Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« am: 24. Februar 2012, 20:59:26 »
Du must in F Dein 'Welteinkommen' deklarieren, das heist aber nicht, dass Du es versteuern musst. Das Welteinkommen wird zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts verwendet.

Genau so isses.

347
Sonstiges / Re: was macht ihr im alter ? bleibt ihr in f ?
« am: 24. Februar 2012, 20:48:18 »

das mit der rente hier in f ist wohl immer noch ein problem. als renter biste ja kein grenzgänger mehr. die rente ist aber in d zu versteuern. weiterhin muss man ja in f "alles" versteuern.


Warum machst du es dir unnötig schwer?

Nein, es ist kein Problem. Die gesetzliche Rente aus D versteuerst du in D und nicht in F. Und diese Aussage betrifft das Ergebnis.

Ja, mit Wohnsitz in F müssen zunächst alle Einkünfte erklärt werden. Danach errechnet das Finanzamt einen (fiktiven) Steuerbetrag. Der wird jedoch wieder reduziert um den nicht auf F anfallenden Anteil (der sogenannte crédit d'impôt).

Es bleibt dabei, diese Rente wird nicht in Frankreich versteuert.

348
Ja, so hatte auch mal gedacht.
Doch die Freude war zu früh.
Die hier zitierte Berechnung ergibt sich aus der StVZO, also aus Vorschriften zur Zulassung eines KfZ zum Verkehr.
Ein eventuelles Bußgeld wird jedoch nach Bestimmungen der StVO geregelt.
So sieht es auch der ADAC und nimmt die im KfZ-Brief eingetragene Breite eben nicht als Maßstab.
Es zählt die tatsächliche Breite.

349
Sonstiges / Re: was macht ihr im alter ? bleibt ihr in f ?
« am: 06. Februar 2012, 10:39:03 »
Wie ich darauf komme, dass die deutsche gesetzliche Altersrente in F nicht besteuert wird?
Ganz einfach.
Da gibt es ein „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen..“ Beide Länder haben darin festgelegt, dass diese Altersrente nur in D zu versteuern ist und nicht in Frankreich.
Zum Nachlesen:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm
Und konkret den Artikel 14, (2) 1.
Und genau so handhaben das auch die jeweiligen Finanzbehörden.

Ja, mir hat man auch schon oft erzählt, dass deutsche Renten -auch Gehälter aus öffentlichen Kassen- in F noch mal versteuert werden. Doch bei genauem Nachfragen konnte das noch nie bestätigt werden. (bis auf einen Fall, in dem jemand von sich aus irrtümlich diese Einkünfte sowohl in D als auch in F als steuerpflichtig erklärt hat).
Also alles nur 'Gespräch'.
Ich setz noch eins drauf: Wer nur sein Einkommen aus einer deutschen Rente bezieht, zahlt in F überhaupt keine Einkommenssteuer. Nicht einmal Sozialabgaben darauf. Bis jetzt.

350
Sonstiges / Re: was macht ihr im alter ? bleibt ihr in f ?
« am: 05. Februar 2012, 20:18:24 »
Na gut,

ob fehlende Sprachkenntnisse, Bürokratie oder Schei..wetter erst nach Rentenbeginn unerträglich werden und vorher nicht, soll jeder für sich entscheiden.
Nur eins ist Fakt:
Niemand muss seine deutsche gesetzliche Rente in Frankreich versteuern.
Wer das behauptet, weiß es nicht besser, lügt oder verwechselt da was.

Schönen Gruß

351
Behörden / Re: Sozialhilfe in F ?
« am: 29. Januar 2012, 18:26:28 »
Hallo,

versteh ich dein Problem richtig?
Bei längerer Krankheit entsteht nach Wegfall der Lohnfortzahlung, also ab dem 43.Tag, ein finanzieller Engpass, weil dann Krankengeld auf deutschem Niveau bezahlt wird. (Für Grenzgänger heißt das dann schnell, monatlich 50% weniger).
Eine (zusätzliche) Krankentagegeld-Versicherung, die die Einbußen in erträglichem Maß hält, will auch keine deutsche Versicherung mit dir abschließen?

Du kennst das verbraucherfreundliche französische Verfahren für Privatpersonen zur Wiederherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit?
Stichwort: commission de surendettement. Oder hier: http://vosdroits.service-public.fr/N99.xhtml

Grüße

352
Sonstiges / Re: Grundrissplan auf französisch
« am: 07. Januar 2012, 20:05:59 »
Dan warte ab was passiert wenn du mit der Bundespolizei zu tun bekommst und keinen vorweisen kannst.
Bussgeld, Verwarnung und Hinweis auf verbindlichen Rechtsnorm wirst du dann ebenso erhalten wie ich sie erhalten habe.

Mensch Toyota,
nicht schon wieder.

Die Sache mit dem Personalausweis ist geklärt, durch, gegessen.
Kein Grenzgänger muss einen Personalausweis haben, ein Reisepass tut es auch.

Du warst doch selbst mit beteiligt bei diesem Thema im Juli, als du dich mit deiner carte de séjour in D ausweisen wolltest und die Polizei die carte nicht akzeptiert hat. Zu recht.
Warum willst du jetzt erneut Verwirrung stiften?

Eine Bitte: Schick mir keine PM mehr. Auf deine Pöbeleien kann ich gerne verzichten.

353
Behörden / Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« am: 10. Dezember 2011, 19:45:44 »
Wer meine Worte nicht versteht oder dagegen aufbegehren will, dem empfehle ich dringend mal das Buch von Stanley Milgram...

Mensch mach mal langsam mit neuer Pflichtlektüre. Ich habe die 100 Empfehlungen zu deinem früheren Thema „Schöner heizen mit Strom“ noch gar nicht abgearbeitet.

354
Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 02. Dezember 2011, 17:16:12 »

... die Ex bekommen ihre Rente aus .de und sind nachwievor in .de Krankenversichert.


Genau so isses in diesem Fall.

Als Zugabe kannst du dann auch die carte vitale bekommen.

Ganz interessant: Die preiswerte französische Zusatzversicherung (complémentaire).
Über das Comité de Défense... wird zur Zeit eine solche Versicherung für Grenzgänger angeboten. Der Clou, sie zahlt auch bei Behandlung in Deutschland.
Allerdings sind die Leistungen für mich noch sehr unüberschaubar. So generell habe ich verstanden: Sie zahlt so viel, wie sie auch in Frankreich zahlen würde. Was man dann im konkreten Fall erhält, muss man selbst recherchieren.
@Gabrielle, unsere Expertin für das Comité, weißt du da schon mehr?

Grüße

355
Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 30. November 2011, 23:36:32 »
wenn du dann irgendwann (evtl) rente kriegst musst du ja deine beiträge selber zahlen, und zwar in der regel in dem land in dem du wohnst.

Oh, das muss ganz neu sein. Ab wann gilt das? Wo kann man da genaueres erfahren?

In deinem beschriebenen Fall wurden bisher von der deutschen gesetzlichen Rente die Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung immer direkt abgezogen. Auch bei Wohnsitz in Frankreich.

356
Steuern / Re: zurück nach Deutschland :-(
« am: 24. November 2011, 22:03:53 »

sorry es sind 45 tage. also 2 monate.


Ja, 45 Tage stimmt.

ABER:
 - das gilt nur für Grenzgänger. (Doch mit Aufgabe des Arbeitsortes innerhalb der Grenzzone und Verlagerung nach München ist da ab 01.01.12 Schluss) … und
 - 45 Tage sind die Höchstgrenze für ein komplettes Jahr. Eigentlich heißt es 20% der Arbeitstage. Das wären dann so pro Monat nur 4-5 erlaubte Tage.

Wäre schön, wenn der erwähnte Tipp ziehen würde. Aber, leider leider nicht.
Dennoch sehe ich mit Freude, wenn sich jemand Gedanken macht, wie man dem deutschen Fiskus, der bei der Lohnsteuer extrem gefräßig ist, Paroli bieten könnte.

Grüße

357
Versicherungen / Re: Frage zur Autoversicherung
« am: 22. November 2011, 21:41:40 »
Hallo,
bevor ich jetzt auch noch erzähle, was Tante Louise mit ihrem Freund Anatole so alles  bei Versicherungen erlebt haben, versuche ich es mal mit einer Antwort auf die 2 Fragen nach Privatfahrten und Fahrten zum Arbeitsplatz.
Déplacement privé umfasst nur die persönlichen Fahrten (Freizeit, Hausfrau, Rentner)
Trajet-travail sind die Fahrten eines Arbeitnehmers von und zur Arbeitsstelle.
Wer also mit dem Auto auch zur Arbeit fährt, versichert mit dem Zusatz trajet-travail.
Wer nie zur Arbeit fährt, braucht den Zusatz nicht und versichert billiger.

358
Versicherungen / Re: Frage zur Autoversicherung
« am: 22. November 2011, 13:48:19 »
Die Frage, ob man mit dem zu versicherten Fahrzeug zur Arbeit fährt, wurde bei unserem Versicherungsantrag auch immer gestellt. Wer weiß, was dahinter steckt: fahren im Berufsverkehr? Tägliche Fahrt, daher mehr Fahrpraxis? Höhere Kilometerleistung? Keine Ahnung ...

Gruß
Moni

Wer sein Auto nur privat nutzt (déplacements privés oder promenade) auch keine Fahrten zur Arbeitsstelle (trajet-travail) macht, kann einen erheblichen Rabatt aushandeln.


359
Fakt ist, wer in Deutschland mit einem Makler einen Vertrag eingeht muß eine Vermittlungscourtage zahlen egal wo sich die potentiell zu erwerbende Immobilie befindet. Bei Vertragsschluss (Angebot und Annahme) in Deutschland zählt grundsätzlich auch immer deutsches Recht... !!!

So weit so gut.
Nun hat der Makler zunächst einen unbestrittenen Anspruch auf Zahlung,  aber noch lange kein Geld.
Er muss also weiter gehen. Und beim nächsten Schritt droht ihm Stolpergefahr.
In D setzt er seine Ansprüche notfalls mittels Zahlungsbefehl, Gerichtsvollzieher und Pfändung durch. Nur was macht er, wenn jemand in Frankreich wohnt? Ein deutscher Gerichtsvollzieher geht da nicht hin und darf es auch gar nicht. Es muss ein französischer huissier beauftragt werden ... und ruck-zuck sind wir bei französischen Bestimmungen zu Vertragsrecht, Verbraucherschutz mit entsprechenden Einreden usw.
Da kann sein „deutsches Recht“ schnell einen feuchten Staub wert sein.

So sachkundig wie du dich gibst, kennst du bestimmt auch die Commission de Surendettement. Die nehme ich mal als krasses Beispiel für die Priorität des französischen Rechtes gegenüber 'deutschen Rechtsansprüchen'. Hat sich da jemals ein Gläubiger mit deutschem Rechtstitel gegen die durchgesetzt? Selbst wenn Guthaben oder Arbeitgeber in Deutschland waren?
Mit anderen Worten, dein deutsches Recht kannst du dir im gegebenen Fall (leider oder auch nicht) irgendwo hinjubeln.

Eine ganz andere Frage ist, wer hier linkt oder moralisch verwerflich agiert. Der Käufer, der die Provision nicht bezahlen will oder der Makler, der französische Bestimmungen aushebeln will.
Ich würde für keinen Partei ergreifen.

Grüße

360
Steuern / Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« am: 06. November 2011, 18:44:50 »
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass das Problem (versteuern in D) erst mit dem Umzug der Freundin nach Kehl entstanden ist.
Mit entsprechend starken Nerven erklärt sie einfach weiterhin ihr Gehalt in F. Wenn keine weiteren in D steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind, macht sie in D keine Erklärung und wartet eine eventuelle Reaktion der deutschen Steuerbehörden ab.
Bei Rückfragen hat sie allerdings hieb- und stichfeste Nachweise parat.

Alternative ist natürlich Konsultation eines D-Steuerberaters, der sich mit Grenzgängern auskennt,
oder Gespräch mit INFOBEST http://www.infobest.eu/de/infobest-kehlstrasbourg/
oder EURES http://www.eures-t-oberrhein.eu/empfang.html

Ich persönlich würde versuchen das F-Finanzamt mit ins Boot zu bekommen, denn schließlich geht es um deren Steuern. Auch ist mit ihnen in der Regel erheblich besser zu reden als mit dem D-Fiskus. Sie können bestimmt angeben, was für Nachweise problemlos akzeptiert werden. Die bisherige Auskunft des F-Finanzamtes (zu versteuern in D) würde mich da nicht abschrecken. Die hatten wohl den 08/15-Fall  -wohnen in Kehl, arbeiten in Straßburg-  vor Augen.

Grüße

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