man den Brief und die Bestätigung über die Abmeldung aus Deutschland. Die erhält man jedoch auch nur mit Vorlage des KfZ-Briefes.
Ob das Auto bar bezahlt oder finanziert wurde ist für F egal. Ich nehme aber mal an, der Brief ist bei der Bank in D, weil er bei der Finanzierung als Sicherheit hinterlegt werden musste.
Dann kommt man aus der Nummer legal nur raus, indem man mit der Bank spricht. Und darauf hinweist, dass das Auto in F zugelassen werden muss; dass man den Kredit ja schon einige Zeit ordentlich zurückgezahlt habe, der Rest von Kredit ja nicht mehr so hoch ist und deshalb der Brief jetzt schon herausgegeben werden könnte.
Wenn diese Bank auch die Hausbank ist, dazu noch in Grenznähe, werden die Leute das Problem sofort verstehen -meine Erfahrung- und entgegenkommend reagieren.
Jedoch bei einer Finanzierung über den Händler und einer Bank im Hintergrund, muss man eventuell ein wenig hartnäckiger verhandeln.
Fazit: Man braucht den Brief und den soll die Bank rausrücken.

beste Wünsche, dass alles reibungslos klappt

627
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 17. Februar 2008, 22:35:37 »
Hallo,

ja die Steuerschlupflöcher werden für Normalos immer enger und weniger. Man kann sich der Besteuerung kaum noch entziehen.
Und wer hat schon Millionen, die er über professionelle Hinterziehungshelfer in Liechtenstein deponieren kann?

Seit Jahren kenne ich auch die Gerüchte über eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens, bis jetzt hat es immer noch Bestand. @ Lil Pac, wenn aber jetzt etwas Konkretes in der Mache ist, sollte die Freundin mal mit Details rausrücken. Bohr nach-oder sie soll bei ihren Informanten nachbohren.
Denn wenn das Abkommen kippt, wäre das auch eine Katastrophe für die Immobilienpreise in F längs der Grenze. Deren Wert würde dann auf normales F-Niveau absacken. Danach gibt es zwar preiswerte  Häuser, aber wen interessieren die schon, wenn der Steuervorteil dafür weg ist.
Sicher, man kann darüber spekulieren, ob diese spezielle  Grenzgänger-Regelung D-F noch lange hält. So hat Deutschland außer A+B mit keinem weiteren anderen Nachbarland eine ähnliche Vereinbarung. Und Frankreich mit  LU und CH nicht, mit Belgien nicht mehr, E und I weiß ich nicht. Das könnte für eine Änderung sprechen.
Nun soll die Beziehung D – F jedoch eine besondere sein, so sagt man. Dann kann es uns recht sein, wenn das jetzige Abkommen bestehen bleibt.

 Um auf das Thema Zinsen zurückzukommen. Man kann ja schon einiges Geld in F zu akzeptablen Zinsen, steuerfrei und legal anlegen. Es gibt auch legale Anlagen in Luxemburg mit  anonymem Abzug von „nur“ 20%. Wobei man da aufpassen muss, dass die Ersparnis beim Abzug nicht durch unverschämte Gebühren aufgefressen wird.
Lil Pac hat erwähnt, dass die Steuerauswirkungen sehr individuell sind. Nachdem im WIKI die Steuerberechnung aktualisiert ist, kann sich jeder gut selbst ausrechnen, wie hoch seine individuelle Belastung ist und ob er Abgeltung (prélèvement libératoire) oder individuelle Versteuerung favorisieren soll.

Grüße

628
Hallo fabulan,

was die Steuern anbetrifft ist es für dich natürlich von Vorteil, in Frankreich zu versteuern. Und das kriegst du auch leicht hin. Als Grenzgänger sowieso aber auch mit Wohnort Metz oder Umgebung.
In D musst du versteuern, wenn du nach D umziehst, dort länger als 183 Tage im Jahr wohnst und nicht Franzose bist.

Sozialabgaben -wie Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit- müssten für dich unverändert wie bisher in F bleiben, wenn du vorübergehend von deiner Uni Metz nach Saarbrücken abgeordnet bist. Um in deinem Fall ganz sicher zu gehen, frag in Metz nach. Du bist bestimmt nicht der Erste, der nach D geschickt wird.

Für deine Arbeitsbedingungen in Saarbrücken gilt deutsches Recht. Deine Interessenvertreter als Arbeitnehmer sind hier  -falls du an der Uni SB arbeitest-  die Gewerkschaft „ver.di" und der Personalrat der Uni SB.

Grüße und eine gute angenehme Zeit in Deutschland

629
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 02. Februar 2008, 22:22:08 »
Sarkozy ist so schnell, dass man mit den Informationen kaum nachkommt.
Für 2008 beträgt der Satz nun sogar 29%.
Mit der Pauschalsteuer ist alles abgegolten, auch die Sozialsteuer von 11%.
Man muss also, wenn man individuell oder pauschal vergleicht, nach Ermittlung der individuellen Steuern noch die 11% dazu rechnen.

630
Technik / Re: Emails versenden
« am: 31. Januar 2008, 23:21:45 »
@ pit 57

hallo,

port 587 ist bei tele2 Standard und 25 geht seit Monaten nicht mehr.
Aber nach deinem Hinweis habe ich nochmal versucht die Konten zu konfigurieren. Sind zwar nicht bei web de, aber egal.
Und tatsächlich.. auch diese funktionieren jetzt über Port 587.
Hurra, vielen Dank für deinen Hinweis.

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