Grenzgaenger Forum

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1. Wenn du die Bedingungen für Grenzgänger nicht mehr erfüllst, in deinem Fall zu häufiges Arbeiten außerhalb der Zone, muss dein Arbeitgeber das merken (ansonsten sagst du es ihm) und dir entsprechend wieder deutsche Lohnsteuer abziehen. Die Grenzgängerbescheinigung für das laufende Kalenderjahr gilt dann nicht mehr. Das ist zunächst alles.
Da wird nichts groß ab-, an- oder umgemeldet. Im nächsten Jahr gibst du dann je eine Steuererklärung in F und in D ab.
2. Adressenänderung kann formlos an das F-Finanzamt erfolgen.
3. Ja
4. Die Europäische Kommission sagt 6 Monate, andere reden von 1-2 Wochen.
5. Ja


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Wohnen / Re: Hausfinanzierung
« am: 24. Juli 2012, 19:52:57 »

So gehen Baufinanzierungen in Frankreich. Selbst bei einer soliden Finanzierung ist da ohne Lebensversicherung kaum ein Kredit möglich.
Eine Gesundheitsprüfung wird dann je nach Versicherer zu dessen Bedingungen verlangt.


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Steuern / Re: Steuer nach Heirat
« am: 14. Juli 2012, 12:12:48 »
Wenn ich alles richtig verstehen, in den Jahren NACH der Hochzeit bezahlen wir also MEHR Steuern als je zuvor. Kurz zusammengefasst bedeutet das doch, dass sich eine Hochzeit negativ auf das Familieneinkommen auswirkt oder?

Das kann man so nicht sagen. Zwar zahlte man in Jahr der Eheschließung weniger Steuern als in den Folgejahren, aber dann nicht mehr als die beiden Unverheirateten in der Zeit vor Eheschließung. Den Effekt der niedrigen Steuern gab es nur einmalig im Hochzeitsjahr.
Der Grund, mit den erlaubten 3 Steuerklärungen konnte man die steuerfreien oder niedrigen Eingangsbeträge (5963 zu 0% und 5633 zu 5,5%) gleich 3 mal abgreifen.
Ab 2012 geht das nicht mehr. Entweder erklären die Jungverheirateten gemeinsam oder jeder für sich getrennt, jedoch immer für das gesamte Jahr. Somit spielt das Hochzeitsdatum keine Rolle mehr.

Das Kind zählt als 'Faktor' wenn es zum gemeinsamen Haushalt gehört. Allerdings ob mit 0,5 oder 0,25 hängt vom Sorgerecht und den Unterhaltszahlungen ab. Da würde ich einmalig einen Steuerberater einschalten.


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Wohnen / Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« am: 10. Juli 2012, 20:36:26 »

Für mich sieht es so aus, als ob die Position 'Droits Ordinaires' über 675 € die Steuern für den Teilerwerb darstellt. Wenn das so ist, hat der Notar sogar einen günstigen Weg gefunden (wahrscheinlich über Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich).

Aber bitte, ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann und kann die Rechnung nicht prüfen. Deshalb würde ich den Notar ganz konkret fragen, ob mit seiner Aufstellung (Taxe prévisionnelle) alle Steuern, behördliche Kosten und sein Honorar berücksichtigt wurden. Dann hätten sich sogar die üblich hohen und mehrwertsteuerpflichtigen Gebühren für Notare (in diesem Fall 2.780,22€) mal gelohnt.


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Wohnen / Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« am: 09. Juli 2012, 00:25:31 »

Zitat von: Frankfranzmann
Und sollte ich doch irgendwie ERWERBEN, dann doch nur die HÄLFTE und nicht das GANZE Haus weil mir ja zumindest die Hälfte zusteht......

Genau so isses.
Die Steuern betreffen nicht deinen Anteil sondern nur den zu übertragenden der Ehefrau.

Ist, auch nach dem einprägsamen Beitrag von G.P., nun alles klar?

(Wenn nicht, private Mitteilung geht auch)

Grüße


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Wohnen / Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« am: 08. Juli 2012, 13:48:41 »

Das Haus gehört bis jetzt euch beiden gemeinsam, nicht dir allein. Richtig?
Nun willst du deine Frau aus dem Grundbuch 'raus haben'. Das geht nur, wenn du alleiniger Eigentümer wirst. Also muss der bisherige Anteil der Ehefrau auf dich übertragen werden. Egal ob durch Kauf, Schenkung oder Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, in jedem Fall erwirbst du diesen Teil des Hauses. Und so ein Vorgang wird generell besteuert. Es spielt keine Rolle, dass beim früheren Kauf schon mal Steuern anfielen. Theoretisch kann dein Haus 100 mal verkauft werden und jeder Käufer zahlt dann erneut Steuern/Gebühren für ein und dasselbe Haus.


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Wohnen / Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« am: 06. Juli 2012, 21:40:04 »

hallo,
weil das 'livre foncier' im Elsass und im Département Moselle ähnlich funktioniert wie das deutsche Grundbuch, gilt zunächst das, was drinsteht.
Nämlich, beide Eheleute sind Eigentümer.
War die Frau jedoch nie Miteigentümerin, muss der Eintrag berichtigt werden, weil er falsch war.
Wenn nicht, stellt sich die Frage, wie du denn alleiniger Eigentümer geworden bist. (durch Kauf/Schenkung -ohne Notarvertrag? Oder evtl. Scheidungsurteil in D)
Da finde ich den Hinweis deines Notars sehr berechtigt. Eine juristisch saubere Lösung bringt dir als Alleineigentümer dann die notwendige Sicherheit.
Das alles muss mit dem Maître besprochen werden. Je nach Fall kommst du um die Kosten nicht herum.


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Steuern / Re: Steuer
« am: 28. Juni 2012, 00:12:46 »

Die Musterrechnungen können schon eine feine Sache sein. Nur wer soll die machen? Je detaillierter du sein willst, umso mehr Fälle musst du rechen.
Gut, die könnte man nach und nach alle ins Wiki stellen (oder wohin sonst?). Bleibt noch das Problem, wer aktualisiert dann all die Fälle mindestens 1 mal jedes Jahr bei den Steueränderungen?
Und, ist dir schon aufgefallen, wie häufig so ein Nachschlagewerk gar nicht benutzt wird?

Die Taxe d'habitation lässt sich ganz schlecht mit einrechnen, weil sie individuell festgesetzt wird. Es zählt das Objekt und der Mieter. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder reduziert sich die Taxe. Zudem kann jede Gemeinde zusätzliche freiwillige Abschläge gewähren oder auch nicht.
Einfacher ist es wohl bei der Kaltmiete pauschal einen Zuschlag von ca. 6% anzusetzen. (natürlich ohne redevance télé gerechnet)

Zur Ermittlung der Steuerbelastung favorisiere ich den Simulator, weil ich da sehr individuell und genau rechnen kann.
Alleinstehend, verheiratet, sogar bis zu 14 Kinder können berücksichtigt werden. Auch Unterhaltszahlungen an minderjährige und volljährige Kinder, an bedürftige Eltern. Verschiedene Einkünfte, Fahrten zum Arbeitsplatz exakt nach Kilometern und PKW-Typ, sogar Gewerkschaftsbeiträge und Spenden ...
Alles aktuell und gut erklärt.

Ich finde das Teil genial.
Zugegeben, der Simulator spricht nur französisch und streikt bei ausländischen Einkünften, wenn diese nicht in Frankreich zu versteuern sind. Das sehe ich ihm nach.
Und für Sprachunkundige gibt es ja dieses Forum.


309

Norauto bietet an im Internet:
zertifizierte Alkotests ('contralco') für 1€ das Stück, Lieferung gratis an eine Norauto-Filiale.

Feuvert bietet an für 1,25 will aber nur in den Filialen verkaufen.


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Steuern / Re: Steuer
« am: 24. Juni 2012, 20:07:08 »

Für die meisten Fälle braucht man überhaupt keinen Steuerberater und für so einen simplen schon gar nicht.
Da reicht der Simulator bei impots.gouv voll und ganz; gratis, anonym, schnell, jederzeit direkt ansprechbar und antwortbereit.
Können wir uns darauf verständigen, dass wir den hier jetzt einfach mal benutzen? Und danach das Ergebnis diskutieren.


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Steuern / Re: Steuer
« am: 24. Juni 2012, 02:10:26 »

So franca,
nun hast du die Wahl:

nimmst du
die 1.564 € im Jahr,
die ca. 700 € im Jahr,
eher mehr,
die 700 € im Monat,
mit Sicherheit weniger,
vielleicht 13-15%
oder den Versicherungsagenten?

@ alle
Ihr Lieben, was geben wir denn hier im Forum für ein wirres Bild ab?
Es geht doch um eine Sachfrage. Und die kann bestimmt eindeutig und sogar 'wasserdicht' beantwortet werden.
Da müssten wir uns doch einigen können.

Oder sollen wir abstimmen ;)


312
Steuern / Re: Steuer
« am: 21. Juni 2012, 23:18:32 »

Bevor es jetzt hier ganz durcheinander geht.

Um die französische Steuer zu berechnen, muss zunächst das 'französische Netto' ermittelt werden. Das entspricht dem deutschem Netto plus einbehaltene deutsche Steuern, (Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer) oder dem deutschen Brutto minus einbehaltene Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Wenn ich bei impots.gouv mit der Simulation rechne, setze ich diesen Betrag in das Feld 1AJ ein. (Bei AK muss nichts eingegeben werden, wenn die Werbungskosten nicht höher als 10% des Netto sind). Doch das reicht noch nicht, weil die Angaben zur Ehefrau und dem Kind noch fehlen. Erst dann wird die Rechnung richtig.

@Reboot, deine Rechnung kann nicht richtig sein, weil du den Familienstand 'verheiratet' nicht berücksichtigt hast.

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Steuern / Re: Steuer
« am: 21. Juni 2012, 19:16:05 »

Hallo,

40.000 brutto, als Grenzgänger?
Wenn ja, dann so um die 700€ im Jahr.

Grüße


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Sonstiges / Re: Gefunden
« am: 30. Mai 2012, 13:12:56 »

OK Toyota,
nun wissen wir, dass du weißt wie ein Wiki funktioniert.
Warum du den von dir monierten Link nicht selbst korrigierst, wissen wir jetzt auch.
Du fühlst dich nicht kompetent genug:
In solchen Dingen sollte nicht jeder xbeliebige rumwerkeln können,
Ok, das ist zu akzeptieren.

Vielleicht halten kompetente Leute deinen Uralt-Link aus dem Jahre 2005 für irrelevant. Oder sie haben keine Lust das gesamte Wiki nach diesem Link zu durchforsten ( sag mal in welchem Beitrag der überhaupt im Wiki auftaucht).  Es gibt viele gute Gründe deiner Aufforderung nicht nachzukommen.
Und das solltest du einfach mal akzeptieren.


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Sonstiges / Re: Gefunden
« am: 29. Mai 2012, 23:34:40 »

Dieser Link im Wiki scheint es nicht mehr zu geben. Bitte überprüfen und korrigieren.

Wie bitte???

Du weißt schon wie so ein Wiki funktioniert?
Wenn ja, warum bist du bis heute nicht tätig geworden?
Wenn nein, wer konkret soll denn hier deine Aufforderung zur Überprüfung und Korrektur befolgen?



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