Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - pifolog

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »
271
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. November 2012, 19:39:34 »
Was passiert denn, wenn die Grenzgaengerbescheinigung abgelaufen ist, der Arbeitgeber den Lohn jedoch steuerfrei weiterhin überweist?
Kann man in so einem Fall die Grenzgaengerbescheinigung, bzw Befreiung von der deutschen Lohnsteuer rückwirkend beantragen?

Das ist zunächst mal ein Problem des Arbeitgebers.
Denn diese Bescheinigung ist nur für ihn gedacht. Er wird nämlich befreit von seiner Pflicht Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Für dich selbst ist viel wichtiger, ob du 2012 tatsächlich Grenzgänger warst oder nicht. Das entscheidet letztlich wo du Lohn/Gehalt versteuerst. Wenn ich mich da an deine Beiträge vom Mai und August erinnere, wird dir kein Freistellungsbescheid nützen, der bei wahrheitsgemäßen Angaben auch nicht erneut erteilt würde.

Dazu zitiert Waylon57:
Diese Bescheinigung … gilt ... solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgänger im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Genau das ist der springende Punkt. Die Bescheinigung selbst garantiert keine Grenzgängereigenschaft. Sie wird vorzeitig hinfällig, wenn die ihr zugrunde liegenden Bedingungen für den Grenzgänger-Status nicht mehr erfüllt sind. Und das betrifft dann das gesamte laufende Kalenderjahr, also rückwirkend vom 01.01.2012 an.

Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.



272
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 27. Oktober 2012, 15:51:58 »

Hallo,

Gabrielle, ja stimmt, gemeinsame Steuererklärung geht.
Jedoch, und jetzt wird es sehr speziell für dieses Forum, nach meinem Informationsstand nur, wenn vorher allein die 8004 eingehalten werden konnten oder die andere 90/10%-Regel.
Aber bitte, du hast recht, besonders in unklaren, grenzwertigen Fällen sollte unbedingt professionelle Hilfe eingeholt werden. Da gibt es immer wieder Kniffe, die nur versierte Spezialisten kennen.
Um grundsätzliche Fragen zu klären, reicht da ein einmaliger Kontakt. Das hält auch die Beratungskosten in Grenzen. Auf dem Markt tummeln sich viele Einrichtungen die Hilfe anbieten. Den empfohlenen Hilfe-Ring kann ich nicht beurteilen, würde aber zunächst Gabrielles Tipp vertrauen, weil (Gabrielle, schau mal kurz weg) ich ihre Beiträge hier bisher als sachkundig und seriös erlebt habe.

@unhabitue Ich habe eine private Mitteilung geschrieben.

Schönes Wochenende


273
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 14:36:04 »

Hallo unhabitue,

ich freue mich, dass es Ihnen geholfen hat.
Jedoch sehe ich ein kleines Missverständnis. Die Grenze von 8004€ bezieht sich nicht auf die beiden deutschen Renten, sondern auf die letztlich in Frankreich zu versteuernden Einkünfte. Also hauptsächlich die Michelin-Rente + die französische Rente. Die exakte Ermittlung ist etwas kompliziert. Die F-Rente wird im Jahr 2013 mit 66% angerechnet, die Michelin-Rente (und eventuelle weitere Einnahmen wie Zinsen, Salaire ..) zu 100%.
Macht das zusammen nicht mehr als 8004€ aus, kann in D 'unbeschränkt steuerpflichtig' beantragt werden. 
Man wird dann wie ein deutscher Steuerzahler behandelt mit allen Möglichkeiten zum Absetzen (droits à tous les abattements) Der Hauptvorteil ist, die ersten 8004€ bleiben steuerfrei, danach fallen erst Steuern an beginnend mit einem Steuersatz von 14%.
Bei 'beschränkt steuerpflichtig' können nur 102€ abgesetzt werden. Die deutsche gesetzliche Rente wird dann vom 1. Euro an versteuert beginnend mit 14%.
Das ergibt bei der Steuer schnell einen Unterschied von 1500€ pro Jahr.
Es gibt weitere Aspekte, doch das waren die wesentlichen.


Mit den frontaliers habe ich sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Begeistert war ich von ihrer Ausarbeitung zum Thema Steuern bei deutsche Renten und sehr beeindruckt hat mich ein Berater mit seiner Kompetenz. Enttäuschend waren die Kontakte nach Saargemünd. Hilflos und gleichgültig. Das impertinente Verhalten eines Beraters führte sogar zum Abbruch des Gespräches.

@Gabrielle Gemeinsame Veranlagung geht doch nur, wenn beide eine Rente aus D beziehen. Oder? So sagen es auch die frontaliers.


274
Steuern / Re: lohnt sich Heiraten in F?
« am: 26. Oktober 2012, 00:11:14 »

Pacs und Ehe sind steuerlich gleichgestellt.
Je größer der Einkommensunterschied der Partner umso mehr lohnt sich das aus Steuersicht.
Zum Nachrechnen ist der Simulator bei impots.gouv bestens geeignet.


275
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 00:09:05 »
Hallo,
diese Fragen können sofort beantwortet werden.
1-  Die Steuerklärung ist im Frühjahr 2014 zu machen, Termin bis Ende Mai.
2-  In Deutschland wird nur die gesetzliche Rente versteuert. In Frankreich gilt sie als revenus étrangers ouvrant droit à un crédit d'impôt
     und wird bei ligne 8TK erklärt.
5-  Die Michelin-Betriebsrente wird als Privatrente in Frankreich versteuert. Eine  Bestätigung für wen? Die Deutschen interessiert es nicht,
     weil sie darauf keine Steuern erheben können. Und die französische Bürokratie ist nicht so bösartig, dass sie für alles immer einen Nachweis verlangt.

Bei den anderen Fragen hängt es davon ab, ob die Michelin-Rente und die französische Rente zusammen mehr als 8004€ im Jahr (aktueller Stand) betragen.
Falls ja, hier die Antworten.
3-  Nein, man ist in D 'beschränkt steuerpflichtig'. Da werden keine 'personnes à charge' berücksichtigt. Auch nicht der Familienstand verheiratet.
4-  Ja, aber es geht nicht so einfach und nicht so genau wie in F.
     Das zu versteuernde Jahres-Einkommen kann man ungefähr so ermitteln:
     66% der Bruttorente,
     minus 10% der Bruttorente wegen Krankenkasse und Pflegeversicherung,
     plus 8004€.
     https://www.abgabenrechner.de/ekst/ (alleinstehend angeben) ermittelt dann die Steuern.
     (Wer ein einfacheres/genaueres Verfahren kennt, danke für die Info)
Allerdings kann man mit einem zusätzlichen, weiteren Wohnsitz in D dieser ungünstigen Besteuerung entgehen.

Sollten die beiden Renten geringer als 8004€ sein, kann die 'unbeschränkte Steuerpflicht' beantragt werden. Für detaillierte Antworten bin ich da nicht so kompetent, weil das komplizierte deutsche Steuersystem greift. So ganz allgemein:
3-  Ja, da wird etwas berücksichtigt. Aber wie viel ??
4-  Die 8004€ müssen in der Rechnung nicht addiert werden. Die Michelin-Rente und die französische Rente werden zwar nicht in D versteuert, aber mit
     berücksichtigt, um die deutsche Rente zu einem höheren Satz zu versteuern. (In F heißt das Verfahren pris en compte pour le calcul du taux effectif).

Bestimmt werden noch andere Mitglieder Antworten geben, die sich besser im deutschen Steuersystem auskennen.


276
wenn du den Arbeitstag innerhalb der Grenze absolvierst, ist das schonmal kein Problem.
besuchst du an einem Tag Kunden innerhalb (und sei es auch nur einer!!!!) und die restlichen ausserhalb der Grenze hast du auch keine Probleme.
Besuchst du einen Tag nur Kunden ausserhalb der Grenze zählt diese Grenze mit den 45 Tagen.
Da du mit Sicherheit notierst welche Kunden du an jedem Tag besucht hast, hättest du auch Nachweise für das dt. Finanzamt.
Ich bin bereits seit 5 Jahren im AD und hatte immer Gebiete die auch außerhalb der "Grenze" waren und hatte noch nie Probleme mit dem Finanzamt.
Ich hatte auch Kontakt mit dem dt. Finanzamt bevor ich in den AD bin und hab mir dies alles erklären lassen.

Prima,

deine Erfahrungen und Ausführungen dazu decken sich genau mit dem Wiki-Eintrag und dem Schreiben des Finanzministeriums.


277
Ich merke schon so einfach ist das tatsächlich nicht.

Meine Situation:
Arbeitgeber sitzt in Berlin
Ich müßte täglich -bis auf vielleicht einen Tag/Woche- in mein Gebiet fahren.
Das Gebiet erstreckt sich von Karlsruhe bis Freiburg und von Kehl bis knapp nach Stuttgart.
Ich könnte theoretisch jeden Tag kurz bei einem Kunden in der 30km Zone vorbeifahren, hallo sagen und weiterfahren zum Kunden außerhalb der Zone.
Übernachtungen im Gebiet sind NICHT vorgesehen. Also jeden Abend wieder Heim.
Mit Ausnahme von einigen Seminaren bzw. Zentralbesuchen in Berlin. Aber dafür sollten die 45 Tage ausreichen.

Reicht das eurer Meinung nach?

Das könnte reichen. 

Details zu der genauen Berechnung der 45 Tage findest du hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/45-Tage_Regelung Der dort erwähnte Link zum BMF funktioniert nicht mehr. Hier der aktuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/010.html  Da sind auch konkrete Fallbeispiele aufgelistet.

Zu deinen Fragen zu Artikel 2.
Respekt, was du da auf die Schnelle durchgearbeitet hast.
Der Artikel 2,7 definiert nicht deine Arbeitsstätte, sondern die Betriebsstätte eines Unternehmens. Selbst als Gebietsleiter bis du da nicht die Unternehmensleitung, sondern bleibst abhängig Beschäftigter. Deshalb betrifft dich 2,7,a (aa) nicht.
Du zitierst auch den 2,7,d (in einem Vertragsstaat tätig für ein Unternehmen des anderen Vertragsstaates) Die Ausführungen könnten dich allenfalls betreffen, wenn du in D für ein F-Unternehmen arbeitest. Doch mit deinem deutschen Arbeitgeber gilt dieser Artikel für dich auch nicht.


278
Versicherungen / Re: Festgeld-Anlage in Frankreich
« am: 22. Oktober 2012, 00:06:26 »
Derzeit wohne ich (noch) nicht in Frankreich, dann gilt ja die Steuerfreiheit für das Livret A nicht für mich, oder?
Gibts denn bei anderen französischen Banken (also nicht CreditMutuel) bessere Konditionen beim Tonic Croissance (oder vergleichbaren Produkten)?

Ach so,
klar, wer nicht in F wohnt, den betreffen französische Steuern und Sozialabgaben natürlich nicht. Man versteuert dann alle Zinsen in D. Sozialabgaben auf Kapitalerträge entfallen, die kennt man in D nicht.

Einen schnellen Überblick über lukrative Anlagen gibt es zum Beispiel bei
http://www.argentmag.com/placement/
(Umfangreicher aber total unübersichtlich http://www.francetransactions.com/ )
Zum Verständnis der Angebote: Ein 'livret d'épargne' entspricht eher deutschen Tagesgeldern, also abheben/zuzahlen jederzeit; ein 'compte à terme' den deutschen Festgeldern, abheben erst nach Ende der Laufzeit oder Strafzinsen (pénalités).
Viele Angebote haben wie auch in D leider einen Haken. Den erlesenen schmackhaften Zins gibt’s nur für kurze Zeit, danach ist Normalkost angesagt oder ein Bankenwechsel nötig.
Fraglich ist auch, ob all die Online-Banken bei der Kontoeröffnung eine Auslandsadresse überhaupt akzeptieren.

Mein Favorit auch für Deutschländer bleibt das Livret A.  2,25% als Tagesgeld sind kaum schlagbar. In jedem Dorf direkt hinter der Grenze gibt es gewöhnlich eine Filiale von Crédit Mutuel. Die Eröffnung eines Livret A, das bei denen Livret Bleu heißt, erfordert keinen Wohnsitz in Frankreich. Bei einem späteren Umzug nach F genießt das Livret A dann Steuerfreiheit, andere Anlagen nicht, sie werden sogar noch mit Sozialabgaben belegt.


279
Versicherungen / Re: Festgeld-Anlage in Frankreich
« am: 13. Oktober 2012, 20:29:12 »

Alternativen zum Tonic Croissance gibt es.
Die sehen auf den ersten Blick schlechter aus, sind es aber dennoch nicht.

Die genannten 3,45% muss man zunächst entzaubern.
Sie stellen beim Tonic einen Durchschnittszins dar, der nur erreicht wird, wenn 10 Jahre auch durchgehalten werden. Falls nicht, wird zu einem niedrigeren Satz abgerechnet. Wählt man gleich eine kürzere Laufzeit etwa über 5 Jahre bringt der Tonic nur noch 2,65% im Durchschnitt, bei 3 Jahren 2,25%. Auch hier nur, wenn nicht früher verfügt wird.
Aber selbst diese Zinsen kann ein Anleger nicht netto einstreichen. Es fallen noch Einkommenssteuern und auch Sozialabgaben (ab 394€ Zinsen p.a.) an.
Sozialabgaben von 15,5% plus Steuern entweder zum individuellen Spitzensteuersatz (taux marginal, im günstigsten Fall 0%, doch wohl eher 5,5% bzw. 14%) oder pauschal 24% als Abgeltungssteuer.

Beispiel:
Die Anlage über 5 Jahre bringt 2,65% brutto, vermindert um die Sozialabgaben und die Abgeltungssteuer verbleiben tatsächlich 1,6% beim Anleger.
Selbst bei einem individuellen Spitzensteuersatz von lediglich 5,5% werden aus den 2,65 dann  2,09%. Und das auch nur, wenn die 5 Jahre durchgehalten werden.
Eine 3-jährige Anlage kommt so auf 1,36% oder 1,78% netto.
Und das ist dann nicht mehr so dolle.

Zwei Alternativen:
Französische Spareinlagen auf dem guten alten Livret A und dem Livret de developpement durable.
Zinssatz aktuell 2,25%, steuerfrei, abgabenfrei, also brutto = netto.
Laufzeit unbegrenzt, Abhebungen jederzeit ohne Zinseinbußen. Vergleichbar mit deutschen Tagesgeldern.
Aktuell können auf dem Livret A bis zu 19.125€ und auf dem Livret DD 12.000€ also insgesamt 31.125€ pro Person angelegt werden. Zum Jahresende soll der Höchstbetrag auf 42.600€ ansteigen.

Wer mit Crédit Mutuel über Tonic Croissance redet kann mal nach 'Parts Sociales B' fragen. Das sind Genossenschaftsanteile.
Aktuell mit 3,5% verzinst, steuerbegünstigt bis steuerfrei. Verfügbarkeit ?? Da habe ich bisher unterschiedliche Auskünfte bekommen. Interessant wären Berichte über konkrete Erfahrungen dazu.


280
Technik / Re: Kennt jemand eine France-Telekom-Mitarbeiter?
« am: 30. September 2012, 18:02:02 »

Das hier könnte auch helfen. Einfach, kostenlos, mit staatlicher Autorität:
http://www.mediateur-telecom.fr/home


281
Steuern / Re: Steuerfreie Geldanlagen
« am: 17. September 2012, 20:15:17 »

Vielleicht geht’s doch ab sofort??

Mein Beitrag gestern basierte auf einer Meldung von AFP, einer französischen Nachrichtenagentur, vergleichbar mir der deutschen dpa, die fast wortwörtlich in mehreren französischen Medien verbreitet wurde. In den heutigen Nachrichten spricht der Finanzminister definitiv vom 1. Oktober.

Dennoch habe ich mal einen Praxistest machen lassen mit der Banque Postale online.
Ist es möglich, auf einem Livret, das das alte Kontingent bereits ausgeschöpft hat, einen weiteren Geldbetrag unterzubringen?
Das ging bisher nie, der Online-Übertrag wurde immer sofort abgelehnt. Doch heute scheint es geklappt zu haben, die Überweisung wurde akzeptiert.
Ob es dabei bleibt? Mal abwarten.


282
Steuern / Re: Steuerfreie Geldanlagen
« am: 16. September 2012, 18:54:39 »

So, jetzt ist Mitte September.
Am 15.09. ging's nicht, morgen und übermorgen wird’s auch nicht gehen.
Die Banken nehmen die erhöhten Beträge auf die Konten nicht an.

Der Grund: die ministerielle Verfügung ist noch nicht offiziell publiziert worden und daher nicht rechtskräftig.
Doch soll die Veröffentlichung in der kommenden Woche erfolgen. Nach Bankeninformationen kann die neue Regelung dann frühestens ab 1. Oktober umgesetzt werden, die Postbank meint eher ab 1. November.
(Quelle: AFP, veröffentlicht in diversen Zeitungen)

Man wird sehen.


283
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 03. September 2012, 22:59:25 »

Banjo,

lass es gut sein. In deinem viel zitierten Artikel 13 (4) lautet die genaue Formulierung  „können ... nur". Das heißt nach meinem Deutschverständnis niemals „können", wie du suggerierst, sondern viel eher „müssen", was du abstreitest.
Bevor da wieder ein neuer Nebenschauplatz zum Diskutieren aufgemacht wird, klinke ich mich aus.

Grüße

284
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 02. September 2012, 23:59:37 »
Wenn er aber trotzdem mehr wie 183 Tage lt. DBA in D wohnt und die deutschen Steuerbehörden das spitzkriegen, dann ist er Grenzgänger un muss in D versteuern, ansonsten Steuerhinterziehung.

Nein absolut nicht.

Entweder ist Cembo Grenzgänger, dann versteuert er Lohn/Gehalt in D.
Oder er ist es nicht, dann in F. 
So sind die Regelfälle, genau so wie 'spirou' es allgemeinverständlich sehr gut erklärt hat.
Eine Ausnahme davon kann der '183-Tage-Paragraph' darstellen. Jedoch sind diese Tage nie absolut und isoliert zu sehen. Der Arbeitgeber ist immer mit zu berücksichtigen.
Hat der etwa einen Sitz im Arbeitsland (was der übliche Fall ist), dann sind die 183 Tage ohne jegliche  Bedeutung.
Banjo, du zitierst doch laufend den Artikel 13, (4). In dessen Unterpunkten  1. 2. und 3. werden 3 Bedingungen aufgezählt, die alle erfüllt werden müssen, deshalb steht da auch immer das Wort 'und'. Trifft auch nur eine nicht zu, dann ist der 13 (4) komplett aus dem Rennen, also auch die 183 Tage. Deshalb sind sie ganz, ganz untergeordnet und ziehen nur in bestimmten sehr seltenen Fällen.
Es bleibt dabei:
Grenzgänger pfeifen immer auf die 183 Tage.
Alle anderen auch, wenn ihr Arbeitgeber im Arbeitsland sitzt.

Grüße


285
Steuern / Re: Komme mit meinem Steuerbescheid nicht so richtig klar
« am: 02. September 2012, 23:43:39 »
wie kann es sein, dass trotz dass mein Revenu fiscal de référence 5.500 Euro weniger als im Vorjahr ist trotzdem der von mir zu zahlenden Steuer-Betrag
höher ist...

Hallo,

dazu fällt mir nur das ein:
Der Familienquotient.
Der wird beim revenu fiscal de référence nicht berücksichtigt, erst danach.
Und bei der demi-part supplémentaire für Alleinstehende, die ein Kind groß gezogen haben wurde etwas geändert. (Ich meine hier die alte Regelung, die nächstes Jahr ausläuft.)
Für Einkommen aus 2011 wurde da der Deckel für den maximalen Steuervorteil erneut tiefer gelegt, auf nur noch 400€.
Wenn es dich betrifft, könnte das die Erklärung sein für mehr Steuern trotz niedrigerem Referenzeinkommen?
Du kannst ja mal einen Check machen. Mit den Zahlen von 2010 im aktuellen Simulator. Da müssten dann mehr Steuern rauskommen als du letztes Jahr zu zahlen hattest.

Grüße


Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »