Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 05. Mai 2010, 22:26:49 »
Na klar bist du schuldig, Michael.

Du hast von nichts gewusst?
Oooch, das kennst du doch noch aus D: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'.
Deine Ausrede:  'eine Bekannte, ..Französin ..hatte nie was davon gesagt'  wirkt hilflos und entlastet dich nicht.
 
Machs wie Politiker und sag besser: 'der damalige Kenntnisstand ließ kein anderes Handeln zu'.
Oder: 'mir wurden wesentliche Informationen vorenthalten, deshalb habe ich die Verantwortliche umgehend suspendiert.'

Nur so überlebst du peinliche Nachfragen und nichts bleibt an dir hängen,

à la prochaine...

437
Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 05. Mai 2010, 19:21:49 »
Hallo,

3916 'en ligne' funktioniert.
Für Privatleute steht:
bei 1 wer erklärt.
bei 2.1 wer Auslandskonten hat.
bei 3.1 (alternativ zu 2) wer eine Vollmacht über fremde Auslandskonten hat, deren Inhaber in F wohnt. (Auch das noch)

Khmer, bitte kein Rumnörgeln. Diese Angaben sind notwendig im Rahmen europäischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Waffenschieberei. Und das alles wird, wie jeder weiß, in Milliardenhöhe über Privatkonten abgewickelt.

Deshalb ein freudig unterstützendes Hurra!

438
Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 05. Mai 2010, 14:39:22 »
Hallo,

es geht um das Formular 3916 (Auslandskonten). Runterladen, steht dann alles drin. Guck mal hier:



Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)

Nota:  Das Formular 2042 ist immer noch nicht verfügbar. Soll aber in diesen Tagen kommen.


betroffen sind Konten, die 2009 (auch wenn nur zeitweise) bestanden haben.
(Giro, Spar, Festgeld, Wertpapier (Aktien, Investmentfonds)

Grüße

439
Behörden / Re: Finanzamt
« am: 03. Mai 2010, 20:41:36 »
Meine liebe Aura,

auf die Fragen, die du stellst, mit den Informationen, die du lieferst, fällt es schwer eine seriöse Antwort zu geben.
Vielleicht hilft dir das:
Wenn dein Mann seit April 2010 Grenzgänger ist und seine Ehefrau Hausfrau ohne eigenes Einkommen, dann wird das Thema Steuererklärung für euch erst nächstes Jahr relevant. Und bis dahin kann man in aller Ruhe noch viel klären.

schöne Grüße

440
Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 03. Mai 2010, 14:35:19 »
Genau,
Nationalität spielt generell keine Rolle.
Zu Details lies mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Grüße


441
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 03. Mai 2010, 14:26:20 »
Ja,
gut möglich, dass es mittlerweile irgend einen 'geheimen' Schlüssel zum Formularversand gibt. Das blaue 2042 habe ich letztmalig vor 2 Jahren zugeschickt bekommen. Im Bekanntenkreis lief es ähnlich. Vielleicht ist die Erklärung, dass Franzosen ihre Formulare inzwischen 'pré-remplie' erhalten und bei Grenzgängern die Einkommen dem F-Finanzamt unbekannt sind.
Jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten an das notwendige blaue Formular zu kommen.
Entweder man wartet auf die Zusendung (Zeit ist ja noch bis Ende Mai),  man geht auf eine Behörde,  man lädt aus dem Internet oder man macht die Erklärung gleich online.

@seroxat  Anders als in D ist in F das Brutto nicht maßgebend.
Es zählt das 'französische Netto'. Wie man das ermittelt kannst du hier im Wiki unter 'Steuern in Frankreich' nachsehen.

442
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 03. Mai 2010, 12:27:58 »
Hallo,

an Grenzgänger mit Steuernummer werden wohl generell nur die rosa Formulare verschickt. Alle Formulare können als pdf online herunter geladen und dann ausgedruckt werden.

Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)

Nota:  Das Formular 2042 ist immer noch nicht verfügbar. Soll aber in diesen Tagen kommen.

Grüße

443
Behörden / Re: Finanzamt
« am: 02. Mai 2010, 20:10:43 »
Salut,

wenn man zusammen wohnt, versteuert man gemeinsam. Lebt man getrennt, versteuert man einzeln. Da gibt es keine Probleme mit dem Finanzamt, allenfalls steuerliche Nachteile.
Probleme kann es nur geben, wenn es für das Finanzamt nach gemeinsamem Haushalt in F aussehen soll und für andere Stellen eben nicht.
Ob ich den Hintergrund der Frage richtig verstanden habe?

Grüße

444
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 02. Mai 2010, 19:58:10 »
Bonjour,

nee, reicht nicht.
Wo willst du denn deinen Familienstand, eventuell Kinder, weitere Kosten … angeben?  Das geht nur auf No. 2042.
Und was machst du mit No. 3916 - Auslandskonten? Ungewöhnlich, wenn ein Grenzgänger keins hätte. Spätestens wenn du Zinsen aus Deutschland bekommst, erfährt das F-Finanzamt sogar die Kontonummer.

Grüße

445
Technik / Re: Bertifft: SFR Clé Internet 3 G +
« am: 30. April 2010, 02:25:27 »
Ja das geht schon.
Jedoch muss man den Auslandsdienst vorher bei SFR anmelden und die Verbindungskosten sind dann unanständig teuer. 17,90€ pro Tag bei Begrenzung auf 50MB.
Guck mal hier bei SFR.
http://assistance.sfr.fr/internet-partout/cle-3G/tarifs-cles3G/fc-2324-62029

Ich habe so ein Teil und festgestellt, dass es schlicht unbrauchbar ist. (Es sei denn, man bastelt aufwändig um und es klappt dann)
Die bessere Alternative für D ist nach wie vor Aldi (Talk mit Webstick für 1,99€ pro Tag) oder je nach Nutzung in ein paar Details günstiger: Bildmobil.
Selbst wenn man dann extra einen 'deutschen' Stick kaufen muss, lohnt sich das schon nach 4 Tagen Surfen in D.

Grüße

446
Steuern / Re: Zu versteuerndes Einkommen Deutschland/Österreich
« am: 28. April 2010, 20:04:18 »
Hallo stimmt,

die meisten hier versteuern in Frankreich und kennen sich da aus.
Doch das Doppelbesteuerungsabkommen, das D mit F abgeschlossen hat, weist schon einige Besonderheiten auf. Ob das so einfach auf A übertragbar ist?
Wenn jedoch bei dir, Giacio, klar ist, dass du in D versteuern musst, ist auch die Antwort auf deine ursprüngliche Frage klar.
Du versteuerst nach deutschem Standard. Konkret:  deine Einkünfte aus Lohn/Gehalt sind dein Brutto. Dann erst rechnest du weiter mit den in D üblichen Abschlägen und gelangst zum zu versteuernden Einkommen. Und das sieht dann ganz schön Sch.... aus.

Mal so als Tipp. Du schreibst, du bist Grenzgänger, das ist ja an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wie wäre es denn, wenn du diese Bedingungen nicht erfüllen würdest. Dann müsstest/dürftest du wohl in Austria versteuern. Wenn sich das lohnt??

Grüße

447
Steuern / Re: Steuerformular 2010
« am: 21. April 2010, 21:00:25 »
Hallo kathy,

prima Link mit umfangreichen Informationen!
Die angegebenen Termine habe ich mal im Thema Steuererklärung 2010 eingestellt.

Grüße

448
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 21. April 2010, 20:53:02 »
Ab 20.April beginnt der Versand der personalisierten (vorausgefüllten) Formulare.
Ab 26. April sind online Erklärungen möglich.
Abgabefristen:
auf Papier 31.05.2010
online 24.06 für die Departements Moselle (57), Bas-Rhin (67) und Haut-Rhin (68).

online schon verfügbar:
Formular 2047 (ausländische Einkünfte)
Formular 3916 (ausländische Konten)

Zitat
@Moderatoren
Kann man die Termine, wenn sie feststehen, nicht in den Kalender eintragen?

449
Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 19. April 2010, 21:48:36 »
Hoi,
jetzt geht’s aber im Schweinsgalopp quer durchs Thema.

Jou, das Swift-Abkommen ist ein Skandal. Europäische Politiker erlauben amerikanischen Behörden den Zugriff auf private europäische Daten. Das geht seit Jahren so und ist vorläufig offiziell bis Oktober diesen Jahres gestattet.
Eine Überweisung in der EU ab 12500€ muss nach der Außenwirtschaftsverordnung der Absender an die Bundesbank melden, die Bank macht das nicht. Genau so wie kembser das berichtet hat. Wenn jedoch Absender und Empfänger nicht in D wohnen, muss diese Meldung gar nicht gemacht werden.
Der Hinweis auf Kaufpreiszahlung war eigentlich gegen Bedenken nach Geldwäsche gedacht.
Und da hat sapperlot völlig recht. Der Vermerk 'für Liebesdienste..' ist ebenso zielführend. Das Geld darf nämlich unter diesem Aspekt auch bedenkenlos verhurt werden.
Verdächtig wäre hier allenfalls ein Vermerk wie 'Spende an Osama..'.

 :pfeif:

450
Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 18. April 2010, 19:06:33 »
Hallo,

bevor ich hier mit Details Verwirrung stifte, sollten wir zunächst festhalten:

Überweisungen von D nach F gehen bis 50.000€ zum günstigen Inlandstarif, auch mehrere à 50.000 am selben Tag.
Online kann es Beschränkungen geben, je nach Bank.

Die ominösen 12.500 beziehen sich auf die Meldepflicht an die Bundesbank, die das für ihre Statistik braucht. Melden muss der, der überweist. Die eigene Bank meldet und kontrolliert da nix. Wer nicht in D sondern in F wohnt, und von seinem deutschen Konto auf sein französisches Konto überweist, unterliegt dieser Meldepflicht überhaupt nicht.
(Willst du schwarz auf weiß: guckst du die Erläuterungen zu diesem Meldeformular).

Auch die Bestimmungen wegen Geldwäsche werden von diesem Überweisungsvorgang nicht berührt.
Es gibt da keine Kontrollen oder Meldungen, auch nicht ans Finanzamt. Selbst wenn ein verunsicherter Bankangestellter im Moment etwas viel fragt und erzählt, es wird nichts an Behörden weiter gegeben.
(Man muss wissen, dass das Geldwäschegesetz diese Angestellten persönlich verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, sogar mit saftiger Strafandrohung. Nicht einmal interne Dienstanweisungen ihrer Vorstände würden sie dann schützen. Und weil es wie immer auch hier einen gewissen Ermessensspielraum gibt, die Mentalität der Menschen unterschiedlich ist, verhält sich der Eine so und der Andere eben nicht so.)

Man gibt bei der Überweisung als Verwendungszweck (motif du transfert) 'Kaufpreiszahlung Grundstück' ein und Ruhe ist.

Schönen Abend

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