Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Steuern / Re: franz. Steuer 2010 (Ehefrau Beamtin)
« am: 26. Mai 2010, 20:30:56 »
Hallo,

also, die Formulare zum Herunterladen haben die 'ligne 8TK'.
Alternativ kommt '8TI' auf dasselbe Ergebnis, nur darf man dann diese Einkünfte bei 1AJ oder 1BJ nicht mit aufführen.
Wo ist jetzt noch das Problem? Was als Brutto anzusehen ist?

Grüße

422
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 26. Mai 2010, 20:21:26 »
Betrifft: Frais réels – liste détaillée. Was angeben?

Auf jeden Fall zunächst mal aufteilen nach den 3 häufigsten Kostenarten.
-Fahrtkosten, -Verpflegungskosten (Mittagessen) und -Park/ Mautgebühren.
Fahrtkosten: so wie Waylon geschrieben hat.
Zur Erinnerung: maximal 40 Entfernungskilometer, sonst droht Erklärungsnot.

Verpflegung: pauschal 4,30€ pro Tag. (Wenn keine Betriebskantine vorhanden und die weite Fahrt nach Hause nicht geht – wer in D hat schon 2 Stunden Mittagspause?) Oder tatsächliche Essenskosten minus 4,30€ Selbstbeteiligung pro Mahlzeit.
Parkgebühren (auch angemieteter Stellplatz am Arbeitsort), Autobahnmaut.
Belege werden sehr gern verlangt.

Grüße

423
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 15. Mai 2010, 22:01:45 »
Ok Waylon,

den kleinen Irrtum glaube ich dir sofort.
Und weil du ein Späßle verstehst, singe ich jetzt mit dir gemeinsam:

dewang la kaserne kang le jur ssangfi, la wi eje langterne ssudäng ssallüme e li...

 :)

424
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 15. Mai 2010, 19:35:13 »

... und die 10% auf der Steuererklärung selbst abgezogen.


Aber hallo,
genau, jetzt ist Kreativität gefordert.

Alternativ geht auch: immer 25% abziehen und dafür dem Finanzamt auf Verhandlungsbasis anbieten, als Helmut Fritz  'Lilli Marleen' auf französisch mit original deutschem Akzent von der gesamten Familie singen zu lassen.

425
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 15. Mai 2010, 16:29:15 »
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße

426
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 12. Mai 2010, 20:20:38 »
Hurra,
jetzt haben wir doch Banken gefunden, die Steuern abziehen.
Aber im Ernst. Es geht hier lediglich um Zinsen (nicht Dividenden) der Grenzgänger auf Geldanlagen in D (Spar, Giro, Festgeld, auch Bauspar) Als 'beschränkt Steuerpflichtige' in D mit dem Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommen im Rücken versteuern Grenzgänger diese Zinsen in F und nicht in D. Deshalb muss auch keine Bank dafür Steuern einbehalten.
Mir fallen da mal die großen Onlinebanken wie DKB, Comdirect ein. Kein Abzug und das ist bei denen auch online nachprüfbar. Von der größten Sparkasse im Grenzgebiet, der Sparkasse Saarbrücken, weiß ich auch, dass sie nichts einbehält.
Wenn eine Bank sich dennoch quer stellt und die Kunden ärgern will, muss man halt Konsequenzen ziehen.

427
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 11. Mai 2010, 18:21:22 »
Hallo,

die Bausparkasse durfte dir keine Kapitalertragssteuer + Soli abziehen. Doch hat sie gewusst, dass du Grenzgänger/Steuerausländer bist? Adresse rechtzeitig geändert?
Wenn ja, reklamieren

Im Formular 2047 gibt es unter deiner Summenermittlung eine Zeile CA für die Gebühren; dann entsprechend auf 2042 übertragen.

Grüße

428
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 11. Mai 2010, 15:42:52 »
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße

429
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 10. Mai 2010, 09:00:33 »
Hallo,
boh, geht’s da durcheinander.

Ich fange mal mit dem an, was klar ist.
Wer in F wohnt und im Ausland Konten hat, muss die deklarieren. Punkt. Ob 3916 oder blanko ist egal.
Wer in F wohnt und steuerpflichtig ist (wie für Grenzgänger typisch), muss auch seine in D erzielten Zinsen in F erklären. Der deutsche Freistellungsauftrag gilt nicht mehr, die Bank in D zahlt die Zinsen auch ohne Steuerabzug aus.

Was für mich unklar ist, ist der Status Grenzgänger; ab wann oder noch wichtiger ob überhaupt.
So eine Grenzgängerbescheinigung (das bekannte Formular 5011 -Antrag und Bescheinigung auf Freistellung von der deutschen Lohnsteuer) ist relativ einfach zu bekommen. Sie ist jedoch keine Garantie für eine steuerliche Behandlung als Grenzgänger. Erst recht nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Bedingungen für Grenzgänger nicht eingehalten wurden.
Wie ist die Aussage 'Hauptwohnsitz in FR' zu verstehen? Gibt es etwa einen weiteren Wohnsitz in D? Dann müsste auch -trotz Bescheinigung- der Arbeitslohn in D versteuert werden. Wenn das deutsche Finanzamt dahinter kommt, wird für das gesamte Jahr 2009 nachgefordert. Und dann ist es irrelevant, ob der Umzug am 1.1 oder am 1.3. war.
Bei Umzug von D nach F gibt es üblicherweise einen Stichtag (Abmeldung aus D). Bis dahin ist in D, danach in F zu zahlen. In diesem Fall sind 2 Steuererklärungen (1xD und 1xF) für 2009 abzugeben. D belegt seine Steuern dazu noch mit einer Progression unter Berücksichtigung des gesamten Jahresverdienstes. Frankreich berücksichtigt nur das, was zu F-Zeiten verdient wurde.
Zu diesen Problemen gab es schon einige unerfreuliche Erfahrungsberichte hier im Forum.

Grüße
Ich denke da ist noch einiges zu klären.

430
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 07. Mai 2010, 21:26:53 »
Hallo,

ob 2047 ausgefüllt werden muss? Ja.
Und wenn man es nicht macht? Darüber haben schon einige berichtet: war auch in Ordnung, es ist nichts passiert.

Zu Auslandskonten. Das Formular habe ich auch schon mal völlig falsch ausgefüllt. Auch da ist nix passiert, keine Reklamation. Was man aufs Blankopapier schreiben muss, weiß ich nicht. Saphir99 hat die Auskunft bekommen: Sparkonto, Nummer und Schluss. Ich würde es so versuchen. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es etwas zu beanstanden gibt.

Ich weiß, als Deutscher hat man es gern genau, richtig und korrekt. OK. Ein Franzose hat andere Präferenzen, entsprechend tickt das Land und dennoch funktioniert es. Auch OK.
Nun machen wir hier mit deutschen Wurzeln in französischer Luft einen Eiertanz. Und da muss jeder den Tanzstil nach seiner Mentalität finden. Ist nicht leicht.

Um der deutschen Genauigkeit und auch dem berechtigten individuellen Gefühl nach Gewissheit Rechnung zu tragen, mache ich einen Vorschlag.
Wir könnten hier im Wiki eine Seite 'Steuern 2010' anlegen. Darin können die Formulare mit Ausfüllhinweisen und weiteren Erläuterungen dargestellt werden. Da kann dann jeder schwarz auf weiß nachlesen.
Nur... das Ganze ist Arbeit und die Frage ist konkret, wer machts?
Ich wäre bereit redaktionelle Beiträge zu liefern. Auch Bildschirmfotos und eine simple Bearbeitung kriege ich hin. (Gimp ist mir da schon zu kompliziert). Jedoch passe ich, wenn es um die Gestaltung der Seite geht. Ob .png, .jpeg mit oder ohne thumbnagel und wievielt Pixel, das kann ich nicht richtig und will es auch nicht.
Also, wenn genügend Leute bereit sind, sich bei der Gestaltung, Bearbeitung und Aktualisierung der Seite zu beteiligen, können wir die Sache angehen.

Grüße

431
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 07. Mai 2010, 13:46:57 »
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.


Was nicht per Post gekommen ist, muss man sich selbst besorgen.
Am einfachsten runter laden.

So geht’s:
Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des jeweiligen Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)


Wer Bewegung und/oder Gespräch braucht, wetzt auf die Mairie oder gleich aus Finanzamt, die helfen da sogar.

Grüße

Wie man die Formulare ausfüllt, steht hier bestimmt auch in nächster Zeit.

432
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 06. Mai 2010, 22:28:09 »

Wenn du ernsthafte Bedenken hast, dann mal es halt mit Filzer blau an.

433
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 06. Mai 2010, 21:20:18 »
Jetzt ist auch das lang ersehnte 'blaue' Formular (2042) online abrufbar.

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 06. Mai 2010, 16:48:22 »
Hallo,

und hier mal eine Auskunft schwarz auf weiß:

Anfrage per mail an die Direction Générale des Finances Publiques über Meldepflicht von Auslandskonten gemäß Formular 3916, speziell Girokonten (un compte chèques ou courant)

Antwort: 'Oui ces comptes sont également concernés'
(nachträgliche Übersetzung: 'Ja, das betrifft auch diese Konten.')

Grüße

435
Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 05. Mai 2010, 23:43:21 »
Ja

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