Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Die caisse hat auch Sprechstunden in Creutzwald und Bouzonville. Eine Übersicht über mögliche Anlaufstellen in Lothringen findest du hier. Freie Auswahl.

http://www.ameli.fr/fileadmin/user_upload/documents/affiche_accueil_v2.pdf


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Sonstiges / Re: Verträge wie Sky etc .
« am: 19. Mai 2012, 19:16:30 »

Internet und Etzling geht irgendwie nicht zusammen.
Wenn du die Telefonnummer des Vormieters weißt, (behelfsweise geht auch eine andere im Haus) kannst du auf  http://www.degrouptest.com  erfahren, welche Anbieter dir dort überhaupt einen Zugang mit akzeptabler Geschwindigkeit anbieten. (Zum Verständnis:  DSL heißt in Frankreich ADSL)


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Technik / Re: TNT Empfang in Deutschland
« am: 13. Mai 2012, 02:16:57 »

bin ich der Meinung das dann auch die TNT Kanäle hier in Hessen zu empfangen sind

Ja, das stimmt. Die französischen TNT-Kanäle werden über Astra auch nach Hessen ausgestrahlt.
Ob man die dann tatsächlich sehen kann, hängt dann vom Receiver und der Karte ab.
Wenn beide 'französisch TNT' können, geht es. Wenn nicht, dann geht’s eben nicht. Weder in Frankreich, noch in Deutschland.

Dein Receiver mit der Karte kann das ja, wie du jetzt mitgeteilt hast.
Also wirst du auch in Hessen mit diesem Receiver die gewünschten Programme via Astra sehen können.


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Steuern / Re: Brutto oder Netto??
« am: 10. Mai 2012, 15:56:19 »

Vielleicht hilft auch das:
Die carte vitale gibt es gratis zusätzlich zur deutschen Karte und verpflichtet zu nichts.


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Mit Umzug nach F seid ihr in F steuerpflichtig geworden und müsst eine Erklärung machen. Ob dann tatsächlich Steuern in F anfallen oder nur in D, sieht man erst danach.
Wenn ihr nicht so ganz durchblickt (auch bei der Erklärung in D ändert sich was), ist dringend Unterstützug angesagt.
Hilfe gibt es u.a. bei Infobest Straßburg/Kehl oder Lauterbourg.
http://www.infobest.eu/


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Behörden / Re: Rückzug nach Deutschland
« am: 10. Mai 2012, 13:20:25 »
So weit so gut, nur wie erfährt das französische Finanzamt, dass ich wieder in Deutschland lebe?

Das teilt man selbst dem F-Finanzamt mit.

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Behörden / Re: Rückzug nach Deutschland
« am: 10. Mai 2012, 13:17:48 »

Spannende Frage (ich weiß es echt nicht):

Was passiert, wenn ich die Abmeldebescheinigung nicht mehr habe?
Verweigerung der Wohnsitznahme? Zwangsausweisung? Bußgeld?

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@ Anne, mal so theoretisch:
Ja, wenn da keine weiteren Einkünfte waren.
Nur, von monatlich 410€ kann man nicht leben. Gab es da nicht auch einen Ehemann?
Wenn Ihr nicht getrennt lebt, werdet ihr zusammen veranlagt. Ihr seid dann ein 'foyer fiscal', ein steuerlicher Haushalt. Da werden beide Einkommen zusammen gerechnet und danach kann man erst eine Aussage über die Steuerhöhe machen.

@ Nautical Star, ja, sehe ich auch so. Zudem werden im Umzugsjahr die vorher in D erzielten Einkünfte gar nicht berücksichtigt (also kein Progressionsvorbehalt).

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*16 ist richtig

*15 ist vom letzten Jahr (für die Steuern 2010)
Da ging es sogar beim 'service-public' durcheinander. Hier deren Meldung vom 04.05.2012:
„Formulaire Cerfa n°10330*15
ATTENTION : le formulaire n°2042 de déclaration des revenus de 2011 n'est pas encore disponible en ligne.“

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Formulaire Cerfa n°10330*15  ( 2042 ) ist seit heute 'disponible en ligne'.
Sorry, für die Verwirrung. Ich habe den o.a.Link korrigiert.


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Alles gibt es auf der offiziellen Seite der DGFiP (Direction générale des finances publiques)
http://www.impots.gouv.fr  dann rechts unten bei 'recherche de formulaires' nach jedem einzelnen Formular suchen.

Oder:
Hier die direkten Links zu den benötigten Formularen
(Version 'PDF' bringt die Formulare selbst, NOT sind Erklärungen dazu)

2042  -für die Steuererklärung (blau)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=YMA5B1BZK5NDNQFIEIQCFEY?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3814&typePage=ifi01&hlquery=null

2047  -für die Auslandseinkünfte (rosa)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=VFBLX2FNUFFGHQFIEIQCFEY?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3779&typePage=ifi01&hlquery=null

3916  -für ein in D unterhaltenes Konto. Pro Konto ein Formular.
           (alternativ geht auch blanko, alle Konten auf ein Papier)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=DBBEEJC1YWD31QFIEIPSFFA?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3791&typePage=ifi01&hlquery=null



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Steuern / Re: Brutto oder Netto??
« am: 07. Mai 2012, 16:21:58 »

Wenn der Franzose netto sagt, meint er damit brutto minus Sozialabgaben.

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Steuern / Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
« am: 07. Mai 2012, 16:18:45 »
Man kann den Artikel bei Eures so interpretieren
Wenn Du innerhalb D umziehst, musst Du Dein Auto 'unverzüglich' auf die neue Adresse ummelden. Unverzüglich wird idR als innerhalb 1 Monats gesehen.
Auf welche Adresse meldest Du Dein Auto dann unverzüglich um, wenn Du nach F ziehst und 6 Monate wartest?

Hallo,
unverzüglich mache ich gar nichts, denn ich ziehe ja nicht innerhalb von D um. Mein Auto bekomme ich dann später zum Export schon abgemeldet.
Klar, das Ganze passt irgendwie nicht zusammen. Doch es wäre nicht der erste Fall, bei dem deutsche und europäische Vorschriften (noch) nicht kompatibel sind.

Nun diskutieren wir einen eigentlich sehr untergeordneten Aspekt.
Beim wichtigeren, nämlich kann ich mit Wohnsitz F ein in D zugelassenes Auto auf Dauer bedenkenlos fahren, sind wir uns ja schon einig:
Ja zur F-Zulassung. Dafür plädiere ich hier seit Jahren.

Gruß


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Steuern / Re: Probleme beim bezahlen der Steuer
« am: 07. Mai 2012, 00:31:24 »

Waren denn beim Anmeldeversuch deine 2 vorherigen Eingaben richtig ??

Numéro fiscal -13 Zahlen- ?
Numéro de télédéclarant -7 Zahlen- ?

Das 'revenu fiscal de référence' (heißt immer genau so und nicht anders) kannst du mehrfach nachsehen.
1. Avis d'impôt 2011  Seite 1
2. Avis d'impôt 2011  letzte/vorletzte Seite unter 'Informations complémentaires'
3. Avis d'imposition taxe d'habitation 2011, Seite 3 oben bei Revenu (RFR)

Und wenn das alles nicht funktioniert, würde ich beim Finanzamt nachfragen, persönlich oder per mail.


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Steuern / Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
« am: 06. Mai 2012, 22:34:12 »

Die Äußerungen von Eures sind doch eindeutig.
Dort geht es konkret um den Umzug in ein anderes EU-Land unter Mitnahme des eigenen PKW.
Es zählt da nicht die geplante oder zu vermutende Aufenthaltsdauer im neuen Land. Sondern einzig und allein entscheidend ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer.
Ob die dann länger als 6 Monate ist, kann man logischerweise erst nach 6 Monaten sagen und nicht schon früher.
Oder anders ausgedrückt: Ich kann mir auch sechs Monate lang überlegen, ob ich bleibe oder wieder gehe und vorher muss mein Auto nicht umgemeldet werden.


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