Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: Grenzübertrittspapiere
« am: 04. August 2011, 23:43:54 »
Hallo Toyota,

nachdem sich nun einige Aufgeregtheiten wieder gelegt haben, möchte ich das Thema in der Sache weiter verfolgen.
Also deine ursprüngliche Frage war doch, was für Ausweispapiere Grenzgänger nach Deutschland dabei haben sollten. Oder?

Und da gibt es für Deutsche generell nur 2 Papiere, die akzeptiert sind. Der deutsche Personalausweis oder der deutsche Reisepass (von exotischen Ausnahmen mal abgesehen). Zwar steht in beiden nicht die vollständige Adresse, so wie man es in D vom Personalausweis gewohnt ist. Im Reisepass wird das Wohnland und der Wohnort angegeben -keine Straße, keine Hausnummer-; im PA nur der Vermerk -kein Wohnsitz im Inland.
Dennoch beide sind gültige und ausreichende Ausweisdokumente.
 
Deine Zweifel habe ich gesehen, doch habe ich noch nie erfahren, dass eines dieser Papiere von deutschen Autoritäten (Behörden, Bank  oder Polizei) nicht als Ausweis akzeptiert worden ist. Hast du ein konkretes Gegenbeispiel? (bitte nicht mit Führerschein oder carte/titre de séjour, das gilt hier nicht).

Ein untergeordneter Aspekt ist, ob du die deutschen Ausweispapiere auch in D ständig dabei haben musst.
Die Antwort: streng genommen, NEIN.
Doch das ist eine rein sophistische Betrachtung (oder regional ausgedrückt, wichtigtuerische Krümmelkackerei).
Denn; beim Grenzübergang nach Deutschland muss der Grenzgänger die Papiere bei sich haben und bei der Rückkehr nach Frankreich auch.
Dazwischen zwar nicht, aber wo sollen denn seine  Papiere realistischerweise da abgeblieben sein?

Grüße

377
Behörden / Re: Grenzübertrittspapiere
« am: 28. Juli 2011, 21:14:20 »
Toyota, was ist denn in dich gefahren?

Sachliche Kritik geht anders.
Was veuve schreibt, das stimmt schon irgendwie, bloß nicht für Grenzgänger.

1 Wer nicht in D wohnt, nicht meldepflichtig ist und sich auch nicht überwiegend aufhält -also der typische Grenzgänger-, muss keinen Personalausweis haben.

2 Wer als EU-Bürger in ein anderes EU-Land fährt, muss einen Pass oder Personalausweis (als  anerkannten Passersatz) bei sich führen.

3 Dass Deutsche ein Recht auf einen Personalausweis haben, wurde doch hier schon vor Monaten geklärt.

Eigentlich alles ganz klar und einfach.

Zu 1, so steht es im Personalausweisgesetz § 1(1)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Zu 2, so steht es im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern § 8.
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet, bei der Einreise in das oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz mit sich zu führen..

Zu 3. so steht es im Personalausweisgesetz § 1(4)
Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.

378
Anmerkungen zum Forum / Re: Gibt es hier Prämien, ein Ranking?
« am: 22. Februar 2011, 18:42:47 »
ok,
pm folgt mit entsprechendem Vorschlag.
Grüße

379
Anmerkungen zum Forum / Gibt es hier Prämien, ein Ranking?
« am: 20. Februar 2011, 17:46:20 »
Zitat: "So - nachdem es hier anscheinend nicht möglich ist ... schließ ich diesen überflüssigen thread...."

lächerlich


380
Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern
« am: 10. Februar 2011, 15:56:00 »
Hallo
Gemeint sind Verkaufserlöse, also Umsätze durch Verkauf. Mit berechnet werden auch Tausch, Überträge, zB an Dritte. Der relevante Betrag ist aktuell 25.730 €. Bis dahin ist nichts in der Steuererklärung anzugeben, egal wie hoch die realisierten Gewinne waren. Zusätzlich gibt es noch ein paar Sonderregelungen, besonders interessant bei Aktienkauf ab 2006 und mindestens 5 Jahre Haltezeit.
Authentische Einzelheiten bei 'impots.gouv.fr'  Anmerkungen zum Formular 2074 – imprimé N°2047 2074 notice.
Grüße

381
Sonstiges / Re: Bezahlung per Scheck
« am: 08. Februar 2011, 22:24:11 »

382
Naja,

es stimmt wohl beides. Schließlich erhält der beamtete Lehrer nicht lediglich auf Antrag hin die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern muss wie fast alle Bezieher von Geldern aus öffentlichen Kassen die bekannten Voraussetzungen auch erfüllen.

Grüße

383
Steuern / Re: parts bei in Deutschland studierenden Kindern
« am: 04. Februar 2011, 17:40:20 »
Ja hallo,

ich finde, ihr habt das Prinzip schon richtig angewandt.
Volljährige Kinder können bis 21 Jahren oder bei Studenten bis 25 Jahren rattachés sein. Dazu müssen sie nicht bei den Eltern wohnen.
Eine Auslandswohnung bei Studenten ist erlaubt.
Die Steuerklärung machen dann Mama und Papa in F, wobei natürlich Einkünfte ( = die angesprochenen kleinen Jobs) der Tochter mit deklariert werden müssen.
Dann gibt es die halbe part supplémentaire.

Die andere Alternative ( 5753€ als 'charges'  und keine 0,5 part) geht immer bei Bedürftigkeit des volljährigen Kindes und das gilt dann lebenslang.

Grüße

384
Hallo

Deine Rechnungen sind richtig, aber ohne Berücksichtigung der Raffgier des deutschen Fiskus gemacht.
Es stimmt, Klasse 1 und 4 sind im Ergebnis identisch.
Doch die Rechnung für die Steuerklasse 1 stimmt nur bei Wohnsitz in D. Wenn deine Frau dann in F wohnt, sieht die Rechnung anders aus.
Da wird ihr schon mal  der steuerfreie Grundfreibetrag von 8004€ als dickstem Brocken verweigert. Macht vielleicht 1600€ mehr an deutschen Steuern.
Zum Nachrechnen; erhöhe das Brutto um 8004€ + fiktivem Anteil an Sozialabgaben, dann erhältst du mit den Brutto- Nettorechnern einen realistischen Steuerbetrag für Deutschland.

Grüße

385
Hallo

Doch es gibt eine steuerlich geförderte zusätzliche Rente in Frankreich.
Stichwort PERP. Wie viel man da steuermindernd absetzen kann, steht im Steuerbescheid bei 'Plafond Epargne Retraite'.
Sabine hatte das angedeutet und Ajnat wollte sich bei den 'Grenzgängern' und ihrer Bank darüber beraten lassen.
Sie wird bestimmt berichten Oder?

Grüße

386
Steuern / Re: parts bei in Deutschland studierenden Kindern
« am: 03. Februar 2011, 19:54:05 »
Hallo,

der klassische Fall? Volljähriges Kind, ledig, studiert in D, hat eigene Unterkunft, Papa ist alleiniger Sponsor?
2 Möglichkeiten:
Entweder 'part' 0,5, wenn das Kind ist unter 25 Jahre ist und steuerlich zum Haushalt (rattachement au foyer) zählen soll. (Entsprechende Erklärung reicht)
Oder als 'charges' sind 5753€ pro Jahr und Kind absetzbar. Idealerweise hält man Kontoauszüge mit der monatlichen Geldüberweisung parat, falls so ein Nachweis mal verlangt werden sollte.

Die günstigere Alternative darf man frei wählen.

Grüße

387
Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 31. Januar 2011, 11:36:02 »
Hallo,
ja klar, Zinsen aus deutschen Geldanlagen muss der Grenzgänger voll in Frankreich versteuern. Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung oder Freibeträge sind unbekannt.

Dafür gibt es aber bestimmte Geldanlagen, deren Zinsen steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Die bekanntesten:
1. Livret A (heißt so zB bei der Banque Postale) oder Livret Bleu (bei Crédit Mutuel).
    Die Anlagen sind wie Tagesgelder. Täglich verfügbar, pro Person nur 1 Konto erlaubt, maximaler Anlagebetrag 15.300€,
    staatlich festgelegter Mindestzinssatz  2,0%  (ab 01.02.11)
2. Livret de Développement Durable, genau wie oben. Nur: Maximaler Anlagebetrag 6.000€.
Damit können schon mal 21.300€ pro Person abgabenfrei angelegt werden.

Tipp: Livret A/Bleu kann auch von Personen eröffnet werden, die nur in Deutschland wohnen. Die Zinsen darauf werden allerdings in D versteuert.

Grüße

388
Hallo Gabrielle,

doch, doch ich habe dich sehr gut verstanden. Deine Berechnung ist richtig und das Ergebnis finde ich ebenso empörend wie du.
Und jetzt,  -halt dich fest-  damit bestätigst du sogar meine Ausführungen zur Besteuerung. Die BfA-Rente wird in D besteuert, in F nur die französischen Renten. Allerdings zum erhöhten Steuersatz, weil die deutsche Rente mit berücksichtigt wird.
Deshalb macht das französische Finanzamt zunächst die Rechnung mit allen 3 Renten und zieht bei der Festsetzung der Steuerschuld den deutschen Anteil wieder ab, als crédit d'impôt. Ergebnis in deinem Beispiel: französische Steuer auf die französischen Renten 974€, auf den deutschen Anteil fiktiv 615€ (die aber nicht in F zu zahlen sind). Nun könnte man sagen, ok, dann gehen eben 974 nach Frankreich und 615 nach Deutschland. Und die Menschen sind zufrieden.

Aber das will der deutsche Fiskus offensichtlich nicht.
Und hier liegt die eigentliche Sauerei. Du bist gezwungen die deutsche Rente in D zu versteuern. Deutschland klassifiziert dich als 'beschränkt' steuerpflichtig, verweigert dir jedoch gleichzeitig die in D üblichen Freibeträge. Daher zahlst du auf den geringen steuerpflichtigen Anteil der BfA-Rente von 7540€  noch über 21% Steuern, nämlich 1612,04€. Würde dir bloß der in D obligate Grundfreibetrag von ca. 8000€ gewährt, fielen in deinem Fall gar keine Steuern in D an.

Diese Regelung betrifft übrigens jeden, der im Ausland wohnt und Bezüge aus deutschen öffentlichen Kassen erhält. (Vielleicht gibt es Ausnahmen mit einigen exotischen Staaten?)

Am Montag gab es wieder eine Demo in Völklingen gegen diese Besteuerung. Leider nur ein paar Hundert. Vielleicht lag es daran, dass das 'comité de défense..' nicht beteiligt war, anders als im Herbst in Saargemünd. Der saarländische CDU-Ministerpräsident Müller hat versprochen sich um die Wahrung der Rechte der Grenzgänger zu kümmern.
Naja, abwarten. Bis dahin gilt:
Indignons-nous!

Grüße

389
Aber hallo,

in meinem Beitrag ging es um die Riesterrente und Grenzgänger.
Deshalb auch die Überschrift : „Riesterrente für Grenzgänger“

Und da sind wir uns doch einig, dass Beiträge zu dieser Altersversicherung steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Also kein Ansatz bei 'charges' in der  F-Steuererklärung.
Deshalb ist die Aussage 'Keine steuerlichen Vorteile' zutreffend und edgards Frage 'Dafür sind die Einzahlungen aber abzugsfähig, ..' klar mit nein zu beantworten.
 
Ob sich riestern wegen der lumpigen 154€ pro Jahr dennoch lohnt? Ich habe da so meine Zweifel. Die kann auch 'Finanztest' nicht ausräumen. Zumal dieses Institut, das sich noch im Jahr 2007 äußerst euphorisch zu Riester positioniert hat und nun schon zurückhaltender geworden ist, die spezielle Situation der Grenzgänger gar nicht untersucht hat. Also den Wegfall jeglicher Steuervorteile.

@Gabrielle  Die BfA-Rente ist ein eigenes Thema. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ist sie immer in Deutschland zu versteuern, nicht in Frankreich. Allerdings erhöht sie die Steuern auf in F zu versteuernde Einkommen.
Ja, du hast Recht. Das ist alles sehr 'knoddelig'. Mit den 90%, mit den unsäglichen Folgen bei der Unterscheidung zwischen beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig in D.
Doch ich bin sehr zuversichtlich, dass auch diese speziellen deutschen Gesetze von der Europäischen Kommission gekippt werden. Wie bei den Riesterzulagen, mit derselben Begründung. Dort wurden Deutschland massive Verstöße gegen den EG-Vertrag nachgewiesen. Nämlich Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, Missachtung der Freizügigkeit und Ungleichbehandlung bei steuerlichen Vergünstigungen nur wegen des Wohnortes.
Es ist wohl nur eine Frage der Zeit.

Grüße

390
Riesterrente für Grenzgänger.
Naja ?!?

Ich versuchs mal mit Fakten und einer nüchternen Gegenüberstellung.

Vorteile:
Es gibt staatliche Prämien.
Die Prämien bleiben bei Wohnort im Ausland mittlerweile erhalten.
Der Erhalt des eingezahlten Kapitals wird garantiert.

Nachteile:
Keine steuerlichen Vorteile.
Keine Beteiligung des Arbeitgebers.
Die Beiträge müssen jährlich überprüft und angepasst werden, um die volle Prämie zu bekommen.
Prämien für Kinder gibt es nur solange Kindergeld bezahlt wird.
Beträchtliche 'versteckte' Gebühren bei Abschluss, in der Ansparphase und auch bei Rentenbezug.
Die Verzinsung des eingezahlten Kapitals ist undurchsichtig. Je nach Typ gibt es gar keine Garantie oder geringe Zinsen auf nur einen Teil der Einzahlungen.
Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital.

Ich weiß, es gibt noch mehr Aspekte, doch habe ich mich hier auf die rententypischen beschränkt.

Grüße

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