Grenzgaenger Forum

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556
Wohnen / Re: Kit Chauffage
« am: 16. Januar 2009, 23:53:06 »
hallo,

was den Brenner, den Durchlauferhitzer oder die Therme betrifft, darf das im Mietvertrag so geregelt werden.
Ich kenne Verträge, die den Mieter auch verpflichten einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen.
Das ist offenbar legal mit einem Verweis auf den Artikel 7 der 'Loi Mermaz'  (Mietergesetz  89-462).

Grüße

557
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 04. Januar 2009, 15:40:32 »
hallo Alsacien,

hast du da was verwechselt?
Bei meinem Beitrag in diesem Thema ging es doch konkret um die Steuern in Frankreich im Jahre des Umzugs.

Wenn du hier genau nachliest, findest du 4 unabhängige Quellen (krembser, Chantal78, Sabine und die Seite von impots.gouv),  die übereinstimmend belegen: zu deklarieren und demnach zu versteuern ist nur das Einkommen, das seit dem Umzug nach Frankreich erzielt wurde.
Was vorher in Deutschland war, bleibt in F unberücksichtigt.

Deshalb muss in diesem Jahr auch kein Formular 2047 oder 2042 bei ligne TK ausgefüllt werden.

Warum willst du das dennoch machen?
Du schielst auf einen crédit d'impôt?
Aber der erstattet oder verrechnet dir doch keine in D bezahlten Steuern.
Er verhindert lediglich, dass du Einkommen, für das du bereits deutsche Steuern bezahlt hast, in Frankreich nochmal versteuern musst.
Er verhindert jedoch nicht die Nachteile der Progression mit dem erhöhten Steuersatz für das verbleibende steuerpflichtige Einkommen in Frankreich.

Nun gibt es im Jahr des Umzugs diese spezielle Regelung in F, die auch noch vor dieser Progression schützt. Darüber sollte man sich freuen und lieber die Finger vom 'crédit d'impôt' weg lassen. Zum eigenen Vorteil.

Die Steuern selbst, die in D bereits einbehalten wurden, bleiben ob mit oder ohne 'crédit'  eine rein deutsche Angelegenheit und interessieren in F einen Sch...
Daher erfolgt auch keine Erstattung oder Anrechnung der bereits in D bezahlten Steuern.



Grüße

558
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 04. Januar 2009, 15:24:35 »

hallo Alsacien,

genau so eine Diskussion, die letztlich in einer Diskussion über Privatisierung oder Verstaatlichung der Energieversorgung endet, wollte ich nicht führen, weil sie für mich einfach nicht in dieses Forum gehört. Deine Einstellung dazu ist klar, meine habe ich dir mitgeteilt, dabei sollten wir es an dieser Stelle bewenden lassen.

Jedenfalls bin ich froh, dass wir über 2 Tatsachen einig sind:

Wir haben keinen Wettbewerb bei Anbietern von Strom und Gas.
Der Staat sorgt hier für verbraucherfreundliche Preise, die erheblich niedriger sind als in Deutschland.

Und das ist doch schon sehr viel.

Ein Gutes Neues Jahr
Grüße

559
Versicherungen / Re: Frage zur "Assurance Habitation"
« am: 19. Dezember 2008, 21:04:20 »
hallo Fleischkäs,

ich habe kürzlich bei einem Bekannten die Abwicklung eines Brandschadens mitbekommen. Für 'deutsches Verständnis' war das schon etwas seltsam.

Es wurde da nicht nach Verursacher oder Geschädigtem unterschieden. Sondern jeder Beteiligte hat seine eigene Versicherung eingeschaltet, die dann auch reguliert hat. (Die obligatorische Mieterversicherung in F kombiniert ja Haftpflicht und Hausrat.)

Danach musste zunächst der Schaden an die eigene Versicherung gemeldet werden (déclararer un sinistre), die schickte dann einen Gutachter (expert). Mit ihm wurde alles weitere besprochen, er hat auch alle Maßnahmen organisiert.

Ich gebe das mit einigem Vorbehalt weiter, weil ich mich bei Versicherungen nicht sehr auskenne.
Nur wenn du selbst deine eigene Versicherung informierst -was du nach den Versicherungsbedingungen wohl auch musst-, bist du bestimmt auf der sicheren Seite.

Grüße

560
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 18. Dezember 2008, 23:20:29 »
hallo Alsacien,

du bekommst meinen Respekt vor deiner beruflichen und wissenschaftlichen Karriere.

Jedoch deine konkreten Aussagen überzeugen mich nicht.
So behauptest du, dass eine Rückkehr in den reglementierten Tarif mittlerweile sehr wohl möglich ist. Das stimmt nur sehr bedingt bis gar nicht. Nämlich bei Gas überhaupt nicht und bei Strom nur zeitlich befristet.

Dass es inzwischen alternative Anbieter in F gibt, weiß ich. Nur hatte ich auf eine Frage von User BigSephiroth nach Energie-Anbietern und eventuellem Wettbewerb geantwortet. Und den gibt es in der Praxis tatsächlich nicht. Weil die alternativen (noch) unbedeutend sind und sich zwangsweise an den staatlich reglementierten Energiepreisen orientieren müssen. Und diese Preise dominieren den Energiesektor in Frankreich. Da kann ich nicht von 'Markt' reden.

Sag mir noch, was 'definitiv falsch' ist an meiner Aussage, dass der Staat für verbraucherfreundliche Preise sorgt, die erheblich niedriger als in Deutschland sind.

Es sieht so aus, als ob du ein Verfechter von Markt und Wettbewerb im Energiebereich bist, ok.
Ich bin es definitiv nicht. Deshalb muss ich dem Thema Markt und Wettbewerb auch nicht 'gerecht' werden und auch nicht einer 'dezidierten' (?) 'Überprüfung' (von wem denn auch?) standhalten.
Aber das ist eine ideologische Diskussion, die nicht in dieses Forum gehört.

Den diskriminierenden Vorwurf von 'Stammtischparolen' lassen wir lieber mal sein; ich rede ja auch nicht von 'akademischen Nebelkerzen'.

Sonst bin ich einverstanden mit deinem -nichts für ungut-

schöne Grüße

561
Sonstiges / Re: Karma ????????
« am: 16. Dezember 2008, 22:28:39 »
hallo,

Bewertungen finde ich im Prinzip gut. Zum Glück hat hier jeder die Möglichkeit, direkt auf einen Beitrag zu reagieren. Indem er einfach postet, - wie 'hat mir gefallen, hat mir geholfen, ging an der Sache vorbei, verstehe ich nicht, sehe ich anders, usw..-.
Genau das ist doch die Stärke eines Forums,  man kann sich direkt auseinander setzen.
Und so haben wir doch schon sehr oft gemeinsam die beste Lösung eines Problems gefunden.

Dazu braucht man keine Karma-Punkte. Schließlich sind wir hier kein Dating-Portal.

Wer jedoch unbedingt Punkte verteilen möchte, sollte dann auch zu seinen Bewertungen stehen. Zumindest der Betroffene muss erkennen können, wer ihn wie bewertet hat, und noch besser warum.  Deshalb dürfen die Karma-Punkte dann nicht mehr anonym vergeben werden.

Vielleicht wird es danach einige unnötige Hick-Hack-Diskussionen geben. Nur haben wir dafür Moderatoren, die Auswüchse eindämmen können.

Grüße

562
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 15. Dezember 2008, 23:43:34 »
Für Strom und Gas gibt es keinen „Markt“. Den braucht man auch nicht, denn der Staat sorgt hier für seine Bürger mit erheblich niedrigeren Preisen als in Deutschland.

Das ist definitiv falsch. Die entsprechenden EU-Richtlinien sind auch in Frankreich in nationales Recht umgesetzt worden. Seit 01.07.2007 ist der französische Strommarkt vollständig geöffnet, so dass auch Haushaltskunden ihren Stromanbieter seither frei wählen können.

mfG

naja,
mal langsam, 'definitiv falsch' ist da gar nix.

Selbst Paragrafen aus Brüssel schaffen in Frankreich noch lange keine Realität.

Wo kannst du denn konkret als Verbraucher hier auswählen?
Zwischen EDF und EDF, oder GDF und GDF, auch wenn sie sogar 2 unterschiedliche Tarife anbieten.
Aber einmal gewählt und dann nicht mehr reversibel.
Das ist doch kein Markt. (Wo gibt es den überhaupt? Etwa in D mit den 4 Energie-Monopolisten, die gemeinsam schalten und walten dürfen, wie sie wollen?)
Als Verbraucher bleibe ich dabei; es ist gut so, dass es hier keinen 'Markt' gibt und der Staat für verbraucherfreundliche Preise sorgt, die erheblich niedriger sind als in Deutschland.

Grüße

563
Arbeiten / Re: Rentenförderung
« am: 18. November 2008, 20:33:54 »
Hallo,

also staatliche Sparzulagen kenne ich nur bei 'Riester', und da gibt es noch zusätzlich Steuervergünstigungen. Aber nur, wenn man in D wohnt und versteuert. Insofern hast du recht, für Grenzgänger ist das unwichtig.

Um dennoch steuerliche Vergünstigungen zu bekommen -wie du nachgefragt hast-, kenne ich nur einen bescheidenen Trick:
Wenn du deinen Arbeitgeber dazu bringst,  aus deinem Brutto für dich in eine zusätzliche Rentenversicherung einzuzahlen, mindert das dein steuerpflichtiges Einkommen in F. Du erreichst damit eine Steuervergünstigung auf französischer Seite. Ist zwar nicht viel, aber immerhin..

Grüße

564
Arbeiten / Re: Rentenförderung
« am: 13. November 2008, 15:37:44 »
Hallo,

leider nur schlechte Nachrichten:

Wenn du in F versteuerst, gibt es keinerlei deutsche Förderung bei der zusätzlichen Altersvorsorge, auch keine staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente.
Was meinst du mit 'Sparzulagen bei privaten Rentenversicherungen'? Gibt es so was in D, wer sollte die Zulagen dann bezahlen?

Ob es jedoch eine Förderung aus F geben kann, war bisher nicht herauszubekommen. Dazu habe ich vor 3 Monaten zum geplanten Live-Chat hier eine Frage an die Eures-Experten losgelassen. Deren Antwort steht noch aus.

Deine Gesetzliche Rente erhältst du später aus D und auch auf dem niedrigen deutschen Niveau. Der Wohnort spielt hier keine Rolle.

Grüße

565
hallo Marco,

das online-Treffen mit den Eures-Experten konnte ja leider nicht realisiert werden.
Dennoch. Es hat Fragen gegeben. Die könnten doch eigentlich von den Experten auch offline beantwortet werden.
Tut sich da noch was?

Grüße

566
Steuern / Re: Abgeltungssteuer
« am: 11. Oktober 2008, 22:53:45 »
Hallo fred,

die deutschen Regelungen, wie Freibetrag, Freistellungsauftrag, deutsche Abgeltungssteuer ab 2009 gelten für dich nicht.
Wenn du als Grenzgänger Zinsen aus deutschen Anlagen kassierst, musst du diese komplett in Frankreich versteuern.
Und zwar zu deinem individuellen Steuersatz plus 11% CSG-CRDS.
('Mogeln' geht nicht mehr, weil D alle Zinsen nach F meldet)

Allerdings sind für dich steuerfreie Anlagen in Frankreich möglich.
Dazu gab es hier im Forum schon Ausführungen.
Such mal, oder melde dich erneut bei Interesse.

Grüße

567
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 25. September 2008, 20:26:18 »
hallo,

für Arbeiten in D und Wohnen ist F gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich.
Danach spielt die Nationaltät des Arbeitnehmers generell keine Rolle.

Für dich kann es jedoch eine Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme geben. Erwähnt in Artikel 14 (1) Satz 2.
Wenn du als Angestellter des Saarlandes in F versteuern willst, musst du Franzose sein, und darfst zusätzlich nicht deutsch sein.
Also, british ist kein Hindernis, reicht aber nicht aus ohne nationalité française.
Anders ausgedrückt, du kannst 100 Staatsbürgerschaften haben, nur eine muss französisch und keine darf deutsch sein.

Sonst versteuerst du als Bediensteter des Saarlandes (leider) in Deutschland.

Grüße

568
Steuern / Re: Wohnen und arbeiten in Franreich
« am: 23. September 2008, 23:23:38 »
hallo,
 
in F gelten doch folgende Sätze bei den Sozialabgaben für 'normale' Arbeitnehmer (pas cadre)

Arbeitslosenversicherung 2,4%
Krankenversicherung 2,35% (aktuell Lothringen)
..gerechnet vom Brutto

Rentenversicherung  6,65% 
Zusatzrente 3,0% (+8% von der Differenz zum Brutto)
AGFF 0,8%
..gerechnet vom Plafond 2773 mtl. x 12 = 33276

CSG/CRDS 8%
..von 97% vom Brutto = 34920

(+ ein paar Euro zusätzlich Diverses)


Wenn man genau rechnet kommt man dann auf fast 23% Arbeitnehmeranteil.

(Einen Überblick über die Sätze in deutscher Sprache gibt es bei www.botschaft-frankreich.de
Suchbegriff: Sozialabgaben.)

Zur Rente.
In der Variante 1 gibt es die deutsche Rente mit dann 67 Jahren. Basis ist deutsches Netto, etwa 1800€(?). Die Rentenerwartung liegt so bei  65%. Das wären dann 1170€ monatlich.
Variante 2 bringt die französische Rente 3 Jahre früher. (40 Beitragsjahre, also mit 64 Jahren)
Basis ist das Brutto, also 3000 mtl. Davon wären vorsichtig 73% zu erwarten, also 2190€ monatlich.
Fazit: 1000€ Rente mehr im Monat und das 3 Jahre früher.

Natürlich weiß man nicht, was sich alles in den nächsten 40 Jahren ändern kann. Nur ist diese Rechnung auf der aktuellen Basis gemacht worden.

Ein Tipp für andy: man kann in F auch Arbeitsverträge über Netto-Bezahlung abschließen. Das Risiko steigender Sozialabgaben trägt dann der Arbeitgeber. (Netto in F heißt: Brutto minus Sozialabgaben. Die Steuern werden nicht berücksichtigt und müssen selbst getragen werden.)

Grüße

569
Steuern / Re: Wohnen und arbeiten in Franreich
« am: 22. September 2008, 23:13:34 »
hallo,

gravierende Unterschiede F-D gibt es in deinem Beispiel nicht. So knapp 70€ monatlich, die du in F weniger hättest.

Also dein Fall: brutto monatlich 3.000, alleinstehend, ohne Kinder, du wohnst in F.
Variante1, du arbeitest als Grenzgänger in D, Sozialabgaben in D, Steuern in F;
Variante2, du arbeitest in F, kein Grenzgänger, Sozialabgaben und Steuern in F.

Bei mir sieht die Rechnung grob so aus:

zu1
Jahresbrutto 36.000  - deutsche Sozialabgaben 7.200 (rund 20% )  = 28.800.  Diesen Betrag bekommst du von deinem deutschen Arbeitgeber im Jahr ausbezahlt. Denselben Betrag nimmst du auch zur Berechnung deines steuerpflichtigen Einkommens in F.  Also im Onlinerechner einzutragen 'ligne AJ'. Der errechnet dann 2.468 an Steuern. Was netto bleibt sind 28.800 – 2.468  = 26.332 im Jahr.

zu2
Jahresbrutto 36.000  - französische Sozialabgaben 7.920 (rund 22%*)  = 28.080.  Diesen Betrag erhältst du vergleichsweise von deinem französischen Arbeitgeber.   Hier ist allerdings mehr steuerpflichtig, nämlich ca. 29.100.  Darauf anfallende Steuern 2.549.   Das Netto wäre dann  28.080 – 2.549  =  25.531.

Soweit die Zahlen.
Was man jedoch schlecht vergleichen kann, sind die Sozialleistungen. Ein französischer Arbeitgeber zahlt für dich höhere Beiträge in die Sozialsysteme ein als ein deutscher.
Die Arbeitslosenversicherung in F leistet mehr als in D.
Über Krankenversicherung mag man streiten.
Jedoch die Rentenversicherung ist unschlagbar. Hier ist in deinen Beiträgen bereits eine Zusatzversicherung enthalten, die du in D noch extra bezahlen müsstest.

Grüße
 
*berechnet für die Departements Alsace und Moselle mit ihren erhöhten Krankenkassenbeiträgen.

570
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 13. September 2008, 20:49:20 »
Hallo,

als Grenzgänger erfährst du steuerlich keine Sonderbehandlung. Das zu versteuernde Einkommen wird für in F unselbständig Beschäftigte nach demselben Schema ermittelt (mit einer geringen Abweichung).

Die in F  höheren Sozialabgaben  mit der größeren Absicherung können steuerlich voll abgesetzt werden. Als Grenzgänger mit 'niedrigeren deutschen' Sozialabgaben muss man eine entsprechende Absicherung zusätzlich aus seinem Netto ohne steuerlichen Vorteil erbringen. Somit ist der Grenzgänger steuerlich sogar schlechter gestellt.

Der enorme Unterschied bei der Lohnsteuer liegt für mich nicht im französischen System, sondern in der deutschen Steuergesetzgebung, die die einzelnen Einkommensarten unterschiedlich stark bis gar nicht belastet.

In F sind die gesamten Steuereinnahmen incl. Sozialabgaben ( aber auch ohne) in % vom BIP deutlich höher als in D. Nach Eurostat-Statistik liegt D hier sogar unter dem EU-Durchschnitt. Obwohl es in D kaum einer zugeben will, ist D eigentlich ein Steuerparadies.
Nur für Lohnsteuer-Zahler gilt das nicht. Hier kassiert in den meisten untersuchten Fällen D eindeutig mehr als F und überdurchschnittlich. (OECD-Statistik) Für Lohnabhängige ist D deshalb eher die Steuerhölle.

Grüße


und Entschuldigung, wenn es jetzt zu einseitig speziell wird.
@diego2
hast du eine zuverlässige Quelle nach der F deutlich mehr Staatsschulden hat als D?
Der letzte Monatsbericht -06.08- des BMF sagt D und F  63,1 : 64,4  also fast gleich, wenn man die gesamte Spanne nimmt. IT 103.2,  GR 92,4,  ...EU 58,9.....IR 26,9,  LU 7,4

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