Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Wohnen / Re: Wohnungsbauprämie und Riester
« am: 19. Januar 2010, 20:42:39 »
Hallo,

ja näher geht’s wirklich nicht.
Schon ärgerlich, dass es auch in Grenznähe Berater gibt, die es nicht wissen und/oder sich nicht drum kümmern wollen.

Gruß

467
Wohnen / Re: Wohnungsbauprämie und Riester
« am: 11. Januar 2010, 21:30:17 »
Hallo,

als Grenzgänger bekommst du keine Wohnungsbauprämie, jedoch die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Der Unterschied, mal flott ausgedrückt: Alles, was du an Zahlungen auf deinen Bausparvertrag über dein Konto leistest, betrifft die Wohnungsbauprämie. Alles, was dein Arbeitgeber überweist und auf deiner Lohn- Gehaltsabrechnung erscheint, betrifft die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Diese Zulage musst du beim zuständigen Finanzamt in D beantragen.

Riester- Zulagen hat es noch nie für Grenzgänger gegeben, bis heute nicht. Das ist aktueller Stand in D. Allerdings hat die EU mittlerweile Deutschland dazu verdonnert, auch Grenzgängern die Riester-Zulage zu gewähren. Nur ist das noch nicht umgesetzt.
Zahlungen in Bausparverträge oder Riester-Renten kannst du nicht in deiner französischen Steuererklärung (als 'charges') angeben.

Zum guten Schluss: Was hast du für Berater bei deiner Bausparkasse oder der Riester-Rente, dass die dich nicht darauf hinweisen??
Mein Rat seit 100 Jahren: geht in D nur zu Finanzinstituten/Filialen/Geschäftsstellen in Grenznähe, je näher umso besser. Die Berater dort kennen sich eher mit der speziellen Situation der Grenzgänger aus.

Grüße

468
Hallo,

nein, die pastille verte gilt nicht. Du brauchst auch als Ausländer die deutsche Plakette, wenn du in D in die innerstädtischen 'Umweltzonen' fahren willst. Dein französisches Kennzeichen muss darauf vermerkt sein.
Und es kommt noch schöner: Es reicht nicht die Plakette nur zu haben. Die muss unbedingt an der Windschutzscheibe festgeklebt sein und zwar so, dass sie ohne Zerstörung nicht wieder entfernt werden kann. Das habe ich nach Diskussionen mit einem deutschen Flic im Ruhrgebiet lernen müssen. So sei das Gesetz in D. Allerdings war er nett und hat von einem Verwarnungsgeld abgesehen und es bei einer mündlichen Ermahnung belassen.
Wer oft in Europa unterwegs ist, braucht wohl bei den vielen obligatorischen Vignetten unbedingt eine 2. Windschutzscheibe.

Grüße

469
Hallo,

es gibt verschiedene Definitionen des Begriffes 'Grenzgänger',  je nach dem welchen Bereich man definieren möchte. Hier im Forum erlebst du fast immer nur den steuerlichen Aspekt, der D und F betrifft. (Die beiden Länder haben da schon eine sehr spezielle Regelung)
Danach bist du eindeutig kein Grenzgänger. Zum Nachlesen hier im Wiki:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Leider verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Sollst du etwa Krankenversicherung in Frankreich und in Deutschland (BKK) zahlen?

Grüße

470
Hallo,

tja, so ganz allgemein, ob sich das lohnt?
Da sind wohl einige Aspekte zu berücksichtigen, auch sehr persönliche.

Ich schlage vor mal ganz neutral mit dem Finanziellen anzufangen.
Um von den günstigen französischen Steuern profitieren zu können, brauchst du die Anerkennung als Grenzgänger. Was für Bedingungen zu erfüllen sind steht hier im Wiki:   http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Deinen zukünftigen Steuervorteil kannst du leicht selbst ausrechnen. Wie steht auch hier im Wiki: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich
(Lass zur Vereinfachung deinen Dienstwagen mal außen vor)

Danach kann man alles weitere erörtern.

Grüße

471
Hallo Matthias,

das muss ein Missverständnis sein. Wenn die '183-Tage' auf dich zuträfen, würdest du nämlich in Frankreich versteuern. Dazu dürfte dein Arbeitgeber jedoch keine Firma in D sein. Unwahrscheinlich.?.
 (Details unten im Link aus dem Forum).
Sonst bezahlst du in deinem Beispiel ganz normal Steuern für Lohn/Gehalt in Deutschland. Und davon wird dir nichts in F erstattet.

Grüße

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/wohnen-in-f-arbeiten-in-d-mehr-als-30-km-dazwischen-t1865.0.html;msg9836#msg9836

472
Eigentlich ist die chose schon geklärt.
Die Grundkonstruktion für Grenzgänger  F-D steht fest:

1. Start von der Wohnung in F
2. Über die Grenze
3. Arbeit in der erlaubten Region *
4. Zurück in die Wohnung nach F

Das muss alles eingehalten werden. An 20% der Arbeitstage -maximal 45-  im Jahr darf man davon abweichen. Sonst ist der Status Grenzgänger futsch.

* Es muss nicht der komplette Tag in der erlaubten Region gearbeitet werden. Ausflüge sind erlaubt, egal wohin. 

473

Wenn Du jeden Abend nach Hause fährst, dann ist das kein Problem.
Ansonsten solltest Du nicht öfters als 45 mal in einem Hotel übernachten bzw. nicht offiziell abrechnen.

Hallo,

Du hast recht, letztlich kommt es auf die plausible und eventuell nachvollziehbare Darstellung an.
Und das muss dann arbeitstäglich so aussehen:
Start von der Wohnung in F aus, Grenze überqueren, Arbeit zumindest zeitweise innerhalb der Grenzregion, Rückkehr in die Wohnung nach F.

Grüße

474
Wohnen / Re: Wer muss zahlen?
« am: 14. Dezember 2009, 18:46:01 »
Hallo,

spätestens jetzt merkt man, dass man in einem anderen Land wohnt.

Was sapperlot zu Mietminderungen, Zuständigkeiten des Vermieters, Einschreiben, taktisches Vorgehen, Rechtsberatung usw. geschrieben hat, 100% Zustimmung.

Weitere Möglichkeiten:
Wenn es einen Wartungsvertrag über die Heizung gibt, beim Unternehmen eine Panne/Dysfunktion melden. Sollten Reparaturen nötig sein, wird das schriftlich festgehalten und dir und dem Vermieter auch mitgeteilt.
Einschalten eines EURES-Beraters, der sich in der französischen Denke auskennt und auch für deutsche Köpfe übersetzen kann mit Informationen über das weitere Vorgehen. Zumindest fühlt man sich dann nicht mehr so dumm und hilflos.

Grüße

475
Gesundheitswesen / Re: H1N1 Impfung in Wissembourg
« am: 10. Dezember 2009, 16:38:23 »
Ok Pero,

man muss über das Thema Schweinegrippe und Impfen nicht unbedingt in diesem Forum diskutieren. Aber wer das möchte, warum nicht? Es betrifft doch jeden. Auswüchsen kann von den Moderatoren leicht begegnet werden.

;) Ein Gruß zurück von jemandem, der sich nach gründlicher Information und Beratung mit seinem 'médecin traitant'  nicht impfen lässt. ;)     


476
Hallo Ralph,

schön, dann wäre das auch geklärt.
Dem französischen Staat gönne ich gerne. Ich liebe die französischen Steuern. Deshalb zahle ich auch mit Vergnügen an Madame Lagarde und nicht an Herrn Schäuble.  ;)

Grüße

477
Hallo Tina,

eilt das denn wirklich so mit der Ummeldung? Ab deinem Umzug nach F kannst noch 6 Monate lang ganz legal mit der deutschen Zulassung fahren.
Das Thema hatten wir schon mal vor Monaten hier im Forum.

Dazu sagt die Europäische Kommission auf ihrem Infoportal EURES:
„Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen.“

Hier nachzulesen
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8071&acro=living&lang=de&parentId=7744&countryId=FR&living=

Grüße

478
Hallo,
ich habe das andere Thema mal nachgelesen.

Einverstanden, das COC gibt es für ältere Autos nicht.
Du empfiehlst in diesem Fall ersatzweise das 'certificat d'homologation', ok.
Nur, was bewirkt dieses Dokument anderes als das bekannte 'certificat de conformité' (COC)? Mit beiden Papieren muss das Auto zum Ab- und Anmelden nicht bewegt werden. Der contrôle technique ist erledigt, der Weg zur DRIRE unnötig.
Die Frage bleibt. Wozu braucht man dann zum Ummelden nach F eine Rote Nummer?

Grüße

479
Den Stempel hab ich schon in den Papieren drin + Bescheiningung!  :doppeld:

Hallo,

wozu braucht man da noch eine 'Rote Nummer'?
Wenn Contrôle Technique gemacht ist, wenn COC vorliegt oder die DRIRE die EWG-Konformität bestätigt hat, dann muss das Auto doch zunächst gar nicht bewegt werden. Weder für die Abmeldung in D noch für den quitus noch für die Zulassung in F. Einfach Auto stehen lassen und nur die Schilder transportieren.

Grüße

480
Steuern / Re: Steuerrechner Deutsch?!
« am: 07. Dezember 2009, 21:50:08 »
Hallo Tina,

einen Steuerrechner in deutscher Sprache kenne ich auch nicht.

Aber!
Du bist hier im Grenzgänger-Forum und da gibt es meistens doch eine alternative Lösung.
Du kannst dir nämlich die französischen Steuern recht unkompliziert auch selbst ausrechen oder den offiziellen französischen Steuerrechner benutzen mit einer deutschsprachigen Anleitung für die wichtigsten Eingaben.
Wie? Guck mal hier:

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Grüße

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