Grenzgaenger Forum

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Steuern / Die Steuerbescheide 2018 sind online da.
« am: 27. Juli 2019, 18:27:02 »
Mann ist das ein Durcheinander mit der Quellensteuer, die ja bei Grenzgängern gar nicht an der Quelle abgezogen wurde. Stattdessen gab es da je nach Fall Abschlagszahlungen, die jedoch irgendwie im Bescheid überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Es wird spannend. Ich warte auf Klärung. Am Montag sind die Behörden erst wieder ansprechbar.

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Steuern / Re: Freibeträge für Schenkungen
« am: 26. Juli 2019, 15:03:23 »
Die Vorschrift ist wohl,  dass jede Schenkung  erklärt werden muss. Dazu gibt es ein Extra-Formular.
Die erwähnten 100.000 können in mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. Es sind dann insgesamt 100.000 innerhalb von 15 Jahren frei, danach erneut 100.000 in den nächsten 15 Jahren. Gleiches gilt für die 31.865 bei Geldgeschenken.
Wem das zu wenig ist ;) , lässt sich auch von Mama beschenken, dann verdoppeln sich die Beträge.

Zur Erbschaft: Ein Kind kann 100.000 steuerfrei erben, jeweils von beiden Elternteilen.
Es gibt einen wunderbaren offiziellen Simulator zur Berechnung der Steuern bei Erbfällen.
Hier:
https://www.service-public.fr/simulateur/calcul/droits-succession

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Steuern / Re: Freibeträge für Schenkungen
« am: 25. Juli 2019, 19:52:39 »
Hallo,
generell gilt, wer in F wohnt zahlt in F Steuern auf das geschenkte Vermögen, auch wenn es aus D kommt.
Und konkret:
1. Lebt der Empfänger während der letzten 10 Jahre kürzer als insgesamt 6 Jahre in Frankreich, fallen für ihn keine Schenkungssteuern an. *)
2. Gab es in den vorangegangenen 15 Jahren keine weitere Schenkungen, gelten als Freibeträge die höchsten.
3. Vom Vater an den Sohn sind das 100.000 € (frz: abattement)
4. Bei Geldgeschenken, bar, Scheck oder Überweisung sind zusätzlich 31.865  € (frz: exonération) frei, wenn der Vater unter 80 Jahre alt und der Sohn über 18 ist.

*) zum Präzisieren:
das betrifft natürlich nur das Vermögen, das aus dem Ausland kommt.

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Steuern / Re: Erbschaftsteuer
« am: 09. Juli 2019, 23:52:08 »
Die Auskunft vom deutschen Finanzamt ist nicht falsch. Doch sie gilt nur für D, berücksichtigt nicht die Besteuerung in F und kann daher missverstanden werden.
Ja, wenn die Immobilie in D liegt, darf D Erbschaftssteuer kassieren und tut es auch. Aber dabei bleibt es nicht. Wer in F résident ist, von dem will F auch Erbschaftssteuer selbst auf eine Auslandsimmobilie. Also 2 Länder wollen Geld, entsprechend sind ihre Gesetze. Damit du nicht doppelt versteuern musst, gewährt dir F einen Nachlass auf die in D erhobenen Steuern. Doch weil die D-Steuern erheblich niedriger sind als die in F, zahlst du letztlich immer die höheren F-Steuern. Nur die zählen dann unterm Strich, die deutschen sind bedeutungslos.

Der Termin beim Notar ist goldrichtig.

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Steuern / Re: Erbschaftsteuer
« am: 09. Juli 2019, 20:37:52 »
Hallo,
Haus und und einziger Wohnsitz in Frankreich, damit seid ihr in F „résident“, oder auf deutsch ansässig. Beamte und unbeschränkt steuerpflichtig in D spielt da keine Rolle. Die Erbschaft wird in F versteuert, weil euer Lebensmittelpunkt in diesem Land ist. Ich bezweifele stark, dass dieser kurzerhand durch eine weitere Anmeldung nach D verlagert werden kann.
Professionelle Hilfe scheint mir notwendig, die auch Details, die hier verständlicherweise nicht aufgeführt wurden, berücksichtigen kann. Sie schafft vielleicht eine plausible Erklärung für den Umzug aus dem eigenen Haus in ein Zimmer oder eine (kleinere) Wohnung beim Vater, was geschieht mit dem Haus und seiner Einrichtung als bisherigem Wohnsitz der Familie, evtl. Kinder, Schule …
Hilfreich sind auch Maßnahmen, die zur Verringerung der Erbmasse führen etwa durch Aufteilung oder Schenkung an weitere Verwandte (Enkelkinder ?) Ein Profi kennt sich da aus.

Doch vielleicht geht es auch ganz einfach. Denn wer in den 10 Jahren vor dem Erbfall insgesamt weniger als 6 Jahre in F gewohnt hat, bezahlt da keine Erbschaftssteuer.

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Technik / Re: Prepaid Handy Karte in Deutschland
« am: 08. Juli 2019, 19:01:23 »
Hat das jemand schonmal durchgespielt:
Dummyadresse in Deutschland (Bekannte, Verwandte) und Registrierung mit einem deutschen Reisepass/Personalausweis ausgestellt vom Konsulat? Darin steht nämlich keine Anschrift! Wird das akzeptiert?

Ja, habe ich vor einigen Monaten erlebt.
Zicken haben die Telefonica-Töchter gemacht. Da ging nichts.
Jedoch im Telekom-Laden mit persönlichem kompetenten Kontakt gab es null Probleme. Congstar-Prepaid, ja natürlich. Es war klar, dass ich an der angegebenen deutschen Adresse gar nicht wohne. Das musste auch nicht sein. Es reichte meine Zusicherung unter dieser Adresse erreichbar zu sein.
Zur gültigen Legitimation muss im Ausweispapier gar keine aktuelle Wohnadresse stehen. Der Reisepass zählt auch als gültige Legitimation, obwohl dort bekanntermaßen keine Adresse verzeichnet ist.

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Ich habe keine Ahnung von wann die Aussage des besagten Anwalts ist, ich halte diese aber für falsch.


So, ich habe nochmals nachgefragt. Der Fall ist gut ein Jahr her. Doch das tut nichts zur Sache.
Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass in meinem zitierten Fall sich der besagte Experte im grenzüberschreitenden Recht auskannte.

Gut, du magst deine eigene abweichende Meinung haben, akzeptiert.
Nur rede ich hier von Fakten.
Und da ist doch unbestritten, wenn ich in D jemand strafrechtlich verfolgen oder mit Zwangsmaßnahmen wie Pfändung und Vollstreckung gegen ihn vorgehen will, dann muss ich den Delinquenten auch benennen können, also seinen Namen haben. Da reicht lediglich der Halter nicht aus, es muss der Fahrer selbst sein.
Der ganze Sanktionskatalog, auch auf ADAC Homepage greift ins Leere, wenn der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann. Und nach deutschem Recht darf der Halter als Empfänger des Anhörungsbogen die Auskunft über den Fahrer verweigern, ohne dass ihm das negativ ausgelegt werden darf.

Doch wenn ich mich im Anhörungsverfahren schon auf eine Darstellung des Vorganges einlasse, habe ich später schlechte Karten. Deshalb war der Juristen-Rat damals, nur persönliche Angaben, keine Angaben zur Sache.
Und...  es hat geklappt.

Ob eine Gesichtserkennung über in D gefertigte biometrische Ausweise möglich ist ?? Zumindest nicht, wenn in D keine entsprechenden Fotos vorhanden sind. Und ein grenzüberschreitender Bildaustausch wurde bei solchen Bagatellfällen wie Ordnungswidrigkeit verneint.

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Ja, offensichtlich geht‘s schon wieder los.
Die Diskussion hatten wir schon mal, inklusive abwertender Vorhaltungen.

Doch niemand muss sich in diesem Forum persönlich rechtfertigen oder moralisch ins Abseits stellen lassen, wenn er nach Möglichkeiten sucht, Knöllchen nicht zu bezahlen.
(Egal, „welch/wes Geistes Kind“ er ist. Es soll ja auch gute Geister geben.)
Zudem geht die hier verbreitete Angstmache mit Konsequenzen und Geldsanktionen bei Grenzgängern schnell ins Leere.
Denn wenn der Fahrer aus dem ausländischen Auto nicht ermittelt werden kann, sind deutsche Behörden in der Verfolgung solcher, immerhin nur Ordnungswidrigkeiten, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit relativ machtlos.
Keine Auflagen, keine Strafe, keine Punkte und an den Führerschein können sie nicht tippen, weil sie nicht wissen, wessen Lappen zu sanktionieren wäre.

Und, habe ich den „guten Tipp-Geber“ richtig verstanden? Der behauptet, dass ein zu konsultierender Verkehrsrechtanwalt in der Beratung ein schnelles Bezahlen empfehlen wird. Doch genau das hatte der ADAC-Jurist in meinem zitierten Fall eben nicht getan. War der dann kein „richtiger“ Verkehrsrechtsanwalt? Oder was sonst?
Oder gar auch Kind eines Geistes.

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Wie sich hier immer wieder welche um Bußgelder drücken wollen. Könnt Ihr nicht einfach mal akzeptieren, dass Ihr Mist gebaut habt und auch dazu stehen, indem Ihr das Bußgeld bezahlt?
Möchtest Du wirklich ein derartiges Vorbild für Deine Tochter sein, Harry?

Bist du hier die Moralpolizei??
Deine "mütterlichen "Ratschläge sind mir schon mal negativ aufgefallen.
Wir sind hier volljährig und brauchen keine Zurechtweisungen.

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Also Strafzettel, Bußgeld aus Deutschland, das habe ich im Bekanntenkreis hautnah mitbekommen wie das mit Hilfe von ADAC-Juristen durchexerziert wurde.
Das offizielles Vergehen war Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km innerhalb einer 30-er Zone.  Die F-Immatrikulationsnummer war per Blitz festgehalten, der Halter damit schnell ermittelt.
So weit so gut. Da gab es nichts zu diskutieren. Festgehalten wurde auch ein Bild vom Fahrer. Doch wer war der?? 
Nach Juristen-Auskunft kann man in D nur den tatsächlichen Fahrer juristisch verfolgen. Doch den kannte die Ordnungsbehörde nicht. Der ermittelte Halter, der dazu aus D offensiv angeschrieben wurde, in deutsch und französisch, sollte Angaben zum Fahrer machen. Doch das musste er laut ADAC gar nicht. (Lediglich Angaben zu seine Person)
So geschehen und die Verfolgung wurde dann auch eingestellt. 
Allerdings bleibt offen, ob mit biometrischen Fotos, die in D vorhanden sind (D-Ausweis,  D-Führerschein) die Identität des geblitzten Fahrers nicht doch festgestellt werden kann.

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Steuern / Re: Zinsen/ Aktien richtig angeben - Stand 2018
« am: 25. April 2019, 18:55:08 »
Wir reden jetzt von in D geführten Geldanlagen.
Kontoführungsgebühren mindern den Zinsertrag. Gefragt ist in der Steuererklärung nach Nettoerträgen, also habe ich die Gebühren abgezogen.

Zu Aktienfonds:
Formular 2074 ist für Gewinne (Verluste) beim Verkauf von Aktien zuständig, nicht für jährlich gezahlte Dividenden.
Das geht anders.  (Später mehr)

 @ Tina
Das Formular 10130 ist jetzt online

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Steuern / Re: Zinsen/ Aktien richtig angeben - Stand 2018
« am: 16. April 2019, 20:05:57 »
Aktienverkäufe, bei denen Gewinne (plus-values) entstanden sind. Depot ist in Deutschland:
Formular 2074.
Unter Punkt 5
Name der Gesellschaft 511
Verkaufsdatum 512
Verkaufskurs 514
Anzahl der Stücke 515
Gebühren 517
Gesamtkaufpreis 521  (incl. Gebühren)
oder extra bei 522
Bei ligne 913 erscheint dann der Bruttogewinn.
Bei ligne 1134 ist der Bruttogewinn gemäß Haltedauer der Papiere zuzuordnen.
(unter 2 Jahre, 8 Jahre und mehr, oder dazwischen)
Die steuerpflichtigen Anteile errechnet das Programm und überträgt sie nach Formular 2042 in Feld 3SG, und 3VG für die die Ermittlung der Sozialabgaben.
Das war's für die Steuern.
Für die Berechnung der Sozialabgaben zählt der Bruttogewinn ohne Abschläge.

Für die Auslandszinsen:
Formular 2047
Zeile 231  das Land (wie du sagtest)
Zeile 233 alle Beträge der Zinsen
bei Zeile 242 erscheint die errechnete Summe und wird automatisch nach Formular 2042 2TR übertragen.

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Steuern / Re: Konten angeben
« am: 16. April 2019, 19:56:54 »
geschlossene Konten, nur die, die im Jahr 2018 geschlossen wurden.

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Sieht schwer nach Missverständnis aus.
Der Grenzgänger selbst meldet nach Formular  3916 keine Kontostände. Das besorgt für ihn seine D-Bank, die den sich austauschenden Finanzbehörden Informationen zur Verfügung stellen muss. Stichwort OECD CRS.

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Versicherungen / Re: Zahnzusatzversicherung
« am: 16. Januar 2019, 19:31:57 »
Ist seit Anfang des Jahres leider nicht mehr möglich.

Humm,
bitte konkret, was soll da nicht mehr gehen?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Frankreich nicht mehr bezahlt?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Deutschland nicht mehr bezahlt?
Oder schlicht und einfach, dass die private Aachen-Münchener nicht mehr bezahlt? Wenn in diesem Fall ja, sollte man genau so einfach als Grenzgänger die Finger von der Aachen-Münchener lassen.
Das gilt nach meinen Erfahrungen für fast alle deutschen Privatversicherungen.
Alternative Erfahrungen nehme ich gerne entgegen.

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