Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Sonstiges / Re: Rentenzahlung
« am: 11. Mai 2014, 01:15:13 »
Mein Riestervertrag läuft seit Dezember '10 mit Wohnsitz in F!

Ja du hast Recht, das geht.
 
Allerdings kann man als Grenzgänger bei Rester nichts steuerlich absetzen.
Und, eventuelle staatliche Zulagen werden schon mal durch unverschämt hohe und zudem intransparente Gebühren von Seiten der Anbieter in D wieder aufgefressen.
Bei Rentenbezug ist die Riester-Rente als Einkommen immer zu versteuern, egal ob Wohnsitz D oder F. In F sind zusätzlich noch Sozialabgaben zu zahlen.

Die französische Variante der zusätzlichen Altersvorsorge (PERP) gewährt dem Grenzgänger eine steuerliche Begünstigung beim Ansparen, doch im Bezugsfall ist diese Rente auch steuer- und abgabenpflichtig. Die Gebühren der F-Anbieter sind generell niedriger und per Gesetz jährlich transparent zu machen und dem Sparer mitzuteilen.
Wenn ich als Grenzgänger zwischen Riester und PERP als kapitalgedeckte Versicherungen zu wählen habe, nehme ich die französische Variante, die mir nicht so stark nach Mogelpackung riecht.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 24. April 2014, 20:31:39 »
Ihr müsst alle in den Knast - so wie Hoeneß!  hehehe

Alle?
Nee mein lieber Dirk, nur die, die deiner Empfehlung aus #2 folgen ;)


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 24. April 2014, 20:21:00 »
Sind auch Darlehenskonten gemeint ?
Musste schon jemand  Strafe zahlen....

Darlehnskonten?
Nein, es zählen nur solche Konten, die üblicherweise Vermögenswerte aufnehmen können, also Geld oder Wertpapiere.

Konkrete Fälle?
Ich kenne einige, wo das Finanzamt Nachforderungen auf nicht erklärte D-Zinsen erhoben hat, mit dem üblichen Aufschlag von 10% plus Verzugszinsen, jedoch ohne weitere Strafe.
Von tatsächlich verhängten Bußgeldern für nicht erklärte Auslandskonten weiß ich nur aus Erzählungen und die betrafen dann Schweizer Konten, die nicht der EU-Zinsverordnung unterlagen und deren Zinserträge danach auch nicht nach F gemeldet wurden.



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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 23. April 2014, 17:26:20 »

Tipp für Online-Käufer:
Auch ein PayPal-Konto mit deutscher Bankverbindung muss angegeben werden.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 23. April 2014, 17:25:28 »

Wie komme ich denn nun aus der Nummer wieder raus?


Was deine uralten, 'toten', immer noch vorhandenen Konten betrifft, kannst du aus der Nummer völlig legal heraus kommen.
Wenn so ein Konto im jeweiligen Steuerjahr gar nicht benutzt (utilisé) wurde, also weder eine Gutschrift noch eine Belastung erfolgte, muss es nicht deklariert werden.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 23. April 2014, 11:50:00 »

Du musst alle deine in D oder CH unterhaltenen Konten angeben, die 2013 noch bestanden haben. Egal wie hoch der Kontostand ist, oder ob Zinsen angefallen sind. Bei falschen Angaben (auch Verschweigen) kann Bußgeld bis 1500€ drohen.

Geklärt wurde diese Frage schon 2010. Guck mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/steuererklaerung-2010-auslandskonto-t2570.0.html

Ich selbst erkläre meine Konten seit Jahren. Ist zwar lästig, vermeidet dafür unnötige Risiken.


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Steuern / Re: Allgemeine Fragen zur Steuererklärung
« am: 16. April 2014, 01:22:25 »

Üblicherweise bekommst du keine Mitteilung. Die erste Erklärung geht online nicht und eine Anleitung in deutscher Sprache ist bis jetzt hier unbekannt.
Du brauchst also Unterstützung.
Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Nachbarn scheiden aus?

Das französische Finanzamt hilft immer bei der Erklärung. Klingt für deutsche Ohren komisch, ist aber so. Allerdings sollte man schon französisch können (oder hoffen, dass ein deutschsprachiger Angestellter sich erbarmt, was nicht selbstverständlich ist).

Wenn nicht, kenne ich für Lothringen eine Adresse:
http://frontaliers-moselle.com/
Das ist ein französischer Grenzgänger-Verein, der auch deutsch spricht.
Für einen Jahresbeitrag von 28€ kann man dort Mitglied werden und die sorgen sich dann auch um deine Steuererklärung.
Telefon: 03 87 95 53 41, e-mail: frontaliers-moselle@wanadoo.fr oder auch Sprechstunden vor Ort. (dazu auf deren Seite oben bei 'Permanences' auf 'Les  secteurs' klicken).
Fürs Elsass kenne ich http://www.infobest.eu  als eine gute Adresse zur Hilfe. Allerdings machen die selbst wohl nicht deine Steuerklärung.

Wenn du eine 08/15 Erklärung zu machen hast (nur Lohn/Gehalt aus D plus evtl. ein paar Zinsen aus Geldanlagen in D) müsste eine Hilfe hier im Forum auch machbar sein.



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Sonstiges / Re: Rouelle de Proc
« am: 12. April 2014, 01:30:22 »

Bin zwar nur Küchenamateur, aber wenn sich bis jetzt kein Profi gemeldet hat .....

Rouelle de porc ist das Schinkenstück (nicht gepökelt) vom Schwein, das mit Knochen in dicke Scheiben geschnitten wurde. Vergleichbar mit deutschem Eisbein oder Schweinshaxe, nur mit mehr Fleisch und weniger Knochen.

Ich hatte mal ein Rezept aus 'Le Monde' nachgekocht, weil ich die erklärenden Bilder so hilfreich fand. Das Ergebnis war ok. Allerdings muss man die Zubereitung schon am Vortag beginnen. Hier der Link zum Rezept mit Bildern.

http://chefsimon.lemonde.fr/rouelle-porc-braisee.html



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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 19. Februar 2014, 18:53:34 »

Doch, doch, die Antwort mit dem Verweis auf die Diskussion im Mai 2013 war schon richtig.
Auch wenn du jetzt deine ursprüngliche Fragen verändert hast und nur auf das französische Objekt beschränkt haben willst.
Denn hier zieht erst recht ganz allein die französische Steuer. Eine deutsche muss noch nicht mal berücksichtigt werden, sie fällt am Ende auch gar nicht an.

Nach folgendem Schema kannst du ja alle Fälle selbst überprüfen.
(Es zählt die Erbmasse, egal ob 1/2, 1 oder 2 Häuser, in D oder F)

-1 Weil der Erblasser in D gewohnt hat, errechnet Deutschland zunächst seine
    Erbschaftssteuer nach seinen Sätzen für alle Häuser.
-2 Weil du schon ausreichend lange in F wohnst, errechnet auch Frankreich eine
    Erbschaftssteuer nach seinen Sätzen auf alle Häuser.
-3 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden Anrechnungsbeträge gewährt,
    die die jeweiligen nationalen Erbschaftssteuern mindern.
-4 D rechnet die in F angefallenen Steuern an, die die F-Immobilie betreffen.
-5 F rechnet die in D angefallenen Steuern an, die die D-Immobilie betreffen.
-6 Der Rest verbleibt als Steuerschuld im jeweiligen Land.

Wer zig Fälle danach untersucht hat, kommt zu dem Fazit:
Man kann es drehen und wenden wie man will, die Franzosen mit ihrer Erbschaftssteuer bleiben Sieger, die Deutschen sind zu leichtgewichtig und zählen nicht.
Der Einfachheit halber legt man gleich die französische Messlatte an und liegt damit richtig.


PS: du hast dich ja notariell beraten lassen, wie du schreibst.
Da würde mich interessieren, was passiert denn steuerlich in F, wenn der Nießbraucher verstirbt?
Und falls das zur Spache kam, wie werden deutsche Kinder als Erben/Beschenkte behandelt, die wegen ihres Alters noch keine 6 Jahre in F gelebt haben können?


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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 17. Februar 2014, 21:40:12 »

Mensch -Dirk-,
als du noch banjo warst, hast du doch schon mal eine Antwort auf deine Fragen bekommen.
Es bleibt dabei: Wohnt der deutsche Erbe länger als 6 Jahre vor der Erbschaft in Frankreich (wie in deinem Fall), ist letztlich die wesentlich höhere französische Erbschaftssteuer auf beide Objekte zu zahlen.


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Steuern / Re: Muss ich Steuern voraus zahlen?
« am: 17. Februar 2014, 21:34:20 »

Dein Zitat bezieht sich nicht auf die Vorauszahlungen sondern bestätigt lediglich die Richtigkeit des bereits ergangenen Bescheides für das Einkommen 2012.
Streng bürokratisch gesehen ergeben sich daraus zwangsläufig die Zahlungen für das Folgejahr.
 
Weitere Abschlagszahlungen zu leisten und sich das Geld über die Erklärung 2014 dann im Herbst erstatten zu lassen, ist eine Möglichkeit. Das siehst du richtig.
Eine andere: Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen oder Feststellung der 'non-imposition'. Zuständig ist die Finanzbehörde, die auf dem 'avis' steht. Da reicht zunächst ein Anruf.
Vielleicht geht das auch, weil ihr online erklärt habt, über euer 'espace personnel' bei impots.gouv.  (Das ist mit Sicherheit möglich, wenn 'paiement en ligne' vereinbart wurde)
Bereits erfolgte Zahlungen werden dann wesentlich früher erstattet und die restlichen ausgesetzt.
Auf jeden Fall solltet ihr fällig gestellte Abschlagszahlungen fristgerecht leisten.
 
Und als Tipp, Rückerstattungen erfolgen üblicherweise per Scheck, was teuer wird, wenn man kein französisches Konto mehr hat. Deshalb sollte man auf eine Sepa-Überweisung bestehen mit Angabe von IBAN und BIC des deutschen Kontos.


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... wie hoch meine jährliche Steuersumme...Kann mir jemand sagen wie viel das wäre ca.

Als Alleinstehende und wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind, nicht mehr als 2.250€ für ein komplettes Jahr. In deinem Fall bist du frühestens ab April 2014 in F steuerpflichtig und musst für die restlichen 9 Monate des Jahres nur mit ca. 1.320€ rechnen, die erst im Herbst 2015 zu zahlen sind.
Für weitere Infos guck mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich



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Steuern / Re: Infos Haus in Deutschland erben
« am: 13. Januar 2014, 16:15:49 »

In einem Satz:
Die Erbfolge geht nach deutschem Recht, die Steuern letztlich nach französischem.

Zwischen Schenkung und Erbschaft besteht steuerlich kein Unterschied.
Jedoch kann man Schenkungen in Teilen vollziehen (ein viertel Haus, ein halbes Haus).
Liegen jeweils 15 Jahre dazwischen, gelten die Freigrenzen erneut.


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Also das hier möglichst komplett anschauen und überdenken

Nee, das youtube muss man sich nicht antun.
Besser wäre es, auf das angestoßene Thema Hausfinanzierung und der Frage nach aktuellen Zinssätzen zu antworten.
Ideologisch geführte Diskussionen über die Zinsen an sich oder als Wurzel allen wirtschaftlichen Übels kenne ich bis zum Überdruss. Die haben hier nichts verloren und sollten auch nicht über ein verlinktes Hintertürchen eingeschmuggelt werden.
Wer ein Haus kaufen oder bauen will, kommt als Normalo nicht um eine Finanzierung herum. Und da hat er als kleiner Verbraucher schon genug Probleme, seine Interessen gegen die RenditeGier der Finanzinstitute zu behaupten. Daher ist die Frage im Forum nach den günstigsten Zinssätzen oder weiteren Konditionen absolut legitim und Antworten darauf hilfreich für einen Kreditnehmer.

Doch was soll ToyotaHelmuts belehrender Beitrag bewirken? Soll man dann von seinem Finanzierungsvorhaben ablassen? Darf man dennoch finanzieren aber nur mit schlechtem Gewissen ? Oder ist jeder exkulpiert, der sich lediglich über die Schändlichkeit seines Handelns bewusst ist?
Obskur wie immer, unser ToyotaHelmut.


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Technik / Re: Probleme mit sfr
« am: 04. Januar 2014, 00:03:16 »
Könnt Ihr mir einen Tip geben?

Neben weiter nerven oder kündigen fallen mir noch 2 alternative Wege ein.

1.
Das Problem im SFR-Forum posten.
Dann ist es öffentlich. Andere sehen es und schließen sich eventuell mit eigenen negativen Erfahrungen an.
Manchmal hilfts. Ich erinnere mich an 2 eigene Reklamationen dort.
Einmal gab es ruck-zuck eine neue Box, das andere Mal nur blöde Antworten, Ignorieren, oder Hinhalten, als Telefonate nach D ständig nach einigen Sekunden gekappt wurden.

2.
Den offiziellen Mediator einschalten. Näheres auf mediateur-telecom.fr .
Die Vorgehensweise: 1 (eine) Reklamation bei SFR (Hotline, Laden o.ä.), Datum, Uhrzeit merken.
Fällt deren Reaktion unbefriedigend aus, dann umgehend die Reklamation schriftlich an den Verbraucher-Service von SFR richten.
Adresse:  SFR – Service Consommateurs
               TSA 83918
               62978 ARRAS cedex 9
(Ein Hinweis, dass man den Mediator gegebenenfalls einschalten wird, kann die Bearbeitung enorm beschleunigen.)
Antwortet der Service nicht zu deiner Zufriedenheit, oder gar nicht innerhalb eines Monats, wird der Fall an den Mediator übergeben. Der kümmert sich dann, gratis, sein 'Urteil' ist nur für SFR verbindlich.



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