Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Steuern / Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« am: 30. Oktober 2011, 12:48:25 »
Hallo djib84,

deine Freundin muss Ihr Gehalt nicht unbedingt in Deutschland versteuern.

Im Normalfall versteuert man gemäß dem bilateralen deutsch-französischen Steuerabkommen in dem Land, in dem man arbeitet. Das wäre für sie also F.
Was hier im Forum ständig behandelt wird, ist eigentlich ein Sonderfall. Nämlich der Grenzgänger, der versteuert im Wohnland. Will die Freundin ganz legal und ohne Tricks in F versteuern, reicht es völlig aus, die Kriterien für Grenzgänger nicht zu erfüllen.
Die Kriterien kannst du hier nachlesen.

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F
Weil alle 4 Kriterien zum Grenzgängerstatus erfüllt sein müssen, genügt es lediglich 1 Kriterium nicht zu erfüllen um in F zu versteuern. Da bietet sich am ehesten die 45-Tage-Regelung bei der Übernachtung an, einfach öfter in F übernachten, bei Freundin, evtl. Campingplatz, Ferienhäuschen, oder in D außerhalb der Grenzregion.
Und dann Hände weg vom Formular S2-240, das nur für Grenzgänger ist.

Grüße


Nachtrag zur Klarstellung:
Es geht hier nur um die steuerliche Behandlung von Lohn/Gehalt. Die allgemeine Steuerpflicht im Wohnland besteht natürlich weiterhin.

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Steuern / Re: Monatliche Steuerabbuchung
« am: 28. Oktober 2011, 21:28:59 »
Hallo,

das sieht mir schwer nach Missverständnis aus.
Welche Steuern solltet Ihr ab November bezahlen?

Als Arbeitnehmer zahlt man in Frankreich seine Steuern nachträglich.
Für Euch konkret: Im Mai 2012 macht Ihr eine Steuererklärung für das Jahr 2011.
Im August/September 2012  erhaltet Ihr einen  Steuerbescheid und erst dann ist zu bezahlen (rückwirkend für das Jahr 2011). Gleichzeitig wird mitgeteilt, was dann ab 2013 für Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Steuer für 2012 zu zahlen ist.

Monatliche Steuerzahlungen sind also gar kein aktuelles Problem. (Weil die aber irgendwann fällig werden, kann man schon jetzt monatliche Rücklagen bilden.)
Zum genauen Ablauf, guck mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich
und dann unter dem Absatz “Zeitlicher Ablauf des Steuerverfahrens“.

Grüße

363
Behörden / Re: ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND
« am: 12. September 2011, 23:11:11 »
Hallo Blue,

dass du die Kreditentscheidung jetzt einfach mal abhaken möchtest, verstehe ich gut.

Doch das Thema selbst hat mir keine Ruhe gelassen, auch weil ich mit einem geplanten Bauvorhaben selbst betroffen sein könnte. Deshalb habe bei meiner Sparkasse nachgefragt. Und zwar bei jemandem, der in eigener Kompetenz Baukredite genehmigen kann.
Das Ergebnis: Nein, der Wohnsitz nur in Frankreich verhindert keinen Kredit. Es ist auch keine Verbraucherschutz-Regelung oder staatliche Vorschrift bekannt, die einen deutschen Wohnsitz verlangt, auch keine hausinterne.
Diese Auskunft bezog sich konkret auf den von dir vorgestellten Fall. Nämlich: Ein in F wohnender Grenzgänger baut sich in Deutschland ein Haus und zieht dann selbst ein.

Die widersprüchlichen Aussagen lassen sich vielleicht erklären.
Für eine deutsche Bank ist ein Kredit an einen F-Bewohner mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Denn sie muss  -wie du schon erwähnt hast- auch die französischen Gesetze zum Verbraucherschutz bei der Vergabe und im Kreditvertrag mit berücksichtigen. Meine Sparkasse kann das und macht das auch. Doch wem das zu aufwändig ist, schiebt halt den Verbraucherschutz vor.

Grüße

364
Sonstiges / Re: Paypal-Konto
« am: 11. September 2011, 22:22:49 »

lach, sieh mak pif, hier schreiben wohl überwiegend Deutsche, und dein Gähnen............ du, dein letztes Posting in anderer Sache ............. es passt dazu


Witmann,
was willst du uns damit sagen? Wie ist dieses Posting zu verstehen?

Weil ich auch Beiträge von dir kenne, die zumindest nachvollziehbar waren, bin ich jetzt doch irritiert.
Es liegt doch nicht an deinen oft zitierten Flaschen mit ihren höchst noblen Inhalten, die dann nicht mehr voll sind?

365
Sonstiges / Re: Paypal-Konto
« am: 11. September 2011, 17:31:38 »
..... iss doch wohl Äpfel mit Birnen zu vergleichen....

Warum nicht? Wer das kann. Und es werden immer mehr.

oder............ von einem LINKEN geschrieben

Das mag in Deutschland ein vernichtender Vorwurf sein, in Frankreich bewirkt er nur gähnen.

366
Sonstiges / Re: Regelung bzgl. Nachtruhe in Frankreich...?
« am: 11. September 2011, 17:10:27 »

Désolé,
in der Geschichte vom Geburtstag sehe ich mehr großkotziges als respektvolles Verhalten.

367
Sonstiges / Re: Paypal-Konto
« am: 10. September 2011, 14:17:13 »
Ok Jauno,

du selbst bist zufrieden mit dem Service von Paypal, führst dazu auch nachvollziehbare Gründe wie korrekte Geschäftsabwicklung an und alles andere interessiert dich nicht. So ein Standpunkt ist zu tolerieren.(Deine Kriterien gelten doch auch für Kuba, wenn es immer korrekt und tadellos Zigarren an Rossmann geliefert hat?)

Andere sagen, wenn die Leute von Paypal als Dienstleister für Bezahlungen in Europa ihre Geschäfte machen wollen, müssen sie sich auch an die hier gültigen nationalen Gesetze halten. Das machen sie jedoch nicht, sie wollen ihre US-amerikanischen durchsetzen. Und das geht nicht.
Und diese Meinung ist auch von dir zu tolerieren. Einverstanden?
 
Zu deiner Info: Paypal führt keinen Krieg gegen Kuba (oder haben die eine geheime Armee?) sondern gehorcht dem Handelsembargo, das die Vereinigten Staaten vor fast 50 Jahren gegen Kuba verhängt haben. Die europäischen Staaten haben sich diesem Embargo nicht angeschlossen. Deshalb können hier in Europa auch Zigarren oder Rum aus Kuba frei und ohne Sanktionen gehandelt werden. Wenn Paypal das nicht respektiert, hat es hier in Europa nichts verloren und gehört ausgesperrt. Das gebietet mir schon meine Selbstachtung als Europäer.

Deine politischen Schmähungen wie Folterstaat Cuba,.....müssen hier nicht diskutiert werden.
Nur kurz: Das berüchtigte Foltergefängnis Guantanamo liegst zwar auf der Insel Kuba, wird jedoch ausschließlich von Amerikanern betrieben.

Schönen Gruß

368
Sonstiges / Re: Paypal-Konto
« am: 09. September 2011, 15:33:43 »
Und hier das hässliche Gesicht von Paypal. Ganz aktuell.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lassen-uns-nicht-erpressen-Rossmann-schmeisst-Paypal-raus-1340041.html

Ein Online-Sortiment, von Paypal zensiert? Nein Danke, mit mir nicht.

369
Behörden / Re: ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND
« am: 07. September 2011, 23:42:42 »
Leute,

Blue 1904 hat hier zum Thema konkrete Fragen gestellt.
Wer sie ernst nimmt, gibt ihr eine Antwort.
Wer darauf keine weiß, soll einfach die Klappe halten. 
Denn persönliche Befindlichkeiten oder Einschätzungen zum Thema sind da nicht hilfreich und gehören allenfalls in einen 'chat'.
Auch wenn ich den mehrfachen Hinweis, dass die Deutsche Bank 'pfui' ist, gut und begrüßenswert finde, hilft er dennoch nicht bei Blue's Fragen.

370
Behörden / Re: ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND
« am: 07. September 2011, 20:52:18 »
Hallo Blue 1904,

zu deiner 1. Frage:
Mit Anmeldung in D ist der Status Grenzgänger futsch. Ab dann müsst Ihr Lohn/Gehalt im Arbeitsland, also in D versteuern; bis dahin in F.

Zu 2:
Das regelt Ihr selbst in Eurer F-Steuererklärung für das Jahr 2011, indem Ihr die Einkünfte in der 'déclaration' entsprechend aufteilt (ligne 1AJ/1BJ und 8 divers).
Belege, Nachweise will das F-Finanzamt zunächst nicht. Die glauben dir erst mal. Wenn nicht, melden die sich schon.

Zu 3:
Mir stößt da übel auf, dass die D-Bank jetzt schon einen Wohnsitz in D will. Der wäre ja nicht einmal real, weil Ihr tatsächlich immer noch in F wohnt.
Habt Ihr mal die Höhe Eures steuerlichen Nachteils in Euro ausgerechnet bei dieser Regelung?
Lässt sich da absolut nicht mit der Bank verhandeln?
Tipp: nicht alle Banken handeln so und der Hinweis darauf kann Wunder bewirken.

Grüße

371
Versicherungen / Re: Zusatzrentenversicherung / Lebensversicherung ?
« am: 01. September 2011, 20:53:53 »
Hallo Mathis,

eine Zusatzrente kannst du als Grenzgänger mit einem PERP (plan d'épargne retraite populaire) bekommen. Geht so ähnlich wie in D. Angespart wird bei einer Versicherung bzw. Bank.
Ein Vorteil ist, dass diese Einzahlungen in F steuerlich begünstigt werden; bis zu welcher Höhe erfährst du in deinem jährlichen Steuerbescheid unter 'plafond épargne retraite'.

Die weiteren Vorteile erklärt dir dein Bankberater.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie...
...dann besser hier im Forum nach.

Grüße

372
Sonstiges / Re: Jetzt 2,25% Guthabenzins
« am: 13. August 2011, 20:18:08 »
Na klar, blueocean,

wer nur in D wohnt, versteuert nach deutschen Regeln. Doch für die Zinsen ist es zunächst egal, ob die aus deutschen oder französischen Anlagen stammen. Der Sparerpauschbetrag von 801€ pro Kopf und der individuelle Steuersatz bleiben identisch. Von daher ist ein Vergleich lediglich der Bankkonditionen durchaus sinnvoll. (Für Profiteure der Abgeltungssteuer sieht das anders aus).
Deshalb ist deine Frage 'lohnt sich das' nicht generell zu beantworten. Ich denke für einige, (viele, die meisten?) schon.

Vielleicht ein Missverständnis? Mein Tipp war nicht für den Grenzgänger selbst gedacht (denn der darf ja keinen Wohnsitz in D haben), sondern eher für dessen Verwandte, Bekannte, Freunde, Kollegen  usw. in D.

Grüße

373
Sonstiges / Jetzt 2,25% Guthabenzins
« am: 12. August 2011, 21:56:51 »

Für konventionelle Geldanlagen wurde der Zinssatz ab dem 01.08.2011 erhöht.
Davon sind die 2 bekanntesten Sparformen betroffen.

1.
Livret A (heißt so bei der Banque Postale, Crédit Agricole, BNP Paribas, Caisse d'Epargne) oder Livret Bleu (bei Crédit Mutuel).
Diese Anlagen entsprechen deutschen Tagesgeldern, sind also täglich verfügbar -ganz oder in Teilen- ohne Kündigungsfristen oder Zinseinbußen. Pro Person ist jedoch nur 1 Konto erlaubt, maximaler Anlagebetrag 15.300€, minimal so 10 – 15€. Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze jederzeit.
Der staatlich festgelegte Mindestzinssatz beträgt aktuell 2,25 % .
2.
Livret de Développement Durable
, genau wie oben. Nur: Maximaler Anlagebetrag 6.000€.

Damit können 21.300€ pro Person abgabenfrei angelegt werden.


Zinsen aus deutschen Geldanlagen sind dagegen für in F Steuerpflichtige nicht abgabenfrei. Es werden Steuern plus Sozialbeiträge (CSG-CRDS) erhoben.
Jeder kann sich selbst ausrechnen, wie hoch ein deutscher Zinssatz sein muss, um noch Vorteile zu bringen unter der Berücksichtigung seines individuellen Spitzensteuersatzes (taux marginal) plus Sozialbeiträgen von aktuell 12,3% . (Anfallende Sozialabgaben von unter 60€ werden wohl nicht eingefordert.)

Tipp: Auch Personen nur mit Wohnsitz in D können ein Livret A/Bleu eröffnen.

374
Steuern / Re: steuerbescheid 2010
« am: 10. August 2011, 19:44:18 »
O, o,  Petra, mir schwant Übles.

Es gibt da eine Bestimmung im Abkommen als Ausnahme von der Ausnahme, in der der Begriff 'Gewinnerzielung' vorkommt.
Da geht es um Arbeitgeber in Form einer Juristischen Person des Öffentlichen Rechts. Für Kindergärten in  Deutschland typisch sind da Stadt, Gemeinde, Kirche. Ein dort beschäftigter Grenzgänger versteuert sein Gehalt dann im Arbeitsland D. Es sei denn dieser Arbeitgeber ist mit Gewinnerzielung gewerblich tätig, dann wird im Wohnland F versteuert.

So gesehen ergibt die Auskunft des Finanzamtes zunächst mal einen Sinn.

Hast du so einen Arbeitgeber? Dann ist die genaue Rechtsform wichtig (GmbH, e.V. oder Eigenregie) Danach sieht man weiter.

Grüße

375
Behörden / Re: Erfahrung mit Mediateur d. Bank ???
« am: 05. August 2011, 19:41:18 »
Hallo,

ohne konkrete Angaben lässt sich schlecht was sagen. Und hier im öffentlichen Forum sollten auch keine Details bekannt gegeben werden.
Die von dir geschilderten Maßnahmen der Bank sind schon heftig. Ob berechtigt oder nicht, ist schwer zu beurteilen.

Zu deinem Verständnis, vielleicht hilft das:
Ein Dispokredit wird in Frankreich generell als Zahlungserleichterung bei temporären finanziellen Engpässen gesehen. Das heißt, nach einem bestimmten Zeitraum muss das Konto wieder ausgeglichen sein, bevor der Dispo erneut beansprucht werden darf. Ist der Zeitraum vertraglich nicht festgelegt (wie etwa 14 oder 30 Tage), so gilt als Maximum die gesetzlich festgelegte Grenze von 90 Tagen.
Der Hinweis auf Basel heißt salopp ausgedrückt: früher war alles anders, da mussten wir nicht so streng hingucken, heute schon.

Doch hat die Bank euch denn keinen Vorschlag gemacht, wie man das Konto 'entspannen' kann? Stichwort: Konsumentenkredit.
Wenn nicht solltet ihr das von euch aus zum Thema machen.

Reicht das?

Grüße

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