Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Hallo Stefan,

sorry, dass es hier jetzt so durcheinander geht.
Selbstverständlich ist die steuerliche Behandlung der Renten im erwähnten DBA geregelt, und zwar im Artikel 13, 8 die privaten Renten und im Artikel 14, 2, 1 die bedeutenderen, gesetzlichen Renten.
Konkret heißt das, um auf deine ursprüngliche Frage einzugehen, beide Finanzämter haben zunächst mal Recht.
Das deutsche, weil mit Wohnsitz Deutschland auch in D eine Steuerpflicht entsteht, und auch das französische, weil die gesetzliche französische Rente in Frankreich zu versteuern ist. So ist das eben geregelt zwischen den beiden Staaten. Denn diese Renten oder Pensionen werden immer in dem Land versteuert, aus dem sie herkommen. (Wer die Diskussion hier über die Probleme der ehemaligen französischen frontaliers mit ihren Renten aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass das so ist.)
Für den Bekannten bedeutet das, er macht in D eine Steuererklärung und wenn er sonst keine weiteren Einkünfte hat, zahlt er dann in D keine Steuern. In F erklärt er seine Rente und versteuert dort entsprechend.
Ein Umzug aus Steuergründen wäre da nicht notwendig.



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Steuern / Re: Hilfe beim Download der Steuererklärung
« am: 07. April 2013, 13:31:54 »

Die notwendigen Formulare 2042 und 2047 in der Version 2013 sind noch nicht online gestellt. Üblicherweise erfolgt das erst ab Ende April.
Bis dahin .... Geduld ;)


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Sonstiges / Re: kontoeroeffnung in F bei deutschen wohnsitz
« am: 29. März 2013, 19:38:40 »

Hallo,

die Banque Postale macht so was. Guck mal hier:
https://www.labanquepostale.fr/particuliers/au_quotidien/vivre_ma_banque/self_service/mode_emploi_SAD.html

Bei Crédit Mutuel würde ich es versuchen, da gibt’s schon mal unkonventionelle Wege. Entweder persönlicher Anruf bei einer Filiale in Grenznähe oder mit ihrem Kontaktformular speziell für Kunden aus Deutschland.
https://www.creditmutuel.fr/cmcee/de/bank/privatkunden/kontakt/formular.html



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stimmt genau :doppeld:

.... bis auf die erwähnten Vorteile bei Heirat. Diese günstige Regelung ist abgeschafft und war letztmalig für das Jahr 2010 anwendbar. Heute machen die Jungvermählten entweder eine gemeinsame Erklärung oder 2 getrennte Erklärungen jeweils für das komplette Jahr. Deshalb spielt der Hochzeitstermin steuerlich auch keine Rolle mehr.
Das Einkommen in D bleibt im Umzugsjahr vom französischen Fiskus unberücksichtigt. Die Aussage ist richtig für die meisten Neu-Grenzgänger. Sind jedoch nach dem Umzug weitere in D steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden, werden diese in F selbstverständlich auch im Umzugsjahr mit berücksichtigt.


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Hallo Törtchen,

ja irgendwie stimmt das alles schon, aber nicht so ganz.
Im ersten Jahr, also bei dir im Jahr 2012, zahlst du tatsächlich noch keine Steuern.
Aber ..... im nächsten Jahr, also 2013, musst du eine Steuererklärung für das vergangene Jahr abgeben. Und dann ist nachträglich die Steuer für 2012 fällig und zu zahlen.
Für diese erste Steuererklärung in Frankreich bekommst du in der Regel nie eine Aufforderung (egal ob mit oder ohne Formular 5011). Du musst dich selbst darum kümmern.
In den Folgejahren, da hat deine Kollegin recht, bekommst Post vom Finanzamt mit Formularen und der Aufforderung deine Steuern zu erklären.
Doch im Moment eilt nichts, du hast noch Zeit. Denn eine Steuererklärung für das Jahr 2012 geht überhaupt noch nicht, weil die notwendigen Formulare für Grenzgänger aktuell noch gar nicht verfügbar sind.

Grüße


261

Hallo caro1,

dir geht es wohl um den Status Grenzgänger mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen.
Wo da dein Arbeitgeber seinen Sitz hat oder noch weitere Betriebsstätten unterhält, ist piepegal. Maßgebend ist nur, wo du tatsächlich arbeitest. Innerhalb der Grenzzone darf das sowohl in D als auch in F sein. Doch das allein reicht noch nicht. Du musst auch täglich die Grenze überqueren, also täglich (auch) in D arbeiten. Wenn nicht fallen solche Tage unter die „45-Tage-Regel“.
Wie Ralph schon erwähnte gibt es dazu in F Probleme mit einem 'deutschen' home-office, die letztlich ohne deinen Arbeitgeber nicht zu lösen sind. Einfacher wäre da das Büro in D einzurichten.


262
Sorry banjo aber zumindest bei mir hat es 8 Jahre funktioniert. ADM für Saarland + Teile Rheinland-Pfalz. Hauptfimensitz in Hamburg. Nähestes Auslieferungslager in Neuwied. Wohnsitz Forbach.
Dann Wechsel in anderes Unternehmen. Zuständig für Gesamtdeutschland. Firmensitz in Ettlingen bei Karlsruhe. Also Info an de TE - bitte prüfen ob es Kollegen gibt die diesen Fall auch haben oder in der Personalabteilung ob es schon mal Mitarbeiter mit dieser Situation gab. Und dann erst ans zuständige Finanzamt wenden und fragen. Verschenk diese Chance nicht leichtsinnig.

Na klar, so ist es. Der Firmensitz selbst ist piepegal. Unternehmen können weltweit mehrere Betriebsstätten unterhalten. Wenn eine davon in der Grenzregion liegt und sich der Arbeitsplatz dort befindet, ist alles ok.
Das können Beschäftigte bei Daimler in Rastatt, bei ZF-Getriebe in Saarbrücken oder bei der Deutschen Bank in Freiburg sofort bestätigen.



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Steuern / Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 03. Januar 2013, 20:40:18 »

Hallo Philther,

24 Tage Arbeit in Niedersachsen sind eben weniger als 45 Tage. Wenn du auch an nicht mehr als 45 Tagen im Jahr 2013 nicht in deine Wohnung in F zurückkehrst, ist alles ok.
Das Theater mit dem 2.Wohnsitz, der ohne den 1. in D nicht geht, ist lediglich ein Problem des deutschen Melderechts und hat mit der steuerlichen Behandlung nichts zu tun.
Allerdings stellen sich da noch andere Fragen.
Warum sollst du einen Wohnsitz in D anmelden? Wenn du Grenzgänger bist, dann kannst und darfst du dich gar nicht so lange in D aufhalten, dass dort eine Meldepflicht entstände. (Deine Bemerkung zu den 2 Monaten zielt genau in die richtige Richtung).
Dein Arbeitgeber kann seinen Firmensitz verlegen, wie er will. Wichtig für dich ist nur, wo konkret dein Arbeitsplatz dann ist. Bleibt er in der Grenzregion in D? (Das wäre ok)
Oder ist dein Telearbeitsplatz danach bei dir zuhause in F? (das wäre nicht ok, weil zum Erhalt des Grenzgängerstatus die tägliche Grenzüberquerung fehlt).
Es gibt weitere steuerliche Aspekte, doch sollten zunächst diese Fragen geklärt werden, dann sieht man weiter. Ich denke da besonders an deinen 1. Beitrag.

Grüße


264
Steuern / Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
« am: 22. Dezember 2012, 23:54:05 »

Nöö,
bei deinen Themen bleibt alles unverändert.
Grenzgänger können nach wie vor eher keinen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Zum Glück auch. Deutsche Rentner dagegen schon.
Und, zu vielen deutschen Steuerberatern wird immer noch voll vertraut, obwohl sie nur die halbe Ahnung haben.


265
Arbeiten / Re: Lohnniveau
« am: 08. Dezember 2012, 19:07:50 »

Nein, die Sozialabgaben sind schon weg, weil es salaires nets sind. Netto bedeutet in Frankreich immer brutto minus Sozialabgaben.


266
Arbeiten / Re: Lohnniveau
« am: 07. Dezember 2012, 18:03:51 »
Hallo,

INSEE ist immer interessant, ich stöbere da gerne.
Deine Seite ist schon gut. Ersetz oben 'Alsace' durch 'France'. Klick weiter in der linken Spalte auf 'Salaires et revenus d'activités'
Dann auf Seite 2 unten findest du 2 Links. Vielleicht helfen die?

http://www.insee.fr/fr/themes/tableau.asp?reg_id=0&ref_id=NATTEF04155 (Salaires mensuels moyens...)
Die Zahlen sind Durchschnittsgehälter und stellen französisches Netto dar, also Brutto minus Sozialabgaben
Dazu aufschlussreich:
http://www.insee.fr/fr/themes/tableau.asp?reg_id=0&ref_id=NATTEF04112  (Part des salariés...)
In der Gastronomie werden 58% der Teilzeitbeschäftigten nach SMIC bezahlt. (Aktuell 9,40€  brutto die Stunde) Der Rest bekommt mehr. Bei Vollzeit erhalten 35% den SMIC.

Spezielle Zahlen nur für das Elsass habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Es gibt beim INSEE noch Extra-Tabellen, die die Abweichungen vom französischen Durchschnitt darstellen. Aber der Unterschied ist wohl nicht sehr gewichtig.


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Hallo,

was meinst du mit 'Standardnachteilen' bei den Sozialleistungen, die zu kompensieren wären?
Mir fällt da nur die Höhe der Sozialabgaben ein. Ja, Sozialabgaben zahlt man geringfügig mehr in F.
Aber, du bekommst dafür auch mehr. Beispiel Rente. Weil die Beiträge nicht so wie in D gedeckelt sind, der Arbeitgeber voll, sogar mir einem höheren Anteil beteiligt wird, erhältst du eine wesentlich höhere Rente als in D. Um gleich zu ziehen müsste in D eine Zusatzrente angespart werden, natürlich nur vom Arbeitnehmer aus seinem Netto. Ein Vergleich, der nur die Höhe der Sozialabgaben berücksichtigt, bringt in meinen Augen keine Klarheit. Rechnet man konkrete Fälle durch, sind die höheren F-Sozialabgaben für den Arbeitnehmer sogar „billiger“ als die niedrigeren D-Abgaben.

Bei den Steuern ändert sich nichts, wenn du in D wohnen bleibst. Du bist dann Grenzgänger und versteuerst dein Gehalt im Wohnland, also nach wie vor in D. Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, müssten deine Gehaltsforderungen dann bei 50000 liegen.
Ziehst du jedoch nach F, unterliegst du der F-Steuer. Zum Erhalt deiner 2.300€ netto würde dir da ein Jahresbrutto in F von etwa 40.000€ reichen.
Meine überschlägige Rechnung: 40000 brutto minus 25% Sozialabgaben macht 30000 französisches Netto worauf 2500€ Steuern zu entrichten wären.
Also, 30000 – 2500 = 27500. Macht im Monat 2290€.

Soweit zu den Zahlen Pi mal Daumen.


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Versicherungen / Re: Zahnzusatzversicherung
« am: 05. Dezember 2012, 20:05:24 »

Crédit Mutuel bietet aktuell eine Zusatzversicherung an, die bei Behandlung in Frankreich und auch in Deutschland zahlt. Als typische französische complémentaire umfasst sie dabei wesentlich mehr als nur Zahnkosten.
Ein ähnliches Angebot gab es auch bei Prévadiès.
Je nach Leistungsumfang und Alter des Versicherten bewegen sich die monatlichen Beiträge so zwischen 30 und 70€.


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Steuern / Re: Taxe H´abitation
« am: 23. November 2012, 19:21:28 »

Bei der taxe d'habitation zu vergleichen ist eine sehr wackelige Sache, weil auch individuelle Faktoren mit stark unterschiedlicher Gewichtung die Höhe bestimmen.
Die taxe wird zunächst nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Danach wird die familiäre Situation des Mieters berücksichtigt mit den aus der Steuererklärung bekannten „parts“. Entsprechend reduziert sich die taxe. Manche Kommunen gewähren weitere Nachlässe in unterschiedlicher Höhe. Ein Vergleich ohne Berücksichtigung der konkreten Situation ist da wenig sinnvoll.
Auch kann noch das Einkommen eine Rolle spielen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Die taxe wird dann auf einen Maximalbetrag gedeckelt.
Die genauen Werte hier aus erster Hand: http://doc.impots.gouv.fr/aida/brochures_idl2012/ud_043.html


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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 19. November 2012, 21:32:27 »

Na ja, deine Formulierungen im Mai/August sahen da anders aus, eher nach gegenwärtiger Arbeit und nicht nach zukünftiger.
Doch wenn es so ist, wie du jetzt erklärst, soll es mir recht sein.


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