Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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541
Sonstiges / Re: girokonto
« am: 08. März 2009, 16:27:32 »
Hallo,

Crédit Mutuel finde ich auch in Ordnung.
Die Vorteile: Filialen an jeder Ecke mit persönlichem Service, bieten die obligatorischen Versicherungen an, sprechen meist auch deutsch, telefonisch von D aus erreichbar (allerdings sind die Nummern nur auf der deutschen Webseite veröffentlicht).

Wenn es um ein simples Girokonto mit niedrigen Gebühren geht, ist die Banque Postale 1. Wahl.
Für 1,15 € im Quartal gibt es Einzahlungen, Auszahlungen, Abbuchungen, Geldeingänge aus D, Schecks zum Bezahlen, Bankkarte zum Abheben an Postautomaten, Monatsauszüge per Post, Konto-Zugang online. Dafür ist der Service eher bescheiden.

Girokonten mit allem drum und dran sind in F  teurer als in D, oft sogar erheblich. Mittlerweile kann man von seinem deutschen Konto auch vieles in F bezahlen. Ohne Probleme und günstig.

Grüße

542
Versicherungen / Re: Krankenkassen ?
« am: 06. März 2009, 22:04:28 »
hallo,

so wie krembser sehe ich das auch.

Zum Nachlesen hier im wiki der link:

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Grüße

543
Steuern / Re: Ummeldung nach F! Gibt es einen Stichtag?
« am: 20. Februar 2009, 19:14:31 »
Hallo daniel19800,

es gibt keinen Stichtag.
Mit dem Umzugstag wird ein Schnitt gemacht. Egal, wann der im Laufe des Jahres ist.

Für das Jahr 2009 versteuerst Du in F das Einkommen, das Du seit dem Umzug erhalten hast. Was vorher in D war, interessiert hier in diesem Jahr nicht.
Es kann sehr wohl sein, dass dann tatsächlich keine Steuern zu bezahlen sind. Wenn das Einkommen zu gering ist, wegen kurzem Zeitraum oder größerer Familie. Das muss man halt individuell ausrechnen. Nur einen allgemeinen Stichtag gibt es nicht.

Die Sache in D sieht etwas anders aus. Hier bleiben die monatlich abgezogenen Steuern erstmal in D. Für das Jahr 2009 ist eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Einkünfte nach dem Umzug werden zur Berechnung des Steuersatzes mit berücksichtigt. Danach wird es wohl eine (geringe?) Steuerrückzahlung vom deutschen Finanzamt geben.

Nun könnte man nach dem steuerlich optimalen Umzugstermin fragen.
Den kenne ich nicht. Zur Ermittlung würde ich da mehrere Vergleichsrechnungen machen. Auf französischer Seite mit der Simulation von 'impots.gouv' (gratis) und auf deutscher mit 'Steuer 2008' von ALDI (günstig).
Ich vermute mal, das Ergebnis wird generell sein: Je eher Du umziehst, umso günstiger.
Für konkrete Infos guck Dir mal im Wiki 'Steuern in Frankreich' an.

Grüße


544
Steuern / Re: Ummeldung nach F! Gibt es einen Stichtag?
« am: 19. Februar 2009, 17:25:51 »
hallo,

das ist ja schon extrem strubbelig, was man Dir da erzählt hat.

Um mal Klarheit reinzubringen, vorab 2 Fragen:
Willst Du wegen der Steuer nach Frankreich ziehen?
Hast Du schon überprüft, ob Du dann Grenzgänger bist?

Erst danach kann es weitergehen mit Antworten, die auch helfen können.

Grüße

545
Steuern / Re: Abgeltungssteuer
« am: 12. Februar 2009, 19:17:39 »
hallo,

als Grenzgänger brauchst Du weder Freistellungsauftrag noch NV-Bescheinigung. Einkünfte aus Kapitalvermögen in D (üblicherweise Zinsen) werden Dir von der Bank steuerfrei ausgezahlt.
Daran ändert sich auch in diesem Jahr nichts, trotz der neuen deutschen Abgeltungssteuer. Die betrifft nämlich Grenzgänger gar nicht. Allerdings sind diese Zinsen dann -wie Du bereits geschrieben hast- in Frankreich zu versteuern.

Wollte die Bank denn einen Freistellungsauftrag haben?
Wenn ja, weiß sie, dass Du Grenzgänger bist?
Wenn ja, war es ein Missverständnis?
Wenn nein, hat sie keine Ahnung.
(Soll es geben, wenn Banken nicht in der Grenzregion zu Hause sind)

Grüße

546
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 10. Februar 2009, 19:14:28 »
hallo Mathis,

Deine Ausführungen finde ich ok. Bis auf einen Punkt.

So wie Du die 45-Tage-Regelung auslegst, hatte ich das auch die ganze Zeit gesehen und in einem Post noch vor ein paar Tagen geschrieben. Den Beitrag habe ich mittlerweile gelöscht, weil diese Auslegung wohl doch nicht so richtig ist.

Es gibt eine 'Verständigungsvereinbarung' seitens des Bundesfinanzministeriums. Darin wird erklärt, dass es unschädlich ist, auch an 45 Arbeitstagen nicht an seine Wohnstätte zurückzukehren.
Also keine doppelte Anrechnung wie abends keine Rückkehr und morgens keinen Start.

Nachzulesen hier: http://www.buergerdienste-saar.de/formulare/Grenzgaengerregelung.pdf
Unter B, 2., und 1. Punkt.

Aber auch danach überzeugen Deine Ausführungen zur Plausibilität immer noch.

Grüße

547
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 09. Februar 2009, 23:01:32 »
Hallo,

gute Frage  ;)
Es gibt wohl keine genaue Definition, ab wann ein Wohnsitz begründet ist und bis wann nicht.

Die Auskünfte, die Du hier bekommen hast, bringen Dich jedoch auf die sichere Seite.

Wenn du als Ausländer Dich in D pflichtgemäß anmeldest, ist die Sache klar. Es gibt einen weiteren Wohnsitz, mit den bekannten negativen Folgen.
45 1x Übernachtungen im Jahr begründen noch keinen Wohnsitz. Wie dein Finanzamt sagt, auch nicht bei einer gemieteten Wohnung, die Du dann aber auch nicht öfter benutzten darfst.
(Eventuell ist der Nachweis schwierig; doch Meldepflicht besteht nicht).
Ich kann mich an ein Urteil erinnern  -es ging da allgemein um Steuerpflicht in D-  in dem ein Wohnsitz bejaht wurde bei nur 2maligem Aufenthalt über mehrere Wochen im Jahr in D.

Es sieht so aus, als ob die Finanzämter einen gewissen Ermessensspielraum haben. Und da hilft nur eins, mit dem zuständigen deutschen Finanzamt vorher reden und die Modalitäten abklären.

Grüße

548
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 04. Februar 2009, 21:12:39 »
hallo juniemond,

vielleicht bringt das Klarheit:
Die Auskunft von Deinem Finanzamt finde ich ok. Dagegen stimmt die Auskunft vom Einwohnermeldeamt nur bedingt; es ist auch gar nicht für Grenzgänger zuständig.

Die 45-Tage-Regelung heißt für Dich, es ist Dir erlaubt, an 45 Arbeitstagen im Jahr nach der Arbeit in D zu übernachten -egal wo-  und Du musst da nicht nach Hause fahren.

Für 45  1x-Übernachtungen in D musst Du als 'Ausländer' und Grenzgänger auch nicht zum Einwohnermeldeamt, um einen Wohnsitz in D anzumelden. Es rät Dir hier auch jeder davon ab.

Sicher darfst Du in D eine Wohnung haben. Die kannst Du vermieten oder leer stehen lassen. Nur darfst Du selbst dort nicht an mehr als 45 Arbeitstagen übernachten. Sonst ist der Grenzgängerstatus weg.
Und wie plausibel ist eine angemietete Wohnung, wenn Hotel/Pension billiger sind?

Grüße

549
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 03. Februar 2009, 20:03:47 »
hallo _Markus_,

wir sind uns ja im Prinzip einig. Grenzgänger und 2. Wohnsitz in D, geht nicht.

Nun hatte ich versucht zu begründen, warum das nicht geht:
Wenn ich die Bedingungen für Grenzgänger erfülle, muss ich mich in D gar nicht anmelden
(Egal ob mit  2., 3., 4,  .... Wohnsitz).
Wenn ich mich nach den deutschen Meldevorschriften jedoch anmelden muss, dann habe ich die Voraussetzungen für Grenzgänger nicht einhalten können.
Wenn ich also Grenzgänger bin, warum sollte ich mich dann in D mit einem Wohnsitz anmelden?

Hinter den bisherigen Fragen zu diesem Thema im Forum erkenne ich eigentlich nur die Frage: 'kann ich nicht irgendwie tricksen; nämlich in D wohnen und trotzdem als Grenzgänger anerkannt werden?'.
Und da ist die übereinstimmende Antwort der F-Erfahrenen:
NEIN, legal geht das nicht.

Das gilt generell so für alle Anfragen hier.
(Doch es gibt auch seltene Ausnahmen, zB bei Teilzeit-Beschäftigten)

Grüße

550
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 03. Februar 2009, 17:15:29 »
hallo juniemond,

eigentlich ist das mit den Tagen eindeutig festgelegt.

Du musst täglich von deiner Wohnung in F zu deiner Arbeit nach D fahren und auch wieder zurück.
Ausnahmen sind möglich, und zwar an 20% deiner Arbeitstage, maximal an 45 Tagen im Jahr.
Wer das einhält, kann sich gar nicht so lange in D aufhalten, dass er sich dort mit einem 2. Wohnsitz  anmelden müsste. Was gibt es also für einen besonderen Grund, sich in D dennoch anzumelden oder eine zusätzliche Wohnung zu mieten? (Vielleicht findest du eine überzeugende Begründung für eine 2.Wohnung in D ?)

Eine andere Frage ist natürlich, wer kontrolliert das. Steuerbehörden haben dazu die Möglichkeit, wie Mathis ja schon beschrieben hat. Von regelmäßigen Überprüfungen habe ich allerdings noch nichts gehört.
Aber es gibt ja 'böse' Nachbarn und Arbeitskollegen oder die enttäuschte Liebe, die dann gerne auch anonym denunzieren. Und da kann es unliebsamen offiziellen 'Besuch' sogar auf der Arbeitsstelle geben mit unerfreulichen Konsequenzen.

Also, wie immer im Leben, das Risiko muss man kennen, selbst abschätzen und dann auch tragen.

Grüße

551
Steuern / Re: Wohnungssteuer (Taxe D´Habitation) aus 2008
« am: 01. Februar 2009, 22:47:49 »
hallo,

ja sicher kommen die Bescheide für die Wohnsteuer üblicherweise für das laufende Jahr.
Nur geht es hier mal wieder um das Umzugsjahr.
Was Erica von 2007 schrieb, kann ich für einen anderen Fall bestätigen.
Mieten ab 1. Januar, Bescheid erst Ende des folgenden Jahres und nur für das folgende Jahr. Die Steuer für das 1. Jahr wurde auch hier nicht erhoben.
Für diese Praxis habe ich sogar auch schon eine seltsame Begründung gehört.
Ich bin gespannt, was Blue 1904 berichten wird.

Grüße

552
Anmerkungen zum Forum / Re: Benötigen dringend eure Hilfe!
« am: 25. Januar 2009, 19:13:24 »
hallo Mietzekatze,

um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, erlaub mir 2  Fragen.
Du weisst, dass die Mieten im Saarland niedriger sind als in der angrenzenden französischen Region?
Du weisst, dass ihr so wie du das schilderst, keine Steuervorteile als Grenzgänger bekommen werdet?

Grüße

Anzeigen in deutsch gibt’s auf den Online-Seiten der Saarbrücker Zeitung.
Mit fast allen französischen Maklern in Grenznähe kann man deutsch reden.

553
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 23. Januar 2009, 17:30:36 »
hallo,

Lastschrifteinzug grenzüberschreitend geht wohl noch nicht, weil die nationalen Systeme rein rechtlich und technisch nicht kompatibel sind.
In D gibt man üblicherweise eine Ermächtigung zum Einzug an den Zahlungsempfänger. Einer Belastung auf seinem Konto kann man nur nachträglich, dafür aber 6 Wochen lang widersprechen. Und das Geld kommt zurück.
In F wird die Ermächtigung an die Hausbank geschickt. Eine Belastung kann nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden, man muss vorher bei der Bank widersprechen.
Leider helfen da BIC und IBAN nicht aus der Klemme.

Aber es gibt Alternativen:
Ich habe ein deutsches Konto als Hauptkonto. Dort geht Lohn/Gehalt ein. Alles, was in F per Überweisung bezahlt werden kann, wird von diesem Konto mit EU-Überweisung oder EU-Dauerauftrag erledigt. Als Online-Konto ist das gratis, also günstiger als alle Zahlungen innerhalb F per Scheck, TIP oder virement.
Wer in F auf Einzug (prélèvement) über ein F-Konto besteht -wie Telefon und Internet-, für den habe ich ein französisches 2.Konto, das ich per Dauerauftrag monatlich aus D füttere.
Mathis, wenn es dir Spaß macht und du die Zeit opfern willst, geh mal mir deinem Transportunternehmer in den Clinch. Er hat nicht das Recht, Zahlungen nur per Einzug zu akzeptieren, auch wenn du in F wohnst.

Grüße

554
Steuern / Re: wo muss ich meine STeuern bezahlen???
« am: 18. Januar 2009, 15:59:57 »
hallo Karin,

die Auskunft von deinem Finanzamt finde ich im Ergebnis richtig. Du zahlst deine Steuern in Frankreich.

Mit dem 'Antrag auf Doppelbesteuerung' ist sicherlich die Anerkennung als Grenzgänger gemeint. Und die bekommst du tatsächlich nicht, weil du die Bedingungen für Grenzgänger nicht erfüllst.

Eigentlich kannst du froh sein, dass du nicht Grenzgänger bist. Denn dann würdest du in Deutschland – an deinem Wohnort-  versteuern müssen.

Grüße

555
Steuern / Re: wo muss ich meine STeuern bezahlen???
« am: 17. Januar 2009, 19:55:28 »
hallo Karin,

Wohnort - Arbeitsort 150km Entfernung, das riecht nicht nach Grenzgänger. Dazu noch 2x in der Woche in F übernachten, erst recht nicht.
Wenn der Arbeitgeber auch noch ein französisches Unternehmen ist, versteuerst du in Frankreich.

Doch für eine exakte Antwort braucht man unbedingt Angaben zu Wohnort, Arbeitsort, Arbeitgeber (ohne Namen).

Grüße

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