Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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406
Veranstaltungen / Stammtische / Re: Stammtisch 67
« am: 30. September 2010, 00:40:21 »
Hallo Hermann,

darf man aus dem Norden (57) mal einen Tipp geben?
Realisierbar auf die Schnelle und ganz ohne Organisationsstress:

09.10.2010 Haguenau

Demo der 'frontaliers' gegen die deutsche Versteuerung.
Vielleicht nicht so kuschelig wie ein privates Treffen, dafür aber politischer Sinn und soziale Kontakte garantiert.

Grüße

407
Hallo veuve.

Vielen Dank für die guten Wünsche zum Samstag, 14 Uhr in Saargemünd  ;)

Nun baust du ja schon eine imposante Kulisse von Fachkompetenz um dich herum auf.
Das beeindruckt und macht mich neugierig.
Und da du dich nun sachkundig gemacht hast, möchte ich nur zu gerne von dir konkret wissen, welche Äußerungen zum Thema Besteuerung der Bezüge aus öffentlichen Kassen denn nicht stimmen.
Vielleicht so die zwei eklatantesten Beispiele.
Gerne nenne ich dir dafür, falls dein Interesse besteht, meine 2 wichtigsten Kritikpunkte.
Stichworte: Irreführung und Diskriminierung.

Zu deinen bisherigen Postings gebe ich dir Recht. Ja, ich finde sie sachlich, nicht geschwätzig und ohne Bösartigkeiten.

Schöne Grüße

408
Hallo

Vielleicht wurde das bisher nicht deutlich. Es geht nicht darum, dass die angesprochenen Rentenbezieher bevorzugt behandelt werden wollen mit niedrigen oder gar keinen Steuern.
Sie sind sehr wohl bereit zu bezahlen. Viele Grenzgänger erklären ihre deutsche Rente schon seit Jahren in Frankreich. Nun sollen sie diese Bezüge rückwirkend ab 2005 in Deutschland versteuern, ihnen droht also die Doppelbesteuerung. Zudem verlangt der deutsche Fiskus von ihnen höhere Steuern als von einem Inländer. Das kann so weit gehen, dass nicht mal ein steuerfreies Existenzminimum bleibt.

Ich kenne keine Untersuchung, die belegt, dass ältere Rentner, die am meisten profitiert haben, auch am lautesten schreien. Die jetzige Regelung für die 'beschränkt Steuerpflichtigen' betrifft alle Zahlungsempfänger aus deutschen öffentlichen Kassen. Ob da einer mehr, der andere weniger leidet, entscheidet nicht über die Berechtigung des Protestes. Selbst Nichtbetroffene dürfen sich mit empören. Ich nenne das Solidarität.
Der deutsche Rentner, der im Ausland lebt, -vielleicht weil ihm das Klima besser bekommt, seine Kinder dort wohnen, seine Rente in D kaum ausreicht oder er sich früher günstig ein Häuschen in Alsting gebaut hat- mit welcher Berechtigung soll er mit höheren Steuern belangt werden. Die Zeit, in der Republikflucht geahndet wurde, ist zum Glück vorbei. Und den Franzosen, der in seinem Heimatland bleiben will, mit welcher rechtlich haltbaren Begründung sollen ihn härtere Steuern treffen?

Wenn es am Samstag in Saargemünd (ab 14 Uhr vor dem Palais de Justice) laut wird, ist das gut.
Schließlich verfügen die Grenzgänger nicht über die Millionenbeträge, die für eine diskrete Lobby-Arbeit in Berlin notwendig sind.
Wer die Demo nicht unterstützen will, soll es bleiben lassen. Ich respektiere das und werde auch nicht gegen ihn stänkern.
Wer dabei an kotzen denkt, soll erst recht zu Hause bleiben. Dort kotzt es sich auch ungenierter.

Grüße

409
Hallo spirou,

sicher darf jeder selbst bestimmen, worüber es sich am liebsten aufregt. Da rede ich dir nicht rein.
Nur was soll die Häme?

Ein Franzose, der wegen höherer Löhne in Deutschland arbeitet, soll die Klappe halten, nur weil er geringere Steuern zahlt als sein deutscher Kollege?
Die Zeiten der höheren Löhne in D sind für ihn längst vorbei. Neue Arbeitsverträge mit ihm werden heute schon bis zum halben SMIG (staatlich festgesetzter französischer Mindestlohn) gemacht. In D nimmt er weitere Nachteile in Kauf bei Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch und Rentenregelung.
(weil er nie genug bekommen kann?)

Die Ansprüche aus der deutschen gesetzlichen Rente sind nicht höher sondern jämmerlich gering im Vergleich zu Frankreich. Um französisches Rentenniveau zu erreichen, muss ein in Deutschland Beschäftigter einen erheblichen Beitrag für eine private zusätzliche Rentenversicherung ganz allein aus seinem Netto mit geringer steuerlicher Förderung löhnen. Dagegen erhält sein Kollege in F mit der zusätzlichen 'Zwangsversicherung' einen Steuervorteil von 100%. Sein F-Arbeitgeber muss sich auch an diesen Beiträgen beteiligen, sogar mit dem höheren Anteil.
Und der Steuervorteil in D beim Rentenbezug?
Auch der fällt peu à peu weg. Schon heute müssen 60%, in 10 Jahren bereits 80% versteuert werden und danach jedes Jahr 1% mehr.
Wenn man vergleicht, dann bitte nicht nur einige ausgewählte Aspekte.

Zugegeben, ein deutscher Arbeitnehmer, der in D versteuert ist besch....n dran. Das ist aber nicht den Franzosen anzulasten. Sie dürfen an der Bundestagswahl nicht einmal teilnehmen.
Anstatt gegeneinander zu stänkern, wäre ich viel eher mit den deutschen Arbeitnehmern froh, wenn sich ihre Situation in Deutschland verbessern würde.

Aktuell geht es im Post von grenzgängerin um die Versteuerung deutscher Renten. Und die betrifft alle Bezieher, die in F wohnen, egal welcher Nationalität. Sie sind gezwungen ihre Rente in D zu versteuern, die allermeisten von ihnen sogar ohne Freibeträge vom ersten Euro an. Und das wird hart für sie. Denn anders als in F oder auch selbst in D üblich, wird ihnen durch geänderte deutsche Steuervorschriften versagt, den Grundfreibetrag, ein Ehegattensplitting oder den Abzug von Sonderausgaben geltend zu machen.
Wer hat bisher von dieser Benachteiligung gewusst und hätte sich darauf einstellen, geschweige denn wehren können?

Wie oft hört man aus deutschem Mund:  ja, die Franzosen, die wehren sich, die Deutschen kriegen das nicht hin.
Liebe Forumsmitglieder, nun organisieren die Franzosen, die das ja können, am 2. Oktober den Protest in Saargemünd.
Die Deutschen brauchen einfach nur mitzumachen.
Also, auf nach Saargemünd. Es geht um uns.

Grüße

410
Hallo frenchcgn,

alle deine Beiträge sehen so aus, als ob du hier eine gewerbliche Arbeitsagentur promotest.
Können die sich keine bezahlte Werbung leisten? Hast du sonst noch Interessen am Forum?

Bonne soirée

411
Steuern / Re: Französin, in D wohnend, in F arbeitend
« am: 22. September 2010, 23:00:47 »
Hallo Albin,

genau, sie muss sich so verhalten, dass sie keine Grenzgängerin ist. Und das geht am ehesten mit Aushebeln der 45-Tage-Regelung.
Die Sache mit dem 2. Wohnsitz betrifft wohl mehr den hier üblichen Fall, nämlich Arbeit in D und Wohnung in F. (Offensichtlich wollen einige Deutsche weiterhin auch eine deutsche Adresse haben. In D weist man seinen Wohnsitz nach, indem man sich anmeldet. Und da gibt es dann einen Konflikt mit der 45-Tage-Regelung. Denn ein EU-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Frankreich, muss sich erst anmelden, wenn er für länger als 2 Monate in eine deutsche Wohnung zieht.) Dieses Meldeunwesen gilt aber nur für D.

Es bleiben also die '45 Tage', wenn die nicht eingehalten werden, kippt der Status Grenzgänger, weil ja alle 4 Kriterien erfüllt werden müssen. So verstehe ich auch die von dir zitierte Äußerung sapperlots durch seine Beifügung (wenn halt in Grenznähe usw.) Demnach kein Widerspruch.

Das mit dem Nachweis würde ich erst mal ganz praktisch sehen.
Madame ist keine Grenzgängerin, sie besorgt sich richtigerweise auch keine Bescheinigung zur Freistellung. (Dieses ominöse Formular, das bei den Finanzämtern im jeweiligen Wohnland erhältlich ist und hier oft als Grenzgängerbescheinigung bezeichnet wird.)
Sie macht ihre déclaration in Frankreich und dann muss sich ein deutsches Finanzamt erst mal melden.
Bestimmt erhält sie im Streitfall Schützenhilfe vom französischen Finanzamt, dem ja die Steuern zustehen und andernfalls entgehen würden. Und in Absprache mit denen reicht dann sicher eine attestation sur l'honneur ihrer Eltern.

Grüße

412
Steuern / Re: Französin, in D wohnend, in F arbeitend
« am: 21. September 2010, 20:11:14 »
Hallo Pero,

ich bin ziemlich sicher, dass ich da richtig liege, weil das maßgebliche Abkommen zwischen D und F dir vorschreibt, wo du versteuern musst. Es gibt da kein persönliches Wahlrecht. Du kannst allenfalls selbst steuern, ob du die Bedingungen für Grenzgänger erfüllst oder nicht.
Du erinnerst dich an Diskussionen darüber?  Wurde das nicht in diesem Thema geklärt?

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/wo-steuern-zahlen-t1844.0.html

Grüße

413
Steuern / Re: Französin, in D wohnend, in F arbeitend
« am: 21. September 2010, 15:33:52 »

:Frage:  sie zahlt (entsprechende, korrekt gestellte Anträge vorausgesetzt) auf jeden Fall deutsche Steuern und Sozialabgaben
:Frage: Die einzige Chance, die - niedrigeren - französischen Steuern zu zahlen, wäre, nur in Frankreich zu wohnen.


Hallo,
nö, ganz und gar nicht.
Sie arbeitet in F und wohnt in D.
Sozialabgaben zahlt sie da in F. Und ihre Steuern? Ça dépend, kommt drauf an.
Im Normalfall zahlt man die Steuern in dem Land, in dem man arbeitet. Wäre also F.
Es sei denn, sie ist Grenzgänger. Dann ist in D zu zahlen.
Will sie verständlicherweise lieber in F versteuern, muss sie dafür sorgen, dass sie keine Grenzgängerin wird. Das schafft sie leicht, indem sie nur 1 der 4 notwendigen Bedingungen nicht erfüllt.
Tipp: 45 Tage.
Alles klar?

Grüße

414
Versicherungen / Re: deutsche Versicherungen gelten auch in Frankreich
« am: 20. September 2010, 19:44:44 »
Was noch in D geht sind Anlagen, irgendwas was man spart, doch Vorsicht die Sonderzahlungen vom Staat bekommt man nicht.
Die Kooperation bei Krediten, ... funktioniert doch schon nicht zwischen den Ländern.

So pauschal stimmt das nicht. Grenzgänger erhalten nach wie vor Zulagen aus Deutschland in Form von Arbeitnehmersparzulage bei Bau- oder Wertpapiersparen. Auch auf Riestersparpläne muss Berlin mittlerweile die staatlichen Zulagen an Grenzgänger zahlen.
Ein deutsches Kreditinstitut gibt als Hausbank sehr wohl Kredite an Grenzgänger. Vielleicht nicht so problemlos wie bei Inländern, aber dennoch.
Am häufigsten machen wohl Versicherungen Zicken. Darauf muss man sich einstellen.

Eine empfehlenswerte Versicherung für Grenzgänger, von der man selten hört, ist die Krankentagegeldversicherung (nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeldversicherung)
Bei längerer Krankheit, nach Wegfall von Lohnfortzahlung, also ab dem 43. Tag, kann es ein böses Erwachen geben. Die deutsche Krankenkasse zahlt dann Krankentagegeld mit Abschlag auf deutschem Nettoniveau.
Für Grenzgänger heißt das schnell nur noch die Hälfte von der bisher gewohnten Monatsvergütung. Wer eng kalkuliert hat, kommt dann ins Schleudern. Aber Achtung: das volle Ausfallrisiko abzusichern, ist unverschämt teuer. Alternativ kann man mit gängigen günstigen Tarifen wenigstens einen Teil des Ausfalls versichern.

Grüße

415
Steuern / Re: Steuern in Frankreich
« am: 17. September 2010, 15:19:35 »
Hallo,

ich bleibe dabei, genauso wie Eric finde ich deine Fragen kaum zu beantworten. Die neueste nach Steuern = Monatsgehalt mal gar nicht.
Grenzgängerins Zahlen waren schon in Ordnung mit denen habe ich auch gerechnet.
Saarbrücker hatte dir empfohlen hier im WIKI nachzulesen. Da ist die Berechnung in deutsch erklärt. Und mit der Onlinesimulation sind die Steuern ruck-zuck ermittelt. 2 Felder aktivieren, 4 Zahlen eingeben, 1 Klick und du kannst stundenlang Alternativen kostenlos und anonym durchrechnen.
Bevor Verwirrung aufkommt:
Die Zahlen im Wiki sind vom letzten Jahr, doch das System ist dasselbe.
Der Link zum aktuellen Simulator:  http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2010/simplifie/index.htm
Zinsen auf den Baukredit gibst du im Feld '7VZ' ein, oder 7VX bei einem Niedrigenergiehaus.
Erscheint im Ergebnis eine 0 und zwei Zeilen tiefer bei 'montant de la restitution' ein Betrag, erhältst du den als 'Geschenk' vom Staat.
Sonst gibt es nicht mehr viel abzusetzen. Eventuell höhere Fahrtkosten, doch die 10% pauschal, die in der Rechnung bereits berücksichtigt werden, sind schon ganz ordentlich.


Grüße

416
Steuern / Re: Steuern in Frankreich
« am: 16. September 2010, 15:55:04 »
Hallo Tandem08,

also deine Fragen sind wirklich nicht konkret zu beantworten.
Die Antworten hier und die genannten Beträge sind alle richtig. Nur was fängst du damit an?
Ich könnte dir sagen, bei deinem Familienstand und ohne weitere Abzugsmöglichkeiten zahlst du bis ca. 13.000 € Jahreseinkommen keine Steuern. Diese 13.000 stellen das 'französische Netto' dar. Doch was fängst du damit an?
Über den Daumen gepeilt würde bei einem Grenzgänger das einem deutschen Jahresbrutto von 16.400 € entsprechen.
Die Baukosten eines Eigenheims spielen bei der Steuer generell keine Rolle, es zählen nur die Zinsen für einen eventuellen Baukredit.
Wenn es dir um deine persönliche Steuerbelastung in Frankreich nach dem Hausbau geht, melde dich. Dann kann man dir auch sagen, wie du das ungefähr selbst ausrechnen kannst. Einfach und ohne Preisgabe von persönlichen Daten und Zahlen.

Grüße

417
Behörden / Re: Personalausweis und Reisepass
« am: 14. Juni 2010, 20:10:21 »
Ja, ist es nun amüsant oder höchst ärgerlich, was lokale Behörden und Zeitungsreporter sich so alles zusammen fantasieren:
Ein erfundenes Konsulat in Metz, Reisepass oder Personalausweis -egal alles dasselbe-, ein desorientierter Hauptamtsleiter, ein recherche-unwilliger Journalist, Information und Aufklärung für die Leser gleich null, dafür jede Menge Verwirrung.

Dabei ist diese Frage nach dem Ausweis schon längst geklärt.
In den für Grenzgänger relevanten Bundesländern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gelten eindeutige Gesetze.
Danach haben Deutsche mit Wohnsitz in Frankreich einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis. Die örtlich zuständige Behörde kann man sich sogar selbst aussuchen.
Denn gleichlautend heißt es in den 3 Ländern: „Hat die Person, die sich um einen Ausweis bewirbt, keine Wohnung im Geltungsbereich des Gesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich aufhält.“
Also, wo ich gerade bin, da halte ich mich auch auf. (Nix von überwiegend.., ehemals.., angemeldet usw.)
Über diese Regelung hatten schon einige Grenzgänger-Foristen ganz konkret berichtet.
Hätten die Badener bloß mal hier nachgeguckt.

Grüße

418
Sonstiges / Re: Wofür die Menschen rauchen ???
« am: 14. Juni 2010, 00:15:59 »
Na?
Schon wieder jemand, der sich hier hinterfotzig einschleicht, um seinen Reklamemüll abzukippen.
Die Geschäfte laufen wohl nicht so gut, dass man sich eine offene Werbung gegen Bezahlung leisten kann?
Der Beitrag gehört in die Tonne. Aber schnell.

419
Hallo,

ihr könnt ganz beruhigt sein. Die Auskunft eures Lohnbüros führt schon zum richtigen Ergebnis, nämlich keine doppelte Besteuerung.
Denn alles, was bei TK angegeben wird, wird vom Finanzamt zur Steuerermittlung von den Angaben bei AJ/BJ wieder abgezogen.
Wenn ihr das Kurzarbeitergeld nicht bei AJ/BJ aufführen wollt, muss das dann bei TI angegeben werden. Ergebnis ist dasselbe.
Ich würde schon den Rat des Lohnbüros befolgen.

Grüße

420
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 26. Mai 2010, 23:21:09 »
Na klar kann man in Metz wohnen, im 100km entfernten saarländischen St Wendel arbeiten und dabei Grenzgänger bleiben.
Doch hier ging es um extra abzusetzende Fahrtkilometer zur Arbeitsstätte. Und da sind die 40km eben eine magische Grenze. Drunter wird ohne utsch und autsch akzeptiert, drüber können Rechtfertigungen verlangt werden. So sind die Regeln.
Zum Nachlesen höchst offiziell, hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot;jsessionid=VQ5F2CSRSOASJQFIEMPSFFGAVARW4IV1?paf_dm=popup&paf_gm=content&pageId=part_fraisprof&espId=1&typePage=cpr02&paf_gear_id=500018&docOid=documentstandard_570&temNvlPopUp=true

Wenn bei dir dennoch tägliche Fahrten  (hin und zurück) von 100 bis 120km anstandslos bei den frais réels anerkannt wurden, freue ich mich mit dir.
Nur, wo steht das, dass das für jeden gilt?

Grüße

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