Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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586
Sonstiges / Re: Braucht man unbedingt ein Konto?
« am: 08. Juli 2008, 17:51:45 »
Hallo,

fast alles kannst du bar oder per Überweisung von deinem deutschen Konto bezahlen.
Doch die Provider für Telefon und Internet machen Zicken – wie in Deutschland. Die bestehen bei Neulingen auf prélèvement sur un compte -Abbuchung vom Konto- in Frankreich.
Und da gibt es eine Lösung, wenn 4,60€ Kontoführungsgebühr im Jahr für dich akzeptabel sind.
Zu diesem Preis gibt es ein Girokonto bei der Banque Postale. Mit einfacher Karte nur zum Geldabheben, Schecks und Abbuchungen deiner Rechnungen vom Konto, Monatsauszüge per Post. Service und Komfort sind ein bisschen dünn, aber braucht man mehr nur zur Abwicklung von Zahlungen? Mach einfach monatlich einen Dauerauftrag von deinem deutschen Konto aufs Postbankkonto. Ab 150€ Monatseingang gibt es sogar einen Dispokredit von 200€.

Gruß

587
Steuern / Re: 10 Fragen zum Leben in Frankreich
« am: 07. Juli 2008, 21:35:27 »
hallo,
sind ja massenhaft Fragen.

zu 1.
Wenn du dann Grenzgänger bist, fallen nur die deutschen Steuern weg. Nimm also deine jetzigen Monatsabrechnungen, addiere die einbehaltenen deutschen Steuern (Lohn-Soli-Kirche) hinzu, und das bekommst du dann ausbezahlt. Die französischen Steuern werden nicht monatlich abgezogen. Sondern müssen im Folgejahr von dir selbst bezahlt werden. Rechne mal in deinem geschilderten Fall mit ca. 200€ im Jahr, das wären etwa 16€ pro Monat an Steuern.

zu 2.
In F gibt es keine Kfz-Steuern. Kosten für die Versicherung sind im großen und ganzen so wie in D. Unterschiede kann es allerdings beim Autotyp und dem Schadensfreiheitsrabatt geben.

zu 3. und 4.
Die Mieten in der Grenzregion sind im Vergleich zu D eher höher und bei vergleichbarer Qualität noch höher. Dazu kommt noch die Wohnungssteuer -in Höhe von ca. 1 Monatsmiete pro Jahr. (Ähnliches gilt für Häuser) Wesentlich niedriger sind dagegen die Nebenkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, GEZ -jedoch nicht Heizöl. Alles in allem sind dann die gesamten Wohnungskosten in F-Grenzregion gleich D.

zu 5.
Generell eher günstiger. Konkret muss man dann sehen.

zu 6.
Wie schnell? Genau so wie in D hängt das von deinem Wohnort ab. Es gibt Gegenden, da hast du überhaupt kein ADSL (oder deutsch DSL).

zu 7.
Elektrische Geräte, generell kein Problem. Sogar Herde, die in D Starkstrom benötigen, funktionieren auf wundersame Art in F auch ohne. Mini-Probleme gibt’s mit älteren deutschen Schukosteckern, -die ohne Loch.

zu 8.
Die absolute Sensation. Die 240-Liter-Tonne wird wöchentlich geleert. Für ca. 10€ pro Monat.
Die nächste Abladestation für Sondermüll ist nie weit, dort gibt es kostenlose Entsorgung. Getrennt wird in F -gelbe Säcke, Glas- Papiercontainer. Doch für die Trennung bist nicht du, sondern der Müllunternehmer verantwortlich. Und wenn du nett und „gentil“ bist, hilfst du ihm dabei. Sonst - Mülltonne. Eventuell gibt es regionale Unterschiede.

zu 9.
In den unteren Klassen eher nicht. Danach als „Fremdsprache“. Der Unterricht selbst ist natürlich auf französisch.

zu 10.
Die Landessprache ist französisch. Das braucht man bei Behördengängen, im Schriftverkehr, und auch allgemein, weil das zuerst mal hilft. Erfahrungen mit Cora, Record und Intermarché sind nicht auf das normale Leben übertagbar.

Gruß


hat's geholfen?
wenn nicht, frag weiter.

588
Steuern / Re: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« am: 29. Juni 2008, 14:34:34 »
Hallo,

zu deiner Frage.
Erster Teil -ja genau. Zweiter Teil  -nicht so ganz.
Fall a trifft zu. Jedoch sieht die Rechnung so aus:
Dein Arbeitgeber behält dir als Grenzgänger von deinem Brutto auch weiterhin die Sozialabgaben ein. Die bezahlst du nach wie vor in Deutschland. Den Rest bekommst du ohne Steuerabzug monatlich auf dein Konto überwiesen. Wenn du das aufs Jahr hochrechnest, 52000 brutto minus 10000 Sozialabgaben, also ausgezahlt 42000. Und dieser Betrag ist maßgeblich für die Ermittlung der französischen Steuern.

Alles klar? Sonst ist PM auch ok.

Grüße

589
Steuern / Re: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« am: 27. Juni 2008, 20:53:00 »
hallo Jimbo,

der Fall  -a-  betrifft nur Grenzgänger. Also Leute, die in Frankreich wohnen und bereits Grenzgängerstatus erlangt haben. Ihnen werden vom Brutto eben keine Steuern abgezogen sondern nur die Sozialabgaben, und das wird dann ausbezahlt. Wenn du mit deinem  „deutschen“ Netto rechnest, kommst du natürlich so zu einem falschen Ergebnis. Addiere einfach die 3 einbehaltenen Steuern hinzu und das ergibt in deinem Fall dann auch wiederum 42.000 € im Jahr. (wie -b und -c)

Machst du mit diesem Betrag jetzt die Steuerberechnung, egal ob online oder manuell, müssten 6.032 € heraus kommen.

Und dann siehst du: 14.000 D gegen 6.032 F  - ein feines Stück, oder?
(Deine Firmenwagen-Sache mit evtl. höheren Werbungskosten ist hier noch nicht berücksichtigt)

Gruß

590
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 22. Juni 2008, 23:04:39 »
Hallo,
und danke an Kleinergnomi für das Urteil.

Was die hier diskutierten Fälle betrifft, ist eigentlich alles eindeutig. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen dürfen die in D zu versteuernden Einkünfte mit Progressionsvorbehalt belegt werden. Und im Jahr des Umzugs macht Deutschland -anders als Frankreich-  davon keine Ausnahme. Damit müssen die nach dem Umzug in F kassierten Einkünfte im Folgejahr in D in einer Steuererklärung angegeben werden.

@Dieter12. Deine aufgeführte Alternative verstehe ich nicht so ganz. Gibt es denn eine persönliche Wahlmöglichkeit für Steuerpflicht beschränkt oder unbeschränkt? Wie schaffe ich es dann, auf eine unbeschränkte Steuerpflicht, die ja zu D-Zeiten bestand, einfach zu verzichten? Kennst du da einen Trick?

@sabine, ja du hast geholfen, weil du aus der Praxis das o.a. Urteil bestätigst.

Grüße

591
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 30. Mai 2008, 20:54:48 »
hallo,

das Umzugsjahr scheint ja wohl steuerlich eine besondere Behandlung zu erfahren.

Bisher gibt es hier 3 Informationsquellen, die übereinstimmend aussagen:
Zu deklarieren -also in der Steuererklärung anzugeben (egal wo) - sind die revenus, die nach dem Umzug erzielt wurden. Von vorher ist nie die Rede. Somit blieben Einkünfte zu D- Zeiten unberücksichtigt. Und es gäbe keine Progression auf die Steuern in F.
Ich finde das zwar auch seltsam, aber eine Klärung sollte das Ziel sein und darum debattieren wir hier.
Die Erfahrungen von Betroffenen sind wichtig. Da bisher keine Rückmeldungen da sind, gilt die Aufforderung von Dieter12 nach wie vor, postet!
@Eliott untersuch doch bitte mal konkret die Fälle von deinen Bekannten, ob sie in diesem Fall tatsächlich das Jahreseinkommen in F versteuert haben. Wäre nett, wenn du dann berichten würdest.

@Jeannine Kleinergnomi, kannst du mir helfen, das Urteil nachzulesen? Mit google hab ich es nicht geschafft.
Trifft dein Hinweis auf unsere konkreten Fälle zu, dann hätten wir ja schon die halbe Antwort auf die Frage: wie siehts aus mit den Steuern D und F im Jahre des Umzugs.


Gruß

592
Steuern / Re: Grunderwerbssteuer in F
« am: 28. Mai 2008, 23:50:02 »
Hallo,....
Kennt jemand die Regelung, nach der die Steuer zu zahlen sind, in dem Land, in dem man mahr als 183 Tage gewohnt hat ?

Teo,

so eine allgemeine Regelung gibt es überhaupt nicht.
Wenn du in F wohnst und in D bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen arbeitest, kannst du in dem Fall alles vergessen, was du über "183" gehört oder gelesen hast. Das betrifft dich nicht.
Es gibt allerdings ganz spezielle Fälle, für die "183" gilt. Die sind präzise im oft zitierten Doppelbesteuerungsabkommen D-F  im Artikel 13,4 definiert.
Lies nach, und dir wird alles klar.

Grüße

593
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 26. Mai 2008, 19:02:04 »
hallo,

schön, so kommen wir weiter.
Die Auskünfte vom Finanzamt Mulhouse und dem Banker für das Jahr des Umzuges werden auch offiziell unterstützt:
„Si vous fixez votre domicile en France en cours d'année, vous devez, au mois de mai (3) de l'année suivante, déposer une déclaration de revenus auprès :...du centre des impôts de votre nouveau domicile, .... Déclarez les revenus de sources française et étrangère, perçus depuis votre installation en France.“

Nachzulesen hier http://doc.impots.gouv.fr/aida/brochures_ir2008/ud_006.html#dgibro.ir2008.ud6.48.4  -ganz unten-

Damit kann man völlig legal die Einkünfte zu D-Zeiten vergessen und müsste noch nicht einmal eine Progression befürchten. (Den Passus mit der Progression habe ich mal vorsichtshalber aus meinem o. Beitrag gestrichen)

Danke, dass Ihr nachgehakt habt. Es hilft uns allen.

Grüße

594
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 22. Mai 2008, 00:07:49 »
hallo,

der Grenzgängerstatus gilt ab Umzug; Abmeldung-Anmeldung.

Eure bis dahin einbehaltenen Steuern bleiben in D. Danach wird in F versteuert. Das Einkommen zu D-Zeiten wird in F  nicht versteuert.
Es erfolgt keine Erstattung oder Anrechnung der bereits in D bezahlten Steuern.

Leider weiß ich keine zuverlässige Antwort auf die Fragen, wie die Steuererklärung für 2008 dann in D aussehen muss und wie Abfindungen zu behandeln sind.
Ihr entschuldigt?  ;)

Grüße

595
Steuern / Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 21. Mai 2008, 22:51:03 »
hallo Dieter,

die generelle Aussage Grenzgänger mit 2. Wohnsitz in D geht nicht, kenne ich auch nur so. Mir leuchtet das auch ein.
Denn Grenzgänger bist du, weil du bestimmte Kriterien erfüllst. Hältst du die ein, kannst du in D wohnen, wo du willst -auch ohne Anmeldung.
Denn eine Meldepflicht besteht in D erst, wenn du als Ausländer länger als 2 Monate dort wohnst. Aber das wäre dann wiederum nicht mehr vereinbar mit den Grenzgänger-Regelungen.
Die hinterhältigen Fragen sind daher, warum meldest du einen 2. Wohnsitz in D an, obwohl du es nicht musst? Wofür brauchst du das?
Leider fällt mir keine clevere Antwort ein.
Deshalb generell: Grenzgänger mit 2. Wohnsitz in D geht nicht.

Gruß

596
Steuern / Re: Erste Steuererklärung in F
« am: 19. Mai 2008, 00:17:45 »
hallo,

Steuererklärung online geht bei der ersten nicht. (Es sei denn, du hast eine schriftliche Aufforderung erhalten, aber wohl unwahrscheinlich).
In deinem Fall mit Hauskauf und Lohnzahlungen aus Deutschland finde ich einen Steuerberater angebracht.
Eine konkrete Empfehlung habe ich leider nicht. =(

Es eilt wohl auch ein bißchen:
Zitat aus impots.gouv.fr:        
Si vous résidez en France, vous devrez adresser votre déclaration de revenus 2007 à votre centre des impôts avant le 30 mai 2008 à minuit.

Gruß

597
hallo,

ja, die Volljährigen hätte ich auch so eingetragen. Bei einem Bekannten ist das auch so akzeptiert worden.

Das Formular gibt’s beim Finanzamt oder im Internet zum Runterladen http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=GBFCX5HCYCTPHQFIEMPSFFGAVARW4IV1?espId=1&pageId=particuliers&sfid=10
 Tipp: Guck, dass du bei der Auswahl auch das aktuelle Formular erhältst. (für revenus 2007; année 2008 eingeben)

 Grüße

598
hallo Anja,

Unterhaltszahlungen für das minderjährige Kind, das wohl bei Mama lebt, kannst du nicht in dem dir vorliegenden Formular 2042 eintragen.
Du brauchst das Zusatzformular 2042-C, da geht das.

Grüße

599
Steuern / Re: Gesetzestext Grenzgängerstatus
« am: 12. Mai 2008, 23:25:45 »
hallo,

was du suchst, findest du im erwähnten Wiki-Eintrag.
Natürlich muss man den auch lesen.  ;)
Ganz unten siehst du dann weitere Links:
- auf das Doppelbesteuerungsabkommen (der Gesetzestext), guck da Artikel 13 (5a, b, c)
- und sogar eine Liste der betroffenen Gemeinden.

Was willst du mehr ?
Gruß

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