Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Steuern
« am: 30. Dezember 2013, 20:24:12 »

Hallo banyoo,
einzugestehen sich geirrt zu haben, bekommt meinen vollen Respekt. Daumen hoch. Ehrlich. Da bin ich mit dir d'accord, es muss nicht weiter diskutiert werden.
Perfekt wäre noch, die entsprechenden Posts zu löschen oder zu korrigieren, auch die Begründung zu Spillys 300%-igem Steueranstieg.
Die Vorteile fürs Forum sind offensichtlich, mehr Klarheit in der Sache, weniger Verwirrung. Und damit abgehakt.


Bei deinem Engagement zu 15CV hatte ich spontan gedacht, jetzt wirds aber albern.
Doch zum Jahresende seis verziehen, jeder darf da einmal blödeln ohne kritische Anwürfe zu ernten.
Auf deinen Rat hin habe da nicht nur über den Tellerrand sondern sogar über die Tischkante geschaut, nicht vorhandenen Neid ausgeblendet und dann blitzartig erkannt:  Ein geiles Schnorrer-Modell, das du da präsentierst.
 „Evtl. vorhandene“ Gier nach Luxus lasse ich mir als ökonomische Charity für Autokonzerne persönlich vom Fiskus subventionieren. Da muss man erst drauf kommen. Kompliment. Selbst erarbeitet oder abgekupfert von mittlerweile toten gelben Propagandisten?
Mir fallen sofort Leute ein, die diese caritative Aktion gern für Zigaretten- und Alkoholproduzenten veranstalten würden, doch suchen sie noch nach einem breit akzeptierten Vorwand, so in der Art von Werbungskosten.

Bonne année.


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Steuern / Re: Kursgewinne mit Aktien - Kapitalertragssteuer
« am: 30. Dezember 2013, 19:55:43 »
Vor 2013 waren die Kursgewinne, welche beim Verkauf von zum Beispiel Aktien im Gesamtwert von 20000 Euro innerhalb eines Jahres entstanden sind, steuerfrei. Seit 2013 gilt das nicht mehr. Ab da werden Kursgewinne einfach zu deinem Einkommen gezählt und mit deinem Einkommensteuersatz versteuert.
mfg, fred

Kann ich bestätigen.
Umgehen kannst du das jedoch vor deinem Umzug nach F.
Entweder du verkaufst noch in D, oder du überträgst auf nächste Verwandte in D.
Dein Anschaffungsdatum wird da mit übertragen und die günstige deutsche Schenkungssteuer zieht.


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Steuern / Re: Steuern
« am: 30. Dezember 2013, 12:56:05 »

Guck mal bei lacentrale.fr unter fiches techniques


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Steuern / Re: Steuern
« am: 27. Dezember 2013, 20:20:06 »

Danke an Matthias#28 für die Grafik.
Verstehe ich richtig, dass die y-Achse den Durchschnittssteuersatz darstellt?
Dann wäre im Größenbereich, den banyoo immer beschreibt die Steigerungen echt Peanuts im Vergleich zu den untersten.


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Steuern / Re: Steuern
« am: 27. Dezember 2013, 20:17:42 »

Hallo Banyoo,

ja, mit mehr Einkommen steigen die Steuern, steigt auch der durchschnittliche Steuersatz, das ist eine Binsenweisheit und unbestritten. Aber darum geht’s gar nicht.
Ursprünglich hattest du behauptet, eine Gehaltserhöhung könne bei Erreichen der nächsten Steuerstufe am Ende zu einem Negativergebnis führen. Das sagst du nicht mehr? 
Jetzt redest du von einer deutlich höheren Belastung bei einer Gehaltserhöhung, wenn man dadurch in die nächste Tranche gerät. Und das willst du mit den Rechnungen doch nachweisen.

Nun nehme ich mal deine Rechnung nach Gehaltserhöhung (Gesamtsteuer: 18212,38).
Von den 77.000 werden nur die letzten 6170€ mit dem höheren Satz von 41% belegt. Würde man zum Vergleich diese 6170 mit 30% ansetzen, wäre die Steuerbelastung 678,70€ niedriger. (41–30=11; 11% von 6170 = 678,70). Die Gesamtsteuerbelastung nach Gehaltserhöhung betrüge dann fiktiv 22,77% gegenüber 23,65% real. Eine Differenz von 0,88%, die also dem höheren Satz der nächsten Tranche zuzuschreiben ist.
Und diese 0,88% sollen die deutlich höhere Belastung beweisen? Diese 678€ bei einem zu versteuernden Einkommen von 77.000€ für einen Alleinstehenden oder etwa 155.000€ für ein Paar.
Kann es sein, dass hier nur auf höchstem Niveau gejammert wird?

Bis 7CV (das sind Steuer-PS) gibt’s auch 3er, 5er BMW, vom Daimler die C-Klasse. Reicht deren Fahrkomfort nicht?


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Steuern / Re: Steuern
« am: 27. Dezember 2013, 03:00:11 »

Ok banyoo,
verstanden, was du mit vereinfacht gemeint hast.
Dennoch irritieren die Ausführungen, auch die im anderen Faden,
besonders dein Beispiel mit dem Verzicht auf Gehaltserhöhung, das nur wahr sein kann, wenn eben nicht nach Tranchen gerechnet wird.
Aber wir wollten doch nach Tranchen rechnen.

Nun kommt das Beispiel in modifizierter Form auch hier:
Wenn Du im Vorjahr mit dem zu versteuernden Einkommen knapp unterhalb der nächsten Tranchengrenze liegst,
dann kann 10% mehr Einkommen mit 30 bzw. 41% versteuert schnell zu einer deutlich höheren Steuerlast führen.

Wieso denn das?
Bleibst du innerhalb der alten Tranchen (14/30%) hast du nach brutto 10% plus noch ein Netto von insgesamt 108,6 bzw. 107%.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 bzw. 41% verbleiben netto immer noch 107 bzw. 105,9%. 
Die Mehrbelastung bei einer Gehaltserhöhung von 10% beträgt in deinem Beispiel also tatsächlich 1,6 bzw. 1,1%.
Das soll eine deutlich höhere Steuerlast darstellen?

Es bleibt verwirrend und widersprüchlich , schade.


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Steuern / Re: Steuern
« am: 25. Dezember 2013, 14:58:25 »

Banyoo, am besten löschst du deine steuerlichen Ausrechnungen im vorgehenden Beitrag. Da stimmt so gut wie nichts.
Die Tabellen der Engländer, auf die du dich berufst, sind falsch und deine Rechnungen auch.

Ich nehme dein Beispiel mit den 30.000€.
Das französische Finanzamt rechnet abweichend von dir und den Engländern mit folgenden Zahlen:

Die ersten 5.963€  bleiben unversteuert.
Die nächsten 5.933€ (von 5.964 bis 11.896) werden mit 5,5% abgerechnet,
die danach folgenden 14.524€  (von 11897 bis 26420) mit 14%
und der Rest von 3.580€ (Differenz zu 30.000) mit 30%.

Das macht in der Summe 3.434€ Steuern und nicht 9.000, wie du angibst.
Oder anders ausgedrückt, das gesamte Einkommen wird tatsächlich mit 11,45% versteuert und nicht mit 30%.
Alle deine anderen Beispiele haben denselben Rechenfehler.
Zum Überprüfen empfehle ich wie immer den Simulator bei impots.gouv. Nur muss man den auch benutzen.

Für Spilly,
aus steuerlichen Gründen ist ein PACS immer vorteilhaft, wenn das Einkommen der Partner unterschiedlich groß ist. Genaue Zahlen zum Vergleichen bekommt man auch hier mit dem Simulator bei impots.gouv.



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Steuern / Re: Sehr hohe Steuern
« am: 25. Dezember 2013, 14:53:15 »
Rutscht Sie über die 12.147 Euro dann bezahlt sie doch nur auf den Differenzbetrag (z.B. 12.148-12.147=1Euro).
Und nicht auf die Gesamtsumme

So isses.
Versteuert wird nach Tranchen, also scheibchenweise und eine Scheibe nach der anderen.

Nein banyoo, dein Beispiel war nicht vereinfacht, sondern deine Ausführungen dazu sind schlicht und einfach falsch, weil sie eben diese Versteuerung nach Tranchen nicht berücksichtigen. So geschehen in deinem Beitrag im anderen Diskussionfaden 'Steuern' von Spilly und ebenso in deinem Beispiel vom 'Gehaltsverzicht' (du meinst bestimmt den Verzicht auf eine Gehaltserhöhung), der am Ende finanzielle Vorteile bringen könnte. Funktionieren kann das jedoch nur, wenn der Spitzensteuersatz mehr als 100% betrüge. Und den gibt es Frankreich einfach nicht.

Auch die angeblich französischen Steuertabellen, die du von englischen Immobilienseiten zitierst, stimmen hinten und vorne nicht.
Nimm doch einfach das französische Original bei impots.gouv.fr. Da liegst du richtig und wirst feststellen, dass die Grenzwerte nicht nach unten verschoben wurden. Üblicherweise werden die inflationsangepasst sogar jährlich angehoben, doch blieben sie seit 2011 unverändert. Sie können daher nicht zur Begründung für Spillys vierfach höhere Steuern herhalten.

Sehr gut finde ich deinen Tipp, bei impots.gouv mit dem Simulator nachzurechnen.
Weil die Simulatoren der vergangenen Jahre auch noch zur Verfügung stehen, kann man prima Vergleichsrechnungen durchführen und das Mysterium der 'sehr hohen Steuern' aufklären.
Eine Änderung 2012 gegenüber 2011 hat sich bei den Fahrtkosten mit dem eigenen PKW ergeben. Da wurde bei 7CV gedeckelt. Und wenn Spilly mit einem fetten Auto dazu noch viel weniger km gefahren ist, könnte das eine (teilweise) Erklärung sein. Doch konkret sieht man das erst im simulierenden Vergleich.


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Corinna,

es bleibt dabei. Wenn ihr in Frankreich wohnt, müsst ihr eine Steuererklärung in F abgeben und habt daher immer mit dem Finanzamt in F zu tun.
Was ihr dann an Steuern tatsächlich in F oder D zahlt, lässt sich anhand deiner bisherigen Angaben gar nicht zuverlässig sagen.

 -Du schreibst, du bist arbeitnehmerähnlich selbständig. Was heißt das konkret? Sagt man in D Scheinselbständigkeit dazu?
  Oder trifft Ralphs Idee zu, dass du Geschäftsführerin einer GmbH bist und auch Gesellschafterin? Oder ist es ganz anders?
  Für die Steuerpflicht D oder F ist das schon wichtig.
 -Auch wenn dein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss er nicht zwangsläufig sein Gehalt in D versteuern.
  Er kann sehr wohl Grenzgänger sein und in F versteuern. Wer sich im „DBA“ wirklich auskennt, weiss das.
  Denn entscheidend ist da nicht die allgemein gängige Einstufung 'öffentlicher Dienst', sondern allein die Rechtsform, in der sich sein Arbeitgeber organisiert hat.
  Klingt komisch, ist aber so.
  Ist sein Arbeitgeber eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gehen die Steuern nach D.
  Bei einer AG, GmbH, KG, Verein ... gehen sie nach F, weil er dann Grenzgänger ist mit allen fiskalischen Vorteilen.

Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn ihr es nicht schafft, eure Einkünfte oder Teile davon, als Arbeitnehmer in die französische Versteuerung zu bringen, ist euer finanzieller Vorteil gleich Null.



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Du machst für dich allein eine Steuererklärung über deine Einkünfte als Selbständige in Deutschland. Wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hast, war es das dann für dich.
In Frankreich müsst ihr beiden eine gemeinsame Erklärung machen. Deine Einkünfte aus D sind dabei auch anzugeben. Die werden zwar nicht in F versteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das Einkommen deines Mannes. In D nennt man das Progressionsvorbehalt, in F funktioniert es ähnlich.
Im Endergebnis zahlt ihr Steuern in F und in D.

Ob eure Steuerbelastung nach Umzug nach F geringer ist (deine Frage nach dem Vorteil)?
Dafür spricht die generell niedrigere Belastung für Arbeitnehmer in F, dagegen deine zukünftige Steuerklasse 1 in D.
Doch das muss man in eurem Fall konkret ausrechnen.
Wie man überschlägig rechnen kann, wissen wir hier im Forum.


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Behörden / Re: Sparbuch für die Kinder lieber in F oder in D?
« am: 10. November 2013, 00:02:44 »

Erics Tipp mit den französischen Livrets ist goldrichtig.

Die Vorteile:
- staatlich garantierte Zinsen von aktuell 1.25% beim Livret A.
- der Zinssatz wird halbjährlich angepasst und soll über der Inflationsrate liegen,
- die Zinsen sind frei von Steuern und Sozialabgaben,
- keinerlei Gebühren,
- Einzahlungen, Abhebungen, auch Teilbeträge, jederzeit ohne Zinseinbußen möglich.

Da kann keine vergleichbare deutsche Anlage mithalten.
Auch für alle, die in Deutschland wohnen, ist das Livret A zu empfehlen.

Alternativ gibt es in F auch Sparpläne für Kinder in Kombination mit einer Versicherung.
Einen Vergleich zu D finde ich unmöglich herzustellen.
Generell gilt nur, bei Steuern und Abgaben werden die D-Anlagen nie begünstigt.

Etwas off-topic:
an die "Matratze" kann man schon denken, wenn der IWF nun eine 10%-ige Zwangsabgabe auf die Guthaben aller Bürger zur Tilgung der Staatsschulden bei den Banken vorschlägt und einzelne deutsche Landespolitiker dem schon moderat zustimmen.




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Steuern / Re: Online Bestellung von Zigaretten.
« am: 03. November 2013, 18:59:41 »

Das Kanaren-Modell ist in F aus denselben Gründen wie in D nicht legal.
Dazu ist der Online-Handel mit Zigaretten in F sogar verboten. Sie dürfen nur in lizensierten Geschäften, den bureaux de tabac, verkauft werden.
Deshalb findet man auch in Supermärkten und an der Tanke keine.


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Hallo Annika,

stimmt, die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. 
Aber... für die Steuern gilt hier die Ausnahme wie oben in Artikel 14 (3) DBA beschrieben, weil sie mit Gewinnerzielung tätig ist.
Deshalb haben Angestellte bei der Sparkasse kein Problem als Grenzgänger und versteuern ihr Gehalt in Frankreich und nicht im Kassenstaat Deutschland.
Aus der Praxis: Mein Kundenberater bei der Sparkasse wohnt in F und versteuert sein Gehalt in F. Er kennt mehrere Kollegen, die in F wohnen und auch dort versteuern.

Du willst wissen, wie das bei anderen Arbeitgebern aussieht. 
Generell kommt es bei Unternehmen nie darauf an, wem sie gehören, sondern nur in welcher Rechtsform sie betrieben werden, entweder privat-rechtlich als AG, GmbH..  oder öffentlich-rechtlich als Anstalt, Körperschaft. Das von dir erwähnte Kassenstaatsprinzip kann nur bei den öffentlich-rechtliche Organisierten ziehen.

Grenzgängerfreundlich als Arbeitgeber ist eine AG, eine GmbH, eine KG, eine OHG, ein eV, eine Einzelfirma.
Vorsicht bei Bund, Städten, Gemeinden und ihren in Eigenregie betriebenen Einrichtungen, bei Universitäten, Kirchen, dem SR und SWR.



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Steuern / Re: Haus erben
« am: 29. Juli 2013, 00:15:20 »

Ja, 159T steht immer noch auf einer deren Seiten in einer Tabelle. Anscheinend ist auch für die Notaires de France das Internet Neuland.

100.000€  sagt die Steuer-Bibel impots.gouv.fr konkret zum abattement personnel en ligne directe (abattement = Freibetrag).
Und auch das staatsoffizielle Aufklärungswerk service-public.fr positioniert sich eindeutig, 100T für den héritier direct.

Zum Nachlesen:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_364 
http://vosdroits.service-public.fr/F14200.xhtml



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