Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Familienquotient für unverheiratete Paare?
« am: 27. April 2009, 20:23:23 »
Hallo ch'ti, 

;) man musch niss verheiratet schein, …....
….um seinen Familienquotienten um -1- ( 'part supplémentaire' ) zu erhöhen. Steuerlich gleichgestellt sind die PACS (so was wie eingetragene Lebensgemeinschaften, die in F auch unter Heterosexuellen möglich sind).
Für minderjährige Kinder gibt es immer eine 'part supplémentaire. Wenn die Eltern zusammen wohnen, aber getrennt veranlagt werden, müssen die sich entscheiden, wer den Kinderbonus bekommen soll. Leben die Eltern getrennt, oder sind geschieden, bekommt jeder den halben Bonus (demie part sup = 0,5).

Grüße

527
Sonstiges / Re: privatinsolvenz iin frankreich
« am: 26. April 2009, 22:00:08 »
Hallo,

Privatinsolvenz, so wie man das in Deutschland kennt, geht in Frankreich etwas anders.

Wenn Du mit Deinem Einkommen, Deine monatlichen Verpflichtungen nicht mehr bezahlen kannst, besonders bei Ratenrückständen, gibt es ein Verfahren, nach dem mit Staatsautorität  die Raten reduziert und eventuell auch Teile der Schulden gestrichen werden.

Zuständig ist die 'commission de surendettement'. Die ist bei der Banque de France angesiedelt. Niederlassungen gibt es mehrere in jedem Departement. Da ist nachzufragen und die regeln auch alles. Einen Anwalt braucht man nicht dazu.
Französischkenntnisse sollte man unbedingt signalisieren. Sonst zicken die ganz schön rum.

Grüße

PS: meine Erfahrungen habe allerdings ich nicht als Schuldner gemacht.

528
Steuern / Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« am: 21. April 2009, 21:49:59 »
Hallo,

auf die Schnelle:

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarland Öffentlichkeitsarbeit
Am Ludwigsplatz 14
66113 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681 - 501 1277

"Bei Grenzgängern mit Wohnsitz in Frankreich gehören zum Grenzgebiet auf französischer Seite alle in den Departements Haut - Rhin, Bas - Rhin und Moselle liegenden Städte und Gemeinden (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen) und auf deutscher Seite alle Städte und Gemeinden des Saarlandes sowie die grenznahen Teile von Baden-Württemberg und Rheinland–Pfalz. Die Orte, die zum Grenzgebiet dieser Länder gehören, sind in dem BMF- Schreiben vom 11.06.1996 (Bundessteuerblatt 1996, Teil I Seite 645 ff) aufgelistet."

Hier der link:

http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarvb.do;jsessionid=71F35F8710C1233282AF19B23F2EDABD?sl=G&pmid=0&vti=93419&action=content&quelle=contentlinks&position=a&name=Grenzg%E4nger

Grüße

529
Steuern / Re: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
« am: 21. April 2009, 19:55:23 »
Hallo,
genau,

Livret A bei der Postbank (oder analog Livret Bleu bei Crédit Mutuel) und Livret DD gibt es nur in Frankreich. Und davon darf man jeweils nur eins haben. Beim aktuellen Zinssatz von 2%  und einer Anlage von 15.300 + 6.000 macht das gerade mal 426 Euro Zinsen im Jahr, abgabenfrei.
Nicht berauschend.
Doch auch Zinsen aus Kapitalanlagen in D sind keine Alternative. Die Erträge werden in F zum individuellen Spitzensteuersatz plus Sozialabgaben (dieses Jahr 12,1%) belastet.
Auch nicht berauschend.

Mein Anlage-Favorit aktuell sind französische Genossenschaftsanteile. Rendite nach Steuern und Sozialabgaben so 3.5 bis 4%  für das Jahr 2009. Wer sich auskennt, weiß was ich meine und wo er sich informieren kann. Wer nicht, muss halt nachfragen.
Ich mache hier keine Reklame.

Dividenden auf deutschen Depots: sollte man in F erklären, es kann sogar eine Erstattung geben, je nach Investment.
Nur, um was für Beträge geht es da, wenn man nicht mehrere -zig Tausend an Aktien hat?

Grüße

530
Steuern / Re: Termin für Lohsteuer
« am: 20. April 2009, 22:13:28 »
Hallo,

@ Maiki75  +  suesssef

ab der 2. Erklärung erhält man die Steuerformulare per Post nach Hause. (Wird wohl Anfang Mai).

Erklärung online und Änderung der Zahlungsweise -hier:

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=TWD5QOY4TQL0DQFIEMQCFE4AVARW4IV1?espId=1&pageId=particuliers&sfid=10

Um online zu erklären, muss man 'sich abonnieren'   - Klick unter  'Espace abonné' auf:  'Abonnez-vous à votre espace'.

Um monatlich zu zahlen, Klick  unter  'Services disponibles sans abonnement' ---'Payez votre impôt'  auf:  'Accédez au service en ligne de paiement des impôts'.

Grüße

531


 Hallo,

jetzt wird’s tatsächlich spannend und ich warte, wie es weitergeht.
Kann es sein, dass Cally noch Beamter aus der Zeit der ehemaligen Bundespost ist und jetzt bei einer der Nachfolge-AG's (Bonn-Telekom)??
Dann wäre die Steuersache in sich stimmig. Aber reine Spekulation.

@ kembser     :-[   :-[   
Ich habe schon Buße getan und 50x geschrieben: „Du sollst kembser nur mit einem 'r' schreiben“. Kommt nicht mehr vor.  :zwinkern:

schöne Grüße

532
@ krembser wg. Steuern,

nicht so ganz. Die Bezüge eines deutschen Beamten werden nur in D versteuert. Klar.
Doch wenn es weitere Einkünfte im Haushalt gibt, werden diese (unter den bekannten Bedingungen) dann in F und nicht in D versteuert. So hatte ich auch die Aussage: „Da ich Steuern in Frankreich abführe,..“ verstanden.

Grüße

533
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 14. April 2009, 19:13:10 »
Hallo Sascha,

die deutsche Steuererklärung kannst Du erst machen, wenn Deine französische durch ist, also nicht vor August. Weil, in D wollen sie wissen, was Du in F erklärt hast. Vorher wird da nichts bearbeitet.

Zu versteuern ist nur das Einkommen zu D-Zeiten, die Freibeträge und Pauschalen werden jedoch voll und nicht anteilig gewährt. Wie das formularmäßig aussieht, bin ich mir nicht sicher.

Wenn Du hier im Forum keine weiterführenden Antworten auf Deine konkreten Fragen erhältst, ist die Arbeitskammer in Saarbrücken die richtige Adresse. Die kennen sich ziemlich aus und machen Dir auch Deine deutsche Erklärung gratis; dafür zahlst Du schließlich Arbeitskammerbeiträge im Saarland.

Grüße

534
Behörden / Re: Umzug nach Stiring WEndel - bitte dringend HILFE
« am: 07. April 2009, 22:11:25 »
Hallo Mietzekatze,

Du willst hier Hilfe. Im WIKI gibt es die umfangreich. Noch nicht gelesen?
Auch im Forum sind alle Deine Fragen bereits mehrfach erörtert worden. Noch nicht gesucht?
Im Januar hattest Du ja schon mal für Deinen 'Schatz' nachgefragt.
Nimmst Du denn die Informationen hier überhaupt ernst?
Wenn Deine Aussagen vom 25. Januar immer noch (ohne Missverständnis) stimmen, haben Du und Dein 'Schatz' nur ein Problem, und das ist der von Dir zitierte Steuerberater.

Dennoch bekommst Du jetzt persönliche Hilfe in Kurzform (ohne Steuerberaterhonorar):
Konto – ja
Versicherung – ja
Anmeldung – ja
Straßburg – nein
Telefon und Internet – kommt drauf an.
Wenn Du mit Menschen auch wegen nicht vorhandener Rechnungen reden willst: 'Francetelecom' oder 'SFR'.
Beide haben einen Laden in Forbach.

Grüße

535
Sonstiges / Re: Existenzgründung in Frankreich
« am: 03. April 2009, 18:26:55 »
Hallo Huck,

ob viel oder wenig, es kommt wohl darauf an, was ich mit was vergleiche bei der Bewertung von staatlichen Abgaben (Steuern + Sozialabgaben).

Für Unselbständige in D oder F liegt der Vorteil in F, wie Du hier aus allen Beiträgen lesen kannst.
Beim Vergleich für Unternehmer wird D wohl günstiger sein, wie du selbst recherchiert hast.
Wenn ich dann selbständig – unselbständig in D vergleiche, ist der Selbständige eindeutig König in Deutschland.

Die von Dir zitierten Abgabensätze für Unternehmen erschrecken doch nicht. Millionen Arbeitnehmer in D wären glücklich, würde man diese auf ihre Besteuerung anwenden. Und zwar 1:1, inklusive der Bemessungsgrundlage.
Sie bezahlten dann Steuern nur von dem, was am Monatsende übrig bleibt. Da wäre ich sogar mit einem Steuersatz von 60% gerne dabei.

Sollten Dich jedoch konkrete Zahlen eher überzeugen, guck Dir mal das Steueraufkommen und dessen Verteilung in F, D und EU-weit an.

Grüße

536
Sonstiges / Re: Existenzgründung in Frankreich
« am: 31. März 2009, 22:51:13 »

Hallo Leute, ......
 ...stimmt es, daß man als Selbständiger bei einem Gewinn von über 27000 Euro in Frankreich trotz der geringen Einkommenssteuer erheblich schlechter dasteht als in Deutschland?

   Huck

Ja sicher,
als Selbständiger kriegst Du in Frankreich eben keine steuerliche Extrawurst so wie in Deutschland.

Deshalb: Der Selbständige bevorzugt Deutschland, als das Steuerparadies für alle, die keine Lohnsteuerkarte brauchen.

Grüße

537
Sonstiges / Re: Rechnung in F als wohnungsnachweis
« am: 30. März 2009, 23:02:17 »
Hallo,

schön, dass es mit dem Konto schließlich geklappt hat.
Ich befürchte, dass Du das Problem mit dem Wohnungsnachweis noch öfter bekommen wirst.
Weil: In Frankreich gibt es das deutsche Melde(un)wesen nicht. Deshalb kann hier jeder hin und her umziehen, ohne sich umzumelden und ohne dass die aktuelle Adresse im Ausweispapier eingetragen wird.
Zum Nachweis, wo Du wohnst, nimmt man halt eine relevante 'facture', zB Strom.
Ich finde das genial einfach: da, wo Du wohnst, verbrauchst Du Strom, wenn Du keinen Strom verbrauchst, kannst Du da auch nicht wohnen. Ähnlich ist Festnetz.
Du verstehst, warum Handy-Rechnungen deshalb nicht akzeptiert werden?
Deine besondere Situation ist schon klar,  die wird auch respektiert. Doch wirst Du halt in Zukunft  auch weiterhin mit einen besonderen Aufwand rechnen müssen.

Grüße

538
Sonstiges / Re: Rechnung in F als wohnungsnachweis
« am: 29. März 2009, 12:34:11 »
Hallo g2122,

der Service bei der Postbank ist besch..eiden. Doch weil die Preise ok sind, solltest Du nicht aufgeben.
Klar, wer kein Gas, kein Festnetz hat, kann auch keine Rechnungen präsentieren.
Wie Du schreibst, wollen die Postler eine Stromrechnung von Deiner Freundin sehen. Die habt Ihr doch. Und mit der Ausweiskopie und der Bescheinigung Deiner Freundin könnt Ihr die Post dann rundum zufrieden stellen.

Grüße

539
Versicherungen / Re: Krankenkassen ?
« am: 26. März 2009, 21:13:33 »
Hallo bossu55,

mein Respekt, dass Du Dich um Klärung bemüht hast.
Doch entschuldige, wenn ich etwas unduldsam reagiere und nimm es nicht persönlich:
Der Begriff  'Öffentlicher Dienst' ist hier absolut irreführend, klärt nichts und hat so noch nie gestimmt, obwohl das immer wieder vor- und nachgeplappert wird, sogar von normalerweise seriösen Stellen.

Im gesamten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich kommt der Begriff Öffentlicher Dienst überhaupt nicht vor.
Dagegen wird lediglich auf die Rechtsform des Arbeitgebers abgestellt. Wenn der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, versteuern die dort Beschäftigten generell im Arbeitsland (mit wenigen Ausnahmen), egal als was sie da konkret arbeiten.
Firmiert der Arbeitgeber jedoch im Privatrecht, versteuern die Beschäftigten im Wohnland, egal ob öffentlicher Dienst oder nicht.

Diese Regelung finde ich sehr gut, man kommt auch nicht ins Schwimmen. Anders jedoch, wenn vom öffentlichen Dienst geredet wird.
Was ist denn beispielsweise mit Beschäftigten an einer Universität, bei Lotto-Toto-Gesellschaften, bei der AOK, im Krankenhaus, bei der Müllabfuhr, bei der Kirche, Bundesbahn, Nah-Verkehrsbetrieben usw.?
Mit 'Öffentlichem Dienst' kann man da gar nichts klären.

Zum Glück gibt es hier ein Wiki, in dem das genau steht.
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Und sorry für die schwäbischen Behörden, wenn sie das nicht gelesen haben.  ;)

Schöne Grüße

540
Sonstiges / Re: girokonto
« am: 09. März 2009, 23:15:09 »
Hallo g2122,

so mache ich es auch. Deutsches Konto bei der Sparkasse kostenlos als online-Konto. Das wird auch für alle möglichen Zahlungen nach Frankreich genutzt.
Billiger geht’s nicht, keine Postengebühren, keine Briefmarke.
Dazu ein Konto bei der Banque Postale auch mit online-Nutzung. Ohne Probleme, jedoch im Vergleich zur Sparkasse etwas dürftig. Einfach so Rechnungen per Überweisung zu bezahlen geht nicht, die Empfängerkonten müssen vorher extra registriert werden. Daher dient mein Postkonto nur für Abbuchungen, besonders Telefon, Internet, und wird per EU-Dauerauftrag aus D gratis gefüttert.

Ob man zur Konto-Eröffnung einen Termin braucht? Da gibt’s wohl keine Regel.
Sogar auf einer großen Postfiliale habe ich erlebt, dass man auf rendez-vous mit dem conseiller, also Termin, bestanden hat, während auf einer anderen kleinen Filiale die Eröffnung ruck-zuck gemacht wurde.
Am besten hingehen, fragen und dann sieht man.
Die notwendigen Unterlagen hat Dir ja schon Ralph genannt.

Grüße

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