Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Stimmt, Ampel ist strenger in F.
Doch was soll da groß passieren. Die F-Behörden bekommen aus D mitgeteilt, auf wen das Auto zugelassen ist. Wer der Fahrer war, ist damit noch lange nicht geklärt. Selbst bei eindeutigem Foto. Einen Fragebogen, den man eventuell nach D geschickt bekommt, beantwortet man nach deutschem Recht. Nur persönliche Angaben, keinerlei Angaben zum Sachverhalt. Und das wars dann.

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Nee, kein Schlauch.
Ich sehe das genau so.

Und, bisher konnte man die festgesetzten monatlichen Abschlagszahlungen bequem nach unten verändern. Da gab es keinerlei Sanktionen, wenn diese Zahlungen dann zu den später tatsächlich ermittelten Steuer passten. Das soll ab Januar 2019 weiterhin gelten.

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Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 01. August 2018, 18:56:20 »
Ja hier, ich schreie.
Und das zurecht:
7,90€ jeden Monat sind viel zu teuer.

Einen Zahlungsverkehr mit Geldeingang, Lastschriften (prélèvement), etwas umständlichem online Banking, Scheckheft sogar per Post ins Haus, Bargeld am Schalter oder eigenem Geldautomat macht die Banque Postale für umgerechnet 1€ im Monat. Filialen gibt es in jedem Dorf.
Deutsches Online Banking mit Bankkarte und Visa macht in D kostenlos z.B. die DKB bei einem monatlichen Geldeingang von mindestens 700€, egal woher. Und das geht auch bei Wohnsitz F.
Selbst wenn du beides nutzt, zahlst du nie mehr als 1€ im Monat.
Gut, Credit Mutuel hat gewisse Stärken, die liegen aber definitiv nicht beim Preis.

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Steuern / Re: Kapitalertragssteuer Rückforderung
« am: 31. Mai 2018, 15:52:09 »
Dividenden auf Aktien in einem deutschen Depot  versteuern Grenzgänger komplett in F.
Die D-Bank muss vereinbarungsgemäß 15% einbehalten (den Soli lass ich zur Vereinfachung mal weg) und F erstattet diesen Betrag dann extra. In der F-Steuererklärung heißt es deshalb logischerweise: der erhaltene Nettobetrag plus einbehaltene deutsche Steuern (15%) wird versteuert. 
Somit wäre alles einfach und klar geregelt.

Wenn nicht D statt der legalen 15% einfach 25% einbehält.  Denn danach stimmt die ursprüngliche Rechnung (Nettobetrag + 15%) nicht mehr. 
Und jetzt wird’s für den Grenzgänger kompliziert und aufwändig.
Er muss einen Antrag auf Erstattung der zu unrecht einbehaltenen 10% stellen. Dieser Antrag benötigt 6 Seiten plus mindestens 1 Seite, die minutiöse Angaben einfordern.
Warum eigentlich? Die deutsche Depotbank hat doch bereits alle Erträge gemeldet.

Doch damit nicht genug, es kommt noch doller.
Denn nach Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen 10% stellt die Bürokratie fest, dass diese 10% ja noch nicht versteuert sind. So fordert die D-Steuerbürokratie, und das ist kein Witz, die Franzosen auf, die Erklärung der erstatteten 10% in dem Folgejahr zu überwachen. Ein Freistellungsauftrag geht natürlich nicht bei Privatpersonen. Das Recht ist nur juristischen Personen vorbehalten.

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So aus dem Gedächtnis.
Bei ‚Experten’ hatte ich mal nach einer  Erklärung gefragt.
Was letztlich bei mir hängen geblieben ist:
1. 1AG ist jetzt richtig.
2. 1AJ kann zu falschen Ergebnissen führen.
    Aber wohl nicht bei Grenzgängern von F nach D.
Und dann wäre es eigentlich piepegal.
(Ich habe mir nur gemerkt, dass es bei der Schweiz anders aussieht)

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Steuern / Re: Aktiengewinne in Frankreich versteuern
« am: 09. Mai 2018, 17:44:21 »
Na klar.
Ordergebühren dürfen berücksichtigt werden.
Beim Kauf erhöhen sie den Anschaffungspreis, beim Verkauf mindern sie den Erlös.

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Steuern / Re: Aktiengewinne in Frankreich versteuern
« am: 09. Mai 2018, 12:27:41 »
Aktienverkauf aus deutschem Depot vor dem 1.1.2018 ?
Wenn ja, dann berechnen sich die Steuern zum individuellen Satz.
Je nach Haltedauer wird ein Abschlag gewährt.
Bei weniger als 2 Jahre 0%,
2 bis unter 8 Jahre 50%,
über 8 Jahre 65%.
Dazu kommen 15,5% Sozialabgaben immer auf den gesamten Gewinn, realisiert 2017.

Ab 2018 geht alternativ pauschal 30% (Steuern 12.8, Sozialabgaben dann 17,2) Keinerlei Abschlag.

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Technik / Re: Sport Live Stream
« am: 07. Mai 2018, 17:51:05 »
Livestream Sport1 (auch ARD, ZDF..) funktioniert in F, wenn du über ein VPN eine deutsche ID vorgaukelst.
Das geht zum Beispiel mit ZenMate.

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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 29. April 2018, 23:05:17 »
in welches feld kommen denn die zinsen aus D? in 2TR oder? Weist du was 2FA ist?

Die Zinsen gehören generell in 2TR und werden da mit dem individuellen Steuersatz berechnet.
Alternativ geht 2FA. Hier werden sie pauschal mit 24% versteuert. Jedoch darf der Gesamtbetrag aller Zinsen 2000€ nicht überschreiten.
Beträgt der persönliche Spitzensteuersatz (taux marginal) 30% oder mehr kann sich der Eintrag bei 2FA lohnen.
Auf den Euro genau kann man das mit dem Simulator bei impots.gouv ausrechnen..

Und jetzt die spannende Frage:
Geht das auch bei Zinsen aus Deutschland ?

Tja, wir sind in Frankreich. Eindeutige Antworten gibt es da nicht so schnell.
Was ich bisher erfahren habe:
- Klar geht das. Zinsen sind Zinsen und werden die in F versteuert, gelten auch die F-Sätze.
  Wo steht das, dass Auslandszinsen ausgenommen sind?
- Nein, pauschal 24%  geht nur, wenn man vorher bei seiner Bank den Antrag
  auf ‚dispense de prélèvement fiscal‘  (Verzicht der Quellensteuerabzug)  gestellt hat.
  Und das geht ja mit Banken in D nicht.

Persönliche Anmerkung: Das Nein erscheint mir nicht plausibel, weil so ein Antrag kann nur bis zu 25.000€  Einkommen gestellt werden. Alles darüber wäre dann von der Pauschalversteuerung ausgeschlossen. Doch nirgendwo habe ich was von einer Obergrenze gehört oder gelesen, die diese Pauschalversteuerung ausschließen würde.
Ähnliches kennt man ja aus D mit der steuerlichen Flatrate von 25% bei Einkommen aus Dividenden, selbst wenns Millionen sind, es bleibt bei 25% maximal.


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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 29. April 2018, 19:15:07 »
Ist das Fakt mit den Zinsen?

Ja und nein.

Zinsen aus Deutschland sind zu 100% einkommensteuerpflichtig. Hinzu kommen noch Sozialabgaben von 17,2%, von denen ein Teil wieder von den Steuern abgesetzt werden kann.  Faktisch werden D-Zinsen mit 30,25% belastet bei einem persönlichen Spitzensteuersat von 14% und mit 45,16% bei einem Spitzensteuersatz von 30%.

Dagegen sind Zinsen in Frankreich frei von Steuern und Sozialabgaben, wenn sie aus speziellen Spareinlagen stammen. Etwa Livret A oder Livret bleu bis maximal 22.950 € bei einem aktuellen Zinssatz von 0,75%, oder Livreet DD, selber Zinssatz bis 12.000 €.

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Guck mal hier:
https://lannuaire.service-public.fr/centres-contact/R122
Das ist der offizielle Service für Steuerpflichtige, die nicht in F wohnen. Die können auch in englischer Sprache leisten.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto mitnehmen
« am: 04. April 2018, 12:04:06 »
? ?

Bitte schön, gern geschehen.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto mitnehmen
« am: 03. April 2018, 00:09:27 »
Sieht mir so aus, als ob die finanzierende Auto-Bank den Brief hat. Und den brauchst du natürlich zum Abmelden.
Also Gespräch mit dieser Bank, dass sie den Brief herausgibt. Stellt die sich quer, bleibt dir nur die Ablösung der Kredite.
Sprich dazu mal mit deiner Hausbank in D, die sind erfahrungsgemäß entgegenkommender als die Auto-Banken
und bestehen nicht unbedingt auf den Brief.

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Wohnen / Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« am: 19. März 2018, 17:37:04 »
Ok,
Haus und Wohnung mit Familie in der Nähe von Haguenau, die Arbeit in Rastatt, das ist ein klarer Fall von Grenzgänger. Hältst du dich in deiner Freizeit auch gelegentlich bei deinen Eltern in D auf, ist das nicht schädlich für den Grenzgängerstatus und begründet noch nicht einmal eine Meldepflicht.
Bis dahin gibt es keine Probleme.
Doch du möchtest gern in D angemeldet sein.
Soweit ich mich erinnere, musst du dich nach Ba-Wü Melderecht anmelden, wenn für dich eine Wohngelegenheit mit Sanitäreinrichtung zu deiner jederzeitigen Verfügung vorhanden ist, auch wenn sie nur sporadisch genutzt wird. Das ehemalige Kinderzimmer im Elternhaus reicht da nicht.

Du meldest trotzdem an?
Da würde ich mit Problemen seitens der deutschen Behörden rechnen, die für ihre Bösartigkeit bekannt sind, wenn sie realisieren, dass die D-Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt ist als dein Haus in F und dir flott unterstellen nicht arbeitstäglich nach F zurückzukehren oder einen expliziten Nachweis verlangen. Die Antwort der Karlsruher OFD deutet das sogar ausdrücklich an. Wenn du diese Scherereien nicht magst, hast du recht die Meldeprozedur zu unterlassen.

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Wohnen / Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« am: 18. März 2018, 14:12:09 »
... Wenn ich in beiden Ländern einen Wohnsitz habe, dann muss einer auf die Einkommenssteuer verzichten.
... genau so ist es.
Doch wer das dann ist, ist noch lange nicht klar. Das kann F aber auch D sein.

Bei mehreren Wohnsitzen wird einer als der ‚Allerhaupteste‘ definiert, der dann im besagten Abkommen als Ansässigkeit bezeichnet wird. Dazu gibt es einen ganzen Katalog mit Kriterien. Zur Ermittlung des Grenzgängerstatus zählt dann nur dieser eine Wohnsitz, die anderen werden ausgeblendet. Liegt dieser demnach in F, kannst du noch 100 Wohnungen in D haben und bleibst Grenzgänger.
Darüber hat es hier monatelange Diskussionen gegeben mit stiernackig vorgetragenen Behauptungen, dass Grenzgänger und ein weiterer Wohnsitz in D nicht geht.
Letztlich hat ein Schreiben des Finanzamts Karlsruhe dieser Theorie den Todesstoß versetzt.
Nachzulesen hier:  http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen/2-wohnsitze/ und dort der letzte Post.

Wir halten fest: Grenzgänger mit Wohnsitz in F und in D geht sehr wohl, wenn die entsprechenden Bedingungen stimmen.

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