Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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511
Steuern / Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« am: 06. Juni 2009, 20:15:48 »
Hallo,

Formular 2047, Seite 2, da müssen auch die Dividenden hin.

Viel mehr lässt sich konkret nicht sagen. Es komm drauf an, aus welchem Land  die Einkünfte ursprünglich stammen. Bei impots.gouv findest Du Erklärungen und ein Beispiel, das so die gängigen Fälle abdeckt. Dividenden aus Deutschland (als EU-Land) und Japan (nicht EU) und Zinsen aus Österreich (wegen Quellensteuer).

 (http://doc.impots.gouv.fr/aida2009/brochures_ir2009/lienBrochure.html?ud_080.html#dgibro.ir2009.ud80.290.1)
Der bessere link:  http://doc.impots.gouv.fr/aida2009/brochures_ir2009/ud_092.html#dgibro.ir2009.ud92.332.23

Mir ist diese Erklärerei zu aufwändig -erst recht bei Investmentfonds. Und da es meist um relativ geringe Beträge geht, habe ich nichts erklärt. Mittlerweile sind die Anlagen aus D abgezogen.
Ich sehe so nur Vorteile bei der Anlage in F:
Abgabenbefreite Zinserträge, Dividendenbescheinigungen, die für die F-Steuer aufbereitet sind und bei Aktienverkäufen unter 25000€ im Jahr keine Steuern auf die Gewinne.

Grüße

512
Hallo,

zum besseren Verständnis der Regelung mit den 183 Tagen übersetze ich mal frei aus dem 'Doppelbesteuerungsabkommen':

Du versteuerst dann in Frankreich, wenn
Du Dich in Deutschland insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhältst,
und die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht Deutschland ansässig ist,
und die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in Deutschland hat.


Es sind also alle 3 Bedingungen zu erfüllen, um in F zu versteuern. 183 Tage Frankreich allein reichen nicht.  Leider.

Grüße

513
Anmerkungen zum Forum / piratage en ligne - Internet-Piraten
« am: 26. Mai 2009, 22:59:04 »
Hallo Marco,

ich bin richtig wütend, wenn ich sehe, dass nun fast täglich Internet-Piraten dieses Forum entern, um ihren Reklame-Müll abzukippen. Manche neu angemeldete 'nicknames' stinken ja schon sofort nach Piraterie.
Gibt es denn generell hier keine Mittel, um zumindest für den ersten Beitrag eines neuen 'Mitglieds' entsprechende Barrieren aufzubauen?

Gruß

514
Steuern / Re: Steuerfrage
« am: 26. Mai 2009, 21:53:24 »
Hallo Ralph,

zunächst mein herzliches Willkommen als Mitglied des Forums an Dich als neuen Moderator.

Ich wollte Dir gar nicht widersprechen. Deine Aussage fand ich nämlich ok.
Zu diesem Thema gibt es ja schon seit Monaten Beiträge. Und das Schöne ist, dass wir hier gemeinsam schon verdammt viel geklärt haben, was Steuerfragen bezüglich des Grenzgängerstatus betrifft: 183-Tage, 45-Tage, Grenzregionen, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Nationalität usw.  (Ob sich da mancher Steuerberater mal ne Scheibe von abschneiden kann?)

Ich erinnere mich noch gut an einen Beitrag von Dir vor Monaten. Da hattest Du ausgeführt warum es von Vorteil ist, nach einer Arbeit außerhalb der Grenzregion nochmal an den Arbeitsort innerhalb der Region zurückzukehren, mit Protokoll, so wie Du es machst. Und so etwas hatte ich gemeint in meiner Antwort an Grenzhüpfer mit 'in diesem Sinne darstellbar'. Denn dann wird die Frage nach 45-Tage ja oder nein  -mehr oder weniger- schlicht irrelevant.

Schöne Grüße

515
Steuern / Re: Steuerfrage
« am: 26. Mai 2009, 20:20:38 »
Hallo,

Du wohnst doch in F, Grenzgängerregion?

Wenn Du täglich an Deinen Arbeitsort nach Saarbrücken fährst und auch von Deinem Arbeitsort Saarbrücken wieder nach F zurückfährst, ist es unerheblich, wo Du dazwischen noch gearbeitet hast. Ob Frankfurt, Köln oder Mailand – piepegal, es fällt nicht unter die 45-Tage-Regelung.
Jetzt musst Du nur noch den bearbeitenden Steuerberater überzeugen. Und das geht so:
Gib ihm einen Hinweis auf die Verständigungsvereinbarung vom 16.02.2006 mit dem 'Bundesministerium der Finanzen'.
Die kann er selbst nachlesen: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/005.html

Deine Tätigkeit in Frankfurt müsste doch in diesem Sinne darstellbar sein. Dann kann man sich auch eventuelle Klimmzüge mit exotischen Zahlungsmodalitäten sparen.

Grüße

516
Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 25. Mai 2009, 20:06:12 »
Hallo,

nein, spielt keine Rolle. Aber Respekt, dass sich Dein Patron darüber für Dich Gedanken macht.

Um Grenzgänger zu sein, musst Du alle Bedingungen erfüllen.
Also, um kein Grenzgänger zu sein, reicht es aus, eine nicht zu erfüllen.
Wenn du danach an mehr als 45 Tagen nicht nach D zurückfährst, bist kein Grenzgänger und darfst legal in F versteuern.

Grüße

517
Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 25. Mai 2009, 20:01:32 »
Hallo Dieter,

ja Deine Anmerkung erscheint logisch. Du siehst bestimmt den Antrag 5011 vor Augen, den Grenzgänger nach D immer stellen. Und so könnte man auf die Idee kommen, dass es ein Wahlrecht gibt, man machts oder lässt es sein.
Doch im Doppelbesteuerungsabkommen steht nichts von einem Wahlrecht des Steuerzahlers. Dagegen haben die beiden Länder in diesem Abkommen geregelt, welches Land das Recht auf die Steuern hat. Und bei Grenzgängern -nach dieser Definition- ist es nun mal das Wohnland. (Es hätte  allenfalls das Steuerland ein Wahlrecht: Kassier ich oder verschenk ich  ;)  mal rein theoretisch.)

Gerade bei der 45-Tage-Regel, speziell bei Arbeit außerhalb der Grenzregion, hat es doch Streitfälle mit deutschen Steuerbehörden gegeben. Trotz Vorliegen von 5011 (mit der Bescheinigung Arbeit in D und Wohnung in F) hatten Finanzämter einen Verstoß gegen diese Regel entdeckt und mit Erfolg nachträglich Steuerforderungen gestellt. So vor 1 Jahr, glaub ich, gab es dazu hier auch Beiträge.

Um sich vor unliebsamen Nachforderungen zu schützen, sollte man seinen Status als Steuerzahler da schon hieb- und stichfest machen.

Grüße

518
Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 24. Mai 2009, 22:24:12 »
Ich habe halt tatsächlich schon mehrmals nach der Mittagsschicht in der Firma geschlafen. Wir haben da ein nettes Zimmer mit komfortbett und so.

Das ist doch perfekt. Der Patron richtet eine Übernachtungsmöglichkeit ein, also höchst offiziell.
Vielleicht brauchst Du gar keinen Nachweis und man glaubt Dir einfach. Schließlich profitiert Frankreich dann von Deinen Steuern.
Bonne chance!
Zur Info: aktuell werden die Steuern für das Jahr 2008 erklärt.

Grüße

519
Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 24. Mai 2009, 19:10:07 »
Hallo,

so  richtig freuen, dass kein Finanzamt Geld will, könnte man sich ja auch ;)  ;)
Es sieht ganz so aus, als ob F Dich als Grenzgänger ansieht mit Steuerpflicht in D. Und D noch nichts geschnallt hat. Aber irgendwann kommt, wie die alt Faasenacht, doch einer nach und will Geld.

Richtig gut für Dich wäre, wenn Du in F versteuerst. Dazu musst Du nur die Bedingungen für Grenzgänger nicht erfüllen. Und das geht einfach. Guck mal die Bedingungen:Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Tipp: am einfachsten kann man die 45-Tage-Regelung aushebeln. Ferienwohnung/Campingplatz mit Sommeraufenthalt, in der Firma übernachten, Freundin mit Wohnung in F.
Wenn Du das schon für 2008 schaffst, kannst Du gleich eine Erklärung in F machen. Termin bis 29.05. danach geht auch, kostet aber 10% mehr. Eine vorherige Rücksprache mit dem Finanzamt in F wäre schon gut, da kannst Du auch gleich eine Liste präsentieren mit den Tagen, an denen Du nach der Arbeit in F geblieben bist.

Grüße

520
Steuern / Re: Revenus 2008
« am: 22. Mai 2009, 20:12:42 »
Hallo,

das Datum ist ja schon geklärt.
Was Du jetzt in Deiner Erklärung angeben sollst?
Nun, richtigerweise müsste Dein Arbeitgeber Dir eine Bescheinigung für die französische Steuerbehörde ausstellen. Wenn nicht, auch kein Problem.

Du addierst dann die monatlichen Gehaltsauszahlungen aus Deutschland, inklusive der 250€ Fahrtkostenzuschuss. (Korrekterweise müsstest Du die Beträge, die in VL–Anlage und in die Pensionskasse gezahlt wurden hinzu zählen). Diese Berechnung machst Du nur für die Monate  März bis Dezember 2008.

Beim steuerlichen Ansatz der Fahrtkosten hast Du nun die Wahl:
1.Du akzeptierst die Pauschale von 10% Abzug bei den Einkünften. Oder.
2.Du setzt die tatsächlichen Fahrtkosten an.
   Hier werden alle gefahrenen Kilometer von zu Hause zur Arbeitsstelle und zurück berücksichtigt. (Aber keine Dienstfahrten oder -reisen).
   Wie viel Du da absetzen kannst, hängt von den insgesamt gefahrenen Km und dem PKW-Typ ab.
   Rechne mal so überschlägig mit 50 Cents pro km. 

Für weitere Informationen lies mal hier nach: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich
Dort gibt es auch einen Link, wo Du verschiedene Rechnungen durchspielen kannst. (http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuersimulation_online)

Grüße


521
Steuern / Re: 1. mal die Steuererklärung
« am: 21. Mai 2009, 19:31:49 »
Hallo,

genau so ist es.
Auf Formular  2047 (Seite 1, bei I. Traitements salaires,..) werden 'Allemagne' und die Einkünfte eingetragen, und auf Formular 2042 nach 'AJ' übertragen. C'est tout.

Du hattest auch nach Steuerbegünstigung bei deutschen Zinsen gefragt. Die gibt es nicht. Allerdings bieten Dir französische Banken abgabenfreie Anlagen an. Such mal unter Stichwort 'Livret A', da findest Du einige Informationen in verschiedenen Beiträgen.

Grüße

522
Technik / Re: Internetsprerre für Raubkopierer
« am: 14. Mai 2009, 21:31:36 »
Hallo,

danke an Ralf K. für den Link. Heise ist großartig, ich informiere mich da oft und gerne.

Es ist schon dégueulasse wie die Unterhaltungsindustrie es offensichtlich schafft, Druck auszuüben, um ihre Interessen durchzusetzen. Politiker geben dem nach, auch Kreditkartenorganisationen wie Mastercard und Visa. Der Kampf der Politiker 'gegen die Internet-Piraterie' schützt wohl nur die Unterhaltungsindustrie und hat als Gegner offensichtlich nur die privaten User im Visier.
Wo bleibt dagegen die Bekämpfung der Internet-Piraten des Massen-Spam? Oder die Verfolgung solcher Sumpfläden, die über Dunkelmänner, alle paar Tage feige und hinterhältig auch hier in das Forum eindringen, um ihren Reklameschlamm abzukippen?

Vielleicht hat man zum Glück bei Hadopi doch nicht an alles gedacht.
Es geht wohl nicht nur ums Raubkopieren. Aber wie siehts denn mit Streamen aus? Ich vervielfältige nichts, halte nichts zum Download bereit, gebe nichts weiter; also legal?
Auf die vorgeschriebene Mahnprozedur kann sich doch der clevere private User einstellen: Zuerst der Drohfinger per email, dann der Blaue Brief und da weiß man doch, was zu tun ist....  um nicht von Unterlaufen zu reden.

Grüße

523
Hallo Kätzchen,

fahr mal die Krallen wieder ein ;) ,
es gibt keinen Grund pikiert zu sein.
Guck mal, die Mitglieder hier müssen keine Fragen beantworten. Das machen sie freiwillig und gratis. Weil dumme Fragen hier eher selten sind, findest Du auch kaum  'genervte'  Reaktionen. Wenn Du mal mehrere Themen durchliest, wirst Du feststellen, dass es hier selbst bei Meinungsverschiedenheiten sehr gelassen und respektvoll zugeht. Im Gegensatz zu anderen Foren, wo Beschimpfungen, persönliche Feindseligkeiten und Pöbeleien an der Tagesordnung sind.
Entschuldige, aber eine Frage, die obwohl bereits beantwortet,  genau so zum zweiten Mal gestellt wird, ist für mich dumm.

Nochmals zu Deinem 'dingenden Hilferuf':
In Deinem 1. Beitrag hast Du geschrieben:
'Mein Freund und ich benötigen dringend Hilfe. Er ist im Vertrieb tätig und hat ein neues Gebiet in Saarbrücken seit Anfang des Jahres. Nun suchen wir ein 1-Zimmer-Apartment in der Nähe von Saarbrücken, allerdings schon auf der französischen Seite....Er würde max. 2- 3 mal unter der Woche dort übernachten...'
Wenn das immer noch aktuell ist, kannst Du alles vergessen, was Du über Grenzgänger gehört hast. Er wird das legalerweise nämlich nie. Selbst wenn er  'die Wohnung als Erstwohnsitz eintragen' will und 'schon mit seinem Steuerberater gesprochen …' hat.
Ich schlage vor, wir klären zunächst mal ab, wie Dein Freund überhaupt Grenzgänger werden kann.
Danach sind einige Deiner Fragen vielleicht gegenstandslos.

Schöne Grüße

524
Steuern / Re: Steuer via Internet
« am: 10. Mai 2009, 14:16:43 »
Hallo,

meine erste online-Erklärung habe ich auch ohne 2047 gemacht.  Obwohl Grenzgänger ja zusätzlich 2047 ausfüllen sollen, hatte das niemanden gestört. Schließlich stehen auf 2042 auch keine anderen Zahlen als auf 2047.
Ich denke, Du kannst ganz beruhigt sein. Wenn das Finanzamt jetzt noch Nachfragen hat -was ich bisher noch nicht erlebt habe-, werden die sich schon bei Dir melden.

Grüße

525
Steuern / Re: 1. mal die Steuererklärung
« am: 05. Mai 2009, 20:50:17 »
Hallo,

für die Zinsen aus Deutschland nimmt man dasselbe Formular  2047 wie für die Einkünfte.

Und da auf Seite 2, IV, B -Autres revenus.., eintragen:
in Spalte 1  = Allemagne
in Spalte 5 =  den Betrag der Zinsen
unterhalb der Tabelle bei A  = Betrag der Zinsen
bei TS = Betrag der Zinsen
Diese Zahl wird dann in die Steuererkärung Formular 2042 Seite 3, Punkt 2, in das Feld TS  übertragen.

Zur Erinnerung: das französische Finanzamt weiß, wieviel Zinsen in Deutschland kassiert wurden.

Grüße

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