Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Steuer
« am: 06. Januar 2011, 21:40:31 »
Ja hallo Chris 37,

da sind wir uns doch alle einig mit den Steuern im Jahr des Umzugs. Es gibt einen Stichtag. Was davor war, geht nach Deutschland und danach geht’s nach Frankreich. So steht es auch im Wiki.

Nun hast du das komplette Jahr in F deklariert und musst natürlich in Deutschland nachzahlen. Dumm gelaufen. Nur auf wen hast du da gehört? So einen Ratschlag hat es hier im Forum -zumindest nicht unwidersprochen- und auch im Wiki nicht gegeben.

Du hast Recht, die besondere Sache mit der Lohnsteuer in Deutschland ist vertrackt und führt zu Missverständnissen. Doch hat es hier, wie ich finde, genügend Erklärungen dazu.

Zu Klarstellungen im Wiki? Ja, das ist immer gut.
Du weißt wie so ein Wiki funktioniert? Wenn ja, auf was wartest du?  ;)

Grüße

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Liegt warscheinlich einfach daran, daß die Autobahn nachdem es ja nicht mehr geschneit ziemlich schneefrei/matschfrei/eisfrei war, warscheinlich sogar ziemlich trocken und man deshalb sehr wohl mit Sommereifen unterwegs sein darf.
Ja, das ist eine gute plausible Erklärung.

Doch vertrackt wird es schon, wenn der Weg zur Arbeit auch über Nebenstrecken führt. Und was morgens noch frei befahrbar war, sieht abends dann ganz anders aus, nachdem es wie heute den ganzen Tag geschneit hat.
Mit Filzer M+S auf den Reifen zu malen ist eine originelle Idee. Hat die auch schon einen Praxistest bestanden?

Die Diskussion kann gar nicht überflüssig sein, weil sie eine Relevanz für Grenzgänger hat.
Und da bleibt festzuhalten, wer als Grenzgänger in Deutschland unterwegs ist, unterliegt auch mit seinem in F immatrikulierten Auto den deutschen Bestimmungen über Winterreifen.

Weitere Argumente für/gegen diese Reifenpflicht in Deutschland müssen hier nicht unbedingt diskutiert werden, ok.
(Und da gäbe es eine Menge von Aspekten bei winterlichen Verkehrssituationen. Stichworte: Räumen und Streuen statt Reifenzwang, Ketten, Spikes, LKW- Fahrverbot, verstärkter ÖPNV + Schiene usw.
Die sollten wirklich in einem anderen Forum diskutiert werden)

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Die gilt ab dem 4. Dezember generell für alle Autos, die auf Deutschlands Straßen fahren. 
Wer erwischt wird, zahlt 40€ Bußgeld, sofern er niemanden behindert. 80€, wenn er die Sicherheit anderer gefährdet, zB durch Querstehen auf der Fahrbahn.
Wie scharf da kontrolliert wird bleibt abzuwarten.
Heute wurden trotz massiver Kontrollen am Autobahn-Grenzübergang Goldene Bremm (Saarbrücken)  die montierten Sommerreifen nicht beanstandet.

394
Steuern / Re: Steuer
« am: 25. November 2010, 20:01:36 »
Hallo Christian82,

du wolltest doch wissen, wie du im Jahr des Umzuges versteuern musst.
Und da hat Sven dir den richtigen Hinweis gegeben.
Nun erkennst du Ungereimtheiten bei der Bescheinigung, Freistellung.., Lohnsteuer usw.
OK, das ist nicht schlimm und lässt sich schnell aufklären.
Der ganze Bereich 'Lohnsteuer' in Deutschland betrifft nur Arbeitnehmer und ist sozusagen eine vorläufige oder provisorische zwangsweise Abschlagszahlung auf die wahrscheinliche Einkommenssteuer. Was man dann tatsächlich bezahlen muss, entscheidet letztlich die Einkommenssteuererklärung selbst am Jahresende. Da wird dann erstattet oder es muss nachgezahlt werden.
Bei Grenzgängern hat das Verfahren mit der Freistellung lediglich den Vorteil, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird. (Genauer; der Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit der Freistellungsbescheinigung wird er von dieser Verpflichtung befreit.) Und nur deshalb zieht er nichts ab.
Wo und wie viel ein Arbeitnehmer dann tatsächlich am Jahresende versteuert, ist eine ganz andere Frage und die hat Sven mit seinem Hinweis beantwortet. Und so ist das auch im Steuerabkommen zwischen F und D geregelt.
Nun kann man noch viel spekulieren, ob die oberste Finanzbehörde Saarbrücken das anders beurteilt als die in Düsseldorf. Aber das ist müßig. Denn mittlerweile ist für alle Grenzgänger in deutschen Steuerfragen nur noch das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig.

Grüße

395
Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 05. November 2010, 18:08:13 »
Hallo,

Claude hatte Fragen gestellt, die 1 ½  Tage lang unbeantwortet blieben. Nun prasseln hier sich widersprechende Antworten. Was er/sie damit anfängt? Bis jetzt keine Reaktion.

Vielleicht hilft das auch noch:
Die ominösen 45-Tage sind nur für Grenzgänger relevant. Da gibt es 'Gestaltungsmöglichkeiten', die man nutzen kann. Die Bandbreite ist mentalitätsabhängig. Wenn man weiß, worauf es ankommt, tut man sich halt leichter. Doch dazu sollte man die genauen Bestimmungen auch kennen. Gut zu praktizierende Beispiele haben sapperlot und früher auch schon Ralph genannt.

Die Anmeldung als Grenzgänger ist so eine Sache. Im Prinzip gibt es die gar nicht. Man ist entweder Grenzgänger oder nicht. Da kann man sich weder anmelden noch abmelden.
Diese sogenannte Anmeldung geschieht über das Formular 5011. Da wird lediglich ein Antrag gestellt und die Bescheinigung zur Freistellung von der deutschen Lohnsteuer erteilt. Der Grenzgänger hat den Vorteil, er hat schon mal was in der Hand und ihm werden keine monatlichen Lohnsteuern abgezogen. Das ist aber nur die Folge. Im Grunde wird eigentlich der deutsche Arbeitgeber von seiner Verpflichtung freigestellt, Lohnsteuern einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Deshalb der Begriff Freistellung. (Was am Jahresende mit der Einkommenssteuer geschieht, ist eine andere Sache)
Der Nachteil: Der Arbeitgeber muss u. a. auch den Arbeitsort bestätigen und macht sich gegebenenfalls bei falschen Angaben dem deutschen Fiskus gegenüber regresspflichtig. Von daher  stellt sich immer die Frage, spielt der Arbeitgeber bei irgendwelchen 'tricky' Konstellationen auch mit.

@moni du sagst, wer nur wenig über die 45 Tage kommt, zahlt auch nur wenige Tage in D Steuern.
Diese Regelung kannte ich bisher noch nicht. Kannst du uns dazu Näheres sagen oder wurde da nur etwas verwechselt?

@Ralph du sprichst von der privilegierten Klasse der beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland.
Das meinst du ironisch?  Oder?

Grüße

396
Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 03. November 2010, 20:37:57 »
Hallo Claude,

kurze Antwort:
Nein, es gibt keine regelmäßigen Kontrollen.
Steuern auf dein salaire zahlst du entweder in Frankreich oder in Deutschland, aber nicht in beiden Ländern.
Und das darf sich jedes Jahr ändern.

Ich befürchte, dass damit jedoch nicht alles beantwortet ist. Oder?


Grüße

397
Steuern / Re: 400 Euro Job mal wieder
« am: 22. Oktober 2010, 21:53:00 »
Hallo borderbub,

die Sache mit diesem Nebenjob ist so oder so vertrackt.

Entweder
ist der Arbeitsplatz in Frankreich. Dann sind die Steuern auf diesen Lohn in F zu entrichten. Die vom Arbeitgeber pauschal abgeführten Steuern in D interessieren nicht. Dennoch bleibt die Frage, wie hat die Firma das gelöst zB mit den in F fälligen Sozialabgaben. (Ich vermute mal gar nicht, oder?) Nun kann man sagen, die Frage ist irrelevant, merkt eh keiner, da mache ich mir keinen Kopf.

Oder
man 'verlegt' den Arbeitsplatz nach Deutschland außerhalb der Grenzregion. (Vielleicht merkt's auch eh keiner). Dann gibt es auch keine Steuern in F, nur Berücksichtigung zur Progression bei der Versteuerung des Hauptjobs.

Also so oder so, getrickst werden muss immer. Und wer das will, muss sich nach Risiko oder Nutzen selbst entscheiden.
Aber dazu will ich im Forum keinen Ratschlag geben.

Grüße

PS: Natürlich kann man diesen Nebenjob auch ganz sausen lassen.

398
Steuern / Re: 400 Euro Job mal wieder
« am: 21. Oktober 2010, 16:56:13 »
Hallo

mit den 'Nachforderungen' hatte ich eher andere Pauschalabzüge im Kopf, die euch gar nicht betreffen. Da habe ich wohl das Thema verfehlt und deshalb diese Ausführung gestrichen, um nicht Verwirrung zu stiften.
Nach deiner Schilderung fallen die Einkünfte aus dem 2. Job nicht unter die Grenzgängerregelung, müssen also in F versteuert werden. (wie auch Eric sagt)
Aber es gibt da ein anderes Problem. Deutscher Arbeitgeber und die Arbeitsstätte liegt in Frankreich. Wie hat die Firma das gelöst?
Such mal hier nach Beiträgen zum 'Home-Office', dieselbe Problematik. Da ist keine Lösung erkennbar, sondern eher der Rat: 'Finger weg'.

Grüße

399
Steuern / Re: 400 Euro Job mal wieder
« am: 20. Oktober 2010, 22:40:53 »
Hallo borderbub,

doch es gibt klare Aussagen (vielleicht nicht auf den ersten Blick erkenntlich).
Du sprichst den 2. Job deiner Frau an. Der wird steuerlich genauso behandelt wie der 1. Job, ein  dritter oder vierter Job.
Und hier hörst du immer nur: Es ist generell piepegal, wo die Firma ihren Sitz hat.
Maßgebend ist, wo man arbeitet. Sind auch die anderen Bedingungen erfüllt, ist man Grenzgänger.

Wenn ja, versteuert deine Ehefrau auch ihr 2. Einkommen nur in F. Wenn nein, nur in D, doch dann ist dieses Einkommen in F anzugeben, wird zwar nicht versteuert, aber zur Progression berücksichtigt.


Grüße

400
Steuern / Re: mal wieder ... 30 km Zone
« am: 17. Oktober 2010, 22:59:12 »
hallo moni,

http://www.frontalierslorraine.eu/site/annexe_etre_liste_fr_all.php#b_de

Doch warum guckst du nicht ins Wiki? Da steht der aktuelle Link doch.

Grüße

401
Behörden / Re: Personalausweis beantragen
« am: 11. Oktober 2010, 21:18:50 »
Ja hallo Bingo

Du hattest mit dem 'Wisch' keine Probleme mehr. Prima, und ich glaub dir das.

Ich kenne auch Jean-Claude. Der fuhr 2 Jahre lang ohne Führerschein mit einem Auto, das seit 3 Jahren keinen TÜV mehr hatte, ohne Probleme durch die Gegend. Und seine deutsche Gattin Gudrun hat nur mit ihrer carte de séjour im Bielefelder archäologischen Kunstmuseum den Rentnernachlass auf den Eintrittspreis erhalten.
Doch was beweist das schon?

Franzosen leben gut ohne aktuelle Adresse im Ausweis. Ebenso können Auslandsdeutsche, sogar der deutsche Obdachlose, ohne Adressenangabe einen gültigen Personalausweis haben.
Zu deiner Frage, was das dann bringen soll??  Tja, keine Ahnung.
Frag doch Frau Merkel in Berlin, ob sie darüber mal nachdenken will. Ihre Antwort kannst du dann ja hier posten.

Bis dahin gilt: Vollwertige und auch ausreichende Legitimationspapiere für Auslandsdeutsche sind Personalausweis und/oder Reisepass und keine französischen Karten.

Grüße

402
Behörden / Re: Personalausweis beantragen
« am: 08. Oktober 2010, 14:12:48 »
Hallo

Auslandsdeutsche haben hier ein Recht auf einen deutschen Personalausweis.

Die Formulierung 'können' bedeutet, dass ein Auslandsdeutscher einen PA beantragen kann, obwohl er keinen haben muss und die Behörden dürfen ihn dann ausstellen.
Wurde das in der Vergangenheit oft nicht so gesehen (siehe früheres Einbehalten des gültigen Ausweises bei Wegzug, keine Verlängerung des abgelaufenen PA), setzt sich doch diese Erkenntnis mehr und mehr durch.
Die relevanten Bestimmungen in den Ländergesetzen zum Ausweis für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland sind identisch in den 3 Bundesländern BW, RP und SL.
Nun mag im Innenministerium BW zur Zeit nicht nur bei diesem Thema einiges drunter und drüber gehen.
Im Saarland ist es eindeutig: Gehst du Saarbrücken, bringst du alten Ausweis, gibst du neue 2 Fotos, zeigst du Facture, zahlst du 8 Euro – kriegst du neuen Ausweis.

Grüße

PS: carte de séjour, titre de séjour können in einigen Fällen in F nützlich sein, ersetzen jedoch nicht einen Personalausweis oder Reisepass.

403
Hallo,

zur Demo:
Das benachbarte SR-Fernsehen meldet 1500 Teilnehmer. Kundgebung vor dem Palais de Justice, anschließend 5km Marsch an der Sous-Préfecture vorbei, über die Grenze nach Deutschland bis ins saarländische Hanweiler-Bad Rilchingen und zurück.
Nur Rentner?
Direkt um mich herum sind beruflich Aktive, Alter so um die 50. Auch 1 retraité, französischer Ex-Polizist, warum er hier ist: Solidarität. Er hat Betroffene bei seinen Freunden. Viele Ältere, wenig Junge. Französische, deutsche und Luxemburger Gewerkschafter. Die Stimmung ist wohltuend unaggressiv, manchmal familiär. Eine zur Verkehrsregelung eingesetzte Polizistin wird aufgefordert, den Verkehr sein zu lassen und mitzumachen. Sie lehnt belustigt ab, vielleicht ein anders Mal.
Doch wo waren die lautesten Schreier, die größten Schmarotzer?  Sie, die jahrzehntelang von der Steuer profitiert haben, die bis 2005 ihre Rente fast nie versteuern mussten?
Sehr spärlich vertreten. Ob ihr hohes Alter von weit über 70, fehlende Rollstühle oder endbiologische Fakten ihre Kritiker milder stimmen können?

Zur Sache:
Der Organisator der Veranstaltung war das Comité de la Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle. Das ist eine Interessenvertretung der Grenzgänger. Die darf parteilich sein und auch laut, zumal sie nicht über die großen Geldbündel verfügt, die eine 'diskrete' Lobby-Arbeit ermöglichen.
(Denn nur mit vollen Hosen ist gut stinken)

Ja, die Grenzgänger von F nach D zahlen weniger Einkommensteuern als ihre Kollegen in D. Das geschieht aufgrund eines Abkommens, in dem Politiker festgelegt haben, welcher Staat das Recht zur Besteuerung hat. Und da will der deutsche Fiskus schon extrem mehr Geld als der französische und mit der verschärften Rentenbesteuerung eben noch mehr.
Raffgier, alles wollen, den Hals nicht vollkriegen? Auf wen trifft das hier zu?

Die Frontaliers fordern keine Extrawurst, sondern Gleichbehandlung. Nämlich, dass sie auf ihre in D steuerpflichtigen Bezüge, die auch nur dem deutschen Steuerrecht unterliegen, an Deutschland nicht mehr bezahlen müssen als ein gleichgestellter Inländer.
(Die Frage nach der Besteuerung im Wohnsitzland -mit Progression-  ist hiervon überhaupt nicht betroffen)

Ich bemühe mich keine persönlichen Angriffe, Unterstellungen oder Diffamierungen gegenüber Foristen abzuliefern. Einen harter Ton in der Sache, etwas Ironie halte ich für erlaubt.
Ich bin froh, dass dieses Forum nicht das Krawall-Niveau von zB Deutschlands größtem Pöbel-Forum bei spiegelonline hat.
Ich möchte, dass es hier weiterhin angenehm bleibt.

Grüße

404
Hallo

Es geht nicht um 1€, es geht nicht um 10€, nicht um 100€. Es kann ruck-zuck um 1000, 2000 und sogar mehr als 3000€ gehen, oder monatlich 250€ lebenslang.
Die Aufregung ist also nicht über 'peanuts'.
Sapperlot, ich übernehme mal dein durchaus realistisches Szenario:
Da ist ein Franzose, der seit Jahren satte Löhne aus D kassiert (mehr als in F) und günstig in F versteuert hat (viel weniger als in D). Dann als Rentner (ich setzt noch eins drauf) hat er seine Bezüge weder in D noch in F deklariert und nicht versteuert, was jahrelang zu seinen Gunsten geklappt hat. Und jetzt kommt der deutsche Fiskus ihm auf die Schliche, verlangt in Zukunft Steuern und Nachzahlung sogar rückwirkend bis 2005. Die Schreierei ist groß, es muss manifestiert werden.
Wenn nur diese Altrentner  -in D heißen sie wohl seit 2005 Bestandsrentner-  betroffen wären,  dann würde ich solche Proteste mit Sicherheit nicht unterstützen.

Doch es geht um mehr.
Es geht einmal um den französischen Rentner, der seine deutsche Rente bisher in F deklariert hat. Bestärkt durch 'Steuerexperten' und den französischen Fiskus, der seine Steuererklärung jahrelang so akzeptiert hat. Nun fordert D zurecht (über die neugeschaffene Zuständigkeit Neubrandenburg) von ihm die Steuern nach. Nur wer hilft ihm gegen die doppelte Besteuerung? Wer besorgt ihm das Geld von F zurück?  Da gehen die Experten auf Tauchstation: ...ja da müsste man den Rechtsweg....

Es geht schließlich um alle Bezieher von Zahlungen aus deutschen öffentlichen Kassen, die im Ausland wohnen. Unabhängig von ihrer Steuerpflicht im Heimatland müssen sie diese Bezüge in D versteuern. Aber zu noch schärferen Bedingungen als der Inlandsdeutsche. Verschiedene in D übliche Abzugsmöglichkeiten werden ihnen versagt. Sogar der Grundfreibetrag, der ein steuerfreies Existenzminimum garantieren soll, ist gestrichen.
Fazit: Steuern im Heimatland plus extra für sie erhöhte Steuern in D.

Warum diese Regelung illegal ist?
In der EU haben wir ein Diskriminierungsverbot. Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Rasse, Herkunft, Nationalität oder seines Geschlechtes benachteiligt werden. Das ist verbindlich. Und niemand darf die Gleichbehandlung verweigern, mit dem Hinweis, der Betroffene kann ja Nationalität, Religion oder zynischerweise sein Geschlecht ändern.
Europa garantiert seinen Bürgern das Recht auf Freizügigkeit, also auch freie Wahl des Wohnortes. Wer davon Gebrauch machen will, muss keine Begründung geben oder den Nachweis einer Berechtigung abliefern. Er darf auch deswegen nicht mit staatlichen Sanktionen belegt werden.
Doch genau das macht der deutsche Fiskus mit seiner Regelung für 'beschränkt Steuerpflichtige'. Ohne sachlich berechtigtem Grund, nur wegen des Wohnorts.
Das nenne ich Diskriminierung, gegen die es sich zu wehren gilt.

Grüße

405
Sonstiges / Re: Riester-Rente auch für Grenzgänger
« am: 30. September 2010, 20:55:06 »
ja,
nachdem D von der EU dazu gezwungen werden musste.
Aber, lohnt sich die wirklich?

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