Grenzgaenger Forum

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571
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 11. September 2008, 19:54:15 »
hallo,

ja, 11794 habe ich beim Rechnen auch rausgekriegt.

Wie das in D aussieht, weißt du sicher besser als ich. Und dann sollte die Rechnung stimmen.
Also jeden Monat knapp einen Tausender mehr. Das ist ja fast schon unanständig ;)

Als i-Tüpfelchen könnte man vielleicht bei den Webungskosten noch mehr herausholen. Bei dem größeren Einkommen eher nicht, aber bei dem geringeren. Z.B. kann man jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer absetzen. Das richtet sich nach dem PKW-Typ. So um die 50 cts p.km für die ersten 5000. Danach etwas weniger. Aber das ist jetzt Tüftelei.

Grüße

572
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 10. September 2008, 15:53:29 »
Hallo,

ja, die Steuerklassen kann man vergessen.
Dafür kannst du dir hier jedoch auf den Euro genau ausrechnen, was ihr als Grenzgänger in Frankreich für 2007 an Steuern zu zahlen hättet. Und das geht relativ einfach:

Jeder von euch macht zunächst seine eigene Rechnung:
Deutsches Brutto 2007 minus einbehaltene Sozialabgaben (Renten-,  Arbeitslosen- , Kranken- , Pflegeversicherung.) Diese beiden Beträge bilden die Grundlage zur Ermittlung der französischen Steuern.
Das französische Finanzamt bietet eine „online Simulation“ zum Ausrechnen an.
Links dazu im Wiki unter Steuern in Frankreich.
Dort findest du noch mehr. Eine Anleitung, wie man das Formular ausfüllt oder wie man auch selbst rechnen kann, wann und wie die Steuern dann bezahlt werden.

Bis auf die BU (eventuell) sind deutsche Versicherungen in F nicht sinnvoll.

Für Strom und Gas gibt es keinen „Markt“. Den braucht man auch nicht, denn der Staat sorgt hier für seine Bürger mit erheblich niedrigeren Preisen als in Deutschland.

Banken vor Ort helfen je nachdem bei Steuerfragen. Allerdings nicht so ganz uneigennützig. Sie hätten dann auch gern die entsprechenden Versicherungen verkauft, die nicht unbedingt die günstigsten sein müssen.

Grüße

573
Technik / Re: Installation tele2/neuf box
« am: 04. September 2008, 00:51:56 »
Hallo dirk,

diese „Boxen“  -immer verbunden mit einem Abonnement-  gibt es in F fast von jedem Provider. Egal ob Free, Neuf-Cegetel, Live-Orange, Alice, Tele2 oder SFR. Können tun sie so ungefähr alle dasselbe. Über die Zuverlässigkeit kann man spekulieren. Die meisten Beschwerden in den Foren gehen über Free und Live (vielleicht auch nur, weil sie am meisten verbreitet sind ??)
   
Wenn du einen Provider mit persönlicher Beratung vor Ort brauchst, hast du in Forbach  -SFR-   mit einem eigenen Laden. Dort kannst du auch eine Installation bei dir zu Hause erhalten -mit einigem bürokratischen Aufwand sogar gratis. Aber ehrlich, den braucht man nicht. Die Installation auch mit der bebilderten Beschreibung ist simpel und idiotensicher.

Um die Box zu bestellen brauchst du die Telefonnummer des Anschlusses in deiner Wohnung, deinen Ausweis, den Nachweis eines französischen Bankkontos in Form von RIB/RIP und Karte.

Grüße

574
Steuern / Re: Brutto/Netto in F
« am: 29. August 2008, 21:56:42 »
Hallo,

ja sicher sind die Steuersätze gleich. Egal ob Grenzgänger oder nicht. Aber das ist doch nicht alles.

@ Dirk
Du hattest danach gefragt, was dir nach allen Abgaben übrig bleibt (= klassisch deutsches Netto). Das umfasst ja mehr als nur Steuern. Und da gibt es Unterschiede, nämlich bei den Sozialabgaben. Arbeitest du in D, zahlst du nach deutschen Vorgaben, in F nach französischen. In D wachsen alle Sozialabgaben nicht im Verhältnis zum Einkommen, sondern sind gedeckelt, plafonnées, capped.
F hat eine andere Regelung.
Das ist der Hauptgrund, warum man die Rechnung für Grenzgänger -gerade bei höheren Einkommen- nicht 1 : 1 übertragen kann.

Grüße

575
Steuern / Re: Brutto/Netto in F
« am: 28. August 2008, 19:03:52 »
Hallo,

du willst es kurz und knapp:
Deine Rechnung ist richtig; betrifft dich aber nicht.

Die Ausführungen gelten nur für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten.
Das träfe ja auf dich nicht zu, du wärst dann ein „innerfranzösischer Fall“.

Trotzdem. Das von dir errechnete Grenzgänger-Netto entspricht so in etwa deinem zukünftigen Netto -à la francaise- . Oder dem 'klassisch deutschen Netto'.

Grüße

576
Steuern / Re: Umzug zum 01.11.06
« am: 25. August 2008, 19:07:05 »
@ Christian
Ebenfalls nein.
Ab Grenzgängerstatus ist man in Frankreich einkommensteuerpflichtig.

Vielleicht ist alles auch nur ein Missverständnis.
Denn es kann durchaus sein, dass man tatsächlich im Jahr des Umzugs keine Steuern in F bezahlt. Und zwar dann, wenn die zu F-Zeiten bezogenen Einkünfte für eine Besteuerung zu gering sind oder durch den Familienquotienten niedrig gerechnet wurden.
(im Wiki gibt es einen Link auf die Steuersimulation online. Dort kann man prima herum experimentieren).

Nur die generelle Aussage, keine Steuern ab Umzug Oktober / November, stimmt so nicht.

Grüße

577
Hallo Christian,

klar ist die Frist in F abgelaufen. Aber deshalb ist die Pflicht zum Deklarieren doch nicht aufgehoben.
( F „akzeptiert“ sogar Verspätungen, ......mit Strafzuschlägen von mindestens 10% der Steuerschuld)
Die Frage ist also nicht, ob du kannst;  sondern wann machst du, weil du musst.

Deine Situation habe ich verstanden.
Sicher hat dein AG gepennt. Doch wäre es clever, ihn in Regress zu nehmen, falls er deine zu Unrecht abgeführten Lohnsteuern nicht mehr mit dem FA verrechnen und dir erstatten kann?
Und das deutsche Finanzamt wird dir ohne Erklärung gar nichts erstatten.

Ich finde es am unproblematischsten, wenn du dir diese Steuern über eine Einkommenssteuererklärung zurückholst, die du ja ohnehin machen müsstest. Und da will -nach bisherigen aktuellen Informationen- das deutsche FA deine in F erklärten Einkünfte wissen. Also auch deshalb ist eine Erklärung in F nötig.
Du hast recht, es wird sich alles verzögern. D wird nicht bearbeiten, wenn der Bescheid aus F nicht vorliegt. Und das kann dann dauern.
Aber ich sehe keinen anderen Weg, um erfolgreich und einigermaßen stressfrei aus der Sache raus zu kommen.

Grüße

578
Hallo Christian,

das Thema ist bereits in einem Threat durchgenudelt worden.

1. Steuerpflicht als Grenzgänger besteht in F ab deinem Umzug nach F. Deshalb musst du deine Einkünfte, die du seit dem Umzug kassiert hast in F in einer Steuererklärung angeben (deklarieren). Das führt wahrscheinlich im Endergebnis dazu, dass doch keine Steuern in F zu bezahlen sind. Verspätungszuschläge wären dann irrelevant.
2. In D sind nur die bis zum Umzug erhaltenen Einkünfte zu versteuern. Allerdings wollen die deutschen Finanzämter alle Einkünfte für das betreffende Jahr wissen, um die deutschen dann höher besteuern zu können. (Progression, leider legal). Entsprechend muss eine Erklärung in D gemacht werden. Danach sieht man, ob Rückerstattung oder Nachzahlung.

Guck mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zeitpunkt-umzug-nach-frankreichsteuerberechnung-t1104.0.html

Oder im Wiki unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich

Grüße

579
Gesundheitswesen / Re: Krankschreibung
« am: 18. August 2008, 17:06:06 »
hallo,

funktioniert problemlos, genau so wie in Deutschland.

Grüße

580
Arbeiten / Re: Willkommen im Forum "Arbeiten"
« am: 08. August 2008, 21:49:18 »
Hallo Marco,

klasse Idee.
Doch wenn so gar keine Fragen kommen, darf ich vielleicht die Eures-Experten auch ein wenig am Thema vorbei fragen? So für die Zeit nach der Arbeit.

Die gesetzliche Rente aus D darf ja in F nicht versteuert werden. Sie müsste doch der Progression in F unterliegen, wenn weitere in F zu versteuernden Einkünfte vorhanden sind? Wenn ja, mit dem vollen Betrag oder mit dem „deutschen“ Ertragsanteil? Und ganz speziell,  wo  ist dann zu deklarieren? Ligne AJ + TK, oder nur TI?
Zusatzrenten, die von einer ZVK gezahlt werden, werden bei deutschen Rentnern nicht in F versteuert. Gilt das für alle ZVK-Renten? Oder gilt nach dem DBA der Artikel 14 (3) hier auch, obwohl die  Ruhegehälter ausdrücklich nicht erwähnt sind?

Grüße

581
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 29. Juli 2008, 22:48:05 »
<<Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden versteuert
im Schuldnerstaat, wenn der Gehaltsempfänger nicht nur die Staatsangehörigkeit seines
Wohnsitzstaates besitzt,
in seinem Beschäftigungsstaat, wenn er nur die Staatsangehörigkeit seines Wohnsitzes hat.>>


hallo,

ich bitte um Entschuldigung, dass ich dein Zitat so einfach als irrelevant weggewischt habe.
Tatsächlich ist das jedoch veröffentlicht worden im Zusammenhang mit Grenzgänger D-F.
Ich habe es jetzt entdeckt beim Ratgeber der Arbeitskammer des Saarlandes. Eigentlich geben die schon seriöse Ratschläge.
Aber das ist ein Ausreißer, der absolute Quatsch. Die übliche Definition von Öffentlichem Dienst ist hier bedeutungslos und zählt nach dem DBA D-F auch nicht. Entscheidend ist der Arbeitgeber, der muss eine „Juristische Person des öffentlichen Rechts“ sein.
Weiterhin erzählen sie vom  „Schuldnerstaat“ - was soll das denn sein? ( Staatsschulden?  Hat Deutschland. Und Frankreich auch. Also beide?)
Selbst wenn man in dem Zitat Schuldnerstaat mit Beschäftigungsstaat gleichsetzt ist die Aussage der AK Saar so nicht richtig.
Wenn du als Franzose zB beim deutschen Staat arbeitest, versteuerst du in Frankreich, solange du nicht auch noch deutsch bist. Theoretisch kannst du nebenbei noch Luxemburger, Belgier, Niederländer, Spanier, Italiener, Armenier usw. sein. Alles, nur eben nicht noch deutsch.
Es kommt noch toller bei den Ausführungen der Arbeitskammer Saarland.
Sie erzählen dir: wenn dein AG des Öffentliches Rechts ist, dann versteuerst du da, wo du arbeitest, wenn du nur die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzes hast. Das Gegenteil ist in diesem Fall richtig. Im Beschäftigungsland D versteuerst du dann nie, wenn du nur die Staatsangehörigkeit des Wohnlandes F hast.
So stehts schlicht und einfach im Doppelbesteuerungsabkommen D – F.

Schöne Grüße

582
Steuern / Re: Wo Steuern bezahlen?
« am: 26. Juli 2008, 19:25:19 »
hi Simone,

aber hallo, mit Sicherheit doch.  ;)
Starion ist verheiratet und hat 1 Kind. Die 2500 sind deutsches Brutto. Mit diesen Daten wird dir auch die Steuersimulation die Aussage „ca. 200€ im Jahr“ bestätigen.

Grüße

583
Steuern / Re: Wo Steuern bezahlen?
« am: 15. Juli 2008, 19:31:51 »
hallo Danny,

man hat keine Wahlmöglichkeit, wo man seine Steuern bezahlt. Das bestimmt sich einfach nach Arbeitsort und Wohnort.
Zuerst solltest du aber mal klären, ob du Grenzgänger bist. Arbeitest du in D in der erlaubten 30km-Zone? Wohnst du in F in der erlaubten 20km-Zone? (Eine Auflistung der betroffenen Gemeinden und Communes gibt es als Link im Wiki)
Schon bei einem Nein zahlste weiter in D. Sonst bist du Grenzgänger. Dann darfst du in F versteuern, die Vorteile hat dir ja schon Starion aufgeführt. Nur geht das nicht automatisch, du musst selbst tätig werden.
Offensichtlich hast du bisher noch nichts unternommen, und du bekommst von deinem Bruttoverdienst immer noch LoSoKi- Steuern abgezogen? Es eilt zwar nicht unbedingt, und dir geht auch nichts verloren, weil über die Jahressteuererklärung sich alles wieder ausgleicht. Nur machen solltest du halt schon was in Richtung Grenzgängerbescheinigung.
Und umso eher gibt es monatlich mehr Geld.

Grüße

584
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 14. Juli 2008, 16:40:47 »
hallo Norbert,

du machst dir sehr viele Gedanken. Finde ich gut, weil um Sachen besser zu verstehen ist es sehr hilfreich, auch die Hintergründe zu beleuchten.
Was mich bei meiner Aussage so sicher macht, sind auch praktische Erfahrungen. Menschen aus meiner Umgebung.
Und da kenne ich nur Fälle, die das DBA bestätigen. Hier mal 3 „kniffelige“:

-Der Schwimmmeister, der in F wohnt, ist von einer Gemeinde in D im von ihr selbst betriebenen Bad angestellt. Er bezahlt seine Steuern in F. Weil seine Nationalität nur französisch ist.
-Deutsche, wohnt in F, hat in der Wäscherei eines deutschen Krankenhauses gearbeitet. Steuern in F, weil der Arbeitgeber eine GmbH ist (war).
-Ein deutscher Nachbar, Abteilungsleiter in einer Anstalt der öffentlichen Rechts. Er versteuert trotzdem in F. Weil sein Arbeitgeber eine Sparkasse ist und der wird Gewinnerzielung zugeordnet.

Diese Erfahrungen beweisen eigentlich, dass die Grenzgänger-Regelung ohne bürokratische Knüppel und Schikanen umgesetzt wird. -Schließlich sind ja auch die französischen centres des impots primär für die Anerkennung zuständig ;) - Man darf also zuversichtlich sein, keinen Kampf führen zu müssen.

Dein gut gemeinter Vorschlag, sich auf eine einheitliche Besteuerung zu einigen, kann jedoch für Grenzgänger leicht zum Eigentor werden. Denn die Grenzgänger-Regelung ist eine Ausnahme. Im üblichen Normalfall wird da versteuert, wo man arbeitet. Und das hätten wir dann nicht so gern.
Dafür eine einheitlich Besteuerung in D und F? Da befürchte ich, gibt’s mit Sarkozy und Merkel für die breite Mehrheit der nichtselbständig Beschäftigten eher deutsche Kost als französische. Und das hätten wir noch weniger gern.

Grüße

Hoffentlich bekommst du hier noch konkrete und aktuelle Beispiele von GmbHs im weitläufigen öffentlich-rechtlichen Bereich.

585
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 12. Juli 2008, 20:06:00 »
hallo,

du hast recht, mit dem vagen Begriff „öffentlicher Dienst“ kommt man nicht weiter. 
Zum Glück steht so was im Doppelbesteuerungsabkommen D – F auch überhaupt nicht drin.
Dein Zitat muss irgendwo anders herkommen. Im Abkommen, das für uns hier gilt, wird im Artikel 14 von „Juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ gesprochen. Wer so einen Arbeitgeber hat, bezahlt die Steuern in D. (Seltene Ausnahmen: Franzose mit nicht zugleich deutscher Staatsangehörigkeit, oder die Tätigkeit dieses Arbeitgebers hat Erwerbs-Charakter)

Zum Nachlesen gibt es einen Link unter: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich

Dein Krankenhaus ist eine GmbH. Und so eine Rechtsform kenne ich nur im Privatrecht. Als Person des Öffentlichen Rechts müsste das Haus als Anstalt firmieren. ohne ;) So was gibt’s wohl bei Krankenhäusern, allerdings dann nicht als GmbH.

Damit trifft Artikel 14 (1) auf dich nicht zu und du wärest steuerlich fein raus.

Zu deiner Sicherheit, frag doch mal Kollegen in deinem Krankenhaus. Da sind bestimmt Grenzgänger dabei.

Grüße

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