Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 14. September 2009, 20:27:47 »
Hallo Dieter,

ok, Juristen können schon sehr spitzgriffelig sein.
Doch auch für „normal“ deutsch sprechende Menschen finde ich es eindeutig. Ich hebe mal die entscheidende Bestimmung von den Artikel 13 im Fettdruck hervor:

Abweichend von den Absätzen 1, 3 und 4 können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Personen, die im Grenzgebiet eines Vertragsstaats arbeiten und ihre ständige Wohnstätte, zu der sie in der Regel jeden Tag zurückkehren, im Grenzgebiet des anderen Vertragsstaats haben, nur in diesem anderen Staat besteuert werden; ...

So gesehen heißt es nicht lediglich 'können' sondern exakt 'können nur'.
Und dann ist es doch eindeutig im Sinne von 'müssen', oder?

Petee01, was Luxemburg anbetrifft, weiß ich nicht. Kann durchaus sein, dass Du da richtig liegst, aber das betrifft nicht  Frankreich-Deutschland.

Grüße

497
Steuern / Re: Wo Steuern Zahlen ?
« am: 14. September 2009, 20:25:01 »
Hallo stefansls,

ich bleibe dabei, mit Deinen zahlreichen Übernachtungen in F bist Du tatsächlich kein Grenzgänger.
Ich kann mir gut vorstellen, dass 'Paris' weniger versiert ist in Sachen Grenzgänger als Sarreguemines.
Was spricht dagegen, sich beim Finanzamt in Saargemünd kundig zu machen?

Hoffentlich hilft's.

Grüße

498
Hallo,

klar, bekommst Du das auch offiziell.
Voilà, der Link zum Bundesfinanzministerium als download.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/005.html
Im letzten Teil werden Details zu Arbeit innerhalb und außerhalb der Grenzregion erläutert.

Den redaktionellen Teil zum Thema hast Du bestimmt schon hier im Wiki gelesen. http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/45-Tage_Regelung
Allerdings funktioniert der dort zitierte Link nicht mehr.

Zu Dienstwagen haben hier schon einige Experten was geschrieben.
Such mal im Forum. Stichwort: Firmenwagen in F

Grüße

499
Steuern / Re: deutscher steuerberater
« am: 01. September 2009, 21:54:55 »
Hallo nr0603,

das mit der Steuernummer ist ein Popanz. Die 1. Erklärung machen Grenzgänger ohne Steuernummer, die gibt’s dann automatisch danach. Und die Steuerpflicht in F besteht auch ohne Nummer.
OK, Grenzgängerbescheinigung hast Du. Damit ist klar, wo Du wohnst und bei wem Du arbeitest.
Was Du versteuern musst weißt Du?
Gehaltsnachweise sind gut. Doch sehr oft will der französische Fiskus überhaupt keine Belege sondern glaubt Dir einfach.
Dass das Finanzamt dann noch EDF-Rechnungen, Meldebescheinigungen von Grenzgängern will, habe ich noch nicht gehört. Aber dennoch, mitnehmen schadet nicht. Freistellungsaufträge gelten für Grenzgänger nicht. Deine deutsche Hausbank wird sie auch nicht mehr berücksichtigen, wenn sie weiß, dass Du in F wohnst.

Ob Du für 2007 in F nachzahlen musst, hängt davon ab, ob Du in dem Jahr Grenzgänger warst oder nicht.
Dazu mal der lapidare Hinweis; wer in F wohnt, aber die Bedingungen für Grenzgänger in einem Kalenderjahr nicht erfüllt, versteuert sein deutsches Gehalt in D und nicht in F.  Verstanden  ;) ?
Wenn Du jedoch eindeutig Grenzgänger warst, wird’s nicht einfach. Und da würde mich interessieren, wie Dein Steuerberater aus dieser Nummer wieder rauskommt.

Viel Glück

500
Ein festes Büro ist nicht notwendig. Maßgebend ist wo Du arbeitest. Du musst auch nicht den ganzen Arbeitstag innerhalb der Grenzregion verbringen. Also „Abstecher“ nach außerhalb sind erlaubt.

501
Na dann guck mal hier:

 http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Allerdings der Link zu den erlaubten Grenzgemeinden funktioniert nicht mehr bei EURES. Die haben sich jetzt auf die „30km“ festgelegt. Heißt, alle Gemeinden in D, die auch nur mit einem Teil ihres Gebietes nicht weiter als 30km Luftlinie zur Grenze liegen gelten als erlaubtes Grenzgebiet.

Grüße

502
Steuern / Re: deutscher steuerberater
« am: 01. September 2009, 13:46:27 »
Hallo,

ja der Gang zum Finanzamt ist zu empfehlen. Die helfen sogar bei der Erklärung.
Die Freistellungsbescheinigung für Grenzgänger (das bekannte Formular 5011) hast Du ja wohl? Eine Bestätigung des Arbeitgebers über Deine Bezüge 2008 hast Du auch? Mit etwas Glück ist die Erklärung dann schnell vor Ort gemacht.

Allerdings sehe ich noch ein Problem für 2007. Wenn Du mit Deinem Umzug nach F Grenzgänger geworden bist -egal ob beantragt oder nicht- dann stehen ab diesem Tag dem französischen Staat die Steuern zu. Der kann also nachfordern, auch wenn Du bereits für das gesamte Jahr nach D bezahlt hast.
Und da wäre die Verantwortung des deutschen Steuerberaters gefordert.

Grüße

503
Steuern / Re: deutscher steuerberater
« am: 01. September 2009, 01:15:41 »
Hallo Natascha,

bei Deinem Hilferuf habe ich vermutlich mehr Fragen als Du selbst.

Was für eine Steuererklärung willst Du jetzt im September abgeben?
Als Grenzgänger für das Jahr 2008??
Du wohnst doch mindestens seit 2007 in F und hast noch nie eine Steuererklärung gemacht?  War nicht notwendig oder verschwitzt?

Für was braucht man einen deutschen Steuerberater?
Selbständig in D und irgendwann im Jahr 2008 dann angestellt?

Bevor ich weiter spekuliere, und Dir eventuell unrecht tue, wäre es für Antworten hilfreich, wenn Du konkreter würdest.

Grüße

504
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 24. August 2009, 22:45:14 »
Na klar, der Strang ist alt,
aber das Thema immer aktuell.
Wenn Du viele Kollegen in D hast, ist diese Diskussion täglich angesagt.

505
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 21. August 2009, 22:43:35 »
Hallo,

ich setz noch eins drauf.
Alles in allem ist das Leben in F billiger als in D.

Was teuer ist:
die Mieten und Immobilienpreise im Grenzgebiet (und sogar extrem unter Berücksichtigung der Qualität);
„normale“ Knöllchen – schweineteuer.
Viele Lebensmittel, Restaurants und Blumen;
Heizöl und Gasflaschen geringfügig.

Elektroartikel, Baumarktsachen, Kleidung unterscheiden sich kaum zu Deutschland.

Unschlagbar günstig sind:
die bekannten Lohnsteuern, 50-70% weniger als in D
(was kann man allein schon von dieser Ersparnis alles bezahlen ?)
Die weiteren Kosten für die Wohnung  -Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, GEZ  –so übern Daumen insgesamt  fast 50% billiger.
Medikamente und die Zusatzversicherung,  Behördenleistungen (fast ausnahmslos keine Gebühren ), legale Beschäftigung von Haushaltshilfen, Wohnungsrenovierung bei Materialkauf und Beauftragung von Handwerkern.
Sozialleistungen für die unterschiedlichsten Lebenssituationen. (Details wären ein Extra-Thema)

Ich weiß, ich weiß, meine französischen Freunde schreien sich weg, wie teuer alles in F ist.
Sie haben recht, denn sie vergleichen ihre Preise während der letzten 10-20 Jahre.
Grenzgänger vergleichen D mit F und erkennen D als sehr teures Land.
So gesehen haben beide recht.

Grüße

506
Wohnen / Re: Umzug nach Frankreich,in Deutschland arbeiten
« am: 28. Juni 2009, 23:14:27 »
Hallo Ihr Zwei,

mit Euren Arbeitsstellen in Kandel und Burrweiler könnt Ihr Grenzgänger werden.
Die Steuern sind dann in Frankreich zu zahlen. Für weitere Details guckt mal hier im Wiki.
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F
Die Steuern in Frankreich könnt Ihr Euch sogar selbst sehr genau ausrechen. Wie, ist auch hier im Wiki nachzulesen. http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Bei der Krankenversicherung ändert sich nichts. Die bleibt in Deutschland. Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ebenfalls. Also nur die Steuern (Lohn, Soli, Kirche) ändern sich.

Ja, französische Autobahnen kosten generell Maut. Aber nicht immer. In Grenznähe und um Ballungsgebieten herum sind sie gratis. Es kann durchaus sein, dass Ihr dann für die Fahrt zum Arbeitsplatz gar nichts zahlt.

Zur Maklersuche werden Euch sicher andere Forumsmitglieder mit Erfahrungen im benachbarten Département Bas-Rhin Ratschläge geben.

Grüße


507

es ist schon sehr kompliziert da hast du recht. deshalb kommt es auch immer auf den einzelnen Fall darauf an.


Hallo Dori, genau so ist es.
Und zum Glück haben wir diesen einzelnen Fall konkret.
So hatte BleedingHeart geschrieben:
„Ich bin Berater und sowieso ständig unterwegs in ganz D“.

In ganz D, ständig. Also Frankfurt, München, Dresden, Berlin, Hamburg, Köln usw.
Du empfiehlst ihm, täglich einen Termin innerhalb der Grenzregion zu legen.
Aufschreiben kann er ja viel. Aber wie sollte er das auch realistisch geschafft haben?
Zurecht hat Ralph deshalb angemerkt, dass das dann auch einer eventuellen Steuerprüfung standhalten muss. (Auch beim Arbeitgeber, der da zudem mitspielen muss)
Zur Begründung führst Du Deine persönliche Situation an  'Ich selbst hatte keine Steuerprüfung oder ähnlich'.
Ist denn Dein Fall identisch mit dem von BleedingHeart? 
Wenn ja, ...pschschsch..., wenn nein,  ...idem  ;)

Grüße

508
Steuern / Re: Termin für Lohnsteuer 2009
« am: 14. Juni 2009, 17:51:59 »
Hallo,

e-mail nicht, aber es erscheint nach dem Absenden sofort eine offizielle Empfangsbestätigung (accusé de réception signé) zum Ausdruck oder Speichern als pdf.
Dazu ist im espace abonné bei den Dokumenten die Erklärung sofort eingestellt.

Grüße

509
Steuern / Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« am: 10. Juni 2009, 19:35:12 »
Hallo Saabrigger,

ja, sehe ich generell so.
Die Jahresbescheinigungen sind dann natürlich auf die französische Steuer abgestellt und entsprechend aufbereitet. Das macht die Erklärung einfacher.

Aber es gibt weitere gute Gründe gegen ein Depot in D und für ein Depot in F.

Aktien: 
-Beim F-Depot kann man zur Besteuerung der Dividenden die persönlich günstigere Alternative wählen:  F-Abgeltungssteuer (z.Zt. 18%) oder individueller Spitzensteuersatz.
Beim D-Depot geht nur individuell. 
(CSG/CRDS -Sozialsteuer/-abgaben- von 12,1%  kommen in allen Fällen noch dazu)

Investmentfonds : 
-Die Fummelei, wie die einzelnen Zahlen wo einzutragen sind, verführt ja gerade dazu gar nichts zu erklären. Das kann gut gehen. Doch manche Fonds melden von D nach F. Wer genau das macht, erfährt man günstigstenfalls nur auf Nachfrage beim Bank/Sparkassenberater.
Ärger und Aufregung kanns dann beim Verkauf dieser Fonds geben. 'khmer' hatte hier schon vor 1 Jahr Ähnliches berichtet. Der Gegenwert aus dem Verkauf -auch bei Umschichtungen innerhalb des Fonds- werden danach in F als Gewinn verstanden. Entsprechend erfolgt eine Steuernachforderung. Das passiert immer noch. Zwar lässt sich das im Nachhinein klären und wieder reparieren, aber der Aufwand bleibt.

(Das gilt nicht für die Anlagen der VL -Vermögenswirksamen Leistungen-, die müssen wegen der staatlichen Prämie in D bleiben)


Grüße

510
Steuern / Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« am: 07. Juni 2009, 09:34:43 »
Hallo,

oh, ...das ist tatsächlich ein Missverständnis. 'Abgezogen' sollte heissen, die Geldanlagen sind aus D abgezogen und nach F transferiert.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden müssen Grenzgänger in F versteuern, so wie Du auch erwähnt hast. Es gibt da kein Wahlrecht. Die in D behaltenen Abzüge bei den Dividenden bekommt man auch nicht aus D zurück.

Allerdings, wenn Du in F erklärst, erhältst Du im Gegenzug eine Steuergutschrift in F (crédit d'impot), die dann sogar höher sein kann als die Abzüge in D.  Aber bitte, sind diese Beträge so bedeutend, dass man diesen Aufwand betreiben muss?  So hatte ich damals die Abzüge in D hingenommen und nichts in F deklariert, und auch keine Erstattung erhalten,  'illegaler weise'  ;)
Und für die Zukunft schlauer geworden, hatte ich dann die Anlagen nach F verlagert.

Grüße

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